Fakt ist auch, dass wir die Erschwerniszulage angehoben haben, den Schmerzensgeldfonds eingesetzt und die Ausstattung der Landespolizei mit modernen Fahrzeugen und einer modernen Handfeuerwaffe vollzogen haben.
Der Fuhrpark der Landespolizei kann sich sehen lassen. Der Fuhrpark und die Einführung der P 99 so heißt die von allen Polizeibeamtinnen und -beamten zu tragende Pistole - sind Ergebnisse der aktuellen Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir wissen, dass Ereignisse wie die jüngsten Terroranschläge in Nizza und Würzburg nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verunsichern. Auch die schleswig-holsteinische Landespolizei nimmt solche Ereignisse zum Anlass, um zu hinterfragen und zu überprüfen - selbstverständlich, wobei ich, das wiederhole ich gern, keine Debatte übers Wettrüsten zwischen den Bundesländern führen möchte.
Entscheidend ist für mich die Frage: Welche Gefahren sind in Zukunft zu erwarten, und wie begegne ich diesen Gefahren? Habe ich es in Zukunft mit Amokläufern zu tun, die plötzlich, unmotiviert und wahllos Gewalt ausüben? Oder wächst die Gefahr terroristischer Anschläge, die sehr planvoll vorgehen und gezielt sind, die gezielt Angst und Schrecken in der Gesellschaft verbreiten wollen? Diese Taten scheinen oft willkürlich, sind es aber nicht. Oder haben wir es - das ist die Frage zu den aktuellen Ereignissen - mit einer Mischung aus beidem zu tun?
Und genau hier muss unsere Debatte ansetzen, nämlich bei der Frage: Was brauchen unsere Sicherheitsbehörden, um einerseits die Taten zu verhindern, andererseits aber im Falle des Falles die Täter schnellstmöglich dingfest zu machen?
Was wir auf gar keinen Fall tun sollten, ist, dem Ansinnen der Terroristen zu entsprechen. Meine Damen und Herren, bitte lassen wir uns nicht verunsichern. Wir werden weiterhin in Zusammenarbeit mit unseren Expertinnen und Experten aus der Landespolizei für eine gute Ausstattung und Ausrüstung sorgen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Burkhard Peters das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bernstein - wo ist er denn überhaupt?
Zu den Punkten unseres eigenen Antrags und zur TKÜ hat die Kollegin Lange im Wesentlichen alles das gesagt, was ich auch voll unterschreiben kann. Ich werde mich im Wesentlichen auf den Antrag der CDU konzentrieren.
Ja, wir leben derzeit in einem Europa, in dem es gehäuft zu terroristischen Anschlägen kommt. Auch Deutschland kann ein potentielles Ziel solcher Anschläge sein. Ob allerdings das ländlich bis kleinstädtisch geprägte Schleswig-Holstein hierfür ein realistischer und naheliegender Ort ist neben Metropolen wie Hamburg oder Berlin, das darf dann doch mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Kiel oder Neumünster sind für den internationalen islamistischen Terror - von dem spreche ich symbolisch eher uninteressant. Auf islamistisch inspirierte Amokläufer werden wir im nächsten Tagesordnungspunkt noch ausführlich zu sprechen kommen.
Herr Kollege Dr. Bernstein, Ihr Antrag haut in die gleiche Kerbe wie die Aufrüstungsforderungen der FDP vor ein paar Wochen in der Presse. Dazu kann ich nur sagen: Durch militärische Sturmgewehre wie das G 36 in Polizeihand erhöhen wir in Schleswig-Holstein die Sicherheit mit Sicherheit nicht.
Ein Blick nach Frankreich genügt. Nach den Anschlägen von Paris wurde dort selbst die bislang unbewaffnete lokale Gendarmerie mit Schusswaffen aufgerüstet. Frankreich befände sich „im Krieg“, sagte Herr Hollande. Die nationale Polizei ist mit schweren Kriegsschusswaffen bestückt. Die Polizeikräfte dürfen sie jetzt sogar außerhalb des Dienstes nach Hause mitnehmen. Auch der verfassungsrechtliche Ausnahmezustand, der den Behörden alle nur erdenklichen Befugnisse einräumt, ist seit Langem in Kraft.
Meine Damen und Herren, was stattdessen notwendig wäre, ist eine vernünftige soziale Präventionsarbeit. Die französischen Banlieues werden von der Politik seit Jahrzehnten vernachlässigt. Dort können sich Extremisten und andere ungehindert radikalisieren. Dass die Polizei jetzt mit Sturmgewehren im Anschlag regelmäßig ohne Gerichtsbeschluss die Sozialbauten dort durchkämmt, ist dabei wenig hilfreich. Das erhöht die Sicherheit keineswegs.
Statt vernünftiger Sozialpolitik werden Bürgerrechte suspendiert, und die vergiftete Atmosphäre wird
medial angeheizt. Das, meine Herren und Damen, ist so ziemlich das Gegenteil von dem, wie wir uns Sicherheitspolitik vorstellen.
Am Nutzen dieser inneren Aufrüstung muss man daher grundsätzlich zweifeln - und das nicht erst seit dem traurigen Vorfall in Nizza letzte Woche. Waffentechnische Aufrüstung bringt nichts gegen einen psychopathischen Amokläufer, der mit einem Lastwagen in die dichtgedrängte Menge rast.
Ich kann nicht erkennen, bei welcher Art von Terroranschlag Kriegslangwaffen oder wie auch immer geartete Spezialfahrzeuge in Schleswig-Holstein einen konkreten Nutzen bringen würden. Bei Sprengstoffanschlägen dürfte der Nutzen gleich null sein. Auch bei Anschlägen wie in Paris, wo Terroristen mit Sturmgewehren mitten in einem Konzertsaal losfeuern, wäre es schlicht wahnsinnig, wenn das die Polizei hier auch machen würde. Was für Fälle in Schleswig-Holstein, sehr geehrter Kollege Dr. Bernstein - immer noch nicht da -, schweben Ihnen denn da vor?
Bislang subsumiere ich Ihren Antrag und die entsprechenden Forderungen des Kollegen Dr. Klug unter dem Stichwort „schneidiges Säbelrasseln“.
In Wirklichkeit betreiben Sie nur das politische Geschäft mit der Angst. Der einzige Unterschied zur FDP ist, dass die CDU ihre Aufrüstungsforderungen noch mit der Forderung nach der sofortigen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in unser Landespolizei- und Verfassungsschutzrecht fordert.
Ja, was soll das denn? Sie wissen doch genauso gut wie wir, dass Frankreich seit vielen Jahren eine noch viel schärfere Vorratsdatenspeicherung hat. Sie nutzt nichts!
Meine Damen und Herren, allein die Frage eines besseren passiven Schutzes unserer Polizeikräfte und die Forderung einer intensiveren Schulung halte ich für zielführend. Ob, wo und in welchem Ausmaß unsere Polizistinnen und Polizisten zum Bespiel mit Schutzwesten der Schutzklasse 4 ausgerüstet werden sollten oder welche Schutzausrüstung im Fall des Einsatzes von Splitterbomben besseren Schutz auch in Polizeifahrzeugen gewähren, sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss genau prüfen.
Zu der Frage, auf welche Weise und mit welchen persönlichen und sachlichen Mitteln unsere Polizei in Schleswig-Holstein tatsächlich Sicherheit gewährleisten kann, hat Kollegin Lange dankenswerterweise schon alles gesagt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist es unabdingbar, die Ausstattung der Polizei zu erweitern und sie neuen Herausforderungen anzupassen.
Das gilt für die Auseinandersetzung mit dem Problem der Organisierten Kriminalität, aber insbesondere für die Terrorabwehr.
Ich zitiere den rheinland-pfälzischen Innenminister Lewentz. In einem Interview mit der „WELT“ hat Herr Lewentz, Sozialdemokrat, bereits am 6. März vorigen Jahres auf die Frage nach Sicherheitslücken bei der Antiterrorabwehr - Hintergrund waren die Pariser Anschläge - Folgendes gesagt:
„Seit Paris ist klar: Die Polizei hat es mit einem völlig neuen Tätertyp zu tun. Dieser verübt Anschläge mit Kriegswaffen, ist daran gut ausgebildet und sehr erfahren. Außerdem geht er extrem kaltblütig vor. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sind dagegen noch nicht optimal gewappnet. Sie benötigen beispielsweise mehr und bessere schusssichere Westen, die etwa Kalaschnikows standhalten. Außerdem sind mehr gepanzerte Fahrzeuge nötig, um Polizisten sicher zum Anschlagsort transportieren zu können. Die Polizei braucht auch schwere Waffen, die auf längere Distanz schießen können.“
So ein sozialdemokratischer Innenminister - damals in einer rot-grünen Landesregierung, jetzt in einer Ampelkoalition im Amt.
Ich könnte Ihnen eine Fülle von Beispielen aus anderen Bundesländern vortragen, die seit Anfang vorigen Jahres konsequenter und entschlossener vor
gegangen sind als Schleswig-Holstein. Da sind entweder Beschlüsse gefasst worden, oder sie sind in der Umsetzung. Wenn man eine Anfrage zur Situation in Schleswig-Holstein stellt, dann heißt es: Die Landesregierung oder das Innenministerium prüft, prüft, prüft.
Bei einem Besuch bei der Polizeidirektion für Ausund Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin haben Wolfgang Kubicki und ich kürzlich in Gesprächen mit Angehörigen der dortigen Bereitschaftspolizei unter anderem gehört - das war wirklich eindeutig -: Mit Angreifern, die etwa mit Kalaschnikow-Schnellfeuergewehren ausgerüstet seien, könne man derzeit weder hinsichtlich der Bewaffnung noch mit Blick auf die bislang vorhandene Schutzausrüstung mithalten.
Das ist - glaube ich - eine sehr klare Aussage, wo hier Defizite anzugehen sind. Gegen Schüsse aus solchen Waffen kann nämlich nur eine Ausrüstung der Schutzklasse 4 helfen, zum Beispiel Überziehwesten mit Kevlar-Einlagen. Natürlich ist auch über schusssichere Helme aus Titan zu diskutieren. Da ist die Frage zu stellen, warum wir - anders als mehrere Bundesländer - da nicht in Anschaffungsprogramme gegangen sind.