Protocol of the Session on October 12, 2016

Wir haben in unserem Entlastungsgesetz einen klaren Schwerpunkt auf Bürokratieabbau und die Verbesserung der Standortbedingungen gelegt. Ich sage deutlich: Das ist all das, was Wirtschaftsminister Meyer ständig vor Unternehmen und den Unternehmern verspricht, was er aber nicht im Ansatz an einer Stelle umgesetzt hat.

(Beifall CDU)

Deshalb wollen wir die Wirtschaft in diesem Land konsequent fördern, indem wir die wirtschaftlichen Standortbedingungen in allen Regionen des Landes verbessern und die Schaffung wirtschaftsfreundlicher Rahmenbedingungen allen Ebenen als ständige Aufgabe in das Gesetz schreiben. Hierzu gehören insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der Infrastruktur, die Sicherung der Kommunikationsinfrastruktur sowie ihr Ausbau, die bedarfsgerechte Ausweisung von Gewerbeflächen und die Sicherung der regionalen Daseinsvorsorge. Durch unseren Gesetzentwurf geben wir im Übrigen Eigentümern wieder Beteiligungsrechte bei der Denkmalpflege, und wir stärken den Arbeitsmarkt und die Berufsorientierung schon in der Schule.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung zu unserem Mittelstandsentlastungsgesetz hat deutlich gemacht, um welche Alternativen in der Wirtschaftspolitik es in der Zukunft geht: Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW macht Wirtschaftspolitik zulasten des Mittelstandes. Sie gefährden damit die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein.

Für die CDU sage ich sehr deutlich: Wir haben Vertrauen in den Mittelstand. Wir vertrauen auf seine Leistungskraft und seine Verantwortung hier in Schleswig-Holstein. Das machen wir mit dem Mittelstandsentlastungsgesetz deutlich. Wir haben die Änderungen noch einmal als eigene Drucksache und als eigenen Gesetzentwurf eingereicht. Wir geben Ihnen heute die Chance, mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf ein entsprechendes Zeichen für die Entwicklung des Mittelstands in Schleswig-Holstein zu setzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und Christopher Vogt [FDP])

(Johannes Callsen)

Bevor wir fortfahren, begrüße ich mit Ihnen gemeinsam auf der Tribüne die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ruth Kastner sowie Neumitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein - Ihnen allen, euch allen: Herzlich willkommen im Kieler Landeshaus.

(Beifall)

Jetzt hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Katrin Fedrowitz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, ein wirklich netter Versuch! Auf den ersten Blick mag man meinen, dass Ihr Gesetzentwurf ein ernster Versuch sein sollte, sinnvolle Mittelstandsförderung zu betreiben. Aber leider ist Ihre Absicht bei diesem Gesetzentwurf trotz vieler schöner Verpackungen doch ziemlich durchschaubar. Er liest sich eher wie ein Wahlprogramm der CDU als wie ein Gesetz, das dem Mittelstand wirklich weiterhilft. Es geht Ihnen hier nicht um Mittelstandsförderung, sondern allein um die Aufhebung von Tariftreue- und Vergabegesetz, Landesmindestlohn und des Registers zum Schutz des fairen Wettbewerbs.

Es wird Sie also nicht wundern, dass wir Ihren Gesetzentwurf, der lediglich als Verpackungsmaterial dient, insgesamt ablehnen und damit entsorgen.

(Beifall SPD)

Trotzdem muss ich Ihnen für diesen Versuch danken. Denn dieser Gesetzentwurf macht wieder einmal deutlich, wie weit und wie grundlegend wir uns doch voneinander unterscheiden.

Die Stärkung des Mittelstandes ist grundsätzlich ein richtiges Ziel. Wenn die CDU aber den Mittelstand fördert, dann hat sie nur Augen für die Inhaber der Unternehmen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden in ihrem Entwurf nur am Rande Berücksichtigung. Der Beamtenbund hat es in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf wie folgt formuliert:

„Die Daseinsbedingungen der Wirtschaft dürfen nie isoliert betrachtet werden. So müssen auch die Bedingungen der Menschen einbezogen werden, die von ihren Arbeitslöhnen leben müssen.“

(Beifall SPD)

Ihren Versuch der Unterhöhlung von Tariftreue sowie sozialen und ökologischen Standards halten wir nicht nur für höchst bedenklich, sondern wir halten ihn für grundlegend falsch.

(Beifall SPD und Lars Harms [SSW])

Immer wieder gehen - auch heute noch - Menschen einer regelmäßigen Beschäftigung nach und kommen mit einem Einkommen unter dem Hartz-IVNiveau nach Hause. Das darf nicht sein.

(Beifall SPD und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Einen starken Mittelstand kann es nur geben, wenn auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Stück weit am Wohlstand teilhaben können. Ein sehr bescheidener Wohlstand, zugegeben - bei mindestens 9,18 € in der Stunde.

Der bekannte Industrielle Robert Bosch sagte einmal:

„Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne bezahle.“

(Beifall SPD)

Mit unserem Dreiklang aus Tariftreue- und Vergabegesetz, Landesmindestlohn und Korruptionsregister betreiben wir in diesem Sinne bereits seit 2013 Mittelstandsförderung.

(Beifall SPD und Lars Harms [SSW])

Somit bleibt von Ihrem Gesetzentwurf nicht viel mehr übrig als halbherzige Willenserklärungen. Viele Formulierungen sind unpräzise, erklärungsbedürftig oder in der Praxis völlig wirkungslos.

Als besondere Deko, als Schleifenband für das Paket sozusagen, sollte Ihr Schummelpaket dann in der alten Fassung auch noch ein bisschen halbherzige Frauenförderung schmücken. Bei der Förderung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen wollten Sie die „besondere Situation und die spezifischen Problemlagen von Frauen“ berücksichtigen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das hat er schon einmal gefordert!)

Zum Glück, kann ich nur sagen, haben Sie an dieser Stelle auf die Landesarbeitsgemeinschaft für Gleichstellung gehört und den Text, wenn auch sehr schwammig, auf die „besondere Situation der Frauen“ abgestellt.

(Johannes Callsen [CDU]: Das steht im Ge- setz doch schon so drin!)

Gut gemeint ist eben nicht immer auch gut gemacht. Das gilt auch für Frauenförderung.

Noch dazu versuchen Sie, ein Vergaberecht light à la CDU und die Mittelstandsförderung in ein Gesetz zu pressen. Eine solche abgespeckte Variante des Tariftreue- und Vergabegesetzes brauchen wir aber nicht.

(Beifall SPD)

Denn wir haben das Original bereits im Mai 2013 verabschiedet. Unternehmen, die sich an geltende Tarifverträge halten, werden so vor einem ruinösen Wettbewerb der Billigkonkurrenz geschützt.

(Beifall SPD und SSW)

Unternehmen, die mit Lohndumping erfolgreich sein wollen, kommen bei öffentlichen Aufträgen von Land und Kommunen nicht mehr zum Zug. Gleichzeitig geben wir dem Wettbewerb eine soziale Leitplanke, von der Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Dabei unterstützt uns auch das Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs, das wir bereits im November 2013 auf den Weg gebracht haben.

(Christopher Vogt [FDP]: Das ist ein Erfolg!)

All diese Grundsätze stehen für uns in keiner Form zur Debatte.

(Beifall SPD und SSW)

Daneben versuchen Sie, uns mit Ihrem Gesetzentwurf die Aufhebung zahlreicher weiterer Gesetze unterzujubeln. Um es kurz zu fassen: Weder beim Denkmalschutz noch beim Transparenzgesetz werden wir hinter die von dieser Koalition neu gesetzten modernen Standards zurückgehen. Die CDU mag gerne in der Vergangenheit bleiben.

Um es noch einmal kurz zusammenzufassen: Wir lehnen Ihr Geschenk dankend ab; denn der Mittelstand in Schleswig-Holstein braucht es nicht. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Andreas Tietze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Callsen, eines muss man Ihnen lassen: Hartnäckig sind Sie ja. Ich weiß jetzt nicht, wie viele Male wir schon über das Thema Mittelstandsgesetz und Tariftreuegesetz hier im Hause reden.

Ich habe übrigens in der „Welt am Sonntag“ an diesem Wochenende einen interessanten Leitartikel gelesen unter der Überschrift „Zufrieden oder unzufrieden?“. Da geht es um die wirtschaftliche Lage in Deutschland. Da war zu lesen, dass 43 Millionen Menschen in Deutschland beschäftigt oder selbstständig sind. Die Erwerbsquote ist so hoch wie seit 1950 nicht mehr.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das ist ein Verdienst der Unternehmer und Arbeitnehmer!)

- Ja, ich komme gleich noch dazu! - 8,6 % der 15bis 29-Jährigen sind nicht in Ausbildung. Man wird erst einmal sagen, das ist schlimm. Aber es ist dennoch der niedrigste Wert, den Sie in OECD-Ländern finden. Der Durchschnitt in den Industriestaaten plus Amerika und Asien liegt bei 14,6 %.

Dann wird es 2017 einen zusätzlichen Feiertrag geben, den Reformationstag, der bundesweit gilt.

(Beifall Lars Harms [SSW])