Protocol of the Session on October 13, 2016

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Es ist völlig selbstverständlich, dass wir uns der aktuellen Lageentwicklung anpassen. Es ist selbstverständlich, dass unsere Landespolizei die Ausstattung, insbesondere die Schutzausstattung, bekommt, die sie braucht, um für ihre Einsätze entsprechend ausgerüstet zu sein. Das Thema Spezialfahrzeuge, das Thema Fortbildung - alles das ist selbstverständlich. Wenn das, was gefordert wird, schon gemacht wird, dann ist eben die Beschreibung das richtige Mittel der Wahl. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4723. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/4400. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktionen von PIRATEN und FDP. Wer ist dagegen? - Die CDU-Fraktion ist dagegen. - Damit ist der Antrag auf Ablehnung angenommen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4410. Der Ausschuss empfiehlt die An

(Minister Stefan Studt)

nahme dieses Antrags. Wer stimmt dem zu? - Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? Das sind die anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 16 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4658

b) Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Drucksache 18/4360

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, wie ich sehe.

Zunächst erteile ich zur Beantwortung der Großen Anfrage der Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich gleich zu Anfang Folgendes betonen: Richtig ist, die Justiz arbeitet unter hoher Belastung und steht vor großen Herausforderungen. Richtig ist aber auch: Wir lassen unsere Justiz mit diesen Herausforderungen nicht allein.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir unterstützen sie, und, wo nötig und wo möglich, haben wir zeitnah mit Personalverstärkungen reagiert. Ich füge hinzu: Wir brauchen von der CDU nicht zum Jagen getragen werden. Ich bin sicher, dass die Finanzministerin alle Vorschläge der CDU aufschreibt. Eine Auseinandersetzung damit wird es im Rahmen der Haushaltsdebatte im Dezember geben können. Ich bleibe also dabei: Wir haben zeitnah mit Personalverstärkungen reagiert.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Landesregierung kümmert sich um die Justiz. Diese Landesregierung nimmt die schleswig-holsteinische Justiz ernst. Die Justiz in Schleswig-Holstein leistet

herausragende Arbeit - gleich, ob Gerichte, Staatsanwaltschaften oder der Justizvollzug. Sie alle nehmen ihre Aufgaben im Dienste unserer Gesellschaft verantwortungsbewusst und hervorragend wahr.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen freue ich mich besonders, dass wir diese hervorragende Arbeit durch eine Vielzahl von Stellenhebungen honorieren konnten. Rund 600 Hebungen in den Jahren 2013 bis 2017 sprechen hier eine deutliche Sprache und drücken auch ganz konkret Wertschätzung für die Arbeit aus, die tagein, tagaus geleistet wird.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit diese Aufgabenerfüllung angesichts geänderter Rahmenbedingungen - nämlich im Zuge der Entwicklung im IT-Bereich, mit dem modernen, neuen Strafvollzugsgesetz oder durch die spezifische Aufgabenverdichtung als Folge der gestiegenen Flüchtlingszahlen - weiterhin und bestmöglich garantiert ist, hat die Landesregierung schon in diesem Jahr die Personalausstattung der schleswig-holsteinischen Justiz weiter verbessert.

Wir haben die Landesjustiz erstmals seit vielen Jahren deutlich verstärkt und damit die Weichen für eine noch leistungsfähigere Justiz gestellt, die im Rechtsstaat und für die innere Sicherheit unabdingbar ist. Wir werden die Situation selbstverständlich auch weiterhin genau im Blick behalten. Das habe ich in der Vergangenheit versprochen, und daran haben wir uns auch gehalten.

Die Einrichtung von insgesamt 51 neuen Stellen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und JVAen hat das Kabinett bereits in diesem Jahr beschlossen, unter anderem schon im März 30 Stellen über den Nachtragshaushalt 2016, jeweils zehn Stellen bei den Staatsanwaltschaften, für die Gerichte und den Justizvollzug.

Mit dem Haushalt 2017 werden wir insgesamt weitere 21 Stellen bereitstellen, darunter die Personalmittel für die Einrichtung einer weiteren Asylkammer am Verwaltungsgericht Schleswig, nachdem wir diesen Bereich schon in 2015 und 2016 aufgestockt haben. Wie richtig diese vorausschauende Maßnahme der Landesregierung ist, zeigt die aktuell noch weiter steigende Zahl von Klagen von Asylbewerbern im Lande.

Auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist 2017 eine weitere personelle Verstärkung geplant, denn der Zuwachs des Personals bei der Polizei in 2017

(Präsident Klaus Schlie)

und - wie eben aufgeführt - der Staatsanwaltschaften über den Nachtragshaushalt in 2016 führt zwangsläufig zu einer Zunahme der Ermittlungsverfahren. Daraus resultiert im Weiteren ein Anstieg der Anklagen beziehungsweise Strafbefehlanträge bei den Gerichten.

Meine Damen und Herren, zudem wurden schon per Haushalt 2016 die Familiengerichte deutlich personell um insgesamt 25 Stellen gestärkt, sechs Richterinnen und Richter, drei Rechtspfleger und 16 Geschäftsstellenbedienstete. Grundlage hierfür ist insbesondere die stark angestiegene Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die von den Familiengerichten betreut werden. Für weitere zusätzliche 20 Stellen im Justizvollzugsdienst haben wir gerade vor wenigen Wochen den Weg frei gemacht. Alles das haben wir in diesem Raum hoch und runter diskutiert.

Meine Damen und Herren, alle unsere personalbezogenen Schritte unterstreichen: Die Landesjustiz ist und bleibt leistungsfähig.

Leistungsstark bleibt die Landesjustiz auch im ITBereich. Schleswig-Holstein ist bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gut aufgestellt. So besteht dieser bereits in der Arbeits-, der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei den Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistern, in Mahnverfahren, Urheberrechtsverfahren sowie bei zwölf Grundbuchämtern. Jetzt, im zweiten Halbjahr 2016, wird der elektronische Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit sowie in zehn weiteren Grundbuchämtern der Amtsgerichte im Lande eröffnet.

Zugleich wird die Einführung der elektronischen Grundakte in den Grundbuchämtern des Landes zum Jahresende abgeschlossen. Damit wird Schleswig-Holstein das erste Bundesland mit einer elektronischen Akte im gesamten Grundbuchwesen sein.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den vier Registergerichten des Landes wird seit Jahren bereits mit elektronischem Verfahren und elektronischer Akte gearbeitet.

Meine Damen und Herren, bis zum Jahresende erfolgt die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Amtsgericht und beim Landgericht Itzehoe und in 2017 bei den weiteren Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Staatsanwaltschaften. Damit wird der Verfassungsauftrag

termingerecht erfüllt werden. Ich erinnere an Artikel 14 der Landesverfassung.

Unser Ziel ist es darüber hinaus, die elektronische Verfahrensakte ab 2018 flächendeckend in der Landesjustiz einzuführen. Diese Schritte gehen einher mit erheblichen finanziellen und infrastrukturellen Anstrengungen seitens des Landes. Denn anders als die Kritiker es glauben machen wollen, sind wir als schleswig-holsteinische Landesregierung uns unserer Verantwortung für eine starke, funktionsfähige Landesjustiz - gleich, ob Rechtsprechung oder Vollzugswesen - sehr bewusst. Danach handeln wir auch, seriös und unaufgeregt. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die im Ältestenrat vereinbarte Redezeit um 2 Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt zusätzlich allen anderen Abgeordneten zur Verfügung.

Für die CDU-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst einmal bedanke ich mich bei Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Beantwortung der Großen Anfrage. Es ist ganz wichtig, einen guten Überblick des im Land fehlenden Personals zu erhalten.

Ich kann Ihnen nicht zustimmen - das wird von mir erwartet -, dass Sie sehr viel für das Personal der Justiz getan hätten:

(Vereinzelter Beifall CDU)

10 Staatsanwälte statt 20, 100 Mitarbeiter im mittleren Dienst und in den Schreibdiensten.

Zur Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten: Das Personal, das Sie dort hineingeben, kann die Krankenstände nicht annähernd decken. Darüber haben wir schon gesprochen.

Im Asylbereich - da gebe ich Ihnen Recht - ist einiges bei den Verwaltungsgerichten passiert. Wenn Sie konsequent so an anderer Stelle gehandelt hätten, hätten wir jetzt kein Problem.

Deswegen sage ich ganz deutlich: Der Stellenwert der dem Politikfeld Justiz unter Rot-Grün-Blau in