Auf diesen 50 Seiten wird ein Themenstrauß beschrieben: Sie gehen auf das Tierschutz-Verbandsklagerecht, den Runden Tisch „Tierschutz“, die Katzenkastration und das Hundegesetz ein. Sie beschreiben, wie sich Tiertransporte heute in Schleswig-Holstein und Deutschland darstellen, beschreiben die Situation in den Tierheimen und auf den wenigen Pelztierfarmen, die wir in Deutschland noch haben, und erwähnen - das ist positiv; da kann ich mich nur anschließen -, dass es Ihnen gelungen ist, mit Herrn Professor Schallenberger einen Ombudsmann für Fragen des Tierschutzes und der Tierhaltung zu installieren, der bei Konflikten zwischen Nutztierhaltern und Gesellschaft vermittelt. Er macht das sogar ehrenamtlich. Er leistet auch aus unserer Sicht eine ganz hervorragende Arbeit.
Auf die Einzelheiten möchte ich nur am Rande eingehen. Richtig ist, dass der Runde Tisch „Tierschutz“ unter Ihrer Verantwortung gemeinsam beschlossen hat, dass keine tragenden Kühe mehr geschlachtet werden dürfen - das kann man nur unterstützen -, vor allem nicht zur Zeit der Hochträchtigkeit, wenn der Fötus nach aller Wahrscheinlichkeit
- wissenschaftlich bewiesen - durchaus Schmerzempfinden aufweist. Das kann nicht gehen. Es ist bewiesen, dass es schwarze Schafe gab und die Vorgaben nicht hundertprozentig eingehalten wurde.
Das Enthornen ist für mich ein Beispiel dafür, dass man hinzulernen kann. Ein bayerischer Tierarzt, den Sie, Herr Minister Habeck, eingeladen haben ich würde behaupten: CSU-Mitglied
- er hat sich geoutet, Frau Redmann -, hat uns hier in Schleswig-Holstein ein Stück weit aufgeklärt, wie man das Enthornen junger Kälber tierschutzgerechter gestalten, wie man es verbessern kann.
Das Töten von Saugferkeln haben Sie in Breite beschrieben. Dazu gibt es Bilder aus den neuen Bundesländern. Diese zeigen große Mastanlagen, die heute damit kämpfen, dass sie glücklicherweise - so muss ich sagen - durch das dortige Ministerium mit einem Tierhalteverbot versehen wurden. Sie kämpfen dagegen an. Aber die Bilder, die wir von dort gesehen haben, wollen wir nicht noch einmal sehen. Das kann nicht angehen. Deswegen ist auch dort eine andere Vorgehensweise äußerst richtig.
Das Schnäbelkürzen ist bei Hennen und den Puten eine gängige Methode. Dabei hat sich in den letzten 15 Jahren tierschutzmäßig einiges getan und unwahrscheinlich viel verbessert. Heute wird fast nur noch gelasert, sodass das kaum noch eine Belastung darstellt. Aber auch dazu gibt es eine konsensuelle Vereinbarung der Halter, der Nutzer und des Ministeriums, dass man das zukünftig nicht mehr machen möchte und dass man das zukünftig nicht mehr zu machen braucht.
Das Bundestierschutzgesetz - darauf sind Sie eingegangen - sieht vor, dass in einigen Bereichen ab 2019 die sogenannten kurativen Eingriffe nicht mehr erlaubt sein werden. Heute sind sie per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Dazu zählen auch das Schwänzekneifen und das Kastrieren von jungen Ferkeln, damit ihr Fleisch, nachdem sie erwachsen und zum Eber geworden sind, nicht diesen Ebergeruch an der Fleischtheke für die Kunden spürbar werden lässt. Dazu gehört aber auch das Schnäbelkürzen. Vier Bereiche haben sie genannt; in zwei Bereichen gibt es keine Lösungen.
Jetzt komme ich zur eigentlichen Kritik. Wir sind kurz auf das Thema „Schlachthöfe“ eingegangen. Ich kann mich gut daran erinnern, dass Sie vor dreieinhalb Jahren neu als Minister in Schleswig-Hol
stein einen riesigen medialen Aufriss hatten und wir eine Diskussion auch im Parlament zum Schlachthof in Bad Bramstedt geführt haben. Das ist Ihnen allen bekannt. Es gab fünf Wochen lang eine Sperre. 250 bis 300 Betroffene, die in diesem Betrieb arbeiten, haben mehrfach vor Landeshaus und Ministerium demonstriert.
Diese haben Sie, Herrn Minister, direkt gefragt, ob sie die Arbeitsplätze, in denen sie nach bestem Wissen und Gewissen tierschutzgerecht arbeiten, behalten können oder nicht. Sie fragten auch, ob das gute Arbeitsplätze seien. In dem Moment haben Sie geantwortet: Wir wollen keine Arbeitsplätze, die unserem ethischen und moralischen Empfinden nicht entsprechen. Also sind es auch keine guten Arbeitsplätze. Wenn ihr euch nicht verändert, werden es auch keine guten werden. Dann habt ihr eben Pech. Dann seid ihr euren Job los.
- Ich bin dabei gewesen. Die Antwort, eine Entschuldigung, eine Lösung oder einen Hinweis in ihrem Bericht, ob es sich im System wirklich verbessert hat oder ob die betroffenen Betriebe nach wie vor mit einer gewissen Unruhe und Angst leben müssen, dass morgen das Gesetz so oder anders ausgelegt wird, steht aus.
- Frau Fritzen, Sie werden mir wieder sagen, ich hätte das System der Gewaltenteilung nicht verstanden. Aber aus unserer Sicht wäre ein Hinweis in diesem Bericht durchaus sinnvoll gewesen.
Sie sind vor zwei Jahren mit einem TierschutzVerbandsklagerecht hier in Schleswig-Holstein gestartet, was bundesweit für Furore gesorgt hat. Sie wissen, dass wir nach wie vor dagegen sind. Warum setzen Sie es nicht um? Warum gibt es bisher so gut wie keine anerkannten Tierschutzverbände? Müssen diese sich bewerben, oder hatten Sie nicht vorher Ideen?
In der Diskussion gab es genug Ideen. Nach wie vor haben wir diesen Bürokratiewahn im Hinterkopf. Wir wissen, dass das kontraproduktiv ist. Ich nenne das ein Stück weit Ankündigungspolitik.
- Tierschutzverbandsklagerecht! Das ist nach wie vor falsch. Es gibt das Gesetz, aber es sind keine Tierschutzverbände benannt, die tatsächlich klagen dürfen.
(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist nicht eine Frage von Meinung, sondern eine Frage von Wissen an dieser Stelle!)
Zu den Jägern: Seit Jahren wird eine Diskussion um tierschutzgerechtes Schießen in der freien Wildbahn geführt. Die Diskussion um bleifreie Munition wurde geführt. In Schleswig-Holstein ist bleifreie Munition seit anderthalb Jahren und damit seit fast zwei Jagdjahren gesetzlich vorgeschrieben. Das ist anders als in anderen Bundesländern und anders als in anderen Mitgliedstaaten der EU.
Wir hätten schon erwartet, dass im Ergebnis auch darauf hingewiesen wird, ob die von Ihnen behaupteten Ergebnisse - keine Defizite beim Tierschutz durch die Jagd mit bleifreier Munition - letztlich eingetreten sind. Wir haben Zweifel daran. Warum haben Sie das nicht in den Bericht geschrieben? Tragen Sie das nach, oder diskutieren Sie das im Ausschuss.
sorge? Gibt es die Verpflichtung, dass Hunde, die gekennzeichnet werden, auch registriert werden? Ich könnte also meinen Hund kennzeichnen, brauche ihn aber nicht registrieren zu lassen? Ich kann ihn übermorgen an einen Baum anbinden, und dann kommt er auch ins Tierheim? Das ist nicht hundertprozentig gut gelaufen.
Ein großer Knackpunkt in diesem Bericht sind die Haustiere. Sie wissen: Bei 2,8 Millionen Einwohnern in Schleswig-Holstein wird so gut wie kein Wort über Haustiere im Tierschutzbericht verloren.
Reichen Sie das nach. Diskutieren Sie das im Ausschuss. Verbessern sie das. Treffen sie dazu Aussagen. Denn Sie wissen: Jeder dritte Einwohner von insgesamt 2,8 Millionen Einwohnern hält ein Haustier.
Dann rechnen Sie hoch, und Sie sehen: Wir liegen durchschnittlich beim Haustierbestand mindestens so hoch wie beim Tierbestand der Nutztierhalter. Auch die privaten Tierhalter erwarten, dass in irgendeiner Form Vorgaben gemacht werden oder Berichte erstellt werden, wie es weitergehen soll.