Protocol of the Session on October 12, 2016

(Beifall SPD)

Sie sorgen für ein soziales und lebenswertes Schleswig-Holstein.

Vor gut einem halben Jahr haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits im Plenum diskutiert. Wiederholen möchte ich dabei meine Kritik an dem Gesetzentwurf, den die CDU-Fraktion uns vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf ist - das unterstrichen schlecht vom Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege abgeschrieben, von einem Gesetz, das auch noch vom Europäischen Gerichtshof blockiert wird. In der letzten Plenardebatte habe ich gewarnt, dass wir in Schleswig-Holstein kein europarechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg bringen sollten. Entsprechend folgen wir heute der Ausschussempfehlung, denn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch immer aus.

Wenn man die Sozialgesetzbücher V, VI und VII ausnimmt, dann ist auch die berechtigte Frage, was außer dem, was man jetzt ausgenommen hat, noch zu regeln bleibt.

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

- Ja. Genau die, die keine Leistungen mehr erhalten, bei denen es weder um Geld noch um Strukturen geht, sondern wo wirklich das Große beschrieben wird! Von daher, finde ich, ist es schon sehr bedenklich, wenn man sagt: Alles, was Geld kostet, nehmen wir aus; wir machen dann mal ein Gesetz. Das ist dann wirklich die weiße Salbe, Frau Kollegin Rathje-Hoffmann, die ich damals beschrieben habe.

Der Entwurf der CDU-Fraktion ist auch aus finanzpolitischer Sicht vollkommen unzureichend. Er berücksichtigt auch nicht neuere Diskussionen wie zum Beispiel die Stärkung einer sozialen Innovationspolitik, soziale Innovationen und neue Wege, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Dabei sind Wohlfahrtsverbände immer noch attraktiv für soziales Engagement.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband ist weiterhin für viele Menschen hochinteressant. Das Motiv, anderen Menschen helfen zu wollen, ist für viele in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Darum brauchen wir ein Landeswohlfahrtsgesetz, das sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen für soziale Arbeit regelt als auch das Engagement der Freien Wohlfahrtspflege stärkt und die vielen ehrenamtlichen Akteure unterstützt.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

Zurzeit wird die Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände über Sozialverträge geregelt, die ihnen für die nächsten Jahre Planungssicherheit gewähren. Einen überflüssigen und unzureichend abgeschriebenen Gesetzentwurf, wie ihn die CDU-Fraktion vorgelegt hat, brauchen wir dabei nicht. Denn die Wohlfahrtsverbände sind die Akteure in unserem Land, die in allen sozialen Bereichen aktiv sind und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben. Diese direkte Sozialpolitik vor Ort in Schleswig-Holstein wollen wir stärken. Das tun wir auch mit den anstehenden Haushaltsbeschlüssen.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bleibe dabei: Wir Grüne stehen einem Wohlfahrtsgesetz für Schleswig-Holstein sehr positiv gegenüber. Das hat sich nicht geändert. Es hat sich aber durch die Ausschussberatungen deutlich gezeigt, dass eine Reihe der Fragen, die der Kollege Baasch schon im Februar angesprochen hat und die die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen bei diesem Thema ja auch beschäftigen, noch nicht geklärt werden konnten.

Wir sind sicherlich alle miteinander dabei, dass wir uns mehr Verlässlichkeit wünschen und dass wir verstehen können, was sich die Wohlfahrtsverbände auch von uns wünschen.

Ich kann auch verstehen, dass eine bessere Planungssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was von der CDU mit dem Gesetzentwurf sicherlich gewollt ist, auch eine Rolle spielt.

Aber - jetzt kommen wir zu den Beratungen, liebe Kolleginnen und Kollegen -: Bei den ausführlichen Stellungnahmen, die wir alle bekommen haben, ist

doch deutlich geworden, dass es noch eine ganze Reihe von Fragen gibt - ein Teil sagte sogar, dass es grundgesetzliche Bedenken gebe -, die noch nicht ausgeräumt sind. Das müssen wir ernstnehmen. Es gibt europarechtliche Bedenken. Sie wissen, dass der Gesetzentwurf in Niedersachsen aus genau diesem Grund zunächst einmal auf Eis gelegt worden ist. Ich finde es klug - Gründlichkeit geht ja vor Schnelligkeit -, erst einmal zu gucken: Warum ist das der Fall, und wie wird entschieden, und wie müsste der Gesetzentwurf verändert werden, damit nicht auch bei uns dasselbe passiert?

Wir sollten auch einmal darüber nachdenken, im Sozialbereich die sogenannten freiwilligen Leistungen ganz anders aufzustellen. Aus meiner Sicht sind das präventive Leistungen und nicht sogenannte freiwillige Leistungen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die Wohlfahrtsverbände eine Dynamisierung wünschen. Wir haben aber zum jetzigen Zeitpunkt einen Sozialvertrag I, der bis zum 31. Dezember 2018 läuft. Wir haben also noch ein bisschen Zeit. Ich glaube, dass das, was in Niedersachsen gerade passiert, uns ein Ratgeber sein kann und sein sollte. Zu irgendeinem Zeitpunkt wird das Kabinett Albig II hier sitzen, und dann können wir gern noch einmal über ein Wohlfahrtsgesetz miteinander sprechen.

(Unruhe)

Ein Punkt ist mir von grüner Seite ganz wichtig: Auch kleinere Initiativen und Verbände - darauf weist das Forum Sozial in den Stellungnahmen hin - sollten bei einer besseren Absicherung berücksichtigt werden. Auch das Ehrenamt kommt mir in Ihrem Gesetzentwurf ein bisschen zu kurz. Wir alle fordern immer, das Ehrenamt zu unterstützen. Wir stellen uns immer wieder hin und sagen, wie wichtig das Ehrenamt ist. Deswegen wünsche ich mir irgendwann einmal ein Wohlfahrtsgesetz, in dem das Ehrenamt eine größere Rolle spielt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Nicht alle Fragen sind geklärt. Ich bleibe dabei: Wir stehen dem grundsätzlich positiv gegenüber, aber die offenen Fragen müssen geklärt werden. Dann freue ich mich auf ein Wohlfahrtsgesetz für Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

(Wolfgang Baasch)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben ganz unbestritten ein Problem bei der Frage der Zuweisung an die Wohlfahrtsverbände. Ich bin der Union nach wie vor dankbar, dass sie dieses Problem aufgegriffen und in einen Gesetzentwurf gegossen hat. Ich komme gleich zur Parallelität zum Gesetzentwurf in Niedersachsen. Ich will es mir an der Stelle allerdings nicht so einfach machen, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass wir selbst einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf gestellt haben.

Liebe Kollegin Rathje-Hoffmann, ich beurteile die Ergebnisse der Anhörung anders als Sie. Es gab aus meiner Sicht in der Anhörung ernst zu nehmende Einwände gegen das, was vorliegt. Unabhängig davon, dass wir uns ein halbes Jahr vor der Landtagswahl befinden und uns manchmal wechselseitig damit überbieten, irgendjemandem etwas Gutes tun zu wollen, fasse ich Folgendes zusammen.

Erstens. Wir haben ein Problem, das bearbeitet werden muss.

Zweitens. Selbst wenn unser Änderungsantrag angenommen worden wäre, wäre damit das Problem nach dem Ergebnis der Anhörung nicht ausreichend gelöst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will erstens auf die Förderung von Verbandsstrukturen hinweisen. Der Landesrechnungshof hat in der Anhörung festgestellt, dass ein Drittel - manchmal ist es mehr als ein Drittel - der Mittel für reine Verbandskosten und nicht für Maßnahmen oder Projektarbeit aufgewendet wird. Ich will überhaupt nicht infrage stellen, dass institutionelle Förderung notwendig ist. Wenn man sie will, muss man das klar benennen und für die institutionelle Förderung einen klaren Rahmen setzen.

Das hat man aber nicht getan, weder im Gesetzentwurf noch in den beiden Sozialverträgen, die ich vorhin in der Zwischenfrage schon angesprochen habe. In beiden Sozialverträgen - der eine wurde von mir unterschrieben, der folgende von Staatssekretärin Langner - ist immer von Maßnahmen und Projekten die Rede. Herr Kollege Baasch, das ist keine institutionelle Förderung. Damit wir endlich zu einer rechtssicheren Förderung kommen, würde ich diesen Einwand nicht einfach vom Tisch wi

schen. Er wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst.

Zweitens. Die ablehnende Haltung der Koalitionsfraktionen wird mit rechtlichen Bedenken gegen den niedersächsischen Gesetzentwurf begründet. Frau Rathje-Hoffmann, es gibt erhebliche Unterschiede zwischen beiden Gesetzentwürfen. Sonst hätten wir auch keinen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf gestellt. Nach der Anhörung muss man festhalten, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken leider immer noch nicht ausgeräumt sind.

In diesem Zusammenhang hat der Landesrechnungshof - wiederum zu Recht - darauf hingewiesen, dass ein Problem darin besteht, dass sich die Wohlfahrtsverbände die Mittel selbst bewilligen. Das steht im Widerspruch zu einer bedarfsabhängigen Projektförderung im Sinne des Zuwendungsrechts. Auch daran muss weiter gearbeitet werden.

Drittens. Das Forum Sozial, der Dachverband verschiedener freier Träger, hat eine sehr bemerkenswerte Stellungnahme abgegeben, aus der ich zitieren möchte:

„Doch im Gesetzentwurf geht es um den Vorrang der sogenannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Deren kartellartige Strukturen werden durch öffentliche Mittel subventioniert und die Vielzahl von unabhängigen, freien Trägern ausgeschlossen und damit diskriminiert. Das Subsidiaritätsprinzip wird dadurch ausgehöhlt zugunsten der marktbeherrschenden Stellung einiger weniger Verbände. Eine Förderung der pluralistischen Trägerlandschaft in SchleswigHolstein und damit eine offene und zukunftsorientierte Entwicklung von sozialer Arbeit wird durch diesen Gesetzentwurf nicht befördert.“

Ich mache mir das nicht komplett zu eigen. Wenn einem an Pluralismus und Trägervielfallt gelegen ist, sollte man ernsthaft noch einmal darüber nachdenken, dass man keine Lex Wohlfahrtsverbände macht, sondern wirklich ein Landeswohlfahrtsgesetz, das auf Trägervielfallt und Pluralität setzt.

(Beifall FDP und PIRATEN)

Viertens. Natürlich gibt es nach wie vor das Problem der mangelnden Steuerung und des fehlenden Controllings. Sie kennen das alle. Ich weiß um die politischen Differenzen, die es bei Haushaltsberatungen gibt. Es ist nun einmal Fakt - unabhängig davon, wer gerade regiert und wer opponiert -: Regelmäßig werden Fragen zum Haushalt gestellt, wie

der Zielerreichungsgrad bestimmter Projekte ist, und es gab bisher nie, auch in den vorangegangenen Legislaturperioden, konkrete Antworten darauf, weil die Landesregierung meistens gar nicht in der Lage ist, die tatsächliche Mittelverwendung zielorientiert zu prüfen.

Herr Kollege!

Ich komme zu meinem letzten Satz. - Denn die definierten sozialpolitischen Ziele sind im Vertrag so schwammig formuliert, dass man sie so nicht in ein Landeswohlfahrtsgesetz übernehmen sollte.

Aus diesem Grund werden wir heute trotz eigenem Änderungsantrag der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmen. Wir finden nach wie vor, dass unser Änderungsantrag Verbesserungen gebracht hätte, wir glauben aber am Ende, dass wir uns noch einmal über das Gesamtprojekt beugen sollten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SPD und Flemming Meyer [SSW])

Für die Fraktion der PIRATEN hat der Kollege Wolfgang Dudda das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege ist etwas sehr Wichtiges. Vor diesem Hintergrund war es von der CDU richtig, eine Initiative einzubringen. Begrüßenswert ist der Vorschlag insoweit, als er zum Ziel hat, die Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege auf festeren Boden als bisher zu stellen. Die freien Träger müssen nicht zuletzt wirtschaftlich abgesichert sein, und das auch längerfristig.

Bislang ist die wirtschaftliche Zuwendung im Sozialvertrag I, der mehrfach angesprochen wurde, geregelt. Allerdings bietet eine vertragliche Vereinbarung zweifelsfrei weder die Sicherheit noch die Verbindlichkeit einer gesetzlichen Regelung. Beides, Sicherheit und Verbindlichkeit, ist die Voraussetzung für Planungssicherheit die alle Träger brauchen, und zwar ohne Wenn und Aber. Ein Vertrag endet mit einer Laufzeit und muss dann neu verhan

delt und abgeschlossen werden. Ein Gesetz hingegen gilt dauerhaft. Es zu ändern, ist ungleich schwerer und gelingt nicht ohne parlamentarische Debatte. Das schafft Sicherheit und damit Planungssicherheit.

Herr Kollege Garg, da bin ich völlig bei Ihnen. Die Tragweite eines Gesetzes macht es jedoch auch erforderlich, dass es inhaltlich gut ist und Ansprüchen genügt. Genau das kann ich im CDU-Gesetzentwurf nicht erkennen und in Teilen auch nicht im FDP-Änderungsantrag. Zu bemängeln ist, dass nach keiner Fassung die Freie Wohlfahrtspflege gefördert wird, wie der Name zunächst glauben machen möchte. Tatsächlich sollen danach einzig und allein die Spitzenverbände, die in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, in den Genuss staatlicher Förderung gelangen. Da bin ich beim Kollegen Garg: Die Vielfallt macht es.