Protocol of the Session on July 20, 2016

Die Ergebnisse werden derzeit auf unterschiedlichen Ebenen bewertet. Nach der Sommerpause wird es - wieder unter Moderation des MSGWG ein weiteres Gespräch unter Beteiligung diverser Akteure der Krankenversorgung geben, um ein aktuelles Bild der psychiatrischen Versorgung gewinnen zu können. Ziel ist es, zügig ein Konzept zum Umgang mit traumatisierten unbegleiteten Minderjährigen vorzulegen. Bereits jetzt kann auf laufende Projekte im Bereich der psychiatrischen beziehungsweise der psychologischen Betreuung und Behandlung von Flüchtlingen verwiesen werden, die durch das Land gefördert werden:

Erstens. Das „Projekt zur psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen in Schleswig-Holstein“ des PARITÄTISCHEN. Ziel ist vor allem ein erleichterter Zugang zu medizinischen, psychosozialen und behördlichen Einrichtungen.

Zweitens. Die Schaffung einer Spezialambulanz als Teil des Zentrums für Integrative Psychiatrie des UKSH an den Standorten Kiel und Lübeck. Die dort arbeitenden multiprofessionellen Teams verfügen über langjährige Erfahrung mit dieser Patien

(Minister Stefan Studt)

tengruppe. Sie sind ein wichtiger Baustein, um eine ausreichende Versorgungsstruktur in SchleswigHolstein zu sichern.

Drittens. Den Einsatz von durch die Landesregierung finanzierten Dolmetschern im Rahmen von psychosozialen und traumapädagogischen Betreuungsangeboten von Flüchtlingen.

Dieser Ansatz ist im Rahmen des dreijährigen Projektes des PARITÄTISCHEN zur „Verbesserung der Aufnahmebestimmungen für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ vorgesehen. Das Projekt wird vor allem mit Finanzmitteln vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert.

Auf allen Ebenen beobachten wir stets die Lage und die Entwicklung im Land. Wir steuern da nach, wo wir neue oder bessere Erkenntnisse gewinnen. Das ist naturgemäß in diesen Zeiten - das haben wir auch in der vorherigen Debatte gehört - ein dynamischer, aber bitte kein hektischer Prozess.

Gern sollten wir diese Aspekte, die wir miteinander erörtert haben, im Innen- und Rechtsausschuss vertiefen und uns wechselseitig mit entsprechenden

Vorschlägen und guten Lösungen auf den Weg machen. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4469, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr und wünsche Ihnen allen einen guten Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:10 Uhr

(Minister Stefan Studt)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Lan- deswassergesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3851

Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses Drucksache 18/4357

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4471

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes durch Plenarbeschluss vom 17. Februar 2016 federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und beteiligt an den Wirtschaftsausschuss zur Beratung überwiesen.

Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt am 7. Juli 2016, beraten und empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem beteiligen Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 18/4357 ersichtlichen Gegenüberstellung anzunehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle am Anfang meiner Rede fest, dass die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungen des Landeswassergesetzes in Teilen die falschen Akzente setzen.

Dennoch möchte ich vorweg in aller Klarheit herausstellen, dass sich die CDU ohne Wenn und Aber zum Küstenschutz bekennt und immer den Vorrang des Küstenschutzes vor anderen Belangen vorneanstellt. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, dass die maßgeblichen Regelungen den Küstenschutz betreffend im Landeswassergesetz formuliert werden und sich nicht allein zum Beispiel im Landesnaturschutzgesetz oder im Nationalparkgesetz wiederfinden.

Nun aber zurück zur Vorlage der Regierungsfraktionen zur Änderung des Landeswassergesetzes. Dieser Entwurf verfolgt im Wesentlichen das Ziel, bauliche Anlagen im Bereich von Küstenschutzanlagen und in Risikogebieten deutlich strenger zu reglementieren oder sogar ganz zu verbieten. Dabei setzen Sie die falschen Signale.

Die Abstandsregelungen sind aus dem novellierten Landesnaturschutzgesetz übernommen worden. Das haben wir bereits bei der Beratung des LNatschG kontrovers diskutiert. Wir lehnen diese Regelungen auch aus tourismuspolitischen Gründen nach wie vor ab, weil sie künftige Entwicklungen in diesem Bereich deutlich erschweren wird.

Viel wichtig ist aber die Tatsache, dass in die Entscheidungshoheit der Gemeinden vor Ort massiv eingegriffen wird. Das lehnen wir strikt ab! Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Entscheidungen vor Ort deutlich besser gefällt werden können. Dies war auch ein Kritikpunkt der kommunalen Ebene, die ich allerdings noch viel deutlicher erwartet hätte.

Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem Elbeabschnitt von Geesthacht bis Lauenburg. Dieser Bereich ist bisher nicht in der Zuständigkeit des Landes. Die Region hat den deutlichen Wunsch geäußert, diese Hochwasserschutzanlagen in die Landeshoheit zu übergeben, einschließlich Bau und Betrieb. Ein Wasser- und Bodenverband ist mit solch einer großen Aufgabe personell und finanziell schlicht überfordert. Ich weiß, Herr Minister, dass Ihr Haus den Tideeinfluss der Elbe auf diesen Abschnitt nach dem Wehr in Geesthacht als nicht mehr gegeben ansieht und ein Präzedenzfall für andere Fließgewässer befürchtet. Aber Sie wissen auch, dass es ernstzunehmende Untersuchungen und Belege gibt, die genau den anderen Schluss zulassen. Hier erwarten wir noch Bewegung in Ihrer Positionierung.

In der letzten Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses haben die regierungstragenden Fraktionen noch letzte Änderungen eingebracht, denen wir teilweise unsere Zustimmung geben können. Zum ersten wird die Definition von Hochwasserschutzanlagen erweitert, wonach Vor- und Aufspülungen und Aufschüttungen der Küstensicherung dienen. Zum Zweiten findet § 11 a Landesnaturschutzgesetz in Angelegenheiten des Küstenschutzes keine Anwendung, sodass eine parallele naturschutzfachliche

Prüfung entfällt. Es liegt im Interesse des Küstenschutzes, wenn die zuständige Küstenschutzbehörde die Angelegenheiten des Eingriffs und des Naturschutzes im sogenannten Huckepackverfahren mit entscheidet.

Einen letzten Punkt möchte ich noch aufgreifen: die genehmigungsfreie Zulassung für Boote mit Elektromotoren bis 750 W für Menschen mit Behinderung. Dies war ein Wunsch des Landessportfischerverbandes. Ich werbe dafür, diese Ergänzung in die Novellierung aufzunehmen.

Ich fasse zusammen: Wir lehnen eine Bevormundung der Kommunen vor Ort ab. Wir lehnen die vom LNatschG übernommenen Abstandregelungen ab. Wir fordern den Hochwasserschutz an der Elbe in Landeshoheit bis an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Wir unterstützen die erweiterte Definition für Küstenschutzanlagen. Wir fordern die genehmigungsfreie Zulassung von Booten mit Elektromotoren für Menschen mit Behinderung. Die letzten Punkte sind Gegenstand unseres Änderungsantrages. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Es ist notwendig, die gesetzlichen Vorschriften für einen nachhaltigen Küsten- und Hochwasserschutz stetig den Gefährdungsszenarien anzupassen. Das ist eine der wichtigsten Daueraufgaben in Schleswig-Holstein, denn der Schutz vor Hochwasser und Sturmfluten ist von existenzieller Bedeutung. Mit dem Klimawandel wachsen die Herausforderungen und Gefahren für das Land zwischen den Meeren. Es bedarf neuer Antworten, um den Herausforderungen, die aus dem Klimawandel resultieren, gerecht zu werden. Das gilt nicht nur für das Ansteigen des Meeresspiegels. Regionale Klimaszenarien sind zu beobachten, die teilweise mit extremen Niederschlagsereignissen verbunden sind und zu Überflutungen im Binnenland führen.

Die Änderung des Landeswassergesetzes greift daher wichtige Aspekte auf, um Gefährdungen für Leib und Leben und hohe Sachwerte weiter zu begrenzen. Bauliche Vorhaben werden in den von Hochwasser und Sturmfluten bedrohten Risikogebieten strenger reglementiert als bisher. Die Verbotsregelungen für bauliche Anlagen in Risikogebieten werden angepasst und auf die Regionaldeiche ausgeweitet. Künftig bedarf es dem Einvernehmen der Wasserbehörde für Bauvorhaben, die nach LBO genehmigungsbedürftig sind und in ausgewiesenen Risikogebieten zum Schutz vor Binnenhochwasser errichtet werden sollen.

Das Gesetz beinhaltet vernünftige Regelungen für den Bestandsschutz, unter anderem für bauliche Anlagen, die sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befinden. Sehr innovativ in der Gesetzänderung ist die Definition von Sandvor- beziehungsweise -aufspülungen als sonstige Hochwasserschutzanlage. Das ist eine Alternative zum klassischen Küstenschutz und passt gut zur Wattenmeerstrategie 2100, in der der flächenhafte Küstenschutz durch Sandaufspülungen eine große Bedeutung hat.

Lassen sie mich noch einige Anmerkungen zum Hochwasserschutz in Lauenburg machen. Mein Eindruck ist, dass es mittlerweile einen guten Konsens über den Hochwasserschutz in der Lauenburger Innenstadt gibt. Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf das LKN, die behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung und Überwachung von Einrichtungen des Hochwasserschutzes in der ersten Deichlinie wahrzunehmen, erfolgt auch eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort. Es gab Forderungen aus der Region, den Hochwasserschutz vom Wehr Geesthacht bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns vollständig in die Zuständigkeit des Landes zu übertragen, einschließlich Bau und Betrieb der Hochwasserschutzanlagen.

Und dann gibt es da noch den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Brackmann, der auch noch Vorsitzender des Haupt- und Innenausschusses des lauenburgischen Kreistages ist. Der Abgeordnete wird am 19. April 2016 in der „Bergedorfer Zeitung“ mit den Worten zur Änderung des Landeswassergesetzes wie folgt zitiert:

„Man scheint sich in Kiel aus der langfristigen Verantwortung ziehen zu wollen.“

Dieser Mann ist hier schlecht informiert und betreibt billigen Populismus.

Mit der Änderung des Landeswassergesetzes gibt es keine materielle Verschlechterung. Die vielfach geäußerte Behauptung, dass in Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen der Hochwasserschutz an der Elbe einschließlich Bau und Betrieb in der alleinigen Zuständigkeit der Länder liege, ist falsch. Die gesetzlichen Zuständigkeiten liegen bei den Wasser - und Bodenverbänden. Es gibt eine klar bewährte Regelung in Schleswig-Holstein. Küstenschutz ist alleinige Aufgabe des Landes, der Binnenhochwasserschutz ist Aufgabe der Wasserund Bodenverbände und der Kommunen. Eine Privilegierung in einem Einzelfall wird zahlreiche Forderungen für die Binnen-, Mittel- und Regionaldeiche im gesamten Land nach sich ziehen.

(Klaus Jensen)

Es fehlen der zuständigen Landesbehörde die örtlichen Kenntnisse, und es fehlt an der nötigen Infrastruktur. Es ist überhaupt nicht vorstellbar, im gesamten Land die Einzelinteressen der Betroffenen zu bündeln. Das Einvernehmen für den Schutz für circa 1.300 km Binnendeiche mit den örtlichen Akteuren zu erzielen, ist für die Landesbehörden einfach nicht möglich. Abgesehen davon würde bei einer Aufgabenübertragung auf das Land das Bewusstsein für die eigene Verantwortlichkeit vor Ort stetig abnehmen.

Fazit: Wir haben eine hervorragend aufgestellte Küstenschutzabteilung im MELUR. Die Änderungen des LWG sind richtig und zielführend. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reagieren mit dieser kleinen Novelle des Landeswassergesetzes im Wesentlichen in drei Punkten auf einen dringenden Anpassungsbedarf in Folge des fortschreitenden Klimawandel.

Es ist erstens eine Einbeziehung der Belange des Küstenschutzes bei Baugenehmigungen an Deichen, Steilküsten und in vom Binnenhochwasser gefährdeten Gebieten. Zweitens wird das LKN zuständige Aufsichtsbehörde für den Deichabschnitt Wehr Geesthacht bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern. Damit erfolgt mit dem Ziel der gemeinsamen Umsetzung der EG Hochwasserrahmenrichtlinie eine Angleichung der Behördenstruktur in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Drittens werden die dem Küstenschutz dienenden Aufspülungen definiert und deren Instandhaltung sowie deren Genehmigung. Dies sind Voraussetzung für die Umsetzung der Strategie Wattenmeer 2100.

Die Änderungen sind zur Abwendung von Schäden, die zukünftig etwa durch die Bebauung in bestimmten Hochwasserrisikogebieten drohen, notwendig. So ist es sinnvoll, solche Bebauung einer gesonderten Prüfung und Genehmigung zu unterziehen. Wer weiter zulässt, dass in Gebieten gebaut wird, von denen uns die Klimaprojektionen sagen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit dort mit vermehrten Hochwasserereignissen zu rechnen ist, handelt grob fahrlässig.

Aber warum kann man das nicht einfach der Entscheidung der Kommunen, also den Trägern der Planungshoheit, überlassen? Sie könnten ja auch einfach aus Vernunftgründen auf die Ausweisung von Bebauungsgebieten in Hochwasserrisikogebie

ten verzichten. Oder warum es nicht den privaten Bauherren oder Investoren überlassen? Wer sein Geld unbedingt aufs Spiel setzen will, der soll es auch tun dürfen, könnte ja eine liberale Gesinnung nahelegen. Muss eben jeder das Risiko für sich selbst abwägen. Aber wir wissen alle, dass das nicht funktionieren würde. Dazu sind zukünftige Risiken durch den Klimawandel zu abstrakt. Die Folgekosten durch Bauen am falschen Standort können eben auch die Allgemeinheit treffen.