Katrin Fedrowitz

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Herr Präsident! Wenn ich mir den bunten Blumenstrauß anschaue, den die FDP in diesem Antrag gebunden hat, stelle ich mir die Frage, was genau das Ziel dieses Antrages ist. Wir befinden uns in der letzten Sitzung des Landtages in dieser Legislaturperiode, und auch die FDP weiß vermutlich, dass kein einziger der schön zusammengetragenen Punkte mehr seine Umsetzung finden wird.
Bezwecken Sie wirklich eine Unterstützung für Gründerinnen und Gründer, oder soll das ein Teil der Langfassung des FDP Wahlprogrammes sein? Leider fehlt mir die Zeit, auf jede einzelne mehr oder weniger schöne Blüte des bunten Straußes einzugehen.
Viele Punkte sind im Grundsatz unstreitig und auch schon gegeben und in Arbeit, das Starkmachen für ein Einwanderungsgesetz, One-Stop-Shops als zentrale Ansprechpartner für Unternehmensgründer, Bekenntnis zur Technologieoffenheit und Innovationsfreude.
Es gibt mir aber die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, wo die Unterschiede zwischen uns und der FDP sind. Denn besonders hervor sticht Ihre gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung nach einem bürokratiefreien Jahr. Schaut man sich das aber genauer an, stellt es sich schnell als Farce heraus.
Die sinkende Zahl der Gründungen liegt vor allem nicht an einer sich - wie von Ihnen behauptet - auftürmenden Bürokratie, sondern an einem soliden Arbeitsmarkt. Letztlich hilft es niemanden, wenn er in den ersten Monaten bestimmte Auflagen nicht erfüllen muss und dann nach Ablauf dieser Frist mit Mehraufgaben überfordert wird. Schauen Sie sich hierzu einfach die Stellungnahmen zu Ihrem letzten Antrag an. Begeisterungsstürme klingen anders. Die meisten Auflagen, wenn es überhaupt welche gibt, dienen dem Verbraucher-, Arbeits- oder Gesundheitsschutz und stellen fairen Wettbewerb her.
So wird es mit der SPD kein Aussetzen der Dokumentationspflichten zum Mindestlohn geben. Denn wir können von jedem Arbeitgeber - auch von Gründern - erwarten, dass sie Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter führen. Das ist übrigens schon lange so, nicht erst seit Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohnes. An einer einfachen Excel-Tabelle dürfte eine Gründung wohl kaum scheitern.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Verzicht auf die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen
nicht zielführend. Wer ein Unternehmen führen will, wird auch Steuerklärungen abgeben müssen. Das dient nicht zuletzt auch dazu, die Übersicht über seine Umsätze zu behalten. Kurz: Sie schauen ganz offensichtlich nur auf die Quantität der Gründungen. Um den Mittelstand von morgen zu schaffen, brauchen wir aber solide Konzepte. Tatsächlich ist es belegbar, dass Gründer, die sich ausführlich vorbereiten, seltener scheitern.
Der Forderungskatalog, den Sie zum Bildungsbereich formuliert haben, läuft auf eine restlose Ökonomisierung unserer Bildung und Wissenschaft hinaus. Wir dagegen wollen die Inhalte von Wirtschaft/Politik bereits ab der 5. Klasse an allen Schulen des Landes unterrichten, auch hinsichtlich der globalen Zusammenhänge und der nachhaltigen Entwicklung. Das steht alles bereits in unserem Schulgesetz und in den Fachanforderungen.
Wir brauchen auch keine MINT-Offensive mehr zu starten, weil wir das schon längst getan haben. Unsere beruflichen Schulen und besonders unsere RBZs brauchen auch keine Nachhilfe bei der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, das können die schon ganz allein.
Das, was Sie zu den Hochschulen aufgeschrieben haben, entspricht dem, was wir vor anderthalb Jahren mit der Novellierung des Hochschulgesetzes, die Sie wütend bekämpft haben, schon umgesetzt haben. Also auch in diesem Bereich ist Ihr Antrag ein Flop.
Abschließend bleibt festzuhalten: Die richtigen Punkte des Antrages sind bereits umgesetzt oder in Arbeit. Der Rest des Blumenstraußes der FDP ist verwelkt und wird deshalb heute von uns abgelehnt und direkt entsorgt.
Herr Präsident! Schön, dass ich heute über den Sport reden darf. Leider habe ich nicht genug Zeit, um alle Erfolge vorzutragen. Deshalb hier nur die Highlights im aktuellen Haushalt: Die Förderung des LSV wurde von 7,2 Millionen € um 800.0000 € auf 8 Millionen € erhöht. Es wurden zusätzlich 500.000 € für die Förderung interkultureller Sportvereine eingestellt. Jährlich sind 2,75 Millionen € für die Sanierung von kommunalen Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung von Schwimmsportstätten vorgesehen.
Wir haben den Sport also stets im Blick und werden auch in Zukunft für gute Trainings- und Wettkampfbedingungen in unserem Land sorgen. Wie die CDU richtig erkannt hat, setzt sich unser Sportminister Stefan Studt auf Bundesebene dafür ein, dass der Bund ein Sonderprogramm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten einrichtet, und zwar für ein Programm, das allen Kommunen zugutekommen soll! Das halten wir für zielführender, als lediglich Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz an finanzschwache Kommunen auszuzahlen. Wir konzentrieren uns beim Kommunalinvestitionsförderungsgesetz lieber auf die energetische Sanierung von Kitas und Schulen. Und das läuft auch richtig gut an.
Aber die CDU sieht das offensichtlich anders. Statt uns auf Bundesebene zu unterstützen, damit wir Gelder für alle Kommunen bekommen, um diese bei Modernisierung oder Sanierung ihrer Sportanlagen zu bezuschussen, stellt sich die CDU quer und zieht sich auf die Unterstützung ausschließlich für finanzschwache Kommunen zurück. Mal ganz davon abgesehen, dass genau diese CDU auch noch versucht, den Begriff „Städtebau“ ganz neu zu definieren. Denn die Sanierung einer Sportanlage macht noch lange keinen Städtebau, und das wissen auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU. Daraus kann ich nur schließen, dass es die CDU nicht
ernst meint mit dem Sport, den Kommunen und den kommunalen Vertretern vor Ort. Offenbar will die CDU gar nicht, dass wirklich mehr Geld für den Sport zur Verfügung steht, sonst würde sie Minister Studt unterstützen, anstelle völlig abwegige Anträge zu stellen.
Das bringt mich dann auch gleich zu dem nächsten Antrag. In einer Gemeinde am Rande von Stormarn engagieren sich ehrenamtliche Kommunalpolitiker und setzen sich in ihrer Freizeit dafür ein, dass die Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt hat. So wurde die Idee einer örtlichen Pferdesteuer geboren. Und nun kommt die CDU.
Hinter dem Deckmantel der Sportförderung versteckt, beantragt man heute, die Kommunalpolitiker in Tangstedt in ihre Schranken zu weisen. Die Landespolitiker der CDU sehen sich quasi als die Vorgesetzten der Kommunalpolitiker, oder wie soll ich das sonst verstehen? Ein gruseliges Demokratieverständnis. Das ist übrigens die gleiche CDU, die aus purem Populismus den Verzicht auf Straßenausbaubeiträge ermöglichen will, um dann hinterher die schlechte Haushaltslage der Kommunen zu beklagen.
Ein Schlag ins Gesicht aller ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in unserem Lande, auch derjenigen aus der CDU. Diese Kommunalpolitiker haben Verantwortung für ihre Gemeinde übernommen. Es liegt allein in ihrer Zuständigkeit, zu entscheiden, ob im Rahmen geltender Gesetze von der Möglichkeit der Erhebung einer örtlichen Aufwandssteuer Gebrauch gemacht wird. Sie haben die öffentlichen Belange und die privaten Interessen Einzelner gegeneinander abzuwägen.
Wir gehen davon aus, dass die Tangstedter dies auch sorgfältig tun werden, bevor sie eine Entscheidung über die Pferdesteuer treffen. Die Belehrungsversuche der CDU sind hier völlig unangebracht.
Da ich selbst Kommunalpolitikerin bin und ein gutes Gedächtnis habe, weiß ich auch noch, dass der heutige Norderstedter Oberbürgermeister im Jahr 2001 seinen sogenannten 100-Punkte-Plan vorgelegt hat. Herr Grote - seines Zeichens CDU-Politiker - forderte darin auch die Einführung einer Pferdesteuer. Mir ist nicht bekannt, dass die Landes-CDU dies damals auch so scharf kritisiert hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im September erst hat Britta Ernst uns über den Abschluss des neuen Gastschulabkommens mit Hamburg berichtet. Heute liegt uns der nächste Bericht vor, der die aktive Zusammenarbeit zwischen SchleswigHolstein und der Hansestadt Hamburg auch auf wirtschaftlicher und verkehrlicher Ebene belegt. Ich bedanke mich im Namen der SPD-Fraktion für den ausführlichen und eindrucksvollen Bericht. Dies ist eine weitere Erfolgsgeschichte dieser Regierung. Es werden noch viele weitere folgen.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg spielt für den Erfolg beider Länder eine große Rolle. Diese Zusammenarbeit findet sowohl bilateral, als auch über die Grenzen der beiden Bundesländer hinweg in der Metropolregion Hamburg statt. Der Bericht spiegelt wider, dass sich diese beiden Kooperationen gut ergänzen.
Die Erfassung von Gewerbeflächen in der Metropolregion wurde bereits in der Zeit von 2008 bis 2011 gestartet und bis heute laufend fortgeschrieben.
Ziel eines der neuen Leitprojekte der Metropolregion ist nun die Optimierung der gemeinsamen Vermarktung.
Auch das dauerhafte Monitoring der quantitativen und qualitativen Bestandsentwicklung und Vermarktung der Gewerbeflächen wird als neues Instrument eingeführt.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Grenzbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk Wandsbek, und Stormarn.
Dies könnte als Vorbild für weitere interkommunale Gewerbegebietsentwicklungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein dienen.
Kommen wir nun zur bilateralen Zusammenarbeit. Hier liegt der Fokus vor allem im Bereich Wirtschaft. Auch wenn manche Unternehmensansiedlung sicher auch mit einem gewissen Konkurrenzverhalten der beiden Länder verbunden ist, so lässt sich auch feststellen, dass im Bereich der Wirtschaftsförderung eine enge Zusammenarbeit die Regel ist.
Gerade im Clustermanagement arbeiten die beiden Länder gut zusammen. Sei es bei der Biotechnologie, Pharma- und Medizintechnik, in der maritimen Wirtschaft, in der Ernährungswirtschaft mit FoodRegio, in der Digitalen Wirtschaft, bei den erneuerbaren Energien oder der Logistik.
Neben den wirtschaftlichen Anknüpfungspunkten gibt es natürlich auch viele verkehrliche Berührungspunkte zwischen Hamburg und SchleswigHolstein. Seit 2014 wird die A 7 länderübergreifend zwischen dem Bordesholmer Dreieck und dem Dreieck Hamburg-Nordwest auf sechs Fahrstreifen ausgebaut.
Als weitere für die Region wichtige Projekte will ich nur den Neubau der A 20 mit westlicher Elbquerung, den Ausbau der A 23 und B 5 sowie den Ausbau der B 404 nennen.
Im Bereich des Schienenverkehrs ist das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 21 vorbereitet und steht Ende 2017 zur Entscheidung an.
Die Metropolregion ist nicht statisch. Das ist gut so. 2012 wurde das Gebiet der Metropolregion zuletzt erweitert. 2017 steht nun die nächste Erweiterung an. Hierzu liegt uns ebenfalls zu dieser Tagung der Entwurf eines geänderten Staatsvertrages vor. Die Stadt Schwerin und der restliche Landkreis Ludwigslust-Parchim sollen aufgenommen werden.
Zusätzlich soll aus der bisher rein öffentlich-rechtlichen ab 2017 eine öffentlich-private Kooperation werden. Daran werden sich zwölf neue Träger aus Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften beteiligen.
Neben der wichtigen Kooperation mit Hamburg und der Metropolregion möchte ich aber nicht uner
wähnt lassen, dass die Landesregierung auch weiterhin auf Entwicklungsstrategien für die einzelnen Teilräume des Landes setzt. Als Beispiele seien hier die Westküsteninitiative, das Regionalmanagement Kiel Region und der Rahmenplan für die Deutsch-Dänische Zusammenarbeit genannt.
Ich begrüße ausdrücklich, dass die Landesregierung in ihrem Bericht ankündigt, sich im Rahmen der Landesentwicklungsstrategie mit der Frage zu beschäftigen, wie Schleswig-Holstein als Ganzes die Dynamik der Metropolregion beziehungsweise der Nähe zu Hamburg nutzen kann.
Über diesen Punkt und die anderen von mir genannten möchten wir gerne noch weiter beraten. Ich bitte daher darum, den Bericht zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU, ein wirklich netter Versuch! Auf den ersten Blick mag man meinen, dass Ihr Gesetzentwurf ein ernster Versuch sein sollte, sinnvolle Mittelstandsförderung zu betreiben. Aber leider ist Ihre Absicht bei diesem Gesetzentwurf trotz vieler schöner Verpackungen doch ziemlich durchschaubar. Er liest sich eher wie ein Wahlprogramm der CDU als wie ein Gesetz, das dem Mittelstand wirklich weiterhilft. Es geht Ihnen hier nicht um Mittelstandsförderung, sondern allein um die Aufhebung von Tariftreue- und Vergabegesetz, Landesmindestlohn und des Registers zum Schutz des fairen Wettbewerbs.
Es wird Sie also nicht wundern, dass wir Ihren Gesetzentwurf, der lediglich als Verpackungsmaterial dient, insgesamt ablehnen und damit entsorgen.
Trotzdem muss ich Ihnen für diesen Versuch danken. Denn dieser Gesetzentwurf macht wieder einmal deutlich, wie weit und wie grundlegend wir uns doch voneinander unterscheiden.
Die Stärkung des Mittelstandes ist grundsätzlich ein richtiges Ziel. Wenn die CDU aber den Mittelstand fördert, dann hat sie nur Augen für die Inhaber der Unternehmen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden in ihrem Entwurf nur am Rande Berücksichtigung. Der Beamtenbund hat es in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf wie folgt formuliert:
„Die Daseinsbedingungen der Wirtschaft dürfen nie isoliert betrachtet werden. So müssen auch die Bedingungen der Menschen einbezogen werden, die von ihren Arbeitslöhnen leben müssen.“
Ihren Versuch der Unterhöhlung von Tariftreue sowie sozialen und ökologischen Standards halten wir nicht nur für höchst bedenklich, sondern wir halten ihn für grundlegend falsch.
Immer wieder gehen - auch heute noch - Menschen einer regelmäßigen Beschäftigung nach und kommen mit einem Einkommen unter dem Hartz-IVNiveau nach Hause. Das darf nicht sein.
Einen starken Mittelstand kann es nur geben, wenn auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Stück weit am Wohlstand teilhaben können. Ein sehr bescheidener Wohlstand, zugegeben - bei mindestens 9,18 € in der Stunde.
Der bekannte Industrielle Robert Bosch sagte einmal:
„Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne bezahle.“
Mit unserem Dreiklang aus Tariftreue- und Vergabegesetz, Landesmindestlohn und Korruptionsregister betreiben wir in diesem Sinne bereits seit 2013 Mittelstandsförderung.
Somit bleibt von Ihrem Gesetzentwurf nicht viel mehr übrig als halbherzige Willenserklärungen. Viele Formulierungen sind unpräzise, erklärungsbedürftig oder in der Praxis völlig wirkungslos.
Als besondere Deko, als Schleifenband für das Paket sozusagen, sollte Ihr Schummelpaket dann in der alten Fassung auch noch ein bisschen halbherzige Frauenförderung schmücken. Bei der Förderung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen wollten Sie die „besondere Situation und die spezifischen Problemlagen von Frauen“ berücksichtigen.
Zum Glück, kann ich nur sagen, haben Sie an dieser Stelle auf die Landesarbeitsgemeinschaft für Gleichstellung gehört und den Text, wenn auch sehr schwammig, auf die „besondere Situation der Frauen“ abgestellt.
Gut gemeint ist eben nicht immer auch gut gemacht. Das gilt auch für Frauenförderung.
Noch dazu versuchen Sie, ein Vergaberecht light à la CDU und die Mittelstandsförderung in ein Gesetz zu pressen. Eine solche abgespeckte Variante des Tariftreue- und Vergabegesetzes brauchen wir aber nicht.
Denn wir haben das Original bereits im Mai 2013 verabschiedet. Unternehmen, die sich an geltende Tarifverträge halten, werden so vor einem ruinösen Wettbewerb der Billigkonkurrenz geschützt.
Unternehmen, die mit Lohndumping erfolgreich sein wollen, kommen bei öffentlichen Aufträgen von Land und Kommunen nicht mehr zum Zug. Gleichzeitig geben wir dem Wettbewerb eine soziale Leitplanke, von der Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Dabei unterstützt uns auch das Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs, das wir bereits im November 2013 auf den Weg gebracht haben.
All diese Grundsätze stehen für uns in keiner Form zur Debatte.
Daneben versuchen Sie, uns mit Ihrem Gesetzentwurf die Aufhebung zahlreicher weiterer Gesetze unterzujubeln. Um es kurz zu fassen: Weder beim Denkmalschutz noch beim Transparenzgesetz werden wir hinter die von dieser Koalition neu gesetzten modernen Standards zurückgehen. Die CDU mag gerne in der Vergangenheit bleiben.
Um es noch einmal kurz zusammenzufassen: Wir lehnen Ihr Geschenk dankend ab; denn der Mittelstand in Schleswig-Holstein braucht es nicht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als neue Abgeordnete aus dem unmittelbaren Hamburger Rand, die nur wenige Meter von der Landesgrenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein entfernt groß geworden ist,
freue ich mich, dass ich meine erste Rede hier im Landtag zu dem Bereich halten darf, der für uns im Süden des Landes alle Bereiche der Wirtschaft, der Kultur und des Sozialwesens berührt: zur Zusammenarbeit mit Hamburg.
Für viele Menschen in unserem Land ist diese Zusammenarbeit Teil ihres täglichen Lebens, wenn sie als Pendler morgens nach Hamburg hinausfahren und abends zu uns zurückkehren. Diese Zusammenarbeit hat viele Facetten, von denen der gegenseitige Schüleraustausch nur eine ist. Es ist vollkommen klar, dass bei einer so engen Beziehung jede Seite ihre Interessen zu wahren hat. Der Hamburger Senat kann nicht aus Nächstenliebe Schleswig-Holstein von den Kosten freistellen, wenn der Schüleraustausch im Saldo ganz klar zulasten von Hamburg geht. Das wollen wir natürlich auch nicht.
Umgekehrt gilt natürlich auch, dass bei Themen wie Flüchtlingen, Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen, aber auch bei wirtschaftlichen Aspekten wie dem Hafenschlick Lösungen gefunden werden müssen, die nicht einseitig den Steuerzahler in Schleswig-Holstein belasten.
Es hat beim letzten Mal geradezu peinlich lange gedauert, bis sich die beiden damals CDU-geführten Landesregierungen auf ein neues Gastschulabkommen verständigt haben.
Zum Glück müssen wir den Gründen dafür heute nicht mehr nachgehen. Es ist aber anscheinend zielführender, wenn die SPD in beiden Landesregierungen vertreten ist.
Anders, als die CDU es in ihrem Antrag behauptet, hat die Küstenkoalition nicht zugesagt, bis Ende 2015 eine freie Schulwahl zwischen beiden Ländern zu erreichen. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag lediglich festgehalten, dass es unser Ziel ist, eine gemeinsame Bildungsplanung mit Hamburg zu erarbeiten, die Grundlage für eine freie Schulwahl sein könnte.
Eine solche Wahlfreiheit hat aber nicht nur etwas mit kurzen Wegen, sondern auch mit Schulprofilen zu tun. Wenn ein Schüler gern die nahegelegene Schule im Nachbarland mit dem besonders interessanten Angebot zum Beispiel bei Fremdsprachen oder im musischen Bereich besuchen möchte, sollte es für ihn keine unüberwindbaren Ländergrenzen geben.
Zugegeben: Unsere Ankündigungen waren etwas zu optimistisch, und im Detail an einigen Punkten auch etwas kurz gegriffen. Das will ich selbstkritisch einräumen, was mir leicht fällt, weil ich dem Landtag damals noch nicht angehört habe.
Gerade im Bereich der berufsbildenden Schulen könnte eine völlig ins Ermessen der Schüler gestellte Entscheidung, eine berufliche Schule in Schleswig-Holstein oder in Hamburg zu besuchen, sehr schnell dazu führen, dass Ausbildungswege in Schleswig-Holstein leerlaufen und dass damit verbundene Ausbildungskapazitäten bei der Wirtschaft sogar ganz ersatzlos fortfallen würden. Das können wir nicht wollen. Auch diese Erkenntnis verdanken wir den landesweiten Dialogen zur Weiterentwicklung unseres Schulsystems.
Der Antrag der CDU kommt aber zur Unzeit, weil er in die Verhandlungen der beiden Landesregierungen eingreift,
und dies auch noch mit einer Zielrichtung, die überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Was sollen die geforderten weiteren Ausnahmeregelungen denn sein? Ausnahmen wovon? Für wen? Wozu?
Die Koalition bekennt sich in ihrem Antrag zum Ziel einer gemeinsamen Bildungsplanung beider Länder, die die freie Schulwahl erleichtern und insbesondere verhindern soll, dass Schüler unzumutbare Fahrwege in Kauf nehmen müssen. Wir beauftragen die Landesregierung, den Bildungsausschuss so zeitnah wie möglich über das Ergebnis der bilateralen Gespräche zu unterrichten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses Ergebnis schon bald vorliegen wird. Selbstverständlich können wir dann hier im Plenum darüber diskutieren und weiter beraten.
Was den Antrag der FDP angeht: Das Thema der Gastschüler aus Mecklenburg-Vorpommern ist heute hier ein Nebenkriegsschauplatz. Ich denke, dass es genügt, wenn das Bildungsministerium uns im Ausschuss über den aktuellen Stand in Bezug auf Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Die Anträge von CDU und FDP werden wir ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.