Wir hatten das Problem, dass wir noch nicht einmal Zugriff auf den Quellcode hatten. Das heißt, das erste Problem war: Wer garantiert uns, dass die entsprechende Quellensoftware nur die Dinge abgreift, für die die richterliche Ermächtigung besteht? Deshalb ist das gestoppt worden, und es war vollkommen richtig, dass man das stoppt.
Grundsätzlich muss ich Ihnen sagen: Wir sind durchaus der Auffassung, und Quellen-TKÜ wird ja nicht anlass- und verdachtslos gemacht, dass der Staat schon das Recht hat, bei einem begründeten Verdacht und aus einem entsprechenden Anlass heraus, wobei der Verdacht durch Tatsachen zu begründen ist, Kommunikation zu überwachen. Sonst kommen Sie an organisierte Kriminalität und so weiter nur schwer heran. Hier haben Sie nun einmal die Problematik der zunehmenden Verschlüsselung, wenn Sie die Verschlüsselung nicht verbieten wollen.
Ich habe bereits versucht, Ihnen dies klar zu machen, als Sie die Telefonanschlüsse aller verschlüsseln wollten. Das mildere Mittel haben Sie dann nicht mehr. Dann müssen Sie an die Quelle heran, oder Sie verzichten auf Aufklärung in einem ganzen Deliktsbereich. Sie sagen vielleicht, organisierte Kriminalität gehöre auch zu Deutschland. Für mich gehört diese nicht zu Deutschland. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Eine Quellen-TKÜ ist nach § 100 a StPO möglich, aber sie muss rechtsstaatskonform gestaltet sein.
- Ich weiß, dass ich nicht Ihre Auffassung habe, aber ich darf sie trotzdem erzählen, Herr Kollege Breyer.
Ich muss das Handy eines Kriminellen schon überwachen können, wenn es dazu genutzt wird, schwere Straftaten zu begehen. Das hat mit Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun. Sie meinen, das sei der Preis der Freiheit. Ich meine nicht, dass das der Preis der Freiheit ist, weil Sie an verschiedene Strukturen schlicht und ergreifend nicht herankommen, wenn Sie Kommunikation nicht anlassbezogen, bei Verdacht, mit richterlichem Beschluss und unter voller Kontrolle der Software und bei keinen Backdoors für irgendwelche Dritten, diese müssen diese selbst entwickeln, überwachen. Das sind die Bedingungen, das haben wir immer gesagt, und das ändert sich auch nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Kollegen von der Piratenfraktion! Weil Sie nicht im Bundestag sitzen, versuchen Sie krampfhaft, in Ihrer mutmaßlichen Restlaufzeit hier im Landtag Themen in diesen zu ziehen, für die wir überhaupt nicht zuständig sind. Das meiste von dem, was Sie gesagt haben, bezieht sich auf die StPO, auf das StGB, auf das Telemediengesetz und auf das Bundesverfassungsschutzgesetz. Mit all dem haben wir hier nichts zu tun. Das gilt im Übrigen in einem gewissen Umfang auch für den Kollegen Bernstein. Wir sind hier Landesgesetzgeber. Deshalb ist der aktuelle Anlass hier für mich so, wie Sie ihn aufgezogen haben, nicht unmittelbar erkennbar.
Sie machen das aber natürlich, um Differenzen in der Koalition herauszukitzeln. Das können Sie machen, das ist Ihr gutes Recht. Sie machen das vor allem, um sich hier als die einzigen Gralshüter der Freiheitsrechte aufzuspielen.
- Liebe PIRATEN, glauben Sie uns, wir werden unseren erfolgreichen Weg der Küstenkoalition auch im sicheren inneren Bereich weiter fortsetzen.
Ich komme jetzt unmittelbar zum Thema, denn viele Vorschläge aus den Erklärungen „Sicherheit stärken - Freiheit bewahren“ und „Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl“ gefallen uns ausgesprochen gut. Das betrifft zum Beispiel mehr Prävention und Beratung in den Bereichen Rechtsextremismus und religiös-motiviertem Extremismus. Der Ansatz, in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, in Vereinen und Verbänden die Aufklärungsarbeit gegen Extremismus zu intensivieren, unterstützen wir aus vollem Herzen. Auch die personelle Stärkung und die modernere Ausstattung der Polizeikräfte und auch zusätzliches Personal im Bereich der IT-Experten finden wir ausgesprochen richtig.
Bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität sind eine stärkere Polizeipräsenz in der Fläche, also in den Revieren, die besonders betroffen sind, die Präventionsberatung und auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden gegen Wohnungseinbruchsdiebstahl ausgesprochen sinnvoll.
Dazu gehört auch der verbesserte Austausch über Ergebnisse der Spurensicherung. Dazu gehört meinetwegen auch eine datensichere Entwicklung einer Predictive Policing Software. Das sind alles Maßnahmen, die wir gut finden. Der Erfolg der Soko „Castle“ in Hamburg - wir haben dies vorgestern bei NDR 3 sehen können - weist durchaus in die richtige Richtung.
Bei dem Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte halten wir auch eine verbesserte Ausbildung und verbessertes Training im Bereich deeskalierender Kommunikationsstrategien und eine bundesweite Imagekampagne für die Arbeit von Polizei und anderen Einsatzkräften für genau die richtigen Maßnahmen.
Es gibt Licht und Schatten. Jetzt komme ich dazu, dass andere Vorschläge in der Erklärung sich nach meinem Geschmack etwas zu stark nach Wahlkampf anhören. Angesichts des unverhohlenen Machtanspruches der CDU/CSU - wir haben es ja heute wieder gehört -, nur sie könnten authentisch Sicherheit und Ordnung, tendieren unsere sozialdemokratischen Freunde gelegentlich zur Überkompensation, vor allem in Wahlkampfzeiten, in denen die CDU das Thema Innere Sicherheit ganz nach oben setzt.
- Ja, das habe ich gehört. Das weiß ich auch, und das tut mir auch weh. Das können Sie mir auch immer wieder sagen.
Das erklärt die Dissonanz im strukturellen Dreiklang - so heißt es ausdrücklich in Ihrer Presseerklärung, Herr Studt - aus Repression, Prävention und Ausstiegshilfe. Um im Bild aus der Welt der Musik zu bleiben: Die harmonische Terz von Prävention und Ausstiegshilfe gefällt uns ausgesprochen gut. Der darauf gesetzte schrille Tritonus, die erweiterte Quart, in der Musiktheorie auch Todesintervall genannt, die Repressionsmaßnahmen schmerzen uns jedoch in den Ohren.
Hinsichtlich der Strafverschärfung für Angriffe auf Polizei- und Einsatzkräfte - darüber haben wir hier im Landtag schon einige Male intensiv beraten waren wir uns bis auf die CDU alle einig,
dass dieses zum Bereich des reflexhaften gesetzgeberischen Aktionismus gehört, den Sie ja selber in Ihrer Erklärung eigentlich ausschließen wollen.
Ich bin also nach wie vor nicht überzeugt. Es gibt allerdings einen ganz neuen Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, der sagt, das könnte man auch über § 46 StGB, bei der Strafrahmenerwägung der Richter, lösen. Dass man so etwas in Aussicht nimmt, halte ich durchaus für sinnvoll.
Die Vorschläge der Ausweitung der Telefonüberwachung bei Wohnungseinbruchskriminalität gehören meines Erachtens auch schnell wieder eingemottet.
Telefonüberwachung bereits bei bloßen Anhaltspunkten auf eine Bande statt bei verdachtsbegründenden konkreten Tatsachen, so heißt es in der StPO heute in § 100 a Absatz 1, öffnet Tür und Tor für weitere Aufweichungen des Kommunikationsgeheimnisses. Davor warnen wir. Bis heute ist es nicht gelungen, die Quellen-TKÜ verfassungsmäßig in Gesetzesform zu gießen. Wie das geschafft werden soll, bereitet uns sehr große Neugier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Resümee: Die Norderstedter Erklärung enthält Licht, aber auch Schatten. Die Forderung nach mehr Überwachung und Bestrafung aus den Reihen der CDU und der CSU bedient bewusst Sicherheitsängste. Diesen Weg halten wir nicht für gut, auch nicht, dass das von der Sozialdemokratie so stark akzentuiert wird.
Darum geht es jetzt aber nicht, sondern es geht um die Frage, ob Sie dem Herrn Abgeordneten Dr. Breyer eine Bemerkung gestatten.
Herr Kollege Peters, ein Punkt, auf den Sie noch nicht eingegangen sind, sind die Body-Cams. Dazu würde mich brennend Ihre Position interessieren.
Auch in diesem Bereich neige ich nicht zu der Ihnen typischen Radikalität. Das kann in bestimmten Schwerpunktregionen einer Stadt, dort, wo es zu massiven Übergriffen auf Polizeikräfte gekommen ist, durchaus sinnvoll sein. So etwas aber flächen
Aber Sie wissen, dass so etwas sogar in den USA von der Bürgerrechtsbewegung gefordert wird, einfach aus dem Grund, weil es diese Aufnahmen ermöglichen, auch ungerechtfertigte Gewalt zu dokumentieren, die von der Polizei ausgeht, um so insgesamt zu einer Zivilisierung des Kontaktes zwischen Polizei und dem jeweiligen polizeilichem Gegenüber beizutragen. Das will ich gern als Möglichkeit in den Raum stellen und auch überprüfen lassen. Wir beobachten ja nach wie vor die verschiedenen Verfahren, die in Deutschland zur Überprüfung dieser Möglichkeit bei der Bundespolizei und bei vielen Landespolizeien laufen. Darauf haben wir uns hier im Landtag ja auch verständigt, dass wir die Ergebnisse dieser Wirksamkeitsuntersuchungen genau unter die Lupe nehmen wollen. Ich breche darüber heute und jetzt noch nicht den Stab und sage nicht, das sei schlecht.
Nun noch einmal mein Resümee. Mehr Sicherheit und eine besser ausgestattete Polizei, auch mehr Polizei: immer gerne. Reflexhafter gesetzgeberischer Aktionismus: nein. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Teilnehmerinnen und Teilnehmer der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Handwerkskammer Flensburg. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!