Protocol of the Session on October 13, 2016

In vielen Ländern ist dies auch schon erkannt worden. Dort hat man angefangen, aus dieser Erkenntnis Konsequenzen zu ziehen. In Niedersachsen stehen der Landespolizei seit August des vorigen Jahres 500 speziell gesicherte Tablet-Computer zur Verfügung, in sieben Polizeidirektionen und 33 Polizeiinspektionen des Landes.

Der Zugriff auf den Polizeiserver ist damit überall und schnell möglich, auch außerhalb der Reviere. Wenn es zum Beispiel darum geht, eine vermisste Person zu identifizieren, Personalien zu überprüfen oder Informationen über frühere Delikte eines Verdächtigen zu erhalten, so ist dies viel leichter und schneller möglich als durch Abfragen per Funk an eine Leitstelle. Ganz abgesehen davon, erhöht eine solche Arbeitsmöglichkeit auch die Sicherheit der Einsatzkräfte.

Praktiker loben den Fortschritt durch Technik. Ein Polizeikommissar aus der Polizeidirektion Hannover wird zum Beispiel mit der Feststellung zitiert:

„Das ist eine enorme Arbeitserleichterung“.

Ein Anwendungsbeispiel ist auch die Erstellung von Berichten über erfolgte Einsätze. Statt Angaben handschriftlich zu notieren und später auf dem Revier den Bericht zu erstellen, lassen sich mithilfe moderner Technik bereits vor Ort und auch unter

wegs diese Berichte erstellen; denn die üblichen Formulare sind auf mobilen Endgeräten abrufbar. Wartezeiten, etwa wenn die zuerst am Einsatzort eingetroffenen Beamten auf andere Kollegen, auf die Spurensicherung oder andere Einsatzkräfte warten müssen, können so sinnvoll genutzt werden. Die anschließende Schreibarbeit auf dem Revier entfällt.

Es liegt auf der Hand, dass dadurch viel Zeit gespart werden kann.

Außerhalb Deutschlands hat man diesen Weg übrigens schon viel früher und viel konsequenter beschritten. In der Schweiz hat die Kantonspolizei Zürich 3.500 mobile Geräte beschafft und ihre rund 2.500 Frontpolizisten - so heißen dort die Beamten, die direkt im Einsatz vor Ort sind - erlangen dadurch mobilen Zugriff auf Dokumente und Informationen.

Der IT-Projektleiter der Züricher Kantonspolizei stellte in einem Fachbeitrag hierzu fest, ich zitiere:

„Die neue Infrastruktur ermöglicht ihnen eine zielgerichtete Kontrolltätigkeit und erlaubt die direkte Datenerfassung vor Ort ohne aufwendige Nacherfassung im Büro.“

Natürlich gibt es ein Spannungsfeld zwischen Anwenderfreundlichkeit und Datenschutz. Deshalb wollen wir, dass beim Einstieg der schleswig-holsteinischen Landespolizei die Nutzung moderner Informationstechnologie eine enge Abstimmung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz sichergestellt wird. Die Informationssicherheit muss gewährleistet sein, personenbezogene Daten von Bürgern müssen unbedingt geschützt werden. Aber die Beispiele aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten - ich habe die Schweiz als Beispiel genannt - zeigen, dass das auch machbar ist.

Schleswig-Holstein ist beim Thema „Mobile Informationstechnik für die Polizei“ bisher ja Entwicklungsland. In der Antwort auf eine Anfrage des Kollegen Bernstein Ende August erklärte der Innenminister, dass 92 vorhandene Tablet-PCs in Schleswig-Holstein derzeit fast ausschließlich zum Zwecke der Geovisualisierung genutzt werden, das heißt als Ersatz für nicht mehr aktuelle Landkarten in Papierform, also quasi eine Art Navi-Lösung. Außerdem gibt es bei der Landespolizei zwei Tablets in der Erprobung als Anzeigegeräte für Geschwindigkeitsmessungen. Das ist im Vergleich zu den dargestellten Anwendungen bei Polizeibehörden außerhalb Schleswig-Holsteins, die ich ja beschrieben habe, wirklich eine ziemlich hinterwäld

lerische Situation, in der sich der selbstberufene „Echte Norden“ derzeit in diesem Bereich noch befindet.

Meine Damen und Herren, da muss etwas passieren!

(Beifall FDP, Hans-Jörn Arp [CDU] und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Die zweite Landtags-Drucksache ist der CDU-Antrag zur Ausstattung der Polizei zur Terrorabwehr. Die meisten Forderungen, wir haben sie schon debattiert, stimmen mit unseren Positionen überein. Den letzten Punkt, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, sehen wir jedoch als einen unverhältnismäßigen Eingriff in Bürgerrechte an. Wir haben dies vielfach schon in dieser Wahlperiode im Einzelnen erläutert. Deshalb verweise ich nur auf frühere Erklärungen zu diesem Thema. Den CDU-Antrag lehnen wir daher folgerichtig ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Axel Bernstein das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs ein paar Worte zum Antrag der FDP. In der Tat, er beruht offenbar auf der Kleinen Anfrage, die wir zu diesem Thema gestellt haben und deren Beantwortung doch ein wenig ernüchternd ausfällt, wenn wir lernen, dass 92 Tablets innerhalb der Landespolizei benutzt werden, und zwar überwiegend als Navigationsgeräte, als Ersatz für nicht mehr hinreichend aktualisierbare Landkarten in Papierform. Das klingt nicht nach 2016. Da könnte man jetzt sagen, dass da Handlungsbedarf besteht.

Die Antwort auf die Frage, ob hier eine Änderung geplant sei, macht mir allerdings viel mehr Sorgen. Da heißt es nämlich:

„Eine flächendeckende Ausstattung mit Tablett-PC ist sowohl aus taktischer wie auch aus IT-fachlicher Sicht derzeit kein Schwerpunkt der strategischen Planungen der Landespolizei.“

Die Vorteile, die der Kollege Klug umfassend beschrieben hat, liegen an sich auf der Hand. Deswegen bitte ich dringend darum, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss intensiv diesem Thema

(Dr. Ekkehard Klug)

widmen. Ich glaube, dass hier durchaus Nachsteuerungsbedarf besteht.

Ich möchte gern noch einmal auf die Debatte im Ausschuss eingehen, die zu der Beschlussempfehlung Drucksache 18/4686 geführt hat. Das muss man sich nämlich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Man muss nicht jeden Punkt des CDU-Antrags befürworten; aber ich würde die Punkte doch gern einmal durchgehen und in Erinnerung rufen, was wir beantragt haben:

Als ersten Punkt haben wir beantragt, dass vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen für Polizei und Verfassungsschutz bei der Beobachtung gewaltbereiter Extremisten wie auch hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit auf Terrorakte fortlaufend überprüft werden muss, ob die Polizei personell und materiell richtig ausgestattet ist. Der Innenund Rechtsausschuss hat das mit Mehrheit abgelehnt.

Weiter haben wir beantragt, dass die Polizeikräfte in den einzelnen Polizeidirektionen in die Lage versetzt werden müssen, im Falle eines terroristischen Anschlags die Situation vor Ort räumlich einzudämmen. Dazu sind insbesondere die Ausrüstung mit Schutzausrüstungen der Klasse IV sowie eine entsprechende Bewaffnung erforderlich. Im Ausschuss wurde das mit Mehrheit abgelehnt, übrigens bemerkenswerterweise in genau der Woche, in der der Innenminister angekündigt hat, an dieser Stelle nachbessern zu wollen.

Dieser Punkt ist keine Kleinigkeit. Es ist keine Glaubensfrage, ob es nötig ist - mit welcher Bewaffnung auch immer -, unsere Polizei zusätzlich auszustatten. Die Wahrscheinlichkeit ist doch hoch, dass im Fall einer terroristischen Lage in Schleswig-Holstein zunächst einmal nicht die dafür besonders vorbereiteten Spezialeinheiten vor Ort sein werden, sondern ganz normale Schutzpolizei. Wenn wir Kolleginnen und Kollegen in einer solchen Situation sehen und von ihnen erwarten, dass sie ihren Dienst tun, dann ist es unsere Verpflichtung, sie so gut auszurüsten, wie wir das können.

(Beifall CDU und FDP)

Als dritten Punkt haben wir beantragt, die Landespolizei mit ausreichend Spezialfahrzeugen auszurüsten, die so disloziert werden müssen, dass jeder Einsatzort im Land zeitnah erreicht werden kann. Das wurde mit Mehrheit im Ausschuss abgelehnt.

Ferner haben wir eine Verbesserung der Fortbildung im Bereich des Umgangs mit terroristischen

Lagen gefordert. - Das wurde im Ausschuss mit Mehrheit abgelehnt.

Wir halten es auch für erforderlich - auch das haben wir beantragt; darauf wies der Kollege Klug bereits hin -, im Bereich der Mindestspeicherfristen zu Verbesserungen zu kommen, damit die Möglichkeiten unserer Sicherheitsorgane zur Informationsgewinnung voll ausgeschöpft werden. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein; aber auch dieser Punkt wurde im Ausschuss abgelehnt.

Nun kann man sagen: Wenn die Regierungsfraktionen großartige Ideen gehabt hätten, wie man das alles besser machen kann, könnte man ja damit leben, dass so etwas abgelehnt wird. Erlauben Sie mir, dass ich vortrage, was Sie dem entgegengesetzt haben - beschlossen mit Mehrheit von SPD, Grünen und SSW im Innen- und Rechtsausschuss -:

„1. Der Landtag bekennt sich zu einer qualitativ hochwertigen Landespolizei …“

Und so weiter und so fort.

Der Landtag lehnt die Einführung einer Wachpolizei ab. Okay. - Das hat kein Mensch gefordert. Sie hätten auch noch hinzufügen können, dass wir die Ausrüstung der Polizei mit rosa Uniformen ablehnen. Das hat nämlich auch keiner gefordert.

(Lars Harms [SSW]: Eine Überlegung wert!)

- Leg mal los, Lars.

„2. Der Landtag bekräftigt, dass innere Sicherheit in Schleswig-Holstein oberste Priorität hat. Die von der Landesregierung beschlossenen Verbesserungen werden ausdrücklich begrüßt.“

- Das können wir hier noch einmal machen: hallo, liebe Verbesserungen, schade, dass ihr nicht so viele seid!

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wie viele Verbesse- rungen hatten Sie denn in Ihrer Amtszeit? Das ist ja der Hammer!)

„und der Landtag beabsichtigt, weitere Verbesserungen für die Landespolizei auf den Weg zu bringen.“

Na, dann mal los.

(Beifall CDU)

„3. Die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Umstrukturierung und Organisationsanpassung der Landespolizei bereits auf den Weg gebracht, damit sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann.“

(Dr. Axel Bernstein)

Das haben Sie beschlossen.

Vierter Punkt:

„Die personelle Verstärkung durch die Einstellung von 400 Auszubildenden in den Einstellungsjahren 2016 und 2017 und die Anhebung der Einstiegsämter … sind dabei richtige und notwendige Schritte.“

Meine Güte, da haben Sie fünf konkrete Punkte, über die man diskutieren kann, durch vier Beweihräucherungen und eine Nullnummer ersetzt. Wenn das Ihr Anspruch im Bereich der inneren Sicherheit ist, dann haben wir, glaube ich, wirklich ein Problem.