Protocol of the Session on April 27, 2016

- Genau, das ist meine Rede von vor fünf Jahren.

(Heiterkeit und Zurufe)

Auch hier im Land haben wir nicht immer alle die gleiche Meinung zu diesem Thema, aber wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es eine gemeinsame Haltung auf Bundesebene zu diesem Thema gibt und dass es einen Vorschlag für einen Glücksspielstaatsvertrag gibt, der die rechtlichen Rahmenbe

dingungen, die es nun einmal gibt - die können wir nicht wegdiskutieren -, erfüllen kann. Hierfür wird es unbestreitbar Kompromisse geben müssen. Wir als SSW wären bereit, diese Kompromisse einzugehen, um endlich einen festen rechtlichen Rahmen zu bekommen.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dafür muss es auf Bundesebene aber noch weitere Gespräche geben. Wir hoffen, dass wir diese in nicht allzu langer Zeit beenden können und diese von Erfolg gekrönt sein werden, sodass wir am Ende eine bundesweite Lösung bekommen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und Peter Eichstädt [SPD])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, in Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, sich für eine umfassende Reform des Glücksspielrechts und die Abschaffung des Glücksspielkollegiums einzusetzen. Lassen Sie auch mich dazu einige Anmerkungen machen.

Für die Landesregierung ist oberste Prämisse, dass wir bei bundesweit einheitlichen Regelungen im Glücksspielbereich bleiben. Es war diese Koalition - das haben wir schon gehört -, die den Alleingang des Landes im Glücksspielrecht beendet hat, mit dem sich die Vorgängerregierung SchleswigHolsteins in diesem Bereich politisch isoliert hat.

Was wäre die Folge einer Zersplitterung im Glücksspielbereich gewesen? - Die Folge wäre, dass die Glücksspielanbieter, auch die von Ihnen als so benachteiligt dargestellten privaten Glücksspielanbieter, für jedes Bundesland einer eigenen Genehmigung bedürften. Gerade auch die Glücksspielanbieter verlangen - meines Wissens nach sogar ausnahmslos - einheitliche Regelungen, und zwar zu Recht. Denn gerade im 21. Jahrhundert darf es bei der Regulierung eines Marktes keine un

(Lars Harms)

terschiedlichen Rahmenbedingungen innerhalb eines Staates geben.

Wir alle wissen, dass bei der Festlegung länderübergreifendender Regelungen wie dem Glücksspielstaatsvertrag nicht alle Maximalforderungen durchgesetzt werden können. Ein Staatsvertrag ist immer das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen den Ländern und stellt naturgemäß einen Kompromiss zwischen den Interessenlagen aller Bundesländer dar. Kurz gesagt: Staatsverträge benötigen Mehrheiten. Dies gehört zur politischen Realität. Sich diesem demokratischen, exekutiven und parlamentarischen Abstimmungsprozess zu entziehen, war und ist ein Irrweg.

All das zuvor Gesagte darf aber natürlich nicht heißen, dass dieser Staatsvertrag nur statisch zu betrachten wäre. Natürlich setzt sich auch diese Landesregierung für die Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags ein. Dass hier eine Notwendigkeit zur Anpassung insbesondere aufgrund von Gerichtsentscheidungen vorliegt, bestreitet niemand.

Bei diesen Anpassungen sind uns aber zwei Eckpunkte besonders wichtig: Erstens wollen wir natürlich wieder die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen, die nicht nur, aber maßgeblich durch Gerichtsentscheidungen aus Hessen infrage gestellt wurde. Auch dazu haben wir schon vieles gehört. Zweite unumstößliche Prämisse ist - und ich wiederhole es gern noch einmal -: Wir bleiben in diesem Staatsvertrag und wollen Schleswig-Holstein nicht wieder in die politische Isolation führen. Nur bundeseinheitliche Regelungen bilden einen für die Glücksspielanbieter und für die Aufsicht zielführenden Marktrahmen.

Und dies - das will ich ausdrücklich sagen - betrifft auch die Frage des Glücksspielkollegiums. Die Glücksspielanbieter benötigen nicht nur bundeseinheitliche Regelungen, sondern auch bundesweit einheitliche Maßstäbe bei der Auslegung dieser Regelungen. Daher benötigen wir auch ein zentrales Gremium, das dies sicherstellt. Das ist das Glücksspielgremium oder das Glücksspielkollegium - mag es auch in der hessischen Vorlage einen anderen Namen bekommen haben, meint es im Grunde dasselbe. Auch die Glücksspielanbieter fordern dies zu Recht. Ein bundesweit einheitliches Gremium steigert gerade die Effektivität und die Kohärenz der Aufsicht.

Zur Wahrheit gehört auch - wir haben schon viele Entscheidungen zitiert bekommen, deshalb möchte ich auch diese gern noch zitieren -, dass die verfas

sungsrechtliche Zulässigkeit dieses Gremiums vom Bayrischen Verfassungsgericht explizit bestätigt wurde.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung einzelner Gerichte ist das Glücksspielkollegium auch für die Arbeit der Aufsichtsbehörden der Länder unerlässlich. So wird im Glücksspielkollegium unter anderem der Vollzug der Regelungen ständig weiter systematisiert, insbesondere um die Kohärenz und damit auch die Gleichbehandlung der Glücksspielanbieter - ganz im Sinne Ihres Antrages noch weiter zu stärken.

Meine Damen und Herren, an meinen kurzen Ausführungen können Sie erkennen, dass der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielkollegium unerlässlich für die Sicherstellung eines bundeseinheitlichen Marktrahmens und einer entsprechenden Regulierung sind. Das - noch einmal gesagt - ist auch im Sinne der Glücksspielanbieter.

Nichtsdestotrotz gibt es wie überall im Leben natürlich Verbesserungspotenziale und Anpassungsbedarfe. Diese zu gestalten, dafür setzen wir uns ein. Insbesondere Ministerpräsident Albig diskutiert hierüber mit seinen Kolleginnen und Kollegen in der Ministerpräsidentenkonferenz - und das natürlich nicht erst, seitdem wir hier diesen Antrag vorliegen haben. Aber auch dafür bedarf es wieder der Mehrheit und der Einheitlichkeit der Länder.

Seien Sie sicher, dass hier die gerichtlichen Maßgaben Gegenstand vorzulegender Veränderungen sein werden. Gewiss werden wir über dieses Thema - Herr Arp, Sie haben das angesprochen - auch weiter diskutieren. Gern hören wir Ihre Anregungen. Seien Sie aber sicher, dass wir die notwendige Fortentwicklung des Glückspielstaatsvertrages auch ohne Ihre aktive Begleitung nach Berlin hinbekommen werden.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN - Lachen CDU - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das sind wir nicht!)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Wenn ich der Debatte richtig gefolgt bin, dann ist Abstimmung in der Sache vorgesehen.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Kolleginnen und Kol

(Minister Stefan Studt)

legen von SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SSW. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 19 und 26 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3942

Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4127

b) Landesregierung bei Verhandlungen über Gastschulabkommen mit Hamburg unterstützen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4075

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Tobias Koch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Wir verfolgen das Ziel, bis zum Ablauf des bestehenden Gastschulabkommens Ende 2015 … eine freie Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg … zu erreichen.“

So steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW. Mit diesem populären Wahlversprechen sind SPD und Grüne im letzten Landtagswahlkampf im Hamburger Rand auf Stimmenfang gegangen. Heute haben wir nun Ende April 2016. Wir können deshalb mit Fug und Recht feststellen: Versprochen und gebrochen!

(Widerspruch SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Abschluss des Gastschulabkommens Ende 2010 zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein hat den stark begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein Rechnung getragen. Die 30-Millionen-€-Forderung Hamburgs war für SchleswigHolstein schlichtweg nicht zu bezahlen. So war es zweifelsohne ein Erfolg, für rund ein Drittel der geforderten Summe eine Besitzstandswahrung zu erreichen, sodass keiner der mehreren tausend schleswig-holsteiner Schüler eine Hamburger Schule verlassen musste. Das hatte allerdings die Konsequenz eines stark eingeschränkten Zugangs nach Hamburg für neue Schüler aus Schleswig-Holstein. Genau hierin ist in den vergangenen Jahren auch die Schwäche des bestehenden Gastschulabkommens deutlich geworden.

Ich will das an zwei konkreten Beispielen aus meinem Wahlkreis deutlich machen:

Die Gemeinde Stapelfeld liegt unmittelbar an der Hamburger Stadtgrenze. Dennoch dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht das benachbarte Gymnasium in Rahlstedt besuchen, sondern müssen täglich den doppelt oder dreifach so langen Weg nach Großhansdorf oder Trittau zurücklegen.

Besser dagegen haben es die Schülerinnen und Schüler aus der direkten Nachbargemeinde Stapelfeld, nämlich aus der Gemeinde Barsbüttel. Die dürfen aufgrund einer Ausnahmeregelung im Gastschulabkommen Hamburger Gymnasien besuchen.

Die Auszubildende zur Augenoptikerin aus der Gemeinde Ammersbek wiederum könnte in ihrem Heimatort sogar in die U-Bahn einsteigen und damit in 30 Minuten zur Berufsschule Hamburg fahren. Dennoch wird ihr eine Fahrt von zwei Stunden und zehn Minuten zur Berufsschule auf dem Priwall in Lübeck-Travemünde zugemutet - mit der Begründung, dass dort eine Blockbeschulung mit Internatsunterbringung angeboten wird -, was sowohl für die Auszubildende als auch den Ausbildungsbetrieb mit besonderen Beeinträchtigungen verbunden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele zeigen meines Erachtens sehr eindrücklich, weshalb Nachbesserungsbedarf am Gastschulabkommen besteht.

(Beate Raudies [SPD]: Hört, hört!)

Dennoch wurden die Kolleginnen Klahn und Franzen sowie auch ich selbst bei unseren Anfragen zum Verhandlungsstand in den letzten Jahren immer wieder mit nichtssagenden Antworten der Lan

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

desregierung abgespeist. Das wäre ja alles noch zu verschmerzen gewesen, wenn die Regierung dann wenigstens ihr Wahlversprechen bis Ende 2015 eingehalten hätte. Stattdessen wurde das bestehende Gastschulabkommen automatisch sang- und klanglos um ein weiteres Jahr verlängert, ohne auch nur eine einzige Verbesserung herbeizuführen.