Das wurde so von der SPD im Bundestag mitgetragen. Die Landesregierung hat im Bundesrat auch keinen Vermittlungsausschuss verlangt. Und nun fällt den Regierungsfraktionen hier in SchleswigHolstein auf einmal auf, dass sie das doch nicht so gut finden.
Herr Kollege Dr. Stegner und Frau von Kalben: Sie verkennen dabei völlig, dass es im Landtag, unterstützt mit Ihren Stimmen, noch eine völlig entgegengesetzte Beschlusslage gibt. Wir haben uns hier mehrheitlich für die Einführung eines vorübergehenden Schutzes für syrische Flüchtlinge entschieden. Diese Rechtsstellung führt zu einer Beschränkung des Familiennachzugs, genauso wie es inzwischen auch beim subsidiären Schutz der Fall ist. Dem haben Sie hier in einem einmaligen Akt politischer Klarsicht zugestimmt. Jetzt vollziehen Sie eine Kehrtwende, ohne dass Sie das ausreichend begründen.
Richtig ist, dass in Deutschland bisher zehn Verwaltungsgerichte über diese Praxis entschieden haben und Syrer in jedem Fall Flüchtlingsschutz erhielten, und zwar allein deshalb, weil ihnen nach Ansicht der Gerichte erst durch die Stellung eines Asylantrags eine individuelle Verfolgung droht. Das sollte man der Vollständigkeit halber auch erwähnen.
Sehr geehrter Herr Kollege Kubicki, ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass wir hier zum einen immer dafür eingetreten sind, die humanitären Spielräume zu maximieren. Die Bundesregierung hätte das auch anders entscheiden können. Zum anderen habe ich gesagt, dass die SPD dem in der Tat zugestimmt hat, weil das der Preis der Union dafür war, dass wir für Flüchtlinge, die hier eine Ausbildung machen, einen fünfjährigen Aufenthaltsstatus gewährleisten.
Diesen Preis haben wir bezahlt, ich habe das kritisiert. Das hindert uns aber nicht daran, hier im Landtag die Haltung unserer Koalition zu dieser Frage, die wir nicht geändert haben, zu wiederholen.
- Herr Kollege Dr. Stegner, zu einem rechtsstaatlichen System gehört unabhängig von der jeweiligen Motivationslage, dass man rechtliche Regelungen beachtet. Wenn Sie das nicht mehr wollen, bewegen wir uns in einem sehr gefährlichen Rahmen. Sie können kritisieren, dass es diese Regelung gibt, aber für eine Partei, die am Gesetzgebungsprozess mitwirkt, zu erklären, sie nicht zu beachten, ist für mich in einem Verfassungsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht nur nicht hinnehmbar, sondern eigentlich unvorstellbar. Das ist meine Kritik.
Ich habe nicht davon gesprochen, dass wir rechtsstaatliche Bedingungen nicht beachten sollen. Ich habe zum einen davon gesprochen, dass man humanitäre Spielräume anders gewähren kann. Das ist nämlich Verwaltungshandeln. Zum anderen habe ich gesagt, dass sich die Praxis des Umgangs mit den konkreten Flüchtlingen danach unterschieden hat, ob ganz besonders viele kamen und wir die Verfahren beschleunigen wollten oder nicht. Dazu gab es zum Beispiel Beschlüsse der Innenministerkonferenz. Da hat sich die Haltung der Union zu dieser Frage geändert, nicht die Haltung der Sozialdemokraten.
Ich nehme das zur Kenntnis und verstehe das. Ich kenne Ihre Position und die Position Ihrer Fraktion in diesem Hause ja auch. Ich bestehe nur darauf, dass wir das Recht beachten, und dazu komme ich noch einmal, wenn es um Ihren Antrag geht.
Wahr ist, dass die Verwaltungsgerichte entsprechend entschieden haben. Wahr ist aber auch, dass das OVG Münster eine völlig andere Rechtsauffassung vertritt und unverfolgt ausgereisten Syrern ausdrücklich nur subsidiären Schutz gewährt und ihnen darüber hinaus einen Anspruch auf Abschiebeschutz zuerkennt. Mehrere Verfahren an weiteren Oberverwaltungsgerichten sind anhängig. Die Rechtsbeschwerden sind hier jeweils zugelassen worden. Wir wollen einmal sehen, wie sich die Rechtsprechung hier entwickelt.
Mit anderen Worten: Egal, welche Rechtsstellung ein syrischer Flüchtling jeweils erhält, er wird in keinem Fall nach Syrien zurückgeschickt. Das muss man wissen. Das Schlimme ist, dass Sie hier Verwaltungshandeln, das auf Recht und rechtsstaatlichem Verfahren basiert, unter dem Deckmantel einer Humanität als Menschenrechtsverletzung desavouieren. Es werden Gesetze angewendet, und Sie prangern dies als etwas Inhumanes an. Damit nicht genug: Sie wollen, dass von der Beachtung der geltenden Rechtslage „unverzüglich Abstand“ genommen wird. Sie wollen weder die Entscheidung der Oberverwaltungsgerichte abwarten noch das geltende Recht ändern, sondern die Verwaltung quasi anweisen, die Gesetze im Sinne einer von Ihnen selbst vorgegebenen vermeintlichen humanitären Flüchtlingspolitik nicht anzuwenden.
es eine Herrschaft des Unrechts, was im Kern falsch ist, will die rot-grün-blaue Küstenkoalition kurzerhand den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung über den Haufen werfen.
Das ist der Inhalt Ihres Antrags. Lesen Sie ihn noch einmal durch. Das ist grotesk. Sie können doch nicht alle Fälle einfach verallgemeinern und der Verwaltung irgendwelche allgemeingültigen Aussagen vorgeben, nur weil diese politisch opportun sind oder Ihnen politisch opportun erscheinen.
Ich sage es noch einmal: Wenn wir die Geltung des Rechts nicht durchsetzen, und zwar auch in unseren eigenen Reihen, dann dürfen wir uns nicht wundern, dass Menschen glauben, sie dürften das Recht in die eigenen Hände nehmen.
Jetzt komme ich zum populistischen Teil, dem Schluss der Rede von Daniel Günther. Ich bin wirklich traurig darüber, dass die Union zu differenzierter Betrachtung nicht mehr in der Lage ist. Wenn ich mich darauf berufe, dass das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass das hessische Schulgesetz rechtmäßig und verfassungsmäßig ist, weil es vorgibt, dass Eltern, die ihre Kinder dauerhaft der Schulpflicht entziehen, auch mit Haft belegt werden können, dann hat das nichts damit zu tun, dass ich den Gesetzentwurf der Union unterstütze, dass man Flüchtlinge in Haft nehmen muss, wenn sie einen Abschluss nicht schaffen. Selbstverständlich. Das waren übrigens christlichen Glaubensgemeinschaften, also Sekten aus der christlichen Lehre der 12 Apostel, bei denen der Staat sein Recht durchgesetzt hat, den Erziehungsauftrag, der vom Grundgesetz vorgegeben ist, zu erfüllen. Das müssen wir erwarten, und das müssen wir gegenüber jedermann durchsetzen, und zwar völlig unabhängig davon, woher er kommt, woran er glaubt und was er dafür für Belege hat.
Das hat aber mit dem Gesetzentwurf der Union und den Sanktionsmöglichkeiten zur Sprachförderung absolut nichts zu tun, weil die Voraussetzung dafür, dass man Sanktionsüberlegungen überhaupt in Betracht ziehen kann, ist, dass ein entsprechendes qualifiziertes Angebot zur Verfügung steht, was gegenwärtig nicht der Fall ist. Insofern ist der Gesetzentwurf an dieser Stelle wirklich populistisch. - Herzlichen Dank.
Jetzt kommen wir zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Wort hat die Frau Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke der Landesregierung ausdrücklich für ihren Bericht. Herr Studt, ich danke Ihnen auch für die Rede, die Sie hier gehalten haben. Sie hat sehr deutlich gemacht, dass wir hier für eine wirklich humanitäre Flüchtlingspolitik stehen. Das unterstützen wir genauso. Vielen Dank, Herr Studt!
Leider hat die Aktuelle Stunde, die aus meiner Sicht nicht so wahnsinnig aktuell war, alles verschoben. Wir sind sehr in die Mittagszeit gerutscht. Lieber Herr Günther, trotzdem: Ihr Vorwurf, dass wir an dieser Stelle im Landtag nicht besonders viel über Integration reden, ist schon ein bisschen merkwürdig. Ich habe mir das noch einmal angesehen. Meine gefühlte persönliche Wahrnehmung war sowieso eine andere, weil in der Regel ich für meine Fraktion zu diesen Themen rede. Wir haben im März eine ausführliche Debatte dazu gehabt, außerdem im Juni und im Juli. Wir haben also fast in jeder Tagung dieses Landtags darüber debattiert. Zu meinen, wir redeten hier nicht über Integration, ist so glaube ich - ziemlich abwegig.
Herr Stegner hat in seiner Rede bereits auf den 3. Oktober als wichtigen Meilenstein in der Debatte zu diesem Thema verwiesen. Ich möchte noch einmal auf die Katastrophe hinweisen, die wir jeden Abend in den Nachrichten in Syrien sehen. Anlässlich dieser Bilder könnte man schier verzweifeln. Die Lage vor Ort ist genauso unerträglich wie in den Lagern vor den Außengrenzen der EU, wo die Flüchtenden auf Schutz und auf ein warmes Dach über dem Kopf warten. Wenn wir also davon ausgehen, dass in diesem Jahr weniger Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, dann ist das Flüchtlingsthema damit überhaupt nicht obsolet. Die Flüchtlinge sind nicht weg, sie sind nur nicht hier.
dass die Landesregierung so vieles anpackt. Ich freue mich auch, dass sich die CDU nach einigen Ausfällen - Stichwort Verabschiedungskultur - nun wieder konstruktiv an der Integrationsdebatte beteiligen will. Der letzte Beitrag ihres Vorsitzenden zum „Abschiebungs-TV“ war allerdings unter aller Kanone.
Lieber Herr Kubicki, es geht in dieser Diskussion nicht um gute oder böse Ansichten oder Gesetze, sondern es geht um hilfreiche Beiträge und um weniger hilfreiche Beiträge. Es geht auch darum, dass wir natürlich unterschiedliche Haltungen zu den Problemen haben können. Liebe CDU, meiner Meinung nach haben Sie ein Gesetz eingereicht, an dem man sich abarbeiten kann. Für das Gesetz gilt allerdings: außen Hui, innen auch mal Pfui. Nur den Begriff Integrationsgesetz in die Überschrift zu schreiben, reicht nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn dann hauptsächlich „Restriktion“ und „Sanktion“ drinsteht, tun Sie nichts, um den gesellschaftlichen Zusammenhang konstruktiv zu stärken. Im Gegenteil.
Herr Günther, Sie fordern klare Regeln. Ja, diese fordern auch wir. Dazu gehören aber Rechte und Pflichten, nicht in erster Linie nur Pflichten. Ich weiß, das wollen Sie nicht hören. Sie gehen gern auf das Vorurteil ein: Die wollen sich alle nicht integrieren. - Das ist aber nicht unsere Haltung. Dafür sind Sie sich dann nicht zu schade, in Bayern abzuschreiben. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie Synergieeffekte nutzen wollen.
- Das ist richtig, wir machen das auch gern. Die PIRATEN haben uns auch schon den einen oder anderen Vorschlag vorgelegt. Das ist geschenkt, es ist nicht falsch, gute Ideen abzukupfern. Das gilt für gute Ideen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn das aber die moderne und urbane CDU in Schleswig-Holstein werden soll, dann sage ich: Gute Nacht.
In diesem Gesetz können Sie es nicht lassen. Alles, was Sie zur Integrationsdebatte beitragen, klingt nach Kampf der Kulturen. Ich möchte jetzt die wahnsinnigen Ernährungsvorschläge nicht anführen. Sie bedienen Ängste vor der kulturellen Fremdheit der Flüchtlinge und stellen diesen das vermeintliche Bollwerk deutscher Leitkultur der Grundwerte gegenüber. Ganz bewusst nutzen Sie
Das treiben Sie dann mit dem Erlernen der „allgemein üblichen Mimik“ auf die Spitze. Ich zitiere aus dem Gesetz, § 6 Absatz 2:
„Kinder sollen lernen, sich entwicklungsangemessen in der deutschen Sprache sowie durch die allgemein übliche Mimik und Körpersprache auszudrücken.“
Ich weiß nicht, ob damit der „Schweigefuchs“ oder Ähnliches gemeint ist. Haben Sie Angst, dass es zu schrecklichen Missverständnissen in Kindergärten kommt, weil im Vorderorient Nicken nach oben eine Ablehnung darstellen soll? Oder haben Sie Angst, dass die Kinder Wut, Trauer, Freude, Überraschung, Ekel oder Angst nicht ausreichend kommunizieren können? Gibt es ein Wörterbuch der deutschen Mimik und Körpersprache, das Sie den Fachkräften in den Kitas an die Hand geben möchten?
Ihre Sorgen möchte ich haben. Dass Sie ein Gesetz schreiben, damit Kindern beigebracht wird, dass man in Schleswig-Holstein „Moin!“ sagt und „Jo“, ist nahezu Realsatire.