die jetzt um ihre neuen Rechte wissen, die aber nicht voll umfänglich wahrgenommen werden können, weil es an der Voraussetzung dafür fehlt. Diese Situation ist wirklich schwierig. Bekannt sind die Folgen der Unzufriedenheit und Unruhe gerade bei den Gefangenen, aber auch die noch höheren Krankenstände bei den Bediensteten.
Die CDU nun allerdings will die personalintensiven Regelungen zum Nachteil der Gefangenen streichen - und das mitnichten übergangsweise, Frau Kollegin Ostmeier. Es ist nämlich keine Befristung im Gesetzentwurf vorgesehen. Über so etwas könnte man ja reden. Das, was Sie streichen wollen, betrifft zum Beispiel Vollzugs- und Widereingliederungsplan, betrifft Aufschluss- und Besuchszeiten, betrifft nachgehende Betreuung durch Justizvollzugsbeamte. All das zu streichen würde ja wieder auf Kosten der Gefangenen gehen, die sich gerade wünschen, dass die Regelungen umgesetzt werden. Die Gefangenen wollen nicht, dass ihre Rechte gestrichen werden, sondern dass sie umgesetzt werden.
Deswegen sagen wir PIRATEN Nein zu dieser Kapitulation vor den Herausforderungen und sagen Ja dazu, die Probleme und Herausforderungen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, bestmöglich zu lösen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neufassung des Strafvollzugsgesetzes basiert auf einem mehrjährigen Verfahren mit umfangreichen Anhörungen. Nach dem Beschluss des Gesetzes geht es jetzt erst eigentlich richtig los. Das neue Gesetz kommt zur Anwendung und findet in der Praxis meistens schrittweise zur vollen Wirksamkeit. Dieser Vorgang dürfte allen hier im Hause auch von anderen Gesetzen bekannt sein. Deshalb verstehe ich nicht ganz, warum man bei CDU und FDP nun so tut, als wäre eine Gesetzesreform mit einem Fingerschnipp erledigt. Fakt ist, dass sich Abläufe in den JVA erst neu einspielen müssen; das braucht Zeit. Alles andere wäre auch realitätsfern. Von daher sollten wir uns ein wenig in Geduld üben, schließlich geht es auch hier um Handeln von Menschen.
Natürlich werden wir als Parlament die gemachten Fortschritte bei der Umsetzung der Reform regelmäßig überprüfen und im Ausschuss beraten. Auch dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen. Das ist die bewährte parlamentarische Praxis, und daran sollten wir auch weiterhin festhalten. Denn dies ist auch unser Arbeitsauftrag. Es mag durchaus sein, dass es an der einen oder anderen Stelle noch mancher Nachbesserung bedarf. Das ist nichts Ungewöhnliches. Das wird man dann aber Schritt für Schritt machen, meine Damen und Herren, so, wie wir es bereits bei Hunderten von anderen Gesetzen gemacht haben, so werden wir es auch bei dem Strafvollzugsgesetz in den nächsten Jahren handhaben.
Wie bereits gesagt, braucht jedes Gesetz eine Eingewöhnungsphase. Dies dürfte auch für CDU und FDP nicht neu sein. Es ist daher niemandem geholfen, Gesetze und ihre Gültigkeit fortwährend infrage zu stellen. Ein solches Vorhaben ist nicht nur kontraproduktiv, sondern schafft vor allem enorme Unsicherheiten bei den Betroffenen, sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Insassen in den JVA.
Das Wichtigste ist meines Erachtens, dass diese Menschen auf beiden Seiten natürlich die Gewähr haben, dass das, was die rechtliche Grundlage ist, auch so bestehen bleibt, damit man entsprechende Planungssicherheit hat.
Dabei geht es doch darum, den Betroffenen Sicherheit zu geben. Unsere Gesetzesänderungen öffnen den Weg zu einem humaneren, moderneren Strafvollzug, dem der Resozialisierungsgedanke zugrunde liegt. Vorangegangen ist ein langer Prozess von insgesamt fast drei Jahren. Ein Paradigmenwechsel ist schließlich sehr zeitaufwendig. Gefängnisse sollen nicht länger als finstere Orte deklariert werden. Anstelle von „Absitzen“ soll vor allem die Zeit danach in den Vordergrund gerückt werden. Der Vollzug soll zeigen, wie ein Leben auch in Freiheit möglich ist. Dass dieser erneuerte Gedanke, um es einmal so zu sagen, natürlich auch Arbeit verursacht, dass dieser auch Aufwand und Unsicherheiten verursacht, ist völlig normal. Aber ich denke, dass unsere rechtliche Grundlage eine gute Grundlage ist und dass man diese rechtliche Grundlage auch in den JVA entsprechend umsetzen kann.
Das Ziel muss nämlich sein, eine erneute Straffälligkeit zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht man wohl mehr als nur ein Gesetz. Es ist und bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir als Gesetzgeber müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
In den vergangenen vier Jahren wurden nach und nach unterschiedlichste Justizvollzugsanstalten im Land renoviert. Es wurde mehr Platz geschaffen im Bereich der Besuchsräume. Die technische Ausstattung wurde verbessert. Im Bereich der psychologischen und psychiatrischen Betreuung wurden Verbesserungen auf den Weg gebracht. Und auch die Gehälter der Justizbediensteten wurden angepasst, zudem der Personalkörper erweitert. Das hat die Ministerin gerade ja auch schon dargestellt. Auch für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Fürsorge geleistet. Gleiches gilt natürlich auch für die Gesundheit der Gefangenen.
All diese Maßnahmen bringen Veränderungen. Veränderungen sind nicht immer beliebt. Das ist uns als Küstenkoalition durchaus bewusst. Nichtsdestotrotz stehen sie alle für den Fortschritt in Richtung eines modernen Strafvollzugs. Natürlich sind wir in Schleswig-Holstein noch nicht am Ende des Weges angelangt. Deswegen wollen wir auch noch etwas länger regieren. Die Reform, welche wir noch nicht einmal vor drei Monaten mit unserem Gesetz beschlossen haben, ist ein weiterer Schritt in Richtung moderner Strafvollzug. Deshalb gibt es
an dieser Richtung auch nichts zu ändern. Ich denke, wir sind da auf einem richtig guten Weg. Ich bin mir ziemlich sicher, in einem halben Jahr wird man darüber völlig anders reden, und das wird sich auch im Wahlergebnis bei der Landtagswahl entsprechend auswirken.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den individuellen Dreiminutenbeiträgen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Stegner, ich weiß, Sie halten Justiz grundsätzlich für Klamauk und diesen Antrag sowieso schon. Das haben Sie beim letzten Mal auch schon gesagt. - Ich habe das Gefühl, dass Sie jetzt schon wieder versuchen, das Ganze in die Lächerlichkeit zu ziehen. Bei Herrn Burkhard Peters habe ich nichts anderes erwartet.
- Das nur dazu. Sie haben unseren Antrag als Klamauk betrachtet. Das finde ich vor dem Hintergrund der Situation, die wir bei den Justizvollzugsanstalten haben, der Sache wirklich nicht angemessen.
Herr Peters, Sie wollen in eine sachliche Auseinandersetzung bei dem Thema einsteigen, werfen uns aber bei diesem Antrag forensische Unkenntnisse vor sowie gepfuscht zu haben, wo Sie doch alle bei der letzten Debatte mit uns einig waren. Es bestreitet ja gar keiner, dass die Belastung zu groß war. Es bestreitet ja niemand die Krankenstände, es bestreitet niemand, dass derzeit flächendeckend gar kein familienfreundlicher Vollzug möglich ist.
- Ja, Frau Spoorendonk bestreitet das, das kann ich verstehen, aber flächendeckend ist das nicht so.
Wenn Sie in Zukunft dem kleinen Kind erklären müssen, dass es Mutter oder Papa nicht besuchen kann, weil dort kein Personal vorhanden ist, dann ist das genauso traurig.
Wenn wir unseren Gefangenen beibringen wollen, dass sie sich an Recht und Gesetz zu halten haben, und selber deren Rechtsansprüche nicht einhalten können, dann finde ich das sehr traurig.
Wenn Sie sagen, ich redete nur mit Herrn Schwarzstock, dann müssen Sie sich Gedanken darüber machen, dass sich die Gewerkschaften an mich wenden und nicht an Sie. Das ist doch nicht mein Problem. Es gibt Anstaltsbeiräte, Strafvollstreckungsbeamte, die Fachverbände, die Gewerkschaften, PEBB§Y, die Kleinen Anfragen, die Großen Anfragen. All das belegt, was hier bemängelt worden ist. Das hat mit Forensik überhaupt nichts zu tun. Denn Sie verschließen kollektiv die Augen vor dem, was da ist nach dem Motto „Papier ist geduldig“. Sie sagen ja auch die ganze Zeit: Wir brauchen Zeit.
Wir wollen nichts anderes, als dass Sie eine Übergangsfrist schaffen, wie es auch bei anderen Gesetzen möglich ist. Wann soll das Gesetz in Kraft treten? - Ach ja, 1. September. Stimmt, Burkhard Peters hat das zugerufen. Ihre ganzen Beiträge, die Sie heute vorgetragen haben, belegen, wie viel Zeit noch erforderlich ist, damit alles schrittweise durchgeführt werden kann. Sie brauchen sogar noch die Zeit nach der Legislatur, so wie ich Sie verstanden habe. Damit das, was im Gesetz steht, Fakt werden kann, brauchen Sie noch bis zum Ende des nächsten Jahres, wenn wir bis nach der Wahl gehen. Das ist doch atemberaubend, was Sie hier sagen.
„Rolle rückwärts“: Von alldem, was hier steht, ist noch fast nichts umgesetzt. Und von Resozialisierung oder Übergangsmanagement möchte ich überhaupt noch gar nicht sprechen.
Das Thema Übergangsmanagement war ganz zu Anfang dieser Legislatur ein Thema. Und hiervon ist so gut wie nichts auf den Weg gebracht worden.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 18/4658. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Dann kommen wir zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4360. Es ist beantragt worden, diese Große Anfrage an den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Antwort auf die Große Anfrage zum Ehrenamt und seiner Anerkennungskultur bestätigt in eindrucksvollerweise Weise Bedeutung und Umfang des ehrenamtlichen Engagements in unserem Land und für unser Land. Das ist eine Bestätigung für die Kraft unserer Zivilgesellschaft und für mich und die Landesregierung zunächst einmal ein sehr willkommener Anlass, Danke zu sagen, Danke zu sagen den Menschen, die sich auf ganz vielfältige Art und