Meine Damen und Herren, ich beantrage, dass wir die Antwort auf unsere Große Anfrage dem Innenund Rechtsausschuss überweisen. Ich hoffe, dass wir die Ergebnisse dann eingehend mit den ver
schiedenen Bereichen der Justiz erörtern können. Wir könnten noch auf viele andere Einzelpunkte eingehen. Ich denke beispielsweise an die Beförderungssituation in der Gerichts- und Bewährungshilfe. Wenn man sich die Zahlen ansteht, dann sieht man, dass diese in den letzten fünf Jahren dramatisch schlecht geworden ist. Das ist gehobener Dienst. Die Beförderungen sind auf null oder auf eins in verschiedenen Bereichen heruntergesackt.
- Ich will nur einmal ansprechen, dass hier ein Problem besteht, das man auch mit den Mitarbeitern in dem Bereich einfach einmal erörtern muss. Da geht es natürlich auch um die Frage: Wie attraktiv ist denn der Dienst in diesem Bereich?
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat in einer Art von Weisheit, die sich mir leider nicht erschließt, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum Strafvollzug mit unserer Großen Anfrage verkoppelt. Deshalb nur kurz ein paar Anmerkungen zu dem Thema.
Es stimmt, die Ministerin hat dem Landtag ein Reformgesetz vorgelegt, zu dessen Umsetzung sie nicht im Geringsten in der Lage ist. Allein bei den Aufschlusszeiten wird das deutlich. Vor ein paar Tagen haben Sie mir die Antwort auf eine Kleine Anfrage zu den ersten drei Wochen - 1. bis 21. September - vorgelegt: An der JVA Neumünster sind die neuen Vorgaben an zwölf von 21 Tagen nicht erfüllen worden. An der JVA Lübeck sind sie an neun von 21 Tagen nicht erfüllt worden. Sie sind also nicht dazu in der Lage, den Anforderungen des Gesetzes in der Praxis regelmäßig Rechnung zu tragen.
Ein früherer SPD-Innenminister, Hans-Peter Bull, hat in einem solchen Zusammenhang einmal von suboptimaler Gesetzeserfüllung gesprochen. Bei Ihnen geht es eher um systematische Gesetzesnichterfüllung.
Da gibt es einmal die Möglichkeit, das Gesetz außer Kraft zu setzen. Sympathischer fände ich - das wäre ja der Vorschlag der CDU -, man schafft die Voraussetzungen dafür, dass das geltende Gesetz in der Praxis angewendet werden kann. Genau über diese Fragen werden wir im Ausschuss weiter diskutieren müssen. Da tut mir Frau Spoorendonk ausnahmsweise einmal nicht leid.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Tagesordnungspunkt 8 begegnet uns noch der Dringlichkeitsantrag aus der letzten Tagung beziehungsweise der Gesetzentwurf der CDU. Das gibt mir zuallererst Gelegenheit, nach angemessener Prüfung zu den Vorschlägen der CDU-Fraktion Stellung zu nehmen, obwohl wir das meiste davon ja schon aufgrund von Änderungsanträgen zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf beraten haben.
Der erste Punkt betrifft Diagnoseverfahren und Vollzugspläne. Hier würden Einschränkungen tatsächlich zunächst der Entlastung der Beschäftigten dienen. Der Erstellung eines vernünftigen Vollzugsplanes und der Orientierung der Gefangenen in der Haftzeit erweisen Sie damit aber überhaupt keinen Dienst. Eine unzureichende Vollzugsplanung führt zu Problemen bei der Vollzugsgestaltung, zum Beispiel bei Entscheidungen über Therapien, Ausbildung oder Entlassungsvorbereitung. Das führt in der Praxis zu Beschwerden und Anträgen der Gefangenen auf gerichtliche Entscheidungen, die an anderer Stelle wieder Mehrarbeit in der Anstalt auslösen können. Daher ist eine umfassende Planung Grundlage für einen erfolgreichen Vollzug. Sie ist unverzichtbar und gibt beiden Seiten wirklich mehr Sicherheit.
Der nächste Punkt betrifft die Aufschlusszeiten. Ähnliches gilt für den Aufenthalt in der Gemeinschaft. Er führt in der Tat zu Veränderungen im Schichtbetrieb und zu einem erhöhten Aufsichtsbedarf. Diesem wird durch den Stellenzuwachs, der in der ursprünglichen Gesetzesvorlage angegeben war, natürlich Rechnung getragen. Allerdings - da zieht Ihre Kritik tatsächlich - sind diese Stellenbesetzungen noch nicht überall erfolgt. Daraus ergeben sich sicherlich auch die Schwierigkeiten, die Herr Klug beschrieben hat. Aber dafür ist natürlich auch ursächlich, dass der Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten so hoch ist.
Herr Kollege Rother, wenn Sie sich, was ich gut finde, mit unserem Gesetzentwurf beschäftigt haben, dann ist Ihnen aus der Begründung sicherlich klar geworden, dass wir zumindest erst einmal das zurückschrauben wollen, was zu Arbeitszuwächsen führt. Was die Aufschlusszeiten angeht, so stehen da Mindestzeiten. Das heißt, die Ministerin kann sieben Tage die Woche 24 Stunden lang einen Aufschluss vorsehen, wenn es aufgrund der Kapazitäten denn läuft. Das ist nur ein Minimum, um die Rechtsansprüche der Gefangenen zu reduzieren. Das heißt ja nicht, dass ab morgen alles wieder wie vorher sein kann. Wenn es läuft, dann wird es offen gelassen. Aber wir wollen die Mindeststandards reduzieren.
Das ist klar, aber, Frau Ostmeier, Sie wissen das: Die Schichtsysteme sind zurzeit in der Phase der Anpassung. Darüber wird auch mit den Personalräten gesprochen. Ich kenne das vor allem aus der JVA Lübeck. Diese Schichtsysteme verlangen während der Woche tatsächlich einen größeren Personaleinsatz. Am Wochenende, wenn es mit der Besetzung oft schwieriger wird, ist weniger Personaleinsatz erforderlich. Das ist etwas, was nicht unbedingt alle Gefangenen gut finden, weil sie sich am Wochenende einen längeren Aufschluss wünschen. Von daher ist dies ein wichtiger Punkt für eine Evaluation des Gesetzes. Dafür braucht man erst einmal Erfahrungswerte aus der Zeit, in der dies tatsächlich umgesetzt ist. Von daher muss man an dieser Stelle noch abwarten.
Ich kann das nachvollziehen, was Sie sagen. Das ist ja die Situation. Meine Frage an Sie lautet: Warum hat es keine Übergangsfrist gegeben, die es bei anderen Gesetzen doch auch gibt? Warum hat man gesagt, das wird sofort umgesetzt? Das ist nämlich genau das Problem, dass wir uns sofort in der Umsetzungsphase befinden. Es wäre doch gar kein Problem gewesen, eine Übergangszeit von einem halben Jahr zu nehmen, um genau das vorzubereiten, was Sie jetzt schildern.
Ich glaube, wir haben insgesamt eine Vorbereitungszeit von drei Jahren für das Gesetz gehabt. Das heißt, dass das Verfahren in dieser Zeit diskutiert worden ist. Dieses Gesetz ist ja nicht von heute auf morgen vom Himmel gefallen. Dies gilt auch für die Dinge, die Sie uns vorwerfen, zum Beispiel die Dinge, die zu Mehrarbeit führen. Ich nenne das Beispiel der Bekleidung. Dieser Bereich ist relativ kurzfristig gekommen, aber alles andere war doch schon länger bekannt. Von daher gehe ich davon aus, dass so etwas umsetzbar sein müsste.
Ähnliches gilt auch für die Besuchszeiten, wobei mir Ihr Vorschlag hier durchaus sympathisch ist. Aber auch hier muss man abwarten, wie sich die neue Regelung einspielt.
Zur nachgehenden Betreuung entlassener Gefangenen: Leider ist es so, dass es mit dem gewünschten Übergangsmanagement in der Vergangenheit und wahrscheinlich auch gegenwärtig noch nicht immer so klappt. Eine umfangreichere Vollzugsplanung wird auch das verbessern. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Hier handelt es sich tatsächlich um Einzelfälle, für die eine Nachbetreuung durch Bedienstete, die den Gefangenen aus dem Vollzug kennen, sinnvoll sein kann. Um mehr geht es ja nicht. Der Aufwand ist überschaubar.
Ähnliches gilt für Privatkleidung. Hier gibt es wahrscheinlich unterschiedliche Auffassungen oder Wahrnehmungen von Anstalt zu Anstalt, aber dieser Aspekt ist wirklich sehr wichtig für die Selbstachtung der Gefangenen, um Ihre Würde ein Stück weit zu wahren. In manchen Vollzugsanstalten läuft dies, in anderen Bundesländern läuft dies auch. Ich sehe keinen Grund, warum das hier nicht laufen sollte. Von daher ist Ihr Gesetzentwurf in der Summe zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich schlicht überflüssig. Warten wir doch ab, bis es gesicherte Erkenntnisse für ein Evaluationsverfahren
Unter Top 16 wird uns nunmehr die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der FDPFraktion zu Gerichten und Staatsanwaltschaften vorgelegt. Vielen Dank an die Verwaltung für das umfassende Werk, vor allem für das Zahlenwerk. Vielen Dank an die FDP-Fraktion, weil aus meiner Sicht auf diesem Weg die erfolgreiche Arbeit der Landesregierung im Justizressort dokumentiert werden konnte,
denn aus dem Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften, gerade aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Lübeck, gibt es oftmals ganz schlichte und schöne Meldungen. Herr Dr. Klug, es gibt nicht nur Kiel. Man kann darüber in den „Lübecker Nachrichten“ nachlesen: Vorgänge werden in angemessener Zeit abgearbeitet, es gibt kaum Rückstände, die Personalausstattung ist völlig in Ordnung. Solche Welten gibt es also auch.
Benchmarking ist ein wichtiges Mittel in der Betriebswirtschaftslehre. Schauen Sie sich einmal den Ländervergleich an. Das Statistische Bundesamt gibt regelmäßig ein Heft „Justiz auf einen Blick“ heraus. Es liegt jetzt für das Jahr 2015 vor, es erscheint natürlich immer in der Nachschau. Dort ist zu lesen: Bei der Anzahl von Richtern auf 100.000 Einwohner liegen wir über dem Durchschnitt. Sogar bei der Abarbeitung der Verfahren liegen wir über dem Durchschnitt. Das heißt also, SchleswigHolstein kann sich im Benchmarking durchaus sehen lassen.
Dennoch gibt es natürlich Engpässe, Belastungssituationen und im Ausnahmefall auch Fristversäumnisse. Das ist von der Justizministerin bereits aufgegriffen worden, und wir haben ja auch hier bereits über organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung und Vermeidung solcher Situationen insbesondere im Landgerichtsbezirk Kiel gesprochen. Hier geht es nicht nur um die Anzahl der Schreibkräfte. An dieser Stelle sind Veränderungen erforderlich, die den organisatorischen Bereich betreffen, die sich schlicht an der Organisation beziehungsweise an den Abläufen anderer Landgerichte orientieren und die auch hier längst auf den Weg gebracht worden sind.
Zuletzt durch den Nachtragshaushalt haben wir als Landtag auch neue Stellen beschlossen, die vor allem der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugutegekommen sind, um den höheren Personalbedarf aufgrund von streitigen Asylverfahren auszugleichen.
Strukturelle Verbesserungen im Bereich der Justiz ganz allgemein sind aus dem Entwurf für den Einzelplan 09 ersichtlich. Darüber haben wir gerade im Haushaltsaufstellungsverfahren diskutiert. Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob dies alles ausreicht. Für den Haushalt 2016 hatten wir schon weitere Stellen im Bereich der Familiengerichte beschlossen. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen.
Herr Dr. Klug, schauen Sie sich einmal an, was ein Sozialpädagoge oder eine Sozialpädagogin in der Bewährungshilfe verdienen kann. Schauen Sie sich einmal an, wie diese Stellen bewertet sind. Da reiben sich Menschen in der Kommunalverwaltung oder aus anderen Bereichen, die ähnliche Aufgaben wahrnehmen, nur die Augen. Hier sind wir tatsächlich sehr gut aufgestellt. Diesen Bereich zu kritisieren, ist aus meiner Sicht völlig abwegig.
Daher lässt sich zusammenfassend sagen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein gut aufgestellt sind. Sie nehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll und mit hoher Qualität wahr. Wenn wir die Besoldungsfragen auf Bundesebene einmal zufriedenstellend regeln könnten, dann hätten wir auch noch glücklichere Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für den Bericht, Anke Spoorendonk. Ich will mich hier aber vornehmlich auf den Gesetzentwurf der CDU kaprizieren. Ich möchte hier nicht noch einmal darauf eingehen, was wir schon alles an personellen Maßnahmen getroffen haben, um eine angemessene Umsetzung unseres Strafvollzugsgesetzes zu ermöglichen. Das hat Anke Spoorendonk im Innenund Rechtsausschuss und vorhin auch schon sehr deutlich und klar dargelegt.
Frau Ostmeier, wenn Sie über die Situation in den Gefängnissen reden, dann rate ich Ihnen, nicht nur mit Herrn Schwarzstock diese Fragen zu ventilieren, sondern auch einmal die teilweise sehr engagierten Menschen, die in der Gefangenenmitverant
wortung tätig sind, zu fragen. Von ihnen bekommen wir ganz andere Rückmeldungen über unser Gesetz. Sie sagen nämlich, dass dies ein gutes Gesetz ist. Sie haben ein hohes Verständnis dafür, dass so etwas in einer Übergangsphase natürlich nicht sofort eins zu eins umgesetzt werden kann.