Protocol of the Session on November 17, 2016

(Beifall PIRATEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel der heute in unserem Hohen Haus diskutierten Gesetzesvorgabe sollte eigentlich der Verbraucherschutz sein. Es gilt eigentlich, in Zukunft unrealistische Kreditvergaben zu unterbinden. Das Gesetz ist an eine Richtlinie der EU angeknüpft, und es ist im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getreten. Aus den Lehren der Finanzkrise und mit Blick auf die eigenen Erfahrungen können wohl viele das Ziel von mehr Verbraucherschutz nachvollziehen und unterstützen. Gerade Spanien, aber auch die skandinavischen Länder haben schmerzliche Erfahrungen gemacht, was die Wohnungs- und Hausbaufinanzierung angeht. Daher will die EU Veränderungen.

So weit, so gut! Allerdings sind die rechtlichen Regelungen, die wir hier in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen haben, wieder ein exemplarischer Beweis dafür, was es bedeutet, wenn die EU Vorgaben macht und die Bundesrepublik Deutschland diese übererfüllen will, noch genauer sein will und noch tiefgründigere Regelungen schaffen will. Dann kommt so etwas heraus wie das, über das wir heute diskutieren.

Was wir in Deutschland nämlich in letzter Zeit mitbekommen, ist die Häufung von Ablehnungen von Krediten, unter anderem aufgrund des Alters der Kunden. Eine solche Ablehnung ist für die jeweiligen Beteiligten nicht immer nachvollziehbar. Es gibt zahlreiche außergewöhnliche oder - anders gesagt - suspekte Beispiele. Für uns als SSW ist es wichtig, den Mittelweg zu wahren und diesen - das ist ganz wichtig - gesetzlich zu fixieren.

Es kann nicht sein, dass am laufenden Band Kredite herausgegeben werden. Es kann aber auf der anderen Seite auch nicht klug sein, wenn vergebene Kredite eine absolute Ausnahme darstellen. Es kann

nicht angehen, dass das Leihen von Geld zunehmend in den privaten Bereich abwandert und dass man sich fortan Geld ausschließlich außerhalb der eigentlichen Kreditwirtschaft leihen muss und nicht mehr bei Banken und Sparkassen.

Auch Kleinunternehmer und Gründer sehen sich in Zukunft mit noch mehr Hürden bei der Vergabe von Krediten konfrontiert. Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens wird in Zukunft wohl noch mehr auf private Kredite und auf Crowdfunding gesetzt. Ein solches Modell stellt aus meiner Sicht nicht nur eine zusätzliche Kreditmöglichkeit, sondern eben auch den Abbau der klassischen Kreditsäulen dar. Infrastruktur würde somit abgebaut, sodass die neuen Finanzierungsarten nicht on top kommen, sondern anstelle der klassischen Finanzierungsarten. Damit hat der Kunde erst einmal nichts gewonnen. Es liegt also einiges im Argen.

Auf Bundesebene hat man die Diskussion zum Anlass genommen, sich die umstrittenen Passagen in der Kreditrichtlinie noch einmal ansehen zu wollen. Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium führen diesbezüglich Gespräche. Es hieß auch, man wolle vonseiten des Bundes ein entsprechendes Konzept vorlegen. Eine Möglichkeit wäre, ein eigenes Gesetz zu schaffen. So hat man es in Österreich gemacht. Es besteht also durchaus Spielraum, worauf die Bundesratsinitiative ja auch abzielt.

Ich denke, dass auch wir als Land diesbezüglich Position beziehen sollten. Ein Mehr an Flexibilität in der gesetzlichen Regelung würde sicherlich den vorhin angesprochenen Mittelweg fördern. Wenn die Bundesministerien ein entsprechendes Konzept vorlegen, dann ist das umso besser. Wir sollten daher auf Bundesebene nochmals klarstellen, dass durchaus Beratungsbedarf besteht und dass die neu lancierten Regelungen in der Praxis doch noch einige Mängel aufweisen.

Wir als SSW würden es also begrüßen, wenn die Landesregierung der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern - natürlich nach Klärung der noch offenen Fragen - im zuständigen Ausschuss zustimmen könnte. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung hat die Finanzministerin Monika Heinold.

(Torge Schmidt)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Finanzkrise - diese ist genannt - und zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes hat die EU die Wohnimmobilienkreditrichtlinie verabschiedet, um für mehr Finanzmarktstabilität und für mehr Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe zu sorgen. Im März 2016 wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, jedoch nicht eins zu eins.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Länder BadenWürttemberg, Hessen und Bayern sieht vor, das deutsche Umsetzungsgesetz in vier Punkten zu korrigieren. Nach meiner ersten Einschätzung beinhaltet der Gesetzesantrag sinnvolle Korrekturen; ich sehe aber auch noch Fragen.

Sinnvoll erscheinen mir die beiden Anpassungen, mit denen die Regelungen zurückgenommen werden, die über die europäische Richtlinie hinausgehen und damit die Kreditvergabe für einige Verbrauchergruppen in Deutschland zusätzlich erschweren.

Im ersten Fall heißt es in der EU-Richtlinie:

„Die Kreditwürdigkeit darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Kreditbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt, es sei denn, der Kreditvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.“

Dieser letzte Halbsatz wurde nicht in das deutsche Gesetz übernommen. Dadurch wird befürchtet, dass zum Beispiel altersgerechte Umbauten nicht mehr möglich sind, sofern die laufenden Alterseinkünfte nicht für die vollständige Tilgung innerhalb der statistischen Lebenserwartung ausreichen. Senioren werden danach bei ihrem Wunsch zum barrierefreien Wohnen ausgebremst statt unterstützt.

Der zweite Teil betrifft Immobilienverzehrkredite. Diese sind in der EURichtlinie vom Geltungsbereich ausgenommen, um beispielsweise Senioren oder Familien in der Praxis weiterhin in die Lage zu versetzen, ihre Immobilie mithilfe einer solchen Umkehrhypothek zu verwerten, ohne ausziehen zu müssen.

Der Antrag für den Bundesrat sieht vor, Immobilienverzehrkredite weiterhin in der Praxis zu ermöglichen.

In einer dritten Änderung geht es um die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Nach

bisheriger Rechtslage müsse es wahrscheinlich sein, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen kann. Dieses ist den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern zu unbestimmt. Die alternativ vorgeschlagene Formulierung beinhaltet jedoch weitere unscharfe Begriffe wie „besondere Umstände“ oder „erhebliche Zweifel“. Deshalb scheint mir fraglich, ob mit dieser Lösung tatsächlich Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden können.

Bei der vierten und letzten Änderung geht es darum, eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung bei demselben Kreditinstitut im Falle einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung entbehrlich zu machen. Inwieweit hier in der Praxis tatsächlich Handlungsbedarf besteht, müssen wir noch einmal prüfen. Denn bei einer Anschlussfinanzierung bei demselben Institut ist in der Regel schon jetzt keine erneute Bonitätsprüfung erforderlich, da der Großteil der Baufinanzierungen in Deutschland aus sogenannten unechten Abschnittsfinanzierungen besteht. Das heißt, der bestehende Kreditvertrag läuft weiter, und es muss lediglich eine neue Zinsabrede getroffen werden. Umschuldungen wiederum beinhalten in der Regel einen Wechsel des Kreditinstituts und sind deshalb sowohl ohne als auch mit den Änderungen des Antrags mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung verbunden.

Meine Damen und Herren, die Initiative von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wird am 26. Januar 2017 im Finanzausschuss des Bundesrates beraten. Meine Sympathie hat diese Initiative. Aber wir sollten die Zeit bis dahin nutzen, um uns noch einmal genau - ich habe es erläutert - mit den einzelnen Punkten zu befassen. Dafür ist der Finanzausschuss ein guter Rahmen. Die Zeit sollten wir nehmen; die Zeit haben wir auch.

Für mich, meine Damen und Herren, ist klar: Auch ältere Menschen müssen wie bisher die Chance haben, einen Kredit für Bau und Renovierung zu erhalten, wenn sie als Sicherheit eine Immobilie haben. Ich glaube, in diesem Sinne sind wir uns einig, und in dem Sinne scheint es geboten zu sein, die bisherige Richtlinie auf Bundesebene noch einmal zu ändern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag in der Drucksache 18/4821 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Die konstituierende Sitzung des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in der Mittagspause ist um 13:30 Uhr und findet in Raum 139 statt.

Ich unterbreche die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Appetit.

(Unterbrechung: 12:56 bis 15:02 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne unsere Nachmittagssitzung und teile Ihnen mit, dass sich die Kollegin Anke Erdmann krankgemeldet hat. Wir wünschen ihr gute Besserung.

(Beifall)

Wir begrüßen auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schülerinnen und Schüler der Eckener-Schule im Regionalen Bildungszentrum Flensburg. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf den:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4815

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4884

Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile der Abgeordneten Petra Nicolaisen für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten ist das Thema Straßenausbaubeiträge auch bei uns im Landtag wieder verstärkt in den Fokus geraten. Mehr als 20.000 Schleswig-Holsteiner haben eine Online-Petition zur Abschaffung unterzeichnet. Das Thema

bewegt die Menschen. Es waren SPD, Grüne und SSW, die zu Beginn der Legislaturperiode eine Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingeführt haben.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf Beate Raudies [SPD])

In der Welt der Küstenkoalition ist das irgendwie konsequent; denn Sie glauben ja eh, dass Sie immer alles besser wissen als die Verantwortlichen vor Ort. Entscheidungsfreiheit ist Ihnen irgendwie unheimlich. Bei Ihnen gibt es deshalb nur Verpflichtungen und Verbote. Dabei ist die Frage, wie der Straßenausbau in Städten und Gemeinden finanziert wird, eine Frage der Selbstverwaltung. Das haben wir als CDU immer gesagt, und dabei bleiben wir auch.

(Beifall CDU)

Wir schulden es den Menschen, dass wir uns mit ihren Argumenten auseinandersetzen. Wenn ich höre, wie vor allem Vertreter der SPD mit den Initiatoren der Petition umgehen, halte ich das - vorsichtig formuliert - irgendwie für respektlos. Besserwisserei und der Glaube an die eigene moralische Überlegenheit sind kein Mittel des Dialogs.

(Martin Habersaat [SPD]: Und Ideologie ha- ben Sie vergessen, Frau Nicolaisen, Ideolo- gie!)

Ja, Straßenausbaubeiträge sind ein Weg der Finanzierung. Aber sie sind weder der einzige Weg noch immer der beste Weg; denn die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Dieser steht nicht immer im Verhältnis zum Straßenausbau.

Kommunen, die auf keine finanziellen Hilfen des Landes angewiesen sind, müssen keine Straßenausbaubeiträge erheben. Sie sind also frei in ihrer Entscheidung, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Sie haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten und Steuern.