Anders als in vielen anderen europäischen Ländern werden bei uns in Deutschland immerhin noch über 53 % des Umsatzes über Bargeldzahlungen erbracht. Eine Bargeldobergrenze wäre aus grüner Perspektive ein erster Schritt zu einer in anderen Kreisen übrigens längst diskutierten Abschaffung von Bargeld.
Erstens. Der gläserne Bürger würde so noch gläserner. Jeder Einkauf mit einer EC- oder Kreditkarte ermöglicht Ausspähung. Der Schutz der Daten ist in Gefahr. Auch wenn das in der Realität schon oft genug der Fall ist, würde dies noch weiter gehen, und Anonymität und Datenschutz würden aufgegeben werden.
Zweitens. Die Frage, ob und ab welcher Grenze Geldwäsche tatsächlich verhindert wird, kann nicht beantwortet werden. Das zeigen die unterschiedlichen Regelungen in Europa. In Frankreich wurde die Obergrenze im vergangenen Jahr von 3.000 € auf 1.000 € abgesenkt. In Tschechien liegt die Grenze dagegen bei 13.000 €. Für Ausländer sind die Limits oft höher.
Man kann also skeptisch sein, ob es tatsächlich nur um eine Maßnahme zur Bekämpfung der Geldwäsche geht.
Drittens. Es gibt kommerzielle Interessen an der schnellen bargeldlosen Bezahlung. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Verschuldungsbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kartenzahlung zunimmt.
Die Hemmschwelle für schnelle Anschaffungen sinkt, und die Schuldenfalle droht. Das ist etwas, das wir nicht unterstützen.
Ein Blick über die Grenze Richtung Dänemark zeigt, in welche Richtung es bei uns nicht gehen soll. In Dänemark sind nämlich der Einzelhandel, Tankstellen und Restaurants bereits von der Pflicht befreit, Bargeld anzunehmen. Auch in Schweden ist die Bargeldzahlung längst die Ausnahme geworden.
Es ist kein Zufall, dass Dänemark und Schweden als Länder, in denen Datenschutz eine eher untergeordnete Rolle spielt, bei der Abschaffung des Bargelds zum Erfüllungsgehilfen der Banken- und Kreditwirtschaft geworden sind. Ohne Bargeld werden wir alle abhängiger von unserem Finanzsystem und der Kreditwirtschaft, und das finden wir Grüne falsch.
spielsweise das hohe Vertrauen der Menschen in Scheine und Münzen sowie die Verhinderung von Strafzinsen auf private Spareinlagen. Aus diesen Gründen stimmen wir Grüne dem ersten Punkt des PIRATEN-Antrags zu.
Doch weil die Einschätzungen darüber noch auseinandergehen, glauben auch wir, dass es gut ist, den Antrag im Finanzausschuss weiter zu beraten, zumal es Organisationen wie Transparency International gibt, deren Meinung uns immer sehr am Herzen liegt. Diese haben sich beispielsweise für eine Obergrenze ausgesprochen. Mit ihnen wollen wir darüber zumindest diskutieren. Ich bin mir sicher, dass der Finanzausschussvorsitzende auch Lust darauf hat.
Zudem besteht noch mehr Klärungsbedarf zum zweiten Punkt des Antrags der PIRATEN. Darin fordern Sie die Ablehnung von Einschränkungen virtueller Währungen. Da fragen wir uns: Was verstehen Sie darunter? Geldkarten, das BitcoinZahlungssystem oder auch virtuelle Guthaben in Computerspielen beispielsweise?
In Fragen des Datenschutzes ist die Anonymität der virtuellen Währungen zwar positiv zu bewerten. Aber in Fragen der Besteuerung und der Regulierung des De-facto-Geldes müssen die gleichen Maßstäbe wie bei anderen Währungen angelegt werden. Welche Gefahr virtuelle Währungen in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Spekulationsblasen darstellen, muss ernsthaft geprüft und diskutiert werden. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Kriminalität bei zunehmender Nutzung elektronischer Zahlungssysteme zurzeit zunimmt. Deswegen gehört auch das in unsere Debatte.
Davon abgesehen, ist das Bitcoin-System aus Sicht vieler Experten sehr anfällig für spekulative Attacken auf die Währung. Der Wert dieser Währung schwankt extrem und trägt deshalb nicht zu einem stabilen Finanzsystem bei.
Eines ist jedoch auch klar: Wir brauchen eine Intensivierung im Kampf gegen Geldwäsche. Daran haben wir hier alle ein Interesse. Dazu gibt es sehr viele unterschiedliche Maßnahmen. Da müssen sehr viele unterschiedliche Akteure eingebunden werden. Es kann aber nicht sein, dass der Datenschutz in diesem Bereich keine Rolle mehr spielt. Dagegen werden wir Grüne uns wehren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Bei allem Respekt, Herr Kollege Breyer: So sehr die FDP-Fraktion Sympathie insbesondere für den Punkt eins Ihres Antrages hat und ihn für richtig hält, so sehr sage ich, dass sich die Vergleiche, die Sie hier gezogen haben und die aus meiner Sicht einer Verharmlosung der Staatssicherheit nahekommen, einfach nicht gehören. Das macht die Debatte über ein Anliegen, das wir im Kern teilen, nicht unbedingt einfacher. Ich glaube, für die Zukunft sollten Sie - wenn ich mir diesen Rat erlauben darf vielleicht auf solche Effekthascherei verzichten, insbesondere wenn Sie hier mit einem Anliegen in den Landtag gehen, das durchaus diskussionswürdig ist, wie der Beitrag des Kollegen Rasmus Andresen gerade gezeigt hat.
Lassen Sie mich, Frau Präsidentin, eine zweite Bemerkung machen, und zwar zum Kollegen Neve. Ich kann verstehen, dass Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich hätte Sie nämlich gefragt, ob die verbindliche Bargeldobergrenze in Frankreich, die mittlerweile 1.000 € beträgt, die grauenvollen Anschläge Ende letzten Jahres wirklich verhindert hätten.
Sie haben sich hier hingestellt und haben gesagt, eine Bargeldobergrenze sei notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen. Das ist kein Argument, und das wird auch in Zukunft kein Argument sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen sollte man mit solchen Argument, auch wenn man für eine Bargeldobergrenze sein sollte, hier nun wirklich nicht kommen; denn ich glaube, die Realität hat gezeigt, dass es sehr gefährlich ist, mit solchen Scheinargumenten für etwas zu wer
Vielen Dank, Herr Dr. Garg für diesen Großmut. - Ich wollte Sie fragen, ob Sie davon ausgehen, dass eine Finanzierung von Terroranschlägen immer nur in dem Land erfolgen kann, in dem die Terroranschläge stattfinden. Muss die Geldwäsche für französische Terroranschläge in Frankreich stattfinden, oder kann sie auch woanders erfolgen?
- Nein, Herr Kollege. Ich gehe allerdings auch davon aus, dass Menschen, die solche Anschläge planen, durchaus in der Lage sind, sich auch elektronischer Zahlungswege zu bedienen, und das Geld nicht unbedingt nur in Geldkoffern in der Gegend herumtragen.
Sie sind offensichtlich noch am Überlegen, ob Sie eine weitere Zwischenbemerkung machen wollen. Nein, das wollen Sie nicht. Dann kann ich fortfahren.
Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagt zu einer Bargeldobergrenze - ich darf zitieren, Frau Präsidentin -:
„… dies wäre ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und in die Privatautonomie. Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können Freiheitsrechte nicht legitimiert werden.“
„Inwieweit ein Verbot von größeren Bargeldtransaktionen illegale Aktivitäten unterbindet, ist … eine offene Frage.“
Peter Schneiderhan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, sagt in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 6. Februar 2016:
„Die Abschaffung von Bargeld würde Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, sondern nur auf elektronische Zahlungswege verlagern.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, darüber sollte man auch noch einmal nachdenken, wenn man sich solche Argumente zu eigen macht. Mich stört etwas vollkommen anderes an einer Bargeldobergrenze. Ich will auch gar nicht so weit gehen wie vielleicht der eine oder andere, der im Hinterkopf hat, Bargeld in Zukunft komplett abzuschaffen. Ich will das zunächst einmal gar nicht unterstellen. Aber mich stört etwas ganz anderes. Wir haben heute möglicherweise einen historischen Tag, nämlich dann, wenn die EZB beschließt, ihren Negativzinssatz, also ihren Strafzinssatz
für Einlagen weiter zu senken. Für den Fall, dass das an die Geschäftsbanken weitergegeben wird, will ich Ihnen sagen, wovor mir vor allem graut: Das ist die politische Begleitung einer unverantwortlichen Geldpolitik der EZB durch den Bundesfinanzminister, die insbesondere kleine und mittlere Sparer betrifft.