Protocol of the Session on October 12, 2016

(Beifall CDU - Widerspruch SPD)

Auch zum nächsten Flüchtlingsgipfel musste die Regierung von gesellschaftlichen Gruppen und der Opposition getrieben werden.

Herr Minister Studt, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, als Sie über unseren Gesetzentwurf gesprochen haben. Sie haben definiert, was in einem solchen Gesetzentwurf eigentlich drinstehen müsste. Wir fragen uns da: Warum legen Sie einen solchen Gesetzentwurf im Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht vor, sondern reden nur darüber, was da hineingehört? Es wäre doch Ihre Pflicht als Landesregierung, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Beifall CDU - Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Mein Eindruck ist, dass es Ihnen bei dem Flüchtlingsgipfel weniger darum geht - das wird auch deutlich, wenn man sich die Zahl der Teilnehmer anschaut -, drängende, schon lange anstehende Fragen zu klären, auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Kommunen. Ich habe den Eindruck, dass auch dieser Flüchtlingsgipfel eher dazu dient, Filmaufnahmen zu machen, weil das Material für die entsprechenden Videoclips des Ministerpräsidenten mittlerweile ausgegangen ist.

(Präsident Klaus Schlie)

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und jetzt kommen wir zur Begründung!)

Wir vertreten eine andere Philosophie, weil wir wissen: Wenn wir uns um konkrete Probleme kümmern, halten wir die Populisten klein. Nachdem in der ersten Phase insbesondere die Kommunen gefordert waren, besteht jetzt die besondere Herausforderung für das Land Schleswig-Holstein in der vertieften Integration, die wir in unserem Land durchführen müssen. Deswegen brauchen wir auf unserer Ebene ein sehr viel klareres Regelwerk. Wir müssen landeseinheitliche Ziele setzen und uns darüber verständigen, wie wir diese Ziele miteinander erreichen. Dem dient der Gesetzentwurf, den die CDU-Landtagsfraktion vorgelegt hat.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung von Frau von Kalben?

Ich gestatte keine Zwischenfrage der Abgeordneten von Kalben.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Haben Sie den Bericht gelesen, der heute vorliegt?)

Jetzt geht es darum, dass die Integration erfolgreich verläuft. Auch dazu hören wir von Ihnen nichts. Das Einzige, was Sie heute vorgelegt haben, sind besorgte Anträge zu bundesweiten Fragen. Deswegen sage ich zu Ihrer Forderung, auf den subsidiären Schutz für syrische Flüchtlinge zu verzichten: Diese Forderung geht an der Realität vorbei. Es ist eine Tatsache, dass nicht jeder Flüchtling, der aus Syrien kommt, politisch verfolgt worden ist.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist ein blühen- des Land, Syrien! Ein Hort des Friedens in Syrien! - Serpil Midyatli [SPD]: Gucken Sie sich einmal Aleppo an!)

Aber natürlich bekommt er Schutz bei uns, weil sein Leben in Syrien in Gefahr ist. Dafür genau gibt es diesen subsidiären Schutz, und ich halte das für richtig. Es gibt keinen Grund, davon abzuweichen.

(Beifall CDU)

Aber anstatt sich um die Probleme hier in Schleswig-Holstein zu kümmern, bekommen Sie das Chaos, das Sie in diesem Bereich angerichtet haben, nicht organisiert. Das haben wir bei unserer Anfrage zur Rückführung ausreisepflichtiger Personen gesehen. Obwohl es überhaupt kein Problem wäre,

solche Zahlen zusammenzutragen, wissen Sie nicht, wie viele abgelehnte Asylbewerber aus welchen Herkunftsstaaten in Schleswig-Holstein leben. Zu unserer Frage nach der Duldung sagten Sie: Es gibt 5.000 Duldungen. - Auf die Frage nach den Gründen sagten Sie: In 3.200 Fällen sind es andere Gründe, die Sie nicht weiter definieren können.

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

In 828 Fällen führen Sie den Abschiebestopp an, obwohl Sie den vor zwei Jahren angeblich abgeschafft haben. Dass Sie jetzt noch nicht einmal wissen, wo sich diese Personen aufhalten, deren Abschiebung gescheitert ist, löst bei uns nur noch Kopfschütteln aus.

(Beifall CDU - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Viel- leicht sollten Sie das einmal Herrn de Maizière fragen?)

Ich weiß, dass Sie das Wort „Abschiebung“ nicht in den Mund nehmen wollen. Ich weiß auch, dass Sie kein Abschiebegefängnis in Schleswig-Holstein haben wollen,

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

weil Sie sich gut dabei fühlen - das zeigt auch Ihr Applaus -, wenn wir stattdessen Abschiebeeinrichtungen in anderen Bundesländern nutzen. Wir müssen die abzuschiebenden Menschen nach Eisenhüttenstadt schicken.

(Serpil Midyatli [SPD]: Wie viele denn? 0,0!)

Das ist doch nicht besser. Es ist doch besser, wenn man das im eigenen Land macht.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Sie werden sich daran gewöhnen müssen, dass nicht nur Sympathisanten unserer Partei, sondern auch Sympathisanten Ihrer Partei von uns erwarten, dass wir - das muss möglich sein, wenn die Integration gelingen soll

(Zurufe SPD - Glocke Präsident)

einen Unterschied machen zwischen denen, die hier dauerhaft leben - um deren Integration müssen wir uns kümmern -, und denen, die wir wieder in ihre Heimat zurückschicken müssen, weil sie nicht das Recht haben, hier dauerhaft zu leben. Dafür müssen wir die Kraft haben. Um diese Frage drücken Sie sich herum, und das halten wir für falsch.

(Beifall CDU)

(Daniel Günther)

Fördern und Fordern ist unser Prinzip. Andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg haben es uns vorgemacht. Ich bin dankbar, dass die SPD unseren Gesetzentwurf gelesen hat. Herr Stegner, in dem Gesetzentwurf wird formuliert: Unsere Leitkultur sind die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes. - Lesen Sie sich unseren Gesetzentwurf durch. Unsere Leitkultur ist das Grundgesetz. Genau das steht in unserem Gesetzentwurf. Lesen Sie sich das einmal durch, bevor Sie so etwas sagen.

(Beifall CDU)

Frau Midyatli hat dankenswerterweise unseren Gesetzentwurf gelesen. Sie hat am 5. Oktober 2016 formuliert:

„Der Gesetzentwurf ist durchzogen vom Geist der Restriktion und Sanktionierung.“

Sie mögen versucht haben, das negativ zu formulieren. Aber ich sage Ihnen: Die Menschen erwarten von uns klare Regeln in der Integration. Genau darum geht es in dem Gesetzentwurf der CDUFraktion. Wir nehmen das, was Sie dazu gesagt haben, als Kompliment.

(Beifall CDU)

Ich habe die Kritikpunkte zu unserem Gesetzentwurf im Vorfeld gelesen. Im Wesentlichen waren das keine inhaltlichen Gründe, sondern juristische Spitzfindigkeiten, über die wir gern miteinander diskutieren können. Meine Aufforderung an Sie alle, an die regierungstragenden Fraktionen und die anderen Oppositionsfraktionen, lautet: Legen Sie etwas Eigenständiges vor, dann können wir uns im Ausschuss darüber unterhalten, wie wir es vielleicht besser formulieren könnten.

(Beifall CDU)

Wer sich ernsthaft über Formulierungen wie „das Erlernen von Körpersprache und Mimik“ lustig macht, dem sage ich sehr deutlich: Wer sich darüber lustig macht, hat sich mit praktischen Fragen der Integration überhaupt noch nicht beschäftigt. Genau das ist es, was man den Menschen beibringen muss. Solche Kulturtechniken müssen beherrscht werden.

(Beifall CDU - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bringen Sie einmal ein praktisches Beispiel!)

Wer das Problem lokaler Dialekte negiert, hat noch niemals mitbekommen, wie schwierig es ist, wenn man aus einem Deutschkurs mit stolzgeschwellter Brust herauskommt und dann feststellt, wie sich die Praxis darstellt. In der Praxis sieht das nämlich

ganz anders aus, als man sich das vorgestellt hat. Natürlich ist das Problem in Bayern größer; aber auch in Schleswig-Holstein müssen wir uns um diese Probleme kümmern, Frau Kollegin Erdmann.

Ich habe die Kritik daran, dass wir bei unserem Gesetzentwurf manches aus dem bayerischen Gesetz abgeschrieben haben, nicht verstanden. Die waren mal wieder schneller als wir in Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg und Bayern haben schon lange Gesetzentwürfe für Integrationsgesetze vorgelegt. Ich muss Sie von Rot-Grün leider enttäuschen: Der bayerische Gesetzentwurf ist deutlich besser auf die Situation in Schleswig-Holstein bezogen als das Gesetz, das unter grüner Verantwortung in BadenWürttemberg gemacht worden ist.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Deswegen haben Sie es ja auch abgekupfert!)

- Deswegen haben wir aus dem bayerischen Gesetzentwurf viele Formulierungen übernommen. Dazu bekennen wir uns absolut.

Herr Kollege Kubicki, auch Sie haben das kritisiert. Sie halten unsere Formulierung zur Bezahlung von Dolmetschern für teilweise rechtlich problematisch. Ich halte es politisch gesehen erst einmal für richtig, dass Kurse für Menschen, die sich über Jahre einer Integration verweigern, nicht vom Steuerzahler bezahlt werden. Das kann doch nicht die Aufgabe des Steuerzahlers sein. Das müssen wir doch rechtlich sicherstellen können.

(Beifall CDU - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das steht gar nicht da drin!)

- Doch, das steht bei den Dolmetschern und genauso bei der Problematik der Sprachstandserhebungen drin. Die Eltern sollen ein Bußgeld zahlen, wenn sie ihre Kinder nicht dafür anmelden, Herr Kollege Kubicki. Ich frage mich, wie Sie Ihre Forderung nach Haftstrafen bei Integrationsverweigerern umsetzen wollen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Inkasso!)

In der „Welt“ vom 24. Juli 2016 steht, der Rechtsstaat müsse nach Ansicht von Herrn Kubicki „viel entschlossener seine Sanktionsmöglichkeiten bei Integrationsverweigerung nutzen“.