Protocol of the Session on February 18, 2016

- Ich kann nicht beurteilen, wie Sie den Rücken von Herrn Arp einschätzen.

(Anhaltende Heiterkeit - Hans-Jörn Arp [CDU]: Das hätte ich nun auch nicht gerade erwähnt!)

Ich wollte die Bemerkungen jetzt nicht noch weiter ausufern lassen, und ich wollte auch nicht zu Ihrem Rücken Stellung nehmen, lieber Herr Kollege Stegner.

(Anita Klahn [FDP]: Gott sei Dank sagen Sie nichts zu meinem Rücken!)

Sie haben das Wort, Frau Klahn.

(Marlies Fritzen)

Vielen Dank. Nachdem wir das jetzt mit dem Rücken geklärt haben, lassen Sie mich Folgendes ausführen:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es spannend, dass sich Frau Fritzen bereits an uns abarbeitet, obwohl wir noch gar nicht geredet haben.

(Heiterkeit)

Noch spannender finde ich es, dass Sie zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gar nichts gesagt haben, sondern sich eigentlich nur in der Vergangenheit bewegt haben.

(Beifall FDP)

Auch Frau Raudies, die von einer vornehmen Zurückhaltung spricht, lässt völlig außer Acht, dass es um die Finanzierung und das Thema Konnexität geht. Dazu würde ich gern Näheres sagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der 17. Wahlperiode hat die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk schon einmal einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz in den Landtag eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass der damalige Entwurf deutlich mutiger war als das, was uns heute von Ihnen vorliegt.

(Beifall FDP - Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

- Genau. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Mutig war er. Dass wir diesen Entwurf damals nicht unterstützt haben, lag eindeutig an der Frage der Finanzierung.

Beide Gesetzentwürfe haben eine ganz wichtige Gemeinsamkeit: Sie hadern schlicht und einfach mit der Konnexitätsverpflichtung, die in der Landesverfassung festgeschrieben ist. Die Bibliotheken und die beteiligten Fachverbände haben eine ganz hohe Erwartungshaltung an das Bibliotheksgesetz gehabt. Diese betraf auch die Klärung von Finanzfragen. Das bleibt schlicht und einfach offen.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist eine Ist-Beschreibung. Mein Gott, dafür brauche ich aber kein Gesetz. Sie machen keinerlei Ausblick und treffen keine verbindlichen Aussagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben Sie den Koalitionskollegen also nur ein gutes kulturpolitisches Gefühl. Inhaltlich bringen Sie aber niemanden voran, am allerwenigsten die Bibliotheken selbst. Auch die Aussage, dass es in fünf Bundesländern ein Bibliotheksgesetz beziehungsweise einen entsprechenden

Gesetzentwurf gebe und dass Schleswig-Holstein das Beste von allen habe, ist kein großer Wurf.

Frau Abgeordnete Klahn, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Bemerkung der Abgeordneten Fritzen?

Frau Kollegin, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf lediglich die Gefühlslage der koalitionstragenden Fraktionen hebe. Das ist richtig. Das habe ich gerade schon ausgeführt. Das sage ich gern noch einmal.

Wie erklären Sie sich aber, dass all die Verbände, die dieses Gesetz gefordert haben die Stellungnahmen sind online und somit nachzulesen -, sehr wohl auf die Desiderata hinweisen, es aber begrüßen und sich dadurch in ihrer Arbeit ausgesprochen unterstützt fühlen, Sie aber sagen, es werde nichts geregelt? Haben sie das nicht gelesen oder nicht verstanden, oder wie erklären Sie sich das?

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jeder liest anders!)

- Genau. Jeder liest anders.

Liebe Frau Fritzen, dann sollten Sie auch Gespräche führen und nicht nur das herauslesen, was Sie herauslesen wollen. Natürlich wird auch darauf hingewiesen, was noch fehlt. Insbesondere geht es um die Konnexitätsfragen.

(Sandra Redmann [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)

Das blenden Sie aber schlicht und einfach aus. Insofern lassen Sie uns im Ausschuss über den Gesetzentwurf sprechen. Wir werden uns gern mit konkreten Forderungen und Ideen einbringen. Dann sollten aber auch die Beteiligten zu Wort kommen. Entscheidend ist nicht nur das, was geschrieben ist und was Sie hier partiell darstellen.

All Ihr gesetzliches Bestreben zielt nur auf Absichtserklärungen und Handlungsanleitungen ab. Sie geben in Ihrer Begründung selbst unumwunden zu, dass mitunter „bewusst unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet“ wurden, „um den Bibliotheksträ

gern Spielräume zu ermöglichen und keine zusätzlichen Kosten zu verursachen“.

Ich sage es ganz deutlich: Wer den Bibliotheksträgern Spielräume geben will, der muss das nicht extra in ein Gesetz schreiben. Der kann den Trägern einfach Spielräume überlassen und auf entsprechende Vorgaben im Gesetz verzichten.

Den Hinweis in der Gesetzesbegründung, der auf die Fahrbibliotheken abstellt, können Sie sich in Ihr Bürokratie-Poesiealbum eintragen. Hier erklärt die Landesregierung, dass allein die Erwähnung der Fahrbibliotheken im Gesetzestext „deren besondere Bedeutung gerade für den ländlichen Raum bestärken“ soll.

Frau Ministerin, das ist etwas weltfremd. Entweder das Geld ist da, um Fahrbibliotheken unterhalten zu können, oder das Geld ist nicht da. Bei Letzterem ist es ziemlich egal, ob die Fahrbibliotheken im Gesetzestext stehen oder nicht.

Ich habe als Kommunalpolitikerin im Kreis Stormarn die Diskussion um den Erhalt der Fahrbücherei miterlebt. Es ist nur aufgrund der Hilfe eines privaten Fördervereins möglich gewesen, dies zu schaffen. Diesem Förderverein gehöre ich im Übrigen an.

Es ist bemerkenswert, dass Sie die Illusion aufrechterhalten wollen, dass Ihr Gesetz in irgendeiner Form Abhilfe schaffen kann. Ich sage: Das kann es nicht.

Meine Damen und Herren, den Höhepunkt der kulturpolitischen Vorspiegelung erleben wir im Gesetzestext unter § 3 Absatz 2, in dem es um die Fachkräfte geht. Hier heißt es unter Rückgriff auf eine Soll-Vorschrift:

„Öffentliche Bibliotheken sollen hauptamtlich von bibliothekarischen Fachkräften geführt werden.“

In der Begründung zu diesem Punkt steht dann aber:

„Absatz 2 sichert durch hauptamtliche bibliothekarische Fachkräfte … kompetenten Service wie beispielsweise Beratung.“

Diese Begründung ist zumindest irreführend. Denn im Zweifel könnte sich der jeweilige Träger immer darauf berufen, dass mangelnde finanzielle Möglichkeiten den Einsatz von entsprechenden Fachkräften verhindern. Oder Öffnungszeiten müssen drastisch reduziert werden, weil das Fachpersonal nicht bereitgestellt werden kann.

Da das Land im Zweifel aus Gründen der Konnexität nicht gewillt ist, die Ausgleichskosten zu tragen, ist dieser Passus kein Beitrag zur Qualitätssicherung, sondern ein Beitrag zur Kostenvermeidung für das Land.

Ich halte den Gesetzentwurf in dieser Form für vollkommen überflüssig, weil er etwas regeln will, was er selbst nicht regeln kann, wenn das Land nicht bereit ist, für den Konnexitätsausgleich Geld in die Hand zu nehmen. Aus diesem Grunde sehen wir den vorliegenden Gesetzentwurf mehr als kritisch. Wir freuen uns daher auf die Beratung im Ausschuss und sind gespannt, was dabei herauskommt. Dass es die Ministerin besser kann, das beweist sie mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Dänischen Zentralbibliothek. In diesem Fall haben Sie sehr deutlich festgeschrieben, was Sie für 172.000 € erwarten. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Abgeordnete Sven Krumbeck.

(Zurufe)

- Nun hat der Abgeordnete Sven Krumbeck das Wort. Falls Sie einen Dreiminutenbeitrag abgeben wollen, dürfen Sie sich gern melden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Bibliotheken sind ein wichtiger Teil unseres ganz alltäglichen Lebens. Sie sind da, und häufig macht erst ihr Verlust deutlich, welchen Wert sie haben, so zum Beispiel bei dem Brand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Bibliotheken müssen daher sowohl strukturell als auch finanziell abgesichert werden. Es darf also keine Frage der Beliebigkeit oder der haushaltspolitischen Schwerpunktsetzung sein, ob es Bibliotheken gibt oder nicht. Bibliotheken erfordern den Einsatz von uns allen, um auch in Zukunft zu bestehen.“

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Super. Ich hätte mir an dieser Stelle ein bisschen mehr Applaus gewünscht, zumindest von den Kollegen.

(Anita Klahn)

(Beifall PIRATEN, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)