Protocol of the Session on October 12, 2016

Hier haben Sie sich sehr bedeckt gehalten. Sie wussten natürlich, dass die Forderung richtig ist. Ihre eigenen Leute haben dies aber vor ein paar Monaten abgelehnt. Jetzt sagen Sie: Na ja, das war etwas, was die Vorgängerregierung beschlossen hat, das konnten wir gar nicht ändern. Warum haben Sie viereinhalb Jahre gebraucht, wenn das alles so falsch gewesen ist?

Herr Minister, ein letzter Punkt: Vor drei Jahren hat sich schon abgezeichnet, dass es vonseiten des Bundes deutlich höhere Investitionen geben wird. Wenn Sie sagen, Sie seien - so wie wir - dafür, dass man das ändert, dann hätte man dies doch schon vor drei Jah

ren ändern müssen und nicht erst zum jetzigen Zeitpunkt und kurz vor den Landtagswahlen. Das ist doch unglaubwürdig.

Das hat nichts mit der Landtagswahl zu tun -

(Zurufe CDU und FDP)

Herr Vogt, ich habe es Ihnen gerade in meiner Rede erklärt, dass der Bundesverkehrswegeplan 2030, der im Frühjahr im Entwurf vorlag, momentan vorliegt und in Bundesrat und Bundestag noch in Gesetze gegossen wird. Dabei haben wir als Land Schleswig-Holstein einen erheblichen Erfolg erzielt, sodass ich als verantwortlicher Verkehrsminister sagen muss: Da kommen zusätzliche Aufgaben auf uns zu. Bisher waren wir in der Lage, mit unseren Planern die Aufgaben, die wir hatten, vernünftig abzuarbeiten, aber das werden wir in Zukunft nicht schaffen. Wir müssen jetzt handeln. Wir müssen jetzt diese zusätzlichen Stellen besetzen. Hier musste ich handeln. Das haben wir getan.

Ich will Ihnen kurz erläutern, was wir tun werden. Ich will mich ausdrücklich bei der Finanzministerin bedanken. Hier gab es keine Gegensätze, sondern es gab gute Gespräche darüber, wie man diese Probleme löst. Das sind Gespräche, wie wir sie in der Landesregierung stets führen. Wir streben problemorientiert Lösungen an. Wir haben Gespräche darüber geführt, dass wir mit dem Haushalt 2017 den Stellenabbaupfad anhalten werden und dass wir mit der Nachschiebeliste zum Jahr 2017 die Finanzierung von 30 zusätzlichen Planerstellen ermöglichen werden, einschließlich der entsprechenden Stellenhebung, was wir mit der entsprechenden Nachschiebeliste vorlegen werden. Ich sage es sehr deutlich: Das ist im Vergleich zu dem, was der Status quo ist, ein Zuwachs von fast einem Drittel hin zu den Planerstellen, die wir haben wollen. Wir werden noch in diesem Jahr eine breite Ausschreibung des LBV durchführen. Diese Stellen sollen sehr zügig ausgeschrieben werden, um die Fachkräfte zu gewinnen.

Meine Damen und Herren, das zeigt: Diese Landesregierung ist handlungsfähig, und der Ankündigung folgen Taten, denn wir tun, was wir sagen. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12, 19, 29, 30, 31 und 44 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein (IntGSH)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4734

b) Partizipationsund Integrationsgesetz für Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4621

c) Echter Flüchtlingsschutz für syrische Flüchtlinge!

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4733

d) Bericht der Landesregierung zum Programm BÜFAA.SH

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4735

e) Chancen für eine erfolgreiche Integration verbessern - Unterrichtsangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge ausbauen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3817

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/4466

f) Bericht der Landesregierung zum Antrag „Menschenwürdige Unterbringung sichern! Gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Land Schleswig-Holstein“ vom 25. September 2016 - Drucksache 18/1142 (neu) - sowie zum Antrag „Halbjährlicher schriftlicher Sachstandsbericht der Landesregierung über die Umsetzung des Flüchtlingspaktes“ Drucksache 18/3003

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/4619

Ich erteile das Wort zunächst der Frau Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Anke Erdmann.

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.

Vielen Dank für die Berichterstattung. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht.

Mit dem Antrag zu d) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse somit zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Berichterstattung zu d) und f) erteile ich dann für die Landesregierung dem Herrn Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Stefan Studt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! 2016 ist das Jahr, in dem wir die Weichen für die Integration der vielen Menschen justieren, die insbesondere seit 2015 auf der Flucht vor Krieg und Terror nach Schleswig-Holstein kamen. Schleswig-Holstein hat sich schon immer besonders um das Thema Integration gekümmert. Für die aber viel größere Zahl an Menschen mit ganz unterschiedlichen Schicksalen brauchen wir Sorgfalt und keinen Aktionismus. Vor allem brauchen wir keine Phrasendrescherei, die Ängste schürt und Integration letztlich verhindert oder zumindest erschwert.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Derzeit suchen bekanntlich zwar weniger Menschen bei uns Schutz als noch vor einem Jahr, doch bereits bis Anfang September haben wir mehr Flüchtlinge aufgenommen als im gesamten Jahr 2014. In Anbetracht der weltpolitischen Lage ist es sicher aber auch nur eine Frage der Zeit, bis sich das auch wieder ändern kann.

Auf die Veränderungen 2016 haben wir jedoch reagiert, und wir planen voraus. Die Kapazitäten in

den Erstaufnahmeeinrichtungen sind nun so ausgerichtet, dass wir unter Volllast so viele Menschen unterbringen können wie im vergangenen Jahr. Dennoch haben wir Standorte geschlossen, weil wir mit den Ressourcen verantwortungsvoll umgehen. Wir haben die Situation der Unterbringung und der Erstversorgung modernisiert und vor allem in den Abläufen für die Zukunft professionalisiert und stabilisiert. Eine Situation wie im letzten Jahr wird hier nicht mehr eintreten.

Allerdings haben wir die eigentliche Mammutaufgabe noch vor uns: die Integration aller, die zu uns gekommen sind. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Bürgern. Bereits im Mai vergangenen Jahres haben wir dazu eine Flüchtlingskonferenz mit einem Flüchtlingspakt durchgeführt und die richtigen Weichen dazu gestellt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der Grundgedanke des Flüchtlingspaktes, Integration vom ersten Tag an, ist in Schleswig-Holstein mittlerweile an vielen Stellen Realität geworden. In den vergangenen Monaten haben wir idealtypische Integrationsverläufe für die Bereiche Sprache, Arbeit, Studium sowie Aus- und Weiterbildung entwickelt und mit der Angebotsstruktur im Land abgeglichen. Wir haben Ordnung in die bunte Förderlandschaft der Angebote von Bund, Land und Kommunen gebracht. Für Personen mit einer guten Bleibeperspektive haben wir mittlerweile ein sinnvoll aufbauendes und nahezu vollständiges Förderangebot. Das beginnt in der Erstaufnahme und endet bestenfalls in Erwerbstätigkeit.

Zugegebenermaßen greifen in der Praxis immer noch nicht alle Glieder optimal ineinander. Doch die Stellen, an denen es klemmt, sind identifiziert, und sie werden Stück für Stück bearbeitet.

Als Landesregierung haben wir allerdings stellenweise begrenzten Handlungsspielraum. Wir können die zentralen Angebote, insbesondere die Integrationskurse, nicht für Personen mit offener Bleibeperspektive öffnen, beispielsweise für Menschen aus Afghanistan. Während das Asylverfahren läuft, haben diese Menschen keine Chance, die elementaren Integrationsangebote von Beginn an wahrzunehmen. Diese Zeit ist unwiederbringlich verloren. Hier bleibt der Bund gefordert, seine bisherige Zurückhaltung zu überdenken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Diese vertane Zeit sorgt vor allem für Frust und Ausgrenzung statt für Integration, Frust und Unverständnis eben nicht nur bei den Flüchtlingen, sondern auch bei den vielen, vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

Der wichtigste Schritt für gelingende Integration ist der Spracherwerb. Deshalb halten wir als Land eigene Angebote insbesondere für diese Personengruppen vor. Sonst hätten diese Menschen keine Chance, absehbar auf eigenen Beinen zu stehen und in unserer Gesellschaft anzukommen.

Natürlich setzt das voraus, dass diese Angebote auch angenommen werden. Deshalb fordern wir von allen hier ankommenden Menschen, dass sie die ihnen gebotenen Chancen ergreifen und sich so gut sie können hier einbringen. Daran, dass die Menschen das tun, besteht kein Zweifel. Das belegen auch die Zahlen aus dem BÜFAA.SH-Programm, dem begleiteten Übergang der Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit.

In den ersten drei Monaten haben über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Platz in der Maßnahme angetreten. Am letzten Zuweisungstag, dem 31. August 2016, waren 959 Teilnehmer angemeldet. Das ist ein gutes Zwischenergebnis, vor allem angesichts dessen, dass im Verlaufe dieses Jahres diverse konkurrierende Förderangebote des Bundes beziehungsweise der Bundesagentur aufgelegt wurden, beispielsweise Perspektiven für Flüchtlinge, Perspektiven für junge Flüchtlinge, Kombination von Integrationskursen mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Auch das erhöhte Angebot an Integrationskursen wirkte sich massiv aus. Ob die durchaus ambitionierten Ziele der Maßnahme erreicht werden können, können wir zu diesem Zeitpunkt daher noch nicht prognostizieren.

Die bedarfsgerechte Unterstützung der Flüchtlinge auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt steht dennoch weiterhin im Fokus. Von den Planungen des Bundes und der weiteren Arbeitsleistung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die direkt auf die Größe unserer Zielgruppen wirken, hängt auch die Verwendung der für BÜFAA selbst benötigten Mittel im Haushalt 2017 ab. Ob es weitere arbeitsmarktorientierte Förderprogramme für Flüchtlinge geben wird, prüfen wir daher derzeit ergebnisoffen.

Meine Damen und Herren, schon an dieser Stelle wird sichtbar: Die Integrationspolitik ist auch weiterhin von einer großen Dynamik geprägt. In einigen Bereichen ist noch keine Lösung in Sicht, bei

(Minister Stefan Studt)

spielsweise in Bezug auf die Wohnortzuweisung. Das Mitte des Jahres verabschiedete Integrationsgesetz des Bundes eröffnet den Ländern die Möglichkeit, eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge per Verordnung zu regeln. Mir ist bewusst, dass dieses Thema viele in vielerlei Hinsicht bewegt: die Kommunen, aber auch viele Unterstützerinnen und Unterstützer von Flüchtlingen. Rechtlich ist das aber außerordentlich komplex.

Deshalb haben wir mit den kommunalen Landesverbänden eine Arbeitsgruppe, eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, die dankenswerterweise hochkompetent besetzt ist. Die zahlreichen rechtlichen Herausforderungen bei der Umsetzung des § 12 a des Aufenthaltsgesetzes werden dort sehr zielführend angegangen.