Protocol of the Session on March 10, 2016

- Natürlich, ohne Frage! Es ist vom Kollegen Lehnert gesagt worden, man möge der Wohnungsnot doch mit dem Bau von Eigenheimen begegnen. In Bilsen kann man ohne Frage Eigenheime bauen,

(Peter Lehnert [CDU]: Das sind aber ganz neue Töne!)

aber im Hamburger Rand sind eigentlich schon genügend Einfamilienhäuser und Reihenhäuser gebaut worden.

(Peter Lehnert [CDU]: Können wir eben nicht, weil es keine Genehmigung gibt!)

Es sind Ihre Parteifreunde, die in Halstenbek oder Schenefeld den sozialen Wohnungsbau verhindern.

(Beifall SPD - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ge- nauso ist das!)

(Lars Harms)

Sie finden in den CDU-dominierten Stadträten und Gemeinderäten im Hamburger Rand keine Mehrheiten für sozialen Wohnungsbau, Herr Lehnert. Das ist Fakt.

(Peter Lehnert [CDU]: Wir haben keine Zweidrittelmehrheit!)

Sie verhindern es! Ihre Leute verhindern es! Sie haben das Neun-Punkte-Programm des VNW angesprochen, Herr Lehnert. In Teilen kann ich es stützen, aber nicht in Gänze. Es ist einfach, es so zu übernehmen, wie Sie es getan haben. Sie mögen das tun. Wenn man keinen Inhalt und keine Programmatik hat, muss man sich eine Verbandsmeinung eins zu eins zu eigen machen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist es!)

Es wird darauf ankommen, dass wir es gerade in dieser Niedrigzinsphase schaffen, dass die Kommunen B-Pläne so gestalten, dass Sie einen gewissen Anteil von öffentlich gefördertem Wohnraum festschreiben. Wenn Sie es nicht tun, werden die Investoren nicht in öffentlich geförderten Wohnraum investieren, sondern frei finanziert bauen, weil sie auf dem freien Wohnungsmarkt höhere Mieten erzielen.

Deshalb ist diese Kombination so wichtig und sinnvoll. Insofern mein Appell an die Kommunen, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Herr Abgeordnete Peter Lehnert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dazu muss ich nun doch noch etwas sagen.

Wir haben als CDU-Landtagsfraktion in dieser Legislaturperiode sehr wohl Anträge, auch umfangreiche Anträge, gerade zum Thema Wohnungsbau vorgelegt. Wir haben bei dem Paket dann auch den Wunsch geäußert, dass das in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden soll. Sie jedoch haben es mit Ihrer Mehrheit verhindert, dass die Anträge überhaupt in den Fachausschüssen gelandet sind. Uns jetzt aber vorzuwerfen, wir hätten insoweit keine Konzepte, ist nun wirklich hanebüchen.

(Beifall CDU und FDP)

Dann zu dem Thema, wir würden nicht bauen. Ich bin Bürgermeister der Gemeinde Bilsen. Wir haben dort eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat und haben dort einstimmig beschlossen, Anträge bei der Landesplanung für zusätzlichen Wohnungsbau zu stellen. Das ist uns abgelehnt worden. Alle diese Anträge sind bei uns ebenso wie in Strande mit der gleichen Begründung, die Herr Kubicki bekommen hat, abgelehnt worden. Dann hier zu behaupten, wir hätten das nicht beantragt, ist wirklich eine Dreistigkeit, eine absolute Dreistigkeit!

(Beifall CDU und FDP)

Bei mir im Wahlkreis hat man in der Stadt Quickborn in großer Gemeinsamkeit von CDU und SPD in der Stadtvertretung beschlossen, dass alle zusätzlichen Baugebiete, die jetzt dort erschlossen werden, zu mindestens 30 % für den sozialen Wohnungsbau vorgehalten werden. Das haben CDU und SPD gemeinsam beschlossen.

Auch in Rellingen gibt es eine absolute Mehrheit der CDU. Auch dort sind entsprechende Anträge gemeinsam mit der SPD beschlossen worden. Hier nun aber zu behaupten, die CDU würde sich daran nicht beteiligen, stimmt einfach nicht.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Hölck?

Ja, sehr gern.

Wie sieht das denn in Halstenbek aus?

- Was Halstenbek betrifft, kann ich Ihnen das nicht sagen. Da müssen Sie Herrn Vogel fragen. Ich weiß nicht, wo der Kollege jetzt ist, aber das ist sein Wahlkreis.

Was Rellingen betrifft, so ist das in Rellingen natürlich beschlossen worden; da ist nichts abgelehnt worden. Ich habe das doch mit der Bürgermeisterin besprochen. Das können wir aber gern noch einmal klären. Zusammen mit der Bürgermeisterin und dem VPW sind die entsprechenden Beschlüsse dort gefasst worden. Es ist falsch, was Sie hier sagen.

Ich hoffe, wir haben jetzt ein bisschen Aufklärungsarbeit geleistet. Ich möchte Ihnen wirklich empfehlen, gerade bei diesem Thema etwas kleinere Brötchen zu backen. Wir sind bereit, Ihnen dabei auch

(Thomas Hölck)

zusammen mit der zuständigen Wohnungswirtschaft zu helfen. Seien Sie flexibler, seien sie aufnahmebereit, und gehen Sie auch ein Stück von Ihren ideologischen Grundüberzeugungen weg und besser auf die Menschen und auf die Realität zu. Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge zu b) und c) in den Drucksachen 18/3847 und 18/3923 durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/3907 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Schleswig-Holstein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfasssungsgericht

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/3774

Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Patrick Breyer für die Fraktion der PIRATEN.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein kluger Mann hat einmal gesagt: „Nur auf das kann man sich stützen, was Widerstand leistet.“ Und wo sich ein allwissender Überwachungsstaat zu entwickeln droht, wird Widerstand zur Pflicht.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Genau das ist der Fall bei dem unvergleichlichen Vorhaben der Bundesregierung, jeden elektronischen Kontakt, jede unserer Bewegungen mit dem Handy, jede Internetverbindung verdachtslos von der gesamten Bevölkerung lückenlos speichern zu lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, seine Bürger vor dieser Totalerfassung zu schützen und eine vertrauliche Kommunikation mit den Ärzten, mit den Journalisten, aber auch mit den Abgeordneten in unserem Land wieder möglich zu machen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung bereits dazu aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. SchleswigHolstein und Thüringen hatten gemeinsam im Bundesrat zuletzt vergeblich beanstandet, dass dieses Gesetz Grundrechte verletzt. Das ist im Bundesrat so beantragt worden. Die Bürger erwarten doch nun von unserem Land, dass es die Konsequenzen daraus zieht, dass das Gesetz gleichwohl beschlossen wurde. Sie haben gegen diese massenhafte Grundrechtsverletzung das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Deswegen beantragen wir PIRATEN, dass das Land beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung aller Bewegungs- und Verbindungsdaten einleitet.

(Beifall PIRATEN)

Meine verehrten Damen und Herren! Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen, wie sie schon eingereicht wurden und natürlich auch von uns eingereicht werden, unterliegen höheren Hürden als ein solches Verfahren. Sie alleine werden der massenhaften Dimension dieses Gesetzes nicht gerecht. Es braucht den Paukenschlag einer Länderbeschwerde, um einen solch eklatanten Verfassungsbruch auch in Zukunft zu verhindern.

(Beifall PIRATEN)

Eine verdachtslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung der Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland ist immerhin die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt.

Dieses Gesetz beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Bürger auf Vertraulichkeit angewiesen sind. Das ist bei Kontakten zu Psychotherapeuten der Fall, zu Ärzten, zu Rechtsanwälten, zu Abgeordneten, zu Betriebsräten, zu Eheberatern, zu Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen. Wenn diese Kontakte nicht mehr unbefangen möglich sind, gefährdet das die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen.

(Peter Lehnert)