Anliegen der Landesregierung wie auch der anderen Akteure ist ein bestmöglicher Schutz der Sicherheit von Spenderblut und Blutprodukten. Dies erfordert strenge Maßnahmen zur Risikominimierung, und der begründete Ausschluss von Risikogruppen ist dazu ein ganz wesentlicher Beitrag, wobei das Wort „begründet“ unterstrichen werden muss, denn der Ausschluss von HIV-Risikogruppen hat auch etwas damit zu tun - wir haben das eben schon gehört -, dass eine HIV-Infektion erst dann positiv getestet werden kann, wenn mehrere Wochen vergangen sind. Daraus ergibt sich leider immer eine Sicherheitslücke.
Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob die der Blutspende nachfolgenden weiteren Qualitätskontrollen die Sicherheit von Spenderblut auf gleich hohem Niveau gewährleisten. Ich will an dieser Stelle hervorheben, dass die Beurteilung dieser Frage nicht durch eine hierarchische Vorgabe erfolgen kann, sondern nach den Regelungen im Transfusionsgesetz von der BÄK im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut festgelegt wird. Dies halte ich auch für richtig, weil die Frage nach medizinischer Produktsicherheit eben fachlich und nicht nach politischen Mehrheiten entschieden werden muss.
Lassen Sie mich im Übrigen eines festhalten: Die Prämisse des Antrags, der EuGH habe ein unhaltbares Diskriminierungspotenzial in bestehenden Ausschlussregelungen zur Blutspende festgestellt, ist so nicht zutreffend. Der EuGH hat festgestellt, dass ein dauerhafter Ausschluss von Menschen aufgrund ihres Sexualverhaltens von der Blutspende zulässig sein kann, nämlich dann, wenn es unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit keine wirksamen Techniken zum Nachweis dieser Infektionskrankheiten oder mangels solcher Techniken weniger belastende Methoden als eine solche Kontraindikation gibt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen. Ob dies der Fall sei, hat der EuGH gerade nicht entschieden, sondern dies in die Zuständigkeit nationaler Gerichte - in dem Fall, wir haben es gehört, eines französisches Gerichts - verwiesen.
Eine Klärung der zwischen Bundesärztekammer und Paul-Ehrlich-Institut - ich habe es erwähnt strittigen Auslegung der EU-Richtlinie und der unter ihrer Maßgabe möglichen nationalstaatlichen Regelungen hat das Urteil leider nicht erbracht. Allerdings hat der EuGH auch festgestellt, dass die Übersetzung der Richtlinie in verschiedene EUAmtssprachen nicht sinngleich erfolgt ist. Hier ist also mit einer Nachbesserung auf europäischer Ebene zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund sind weitere Aktivitäten auf deutscher Ebene erst dann zielführend, wenn klar ist, in welchem europäischen Regelungsrahmen wir uns tatsächlich bewegen.
Mein Eindruck ist: Wenn dies der Fall ist, werden auch die Akteure in Deutschland auf das bereits dargelegte Anliegen einer Neuregelung unter dann geklärten Bedingungen zurückkommen. - Danke schön.
Für die Drucksache 18/3845 ist Ausschussüberweisung in den Sozialausschuss beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Steuerhinterziehung verhindern und fairen Wettbewerb fördern - Sicherheitskonzept für Kassensoftware voranbringen
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3922
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Rede einen persönlichen Rückblick. Eine meiner ersten Betriebsprüfungen habe ich in einem kleinen Einzelhandelsbetrieb durchgeführt. Es ist lange her. Wie ich es gelernt hatte, prüfte ich das Kassenbuch, stellte Kassenfehlbeträge fest und schätzte anschließend Einnahmen hinzu. Mein damaliger Zimmerkollege, ein erfahrener Prüfer, war zeitgleich mit der Prüfung eines größeren Handelsbetriebes mit mehreren Filialen betraut. Auf meine Frage nach der Prüfung der Bareinnahmen erklärte er, dies sei kein Schwerpunkt, denn die Kasse werde elektronisch von Angestellten geführt. Das biete somit für den Inhaber kaum Möglichkeiten zu Manipulationen.
- Ich sage es ja, es ist lang her. Die Zeiten haben sich grundlegend geändert. Durch manipulierte Kassen entgehen dem Staat jährlich Steuereinnahmen in Höhe von 5 bis 10 Milliarden €. Das schätzt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Außerdem zeigen Erfahrungen aus Betriebsprüfungen in Nordrhein-Westfalen, dass bei 10 % bis 25 % der Kassenprüfungen Unregelmäßigkeiten auftreten.
Neben Steuerhinterziehung und Betrug ermöglichen die manipulierten Kassen auch mittelbar den Einsatz für Geldwäsche, indem Umsätze fiktiv
nach oben oder unten angepasst werden können. Schwarze Steuerschafe erhalten dabei immer öfter Hilfe von Kassenherstellern. So werden Kassensysteme nicht erst im Geschäft manipuliert, sondern manchmal bereits mit Manipulationssoftware geliefert. Dem gilt es, endlich einen Riegel vorzuschieben.
INSIKA heißt ein Zauberwort. INSIKA steht für „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“. Was für eine Abkürzung!
Mit diesem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelten kryptografischen System gibt es ein sicheres Verfahren zum Schutz vor Manipulationen. Seit Jahren sprechen sich die Bundesländer und der Bundesrechnungshof für die Einführung eines solchen oder eines ähnlichen Verfahrens aus. Allein der Bundesfinanzminister, der von Berufs wegen für die Steuereinnahmen des Staates verantwortlich ist, kommt irgendwie nicht in die Pötte. Er strebt sogar eine europäische Lösung an.
Wen wundert es da, dass die Deutsche Steuer-Gewerkschaft bereits seit Jahren fordert, endlich zu einer Lösung zu kommen? Der Landesverband hier in Schleswig-Holstein hat dies angesichts des Tages der Steuergerechtigkeit sehr deutlich und plakativ gemacht. Auch die Vertreter der steuerberatenden Berufe streben nach Rechtssicherheit für sich und für ihre Mandanten, denn eine Hinzuschätzung nach Betriebsprüfung und jahrelanger Streit aufgrund möglicher Kassenfehlbeträge macht keiner Seite wirklich viel Spaß.
Bereits seit 2003 weist der Bundesrechnungshof auf die Problematik hin. Jetzt stehen die Beratungen auf Bundesebene kurz vor dem Abschluss. Deswegen sollten wir heute ein deutliches Signal in Richtung Berlin senden. Es kann doch nicht sein, dass der Staat sehenden Auges zulässt, dass man ihn und damit alle Bürgerinnen und Bürger, die ihn tragen, hintergeht!
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Die Manipulation von Registrierkassensoftware mit dem Ziel, die Bareinnahmen eines Betriebes zu verkürzen oder zu verfälschen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute Morgen haben wir über die Bedeutung des Bargelds gesprochen. Eine Zukunft für das Bargeldverfahren wird und kann es nur geben, wenn solche Manipulationsmöglichkeiten im Barzahlungsverkehr eingeschränkt werden. Das Ziel dieses Kassensicherungsverfahrens ist der Schutz der ehrlichen Steuerpflichtigen, damit es am Ende nicht heißt: Der Ehrliche ist der Dumme. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir Gäste der Abgeordneten Frau Nicolaisen von der Europa-Union Tarp auf der Tribüne. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Weiterhin begrüßen wir recht herzlich den Honorarkonsul der Niederlande, Herrn Dr. Fürsen. - Seien auch Sie recht herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Wir fahren in der Rednerliste fort. Die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort. Zu Ihnen spricht der Herr Abgeordnete Tobias Koch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Steuerhinterziehung durch Umsatzverkürzung mittels manipulierter Kassensysteme ist vollkommen inakzeptabel!
Sie ist nicht nur für den Staat vollkommen inakzeptabel aufgrund der damit verbundenen Einnahmeausfälle, sondern gerade und insbesondere auch für die seriösen Geschäftsbetreiber, die wegen solcher manipulierter Kassen unter Wettbewerbsnachteilen leiden und letztendlich als steuerehrliche Steuerbürger auch noch die Zeche dafür zahlen müssen, indem sie mit eigenem Steueraufkommen für diese Einnahmeausfälle aufkommen müssen. Die CDUFraktion wird deshalb dem vorliegenden Antrag heute zustimmen.
Wir haben auch davon abgesehen, in einem Änderungsantrag Details zu thematisieren, weil nach unserer Auffassung der Landtag nicht der richtige Ort ist, um technische Einzelheiten von INSIKA zu diskutieren. Ich will aber zumindest mündlich darauf hinweisen, dass die von der Bundesregierung und zwar sowohl vom Bundesfinanzministerium als auch vom Bundeswirtschaftsministerium - vorgebrachten Einwände nicht gänzlich von der Hand zu weisen sind.
Da ist zum einen der Sicherheitsaspekt zu nennen: Nach dem mit dem vorliegenden Antrag befürworteten INSIKA-Konzept soll die Sicherheit zukünftig dadurch erreicht werden, dass die Daten vollständig und unverfälschbar auf einer Smartcard gespeichert werden. Das setzt zunächst einmal voraus, dass auch weiterhin vor Ort Kontrollen stattfinden, denn nur so lassen sich Abweichungen gegenüber den auf der Smartcard gespeicherten Daten feststellen. Aber selbst dann wären Manipulationen weiterhin möglich. Das einfachste Beispiel dafür wäre eine verlorengegangene oder defekte Smartcard, bei der die Daten nicht mehr auslesbar sind.
Das oft angeführte Hamburger Taxibeispiel ist hingegen kein Beleg für die Sicherheit, denn anders als beim INSIKA-Konzept werden die Umsätze eines jeden Taxis in Hamburg nicht nur auf der Smartcard gespeichert, sondern auch in Echtzeit an einen externen Server bei einem Dritten übermittelt. Erst dadurch, dass die Daten sofort gesendet werden und sich damit außerhalb der nachträglichen Zugriffsmöglichkeit des Unternehmens befinden, wird die Sicherheit vor Manipulation erreicht. Das ist aber im INSIKA-Konzept gerade nicht vorgesehen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen hieran: Die technische Lösung ist keineswegs so simpel, wie es der Antrag mit seinem Plädoyer für die Zauberlösung INSIKA zu erwecken versucht.
Die Frage der technischen Komplexität bringt mich zum zweiten Aspekt, der von der Bundesregierung vorgetragen wird, nämlich der Kostenbelastung für die Unternehmen. Nach Angaben der betroffe