Protocol of the Session on June 10, 2016

Ich schließe die Sitzung.

(Beifall)

Schluss: 22:02 Uhr

(Präsident Klaus Schlie)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Gemeinsame Beratung

a) Privatsphäre in öffentlichen Verkehrsmitteln achten, flächendeckende Videoüberwachung von Fahrgästen verhindern

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4195

b) Entschließung zur Videoüberwachung an Bahnhöfen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/447

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 18/4244

c) Lückenlose Videoüberwachung in SchleswigHolsteins Zügen verhindern

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/626

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschuss Drucksache 18/4245

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich betone, dass die Freien Demokraten die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit großer Leidenschaft verteidigen und somit auch die Videoüberwachung im öffentlichen Raum sehr kritisch begleiten. Die generelle Ablehnung der Videoüberwachung im öffentlichen Personenverkehr durch die PIRATEN teile ich - mit Verlaub - in dieser Form aber nicht. Ich bin da ein wenig pragmatischer als die PIRATEN, weil diese es sich da aus meiner Sicht zu leicht machen. Auch der Datenschutzbeauftragte hat in den Stellungnahmen zu ihren Anträgen - wie ich finde sehr einleuchtend und pragmatisch in der Sache argumentiert. Dies sollte aus meiner Sicht auch den PIRATEN zu denken geben.

Es ist hier also Fingerspitzengefühl gefragt. Das Beispiel London, wo die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ja ein erschreckendes Ausmaß angenommen hat, zeigt auch, dass selbst von den Sicherheitsbehörden der Nutzen einer weitgehend flächendeckenden Videoüberwachung infrage gestellt

wird. Häufig ist eine Absenkung der Kriminalitätsrate in den überwachten Bereichen mit einer Steigerung im umliegenden nicht überwachten Bereich verbunden. Zudem ist bisweilen ein „Abstumpfungsprozess“ zu erkennen, wonach das subjektive Sicherheitsgefühl trotz Videoüberwachung sukzessive wieder absinkt.

Ich halte es für völlig richtig, wie in dem Änderungsantrag der Koalition zur Videoaufzeichnung in Zügen auch dokumentiert, dass der Videoüberwachung Grenzen gesetzt werden und es einer wissenschaftlichen und damit fundierten und unabhängigen Untersuchung bedarf, wo und wann genau die Videoüberwachung sinnvollerweise eingesetzt werden sollte und wo nicht. Solange bedarf es deshalb auch keiner sofortigen Aufkündigung der vertraglichen Verpflichtungen.

Wie Sie, Herr Kollege Breyer, in Ihrem Antrag bereits schreiben, liegen keine gesicherten Studien über die Zusammenhänge zwischen Straftatbegehung und der Videoüberwachung vor. Genauso wenig gilt das aber auch im Umkehrschluss. Deshalb finde ich eine unabhängige Untersuchung genau richtig.

Auch wir halten es für grundlegend falsch, was die Verkehrsminister von Bund und Ländern fordern, nämlich die Ermöglichung einer „flächendeckenden und tageszeitunabhängigen Videoaufzeichnung“. Das Argument, dass das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste nicht hinter dem Datenschutz zurückstehen dürfe, halte ich auch für verfassungsrechtlich fragwürdig.

Ich halte im Übrigen auch eine wahrnehmbare Beschilderung einer Videoüberwachung im Sinne der Transparenz und des Abschreckungseffekts für sinnvoll. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Entflechtungsmittel schwerpunktmäßig für die Sanierung von Kreisstraßen einsetzen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/4260

Zukunftsfähige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sicherstellen

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die sogenannten Entflechtungsmittel des Bundes fließen jedes Jahr über 2 Milliarden € in die Infrastruktur der 16 Bundesländer.

Unser Bundesland erhält rund 76 Millionen € und über deren Verteilung im Land kann man trefflich streiten, denn es gilt, auch auf der kommunalen Ebene mit einem erheblichen Sanierungsstau umzugehen und obendrein ein weiter anwachsendes Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Davon hängen nicht nur unsere Lebensqualität ab, sondern auch unser Wohlstand und besonders die Zukunft als Tourismusland.

Laut einer Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa gehen die Autoren bei prognostizierten - und nicht unrealistischen 20 % mehr Übernachtungen innerhalb der kommenden neun Jahre davon aus, dass allein dies zusätzliche vier Millionen Pkw-Anreisen und zusätzliche 1,7 Millionen Bahnreisen in Schleswig-Holstein bedeuten wird.

Meine Damen und Herren, wenn man sich den Gesamtzustand der Gemeinde- und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein anschaut, dann stellt man fest, dass dieser kaum besser ist als beim maroden Landesstraßennetz. Dementsprechend groß ist die die Herausforderung, vor der das Land nicht nur beim eigenen, sondern auch beim kommunalen Straßennetz steht. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Auffassung der CDU-Fraktion, dass das Land in diesem Etat wieder andere Schwerpunkte setzen muss.

Im Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen aus Bundesmitteln für den kommunalen Straßenbau (ohne Radwegebau)“ - ich wiederhole „ohne Radwegebau“; es gibt ja seit dem Regierungswechsel auch wieder einen Titel „mit Radwegebau“ - finden sich komischerweise mehrere Projekttitel im Bereich des Radwegebaus.

Wir haben es also nicht nur mit einer falschen Schwerpunktsetzung zu tun, weil neben völlig marode Straßen neue Radwege gebaut werden. Hier werden auch Haushaltsmittel völlig schmerzfrei zweckentfremdet. Das kann es nun wirklich nicht sein. Das muss aufhören, und die Schwerpunktsetzung muss wieder eine andere werden. „Erhalt vor Neubau“ ist doch sonst auch immer Ihr Credo!

Meine Damen und Herren, in diesem Jahr sind laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Callsen vom 29. April 2016 noch

gar keine Mittel an die Kreise und kreisfreien Städte geflossen, aufgrund der - wie es darin hieß „noch laufenden beziehungsweise in der Vorbereitung befindlichen Ausschreibungen“.

Gerade ein Bundesland, das eine beliebte Tourismusdestination ist, kann sich keinen Sanierungsaufschub leisten. Die vorhandenen Mittel müssen schneller und unbürokratischer freigegeben und nicht ausgerechnet mitten in der Sommersaison verbaut werden.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Flüchtlingssituation - genauer gesagt: der mittlerweile stark gestiegenen Zahl an anerkannten Bewerbern werden die kommunalen Haushalte durch den Anstieg der SGB-II-Empfänger erheblich belastet. Das wird vom Bund leider nicht ansatzweise in angemessener Form aufgefangen. Das Land sollte die Kommunen auch vor diesem Hintergrund bei der Sanierung ihrer Straßennetze stärker unterstützen.

Meine Damen und Herren, mit Blick auf den Wegfall der Entflechtungsmittel nach 2019 spricht sich auch meine Fraktion für eine verlässliche Nachfolgeregelung aus. Alles andere wäre eine Katastrophe für die kommunale Infrastruktur in unserem Bundesland.

In ihrem Änderungsantrag geht die Koalition leider nicht wirklich detailliert darauf ein, wie eine Nachfolgeregelung genau aussehen sollte. Das wird zwischen Bund und Ländern offenbar immer noch verhandelt. Ich gehe aber davon aus, dass die Zusage von Finanzministerin Heinold weiterhin gilt, dass die bisherigen Mittel auf jeden Fall auch nach 2019 an die Kommunen fließen werden, und ich bin auch sehr zuversichtlich, dass sich ihr Nachfolger im Jahr 2019 dann auch daran halten wird.

Meine Damen und Herren, abschließend kann ich der Koalition einen Punkt nicht ersparen: Sie fordern in Ihrem Antrag vom Bund zu Recht, eine „dauerhafte, verlässliche, auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung für alle Verkehrsträger in Schleswig-Holstein“ sicherzustellen. Angesichts des vorhandenen Spielraums im Landeshaushalt in Ihrer Regierungszeit wäre es deutlich glaubwürdiger, wenn man dann auch selbst seine Hausaufgaben gemacht und das Landesstraßennetz erheblich besser finanziert hätte. Das ist nämlich weder auskömmlich noch verlässlich und schon gar nicht zukunftsfähig. Wenn Sie bereit wären, sich da zu korrigieren, würden wir das sehr unterstützen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM)

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/936 (neu)

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1063 - selbstständig

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1065 - selbstständig

Anlasslose Speicherung und Überwachung elektronischer Daten unterbinden (PRISM, Tempo- ra, Vorratsdatenspeicherung)

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1075 - selbstständig

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/4280

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Unter Freunden tut man so etwas nicht“ dieser Satz von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gilt!

Bei allem berechtigten Ärger über die sogenannte NSA-Affäre aus dem Jahre 2013 dürfen wir aber nicht vergessen, dass es von Russland über China bis hin zu weiteren Staaten und Organisationen ag

gressive Akteure gibt, die unsere Sicherheit und Freiheit bedrohen.

Deshalb gilt auch im digitalen Zeitalter: Freiheit und Sicherheit sind kein Widerspruch, sondern sie bedingen einander!

„Deutschland ist ein Land der Freiheit“ - so hat es Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits vor knapp drei Jahren bei der Vorstellung des „AchtPunkte-Programms für einen besseren Schutz der Privatsphäre“ deutlich gemacht.