Seit der Entscheidung der Bundeskanzlerin debattieren deshalb alle mit Recht darüber, welchen Sinn solche Majestätsbeleidigungsparagrafen überhaupt noch haben und ob es gerechtfertigt ist, dass diese immer noch ein höheres Strafmaß als im Normalfall beinhalten. Es ist also tatsächlich eine Strafrahmenverschärfung. Die Begründung ist, dass diplomatische Interessen der Bundesrepublik berührt sind und dass das ein Grund dafür sein kann, nicht nur maximal ein Jahr Gefängnis, sondern ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorzusehen.
Ich glaube, das ist in der Tat ein völlig überkommener Paragraf. Man muss natürlich wissen: Wenn man sich die Vergangenheit dieses Paragrafen ansieht, dann ist es so, dass ausländische Staatschefs diesen Paragrafen natürlich völlig anders nutzen. Es ist ja nicht so, dass dies in irgendeiner Weise ein Paragraf ist, der nur im rechtsstaatlichen System zu sehen ist. In der Außenwirkung, und das sehen wir im konkreten Fall, nutzen Staatschefs diesen Paragrafen anders, und es sind nicht die demokratischen Staatschefs, die diesen Paragrafen nutzen, sondern die, die mit der Demokratie nicht immer ganz so viel am Hut haben. Glücklich können wir uns im konkreten Fall allerdings schätzen, dass die Staatsanwaltschaften und die Gerichte letztlich darüber entscheiden und nicht die Politik und auch nicht die Regierung.
Meine Damen und Herren, in unserem Land sollen alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein, dann muss natürlich auch das Gesetz für alle Menschen gleich sein. Also sollte man diesen historisch ge
wachsenen, aber überlebten Paragrafen in Bezug auf ausländische Staatsoberhäupter einfach streichen. Das Strafgesetzbuch - nur für die, die vielleicht Angst haben, als Politiker trotzdem noch in irgendeiner Art und Weise berührt zu werden - hat auch Regelungen zu Beleidigungen. Da ist zum Beispiel der § 188, ein schöner Paragraf mit dem Titel „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. Selbst auf den könnte man sich noch berufen.
Es wird beileibe kein Chaos ausbrechen, so könnte man salopp satirisch sagen, wenn § 103 gestrichen wird. Es fällt nur eine weitere überflüssige Regelung weg. In der Tat ist es auch so, dass man auch darüber nachdenken kann, ob es noch andere Paragrafen gibt, und wie diese Paragrafen inhaltlich begründet sind. Wenn man den § 103 gestrichen hat, dann müssen wir prüfen, ob es noch weitere Paragrafen gibt, die man entsprechend streichen kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier von Vertretern der Koalitionsfraktionen und auch von der FDP-Fraktion teilweise gute Redebeiträge gehört. Das Problem sind nur Ihre Anträge, die Sie hier stellen. Die FDP, aber auch die Koalition, wollen unseren umfassenden Antrag zum Schutz der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und auch zu einem Bekenntnis des Landtags zu diesen Grundsätzen durch einen dürren Satz ersetzen, wobei die CDU überhaupt nichts zu diesem Thema sagen möchte. In Ihren Anträgen fehlt jedes Wort dazu, dass zum Beispiel Bundeskanzlerin Merkel in der Türkei aus falscher Rücksichtnahme die Pressefreiheit allenfalls in Einzelfällen anspricht, ohne ihre systematische Missachtung anzusprechen, die Angriffe auf dortige Journalisten, die Übernahme von Zeitungsverlagen oder die systematische Internetzensur in der Türkei anzuprangern oder gar irgendwelche Konsequenzen für die deutsche Zusammenarbeit mit dem Land zu ziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Türkei liegt bei der Pressefreiheit auf Platz 151 von 180 Ländern. Bei unserer Bundesregierung scheint es überhaupt keine Hemmungen mehr zu geben, wenn es um lukrative Deals mit den übelsten Auto
kraten der Welt geht. Und dass gilt nicht nur für Frau Merkel, sondern auch für andere Minister dieser Bundesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich vermisse in Ihren Änderungsanträgen irgendein Wort dazu, wie schizophren es eigentlich ist, dass die Bundesregierung einerseits eine Strafvorschrift abschaffen will, andererseits aber ihre Anwendung im Fall Böhmermann erst möglich macht. Das ist ein Widerspruch, den niemand verstehen kann. Auch heute noch könnte die Bundesregierung, wenn sie wollte, diese Ermächtigung zurücknehmen. Warum erfolgt kein Wort unseres Landtags dazu, ob wir das fordern oder nicht? - Wir PIRATEN sagen ganz klar, dass in keinem Fall, Herr Günther, eine solche Ermächtigung noch erteilt werden darf. Das ist auch kein Problem der Gleichbehandlung. Wir können uns nicht zurücklehnen und sagen: Da sind wir halt überstimmt worden. Die SPD hätte es verhindern können, wenn es ihr wirklich wichtig gewesen wäre.
Sie wollen Ihren Anträgen zufolge leider keine Bundesratsinitiative dazu, warum eine ganz vergleichbare Sondervorschrift für die Verunglimpfung unseres Bundespräsidenten gerechtfertigt sein soll, die doch ebenso ein Überbleibsel aus der Kaiserzeit ist. Die Abschaffung dieser Sondervorschrift ist doch längst überfällig.
Das Einzige, was unser Landtag im Hinblick auf die Herren Böhmermann und Erdogan unternehmen soll, ist eine Initiative, vielleicht irgendwann einmal einen Paragrafen abzuschaffen. Das ist zu wenig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein konsequenter Einsatz für die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sieht anders aus.
Deswegen fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem umfassenden Antrag zu und verteidigen Sie die Meinungs-, Presse und Kunstfreiheit auch in dem, was der Landtag sagt und tut!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Rede des Kollegen Breyer möchte ich doch noch einmal versuchen, zur Sachlage beizutragen, damit das geklärt werden kann. Der Kollege Breyer hat einfach behauptet, eine Regierung könnte die Anwendung des § 103 StGB einfach wieder zurücknehmen.
- Nein, lieber Kollege, so einfach ist das nicht. Sie müssen natürlich eine rechtliche Abschätzung machen vor dem Hintergrund des Paragrafen, ob Sie -
Deswegen kann man zu diesem Schluss kommen. Und wenn man rechtlich zu diesem Schluss kommt, dass man diesen Paragrafen auch anzuwenden hat deswegen steht er im Strafgesetzbuch, damit er dann auch anzuwenden ist -, dann tut man das. Das ist der eine Punkt. So einfach ist das nicht.
Zweitens. Sie fragen ja auch: Warum steht da nichts zu § 90 StGB? - Ganz einfach, weil da die Diskussion in der Tat noch nicht abgeschlossen ist, weil dieser Paragraf dazu dient, ein Verfassungsorgan zu schützen. Es geht nicht um die Person eines Bundespräsidenten, sondern es geht um das Verfassungsorgan Bundespräsident. Da sind wir auch noch ganz offen, ob man diesen Paragrafen abschaffen kann oder nicht. Aber der Hintergrund ist ein anderer. Es ist nicht die außenpolitische Notwendigkeit, aus Sicht einer Regierung, die einen dazu zwingt, in irgendeiner Art und Weise tätig zu werden und § 103 zu nutzen, sondern bei § 90 geht es um ein Verfassungsorgan. Da ist einfach nur die Frage, ob man das machen will. Auch dieses muss in Ruhe diskutiert werden, weil ein Verfassungsorgan ein hohes Gut ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Präsidentin! In dieser Frage, weil es auch die Öffentlichkeit sehr interessiert, muss man falsche Erklärungen im Parlament zurückweisen. Nicht die Regierung wendet § 103 StGB an, sondern Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Regierung schafft nur die Voraussetzungen dafür, dass ermittelt und angeklagt werden kann. Das nennt man Ermächtigung. Die Ermächtigung kann jederzeit und ohne Gründe zurückgenommen werden.
Sie setzt keine Rechtsprüfung voraus, und zwar sowohl in die eine wie in die andere Richtung nicht. Sie erlaubt der Bundesregierung aus außenpolitischen Erwägungen heraus, die Ermächtigung zu erteilen oder auch nicht.
Ich erkläre das jetzt einmal. Gemäß § 77 e in Verbindung mit § 77 d ist eine Rücknahme des Strafverlangens und der Ermächtigung zur Strafverfolgung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens jederzeit möglich. Die Strafverfolgungsbehörden, also die Staatsanwaltschaft, haben von Amts wegen lediglich zu klären, ob die Ermächtigung der Bundesregierung für ein Strafverlangen vorliegt. Wenn dies nicht oder nicht mehr der Fall ist, sind die Ermittlungen auf der Grundlage dieses Paragrafen einzustellen. Sie bleiben aber zulässig und auch möglich und werden auf der Grundlage des § 185 StGB durchgeführt.
Also, die Ermächtigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Das wäre eine schlaue Geschichte zu sagen: Wir haben es erkannt, wir wollen es abschaffen. Wir schaffen es nicht mehr, eine rechtskräftige Entscheidung zu treffen, also nehmen wir die Ermächtigung zurück. - Dann hat die Staatsanwaltschaft Mainz ganz andere Möglichkeiten, als sie es gegenwärtig hat. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das Problem der Debatte liegt darin, dass so getan wird, als ginge es hier um juristische Abwägungen. Das ist aber gar nicht der Kern der Debatte. Deswegen ist es nett mit den Belehrungen aus dem Strafgesetzbuch, aber derer bedarf es gar nicht. In der politischen Debatte geht es vielmehr um die Freiheit der Meinungsäußerung von Kunst und Kultur und von Satire. Darum geht es und ob man sich bei ausländischen Staatschefs dafür entschuldigt. Darum geht es. Das ist der eine Teil.
Der zweite Teil ist, ob man das mit der Majestätsbeleidigung noch zeitgemäß findet oder nicht. Das finden wir nicht, deswegen sollte man dies ändern.
Es ist übrigens Bestandteil der Vereinbarung der Bundesregierung, dass das geändert wird. Von dem Jahr 2018 ist da nirgendwo die Rede, das höre ich.
Ich möchte noch etwas zu dem Heldentum sagen. Ich respektiere wirklich ausdrücklich, dass die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zurückgetreten ist, weil sie inhaltlich etwas nicht richtig fand. Die FDP ist übrigens ungerührt in der Regierung geblieben, um das einmal festzustellen. Zu sagen, man müsse das jetzt alles so machen, ist ein bisschen billig. Deswegen sollte man sich auf den Kern konzentrieren, und deswegen müssen wir das auch auf der Tagesordnung haben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit von Kunst, Kultur und Satire sind wichtig, auch in Schleswig-Holstein. Deswegen muss man darüber diskutieren. Deswegen tun wir das hier, und nicht, um uns juristische Oberseminare von dem einen oder anderen, der damit sein Geld verdient, anzuhören.
Unabhängig davon: Würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass die FDP in der Regierung geblieben ist, weil sich der Mitgliederentscheid mehrheitlich dafür
Würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass wir die Vorratsdatenspeicherung gegen den erbitterten Widerstand von CDU und CSU mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger an der Spitze heldenhaft und erbittert verhindert haben? Das hat die massive Einwirkung der SPD nicht erbracht.
- Das nehme ich nicht nur zur Kenntnis; vielmehr habe mich auf das bezogen, was Sie gesagt haben. Sie haben geschlussfolgert: „So wichtig kann es den Sozialdemokraten nicht sein, wenn sie die Regierung deswegen nicht aufkündigen.“ Nur darauf habe ich mich bezogen. Deswegen finde ich das etwas albern. Es ist schön, wenn Sie uns etwas aus dem Geschichtsbuch vortragen.
Im Kern geht es in der gegenwärtigen Situation um Folgendes: Wie gehen wir mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung um? Darüber haben wir hier miteinander debattiert. Unsere Auffassung ist, dass die genannte Paragrafen geändert werden sollten. Die Majestätsbeleidigung ist eine feudale Angelegenheit. Sie passt nicht zu einer Demokratie.
Meine eigentliche Frage war: Wollen Sie hier erklären, dass die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen, ein Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit ist?
Ich erkläre das, was ich bereits vorhin ausgeführt habe, lieber Kollege Kubicki: Ich habe die Entscheidung der Bundeskanzlerin für falsch befunden, wie auch meine Kollegen Frank-Walter Steinmeier und Heiko Maas. Ich halte es für einen gravierenden Fehler, dass sich die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland bei ausländischen Potentaten dafür entschuldigt, dass im ZDF Satire gesendet wird. Das, finde ich, ist eine gravierende Fehlentscheidung. Das habe ich hier auch gesagt, nicht mehr und nicht weniger.