Protocol of the Session on July 21, 2016

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4354, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von PIRATEN, CDU und FDP abgelehnt.

Schließlich lasse ich über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 18/4472, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von PIRATEN, CDU und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf:

(Ministerin Kristin Alheit)

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/1247

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts (LBModG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3154

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/4379

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit beiden Vorlagen intensiv beschäftigt. Mit Drucksache 18/1247 hat sich der Innen- und Rechtsausschuss abschließend am 20. Juli befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW gegen die Stimme der FDP, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1247 abzulehnen.

Bei Drucksache 18/3154 ist das Ergebnis folgendes: Mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimme der PIRATEN bei Enthaltung der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Ursprungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf Drucksache 18/1247 hat die FDP-Fraktion vorgeschlagen, die gesundheitlichen Anforderungen bei Verbeamtungen insoweit et

was zu reduzieren, als der Prognosezeitraum dabei auf fünf Jahre verkürzt werden sollte. Anlass dazu hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 gegeben, das den Prognosemaßstab zugunsten der Bewerberinnen und Bewerber abgesenkt hatte. Angesichts der über einen langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürften - so die Richter des Bundesverwaltungsgerichts - die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden.

Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch der medizinische Fortschritt zu bedenken, der in vielen Fällen beispielsweise für Menschen mit chronischen Erkrankungen eine berufliche Tätigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass der weitere medizinische Fortschritt dies in Zukunft noch besser gewährleisten kann.

Der mitberatende Sozialausschuss hat bei Enthaltung der CDU mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme des FDP-Gesetzentwurfs empfohlen.

(Beifall FDP)

Im Innen- und Rechtsausschuss haben dagegen Mittwochmorgen alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP gegen unseren Entwurf gestimmt. Das ist eine etwas kuriose Situation, unterschiedliche Voten in zwei Ausschüssen, wie wir sie im Hohen Hause relativ selten haben. Ich wollte das nur einmal ansprechen und deutlich machen, dass jedenfalls die Sozialpolitiker in den Regierungsfraktionen und auch der PIRATEN sehr gute Gründe für unseren Vorschlag gesehen haben. Ich nehme das als Argument, für unsere Anregung zu werben.

Meine Damen und Herren, ausführlich wurde im Ausschuss in den vergangenen Monaten der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts beraten, Drucksache 18/3154. Der Vorschlag der Landesregierung umfasst vor allem Regelungen als Nachvollzug von bundesgesetzlichen Bestimmungen, oder es geht um Umsetzung von EU-Recht.

Kritikpunkte aus der Anhörung waren unter anderem, es fehle an Instrumenten, die zur Gewinnung und Förderung von qualifiziertem Nachwuchs erforderlich seien. Durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit könne der Generationswechsel nicht gelingen, viel mehr werde er durch ein verlängertes Verbleiben nur verzögert und damit erschwert.

Kritikpunkt war unter anderem auch, dass die Amtszulage A 13 Z nur auf den höheren Dienst beschränkt sei, was zu einer Benachteiligung der Mit

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

arbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes führe. In Ergänzung hierzu scheint es uns zudem geboten, auch die seit Einführung der R-Besoldung in den 70er-Jahren im Wesentlichen unverändert gebliebene Struktur der Stellenbewertung im höheren Justizdienst in den Blick zu nehmen, um sie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Die GdP Schleswig-Holstein bemängelte schließlich, es sei nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf zu einer Attraktivitätssteigerung gerade für diejenigen, die neu in den Dienst treten wollten, führe. Eher sei der Fall, dass man attraktive Maßnahmen für diejenigen plane, die sich am Ende ihrer beruflichen Laufbahn befänden.

Positiv ist allerdings aus Sicht der FDP vor allem die Ermöglichung einer Inselzulage, also die Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen an bestimmten Dienstorten, zu erwähnen. Dafür haben wir uns lange eingesetzt. Dass das nun durch eine entsprechende Regelung im neuen Gesetz möglich gemacht wird, finde ich gut.

Insgesamt ist der vorliegende Entwurf auch nach einigen in der Beschlussempfehlung des Ausschusses enthaltenen Verbesserungen jedoch noch allzu sehr von einem Klein-Klein geprägt. Es handelt sich dabei jedenfalls nicht um einen großen Entwurf zur Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes im Wettbewerb um knapper werdende Arbeitskräfte. Die FDP-Fraktion wird sich deshalb in der Abstimmung der Stimme enthalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Petra Nicolaisen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus zu verschiedenen Anlässen über die Belastungssituation in der Verwaltung gesprochen, gerade heute Morgen im Zusammenhang mit dem Strafvollzugsgesetz. Ob in der Landes- oder in der Kommunalverwaltung, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen großen Einsatz und leisten hochqualifizierte Arbeit.

(Vereinzelter Beifall CDU und SPD)

Vorbei sind allerdings die Zeiten, in denen sich potenzielle Bewerber geradezu um eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung gerissen haben. Vor allem

im Bereich der hochqualifizierten Fachkräfte fällt es dem Staat immer schwerer, den Angeboten aus der Privatwirtschaft etwas entgegenzusetzen. Private Arbeitgeber haben längst erkannt, dass neben dem Gehalt auch andere Faktoren eine große Rolle für die Attraktivität eines Arbeitsplatzes spielen: Familienfreundlichkeit und die sogenannte WorkLife-Balance sind auch dort längst ein Thema. Früher war der öffentliche Dienst hier führend. Heute konkurrieren wir auch hier mit dem privaten Sektor. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass wir Maßnahmen ergreifen, um den öffentlichen Dienst als Alternative zu einem Job in der Wirtschaft attraktiv zu erhalten. Ansonsten droht uns ein Mangel an qualifizierten Bewerbern.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierzu durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings ist er nicht der große Wurf. Ich will mich auch nicht im Klein-Klein verlieren, wir haben das im Ausschuss reichlich debattiert. Aber was mir bei dem Gesetzentwurf natürlich fehlt, ist eine Ausrichtung in Bezug auf die Nachwuchsgewinnung. Es ist durchaus richtig, dass wir moderne Formen von Altersteilzeit schaffen, wobei die im Gesetz vorgesehene Altersteilzeit 63plus leider so gestaltet ist, dass sie nur für wenige Top-Beamte infrage kommt.

Es ist gut, dass sich die Koalition zur Schaffung eines Anspruchs auf Versorgungsauskunft durchringen konnte, allerdings erst zum 1. Juli 2017. Aber das war das, was wir in unserem Änderungsantrag unter anderem gefordert hatten.

(Vereinzelter Beifall CDU)

- Danke. Für die Nachwuchsgewinnung sind diese Maßnahmen aber ungeeignet. Ein junger Mensch mit 18, 20 oder 25 Jahren wird die Wahl seiner Arbeitsstelle sicher nicht vorrangig von den angebotenen Altersteilzeitmodellen abhängig machen. Er wird sich vielmehr andere Fragen stellen: Wie sind meine Verdienstmöglichkeiten, wie sind meine Aufstiegschancen, welche Möglichkeiten der Arbeitsflexibilisierung habe ich im Falle einer Familiengründung? Antworten auf diese Fragen hätte ich mir bei einem Gesetz, das ausdrücklich der Modernisierung dient, mehr gewünscht.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Zu einem attraktiven Arbeitgeber gehört aber auch deutlich mehr. Für den Mitarbeiter muss der Arbeitgeber Verlässlichkeit bieten, und er muss sich hinter seine Mitarbeiter stellen. Hier hat die Landesregierung allerdings in den letzten Jahren viel Porzellan zerschlagen. Da wird Mitarbeitern, die die Re

(Dr. Ekkehard Klug)

gierung kritisieren, gern einmal Illoyalität vorgeworfen.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme von Tarifverträgen für Beamte hat für die Regierung keine Priorität. Wenn Mitarbeiter über zunehmende Belastungen klagen, werden diese Sorgen gern abgetan. Wenn eine Landesregierung den Eindruck vermittelt, ihre Mitarbeiter seien in erster Linie eine finanzielle Belastung, dann wird sie so keine erfolgreiche Nachwuchsarbeit leisten können.

(Zurufe Beate Raudies [SPD] und Jürgen Weber [SPD])

- Keine Aufregung! Ich halte das, was ich im Ausschuss angekündigt habe. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil er durchaus richtige Ansätze zeigt.

Aber ich möchte schon ein bisschen Wasser in den Wein gießen: Ich erwarte, dass in Zukunft mehr Wert auf die Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften gelegt wird.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Es reicht nicht aus, die Attraktivität für vorhandenes Personal zu erhalten. In den kommenden Jahren müssen wir bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern gegenüber dem Bund, gegenüber anderen Ländern und gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähig bleiben. Das ist die große Aufgabe für die Zukunft. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das öffentliche Dienstrecht muss immer wieder auf aktuelle Herausforderungen reagieren, damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber interessant bleibt; denn nur wenn er konkurrenzfähig bleibt, wird er auch in Zukunft genügend Nachwuchs- und Fachkräfte finden. Deswegen müssen wir die Regelungen des Beamtenrechts regelmäßig überprüfen und an das wahre Leben anpassen.