Erstens. Das Sozialministerium prüft nicht, ob die im Sozialvertrag I verankerten sozialpolitischen Ziele mit den Projektangeboten erreicht wurden.
Zweitens. Die im Vertrag vorgesehenen Controlling-Gespräche wurden über längere Zeit nicht durchgeführt und erst nach Mahnung des Landesrechnungshofs wieder begonnen.
Drittens. Der finanzielle Schwerpunkt der Mittelverwendung liege in der Organisations- und Strukturförderung der Wohlfahrtsverbände, die keinem unmittelbaren sozialen Zweck diene.
Viertens. Die Wohlfahrtsverbände bewilligen sich die Mittel selbst, der Sozialvertrag stehe damit im Widerspruch zu einer bedarfsabhängigen Projektförderung im Sinne des Zuwendungsrechts.
Gerade den letzten Punkt aufgreifend, sieht meine Fraktion erheblichen Nachsteuerungsbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf. Wenn das Land schon die entsprechenden Fördermittel bereitstellt, dann muss es sich auch den sozialpolitischen Gestaltungsspielraum schaffen. Der fehlt leider im bisherigen Gesetzentwurf.
Der Gesetzgeber sollte Leitplanken einziehen, um eigene Schwerpunkte definieren zu können, die dann umgesetzt werden. So wäre es zum Beispiel möglich, ein Schwerpunktjahr zum Thema Flüchtlingskrise oder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu machen.
Richtig ist auch das im Gesetz verankerte Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs. Nur sollte diese Regelung keine Kann-Vorschrift sein, sondern es muss eine Soll-Vorschrift sein, damit Prüfungen die Regel werden.
Ebenso sollte der Höchstanteil der Finanzhilfe, der für Verwaltungsaufgaben verwendet werden darf, direkt im Gesetz festgelegt werden.
Abschließend kann aus unserer Sicht daher ein Wohlfahrtsgesetz ganz klar ein besseres Konstrukt sein als die für die Öffentlichkeit undurchsichtigen Sozialverträge. Der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf liefert dafür eine Arbeitsvorlage. Wir haben einen verbessernden Änderungsvorschlag eingebracht und freuen uns auf die Beratungen im Sozialausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der CDU ausdrücklich für diesen Gesetzentwurf.
- Ja, das kann man durchaus sagen. Der stammt von der rot-grünen Regierung in Niedersachsen aus dem letzten Jahr. Der alte Piratengrundsatz „sharing ist caring“ greift. Wenn man das dann auch noch richtig macht, nämlich die Fehler ausmerzt, die im Altentwurf vorgesehen waren - das habt ihr gemacht -, dann kann man dazu nichts sagen als herzlichen Glückwunsch; denn die Förderung des Schutzes in der Art ist neu. Darüber hätten sich andere auch Gedanken machen können. Ich finde das sehr gut. Ich finde es auch sehr gut, dass wir Signale erhalten, dass wir zu vernünftigen Beratungen im Sozialausschuss kommen werden.
Was die Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion angeht, teile ich deren Auffassung. Das sind ja auch keine entscheidenden Änderungen, sondern sind nur ein Schliff in Nuancen.
Die sieben in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengefassten Wohlfahrtsverbände haben ihre Leitsätze zusammengefasst. Sie sprechen davon, Frieden und Demokratie seien nur auf einer sozialen und solidarischen Grundlage möglich. „Sozial“ heißt für uns, für Menschen zu sorgen. Damit ist
zu den Grundideen des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Paritätischen, des Diakonischen Werks, der Jüdischen Gemeinschaft und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden auch schon alles in wenigen Worten gesagt, aber von ganzem Herzen und in voller Überzeugung.
Um was geht es der CDU dabei? Zum einen geht es ihr um Anerkennung; das ist klar. Das tut not und wird sicher auch von jedem im Haus mitgetragen. Es geht aber auch um Planungssicherheit und Gestaltungsspielräume für viele Menschen. Es geht um 83.000 hauptamtliche Beschäftigte und mehr als 2.000 Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen, es geht um 97.000 ehrenamtlich tätige und engagierte Menschen. Damit geht es aber auch, aber nicht nur um das Ehrenamt. Die Wohlfahrtsverbände sind große und wichtige Arbeitgeber. Sie haben damit auch eine wichtige wirtschaftspolitische Rolle in diesem Land.
Wir haben die Situation, dass die Förderung durch den Sozialvertrag I - der Kollege Dr. Garg fragte danach - geschieht. Die Initiative der CDU will mit ihrem Vorstoß die Förderung bündeln und nachhaltig absichern.
Ich habe bereits im Zusammenhang mit der Suchtprävention deutlich gemacht, dass ich es für richtig finde, unentbehrlichen und stets wiederkehrenden Aufgaben, die andere für das Land wahrnehmen, eine besondere Bedeutung und damit eine herausgehobene Stellung im Land zuzuerkennen. Das kann sich nicht nur in warmen Worten ausdrücken, das muss auch strukturell geschehen. Da ist Planungssicherheit das Stichwort.
Die CDU hat in ihrem Entwurf auch bedacht, die Prozesse möglichst unbürokratisch gestalten zu wollen und die Mitwirkung und Prüfung des Landesrechnungshofs sicherzustellen.
Auch da bin ich dabei und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen vor allem mit denen, die durch diese Initiative in ihrer Arbeit gestärkt und abgesichert werden sollen.
Ich möchte ausdrücklich darum bitten, dass wir einen Punkt mitberaten. Dabei geht es mir um die Suchthilfe in diesem Land. In diesem Zusammenhang blicke ich gern noch einmal nach Niedersachen, wo dieser Bereich in die Förderung der Wohlfahrtsverbände aufgenommen wurde. Ich weiß, dass sich bei unserem Nachbarn die Landessuchtstelle in der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befindet
Wir hatten bei den Neujahrsgesprächen ja durchaus den Eindruck, dass die Sehnsucht nach strukturierter Förderung vorhanden ist, und zwar stark. Deswegen halte ich den Gedanken für sinnvoll und naheliegend, das ebenfalls in die Beratungen aufzunehmen: Ist es sinnvoll, machbar oder wünschenswert, die Suchtprävention hier unterzubringen? Darüber würde ich gern mit Ihnen auch im Ausschuss diskutieren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines will ich hier gleich zu Beginn deutlich machen: Ich habe höchsten Respekt vor dem, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohlfahrtspflege Tag für Tag für unser Gemeinwohl leisten. Egal ob Paritätischer, AWO, Diakonie, Caritas, die jüdischen Organisationen oder das Deutsche Rote Kreuz, diese und andere Verbände und die in diesem Bereich Beschäftigten eint das Ziel, Menschen in Not mit unterschiedlichen Angeboten zu helfen.
Über 80.000 Haupt- und deutlich mehr Ehrenamtler machen mit ihrer Arbeit in der Pflege, der Kinderund Jugendhilfe, in der Migrationssozialberatung und in vielen anderen Bereichen das Leben der Betroffenen lebenswerter. Wie wichtig dieser Einsatz auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist, lässt sich nur erahnen. Für den SSW steht völlig außer Frage, dass diese Arbeit unsere Wertschätzung und Anerkennung verdient, meine Damen und Herren.
Man könnte meinen, dass es selbstverständlich und vielleicht sogar überflüssig ist, aber ein Hinweis ist mir dann doch sehr wichtig: Diese Wertschätzung und Anerkennung gilt für mich und meine Partei uneingeschränkt und damit unabhängig von politischen Mehrheiten oder irgendwelchen Zwängen im Rahmen von Haushaltsaufstellungen. Das sage ich ganz bewusst, weil in der Vergangenheit leider auch Einschnitte bei der Förderung dieser wichtigen Arbeit gemacht wurden.
Für uns dagegen ist eines völlig klar: Unabhängig von der Frage, ob eine vertragliche oder gesetzliche Lösung die bessere ist, muss das Land diese Arbeit zunächst einmal verlässlich unterstützen. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren rot-grünen Partnern darauf verständigt, die Kürzungen unserer Vorgänger in bestimmten Bereichen auszugleichen, auch wenn wir wissen, dass wir dabei noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt sind.
Man muss hier gar nicht das Argument der erheblichen Folgekosten durch Kürzungen im Sozialbereich bemühen, um den Sinn dieser Ausgabe zu verdeutlichen. Natürlich ist es auch nicht immer einfach, den Wert der sozialen Arbeit in nackten Zahlen oder sonstigen Vergleichseinheiten zu messen. Doch selbst demjenigen, der hier nur die finanzielle Seite sieht, muss eines klar sein: Ohne unsere Wohlfahrtsverbände und ohne das Engagement der Haupt- und Nebenamtler würden große Teile der Daseinsvorsorge schlicht und einfach in sich zusammenbrechen. Selbst wenn das Land all diese sozialstaatlichen Aufgaben selbst wahrnehmen würde, wäre das mit Sicherheit um ein Vielfaches teurer.
Ich möchte gern glauben, dass die CDU ihre Haltung gegenüber der Freien Wohlfahrtsarbeit und der sozialen Infrastruktur insgesamt überdacht hat und mittlerweile zu neuen Schlüssen kommt. Angesichts so mancher Entscheidung in Regierungsverantwortung wäre das in der Tat ein echter Gewinn, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber losgelöst von der Frage, ob man hier aus Überzeugung oder aus Kalkül handelt, ist eines klar: Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet durchaus gute Ansätze.
Natürlich ist es grundsätzlich wünschenswert, die Finanzierung dieser Arbeit langfristig abzusichern. Selbstverständlich müssen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege dauerhaft leistungsfähig bleiben. Zugegeben: Der Weg über eine gesetzliche Regelung hat einen gewissen Charme. Eine solche Umstellung der Förderung hat aber natürlich auch weitreichende Konsequenzen, oft auch rechtlicher Art, und sollte deshalb nicht übers Knie gebrochen werden.
Aus Sicht des SSW ist eine detaillierte Aufgabenbeschreibung und eine transparente und gebündelte Förderung absolut sinnvoll. Durch eine gesetzliche Regelung kann nicht nur Bürokratie gespart werden. Auch die Hürden, diese Förderung zu Konsolidierungszwecken zu kürzen, wären deutlich höher, weil die Träger der Freien Wohlfahrtspflege
Nicht zuletzt könnte auf diesem Weg neuer Schwung in die Diskussion um die Art und den Umfang des umstrittenen Prüfrechts für den Landesrechnungshof kommen. Wir würden eine Klarstellung und Ausweitung der Rechte des Rechnungshofs jedenfalls begrüßen, weil dadurch ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet werden könnte und möglicherweise sogar eine Hilfestellung möglich wäre, wie man die Mittel, die man gibt, auch wirklich besser einsetzt.
Doch wie gesagt: Diese Entscheidungen sind weitreichend und wollen wohl überlegt sein. Wie wir wissen, steht derzeit ein nahezu gleichlautendes Gesetz in Niedersachsen in der Kritik. Wir müssen natürlich zusehen, mögliche Fehler, die sich ergeben haben, nicht zu wiederholen. Das hat die CDU aber auch schon gemacht, indem sie den Entwurf etwas abgeändert hat.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für besonders wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf gründlich arbeiten; denn nur so können wir erreichen, was wir im Grunde alle wollen, nämlich eine auskömmliche Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, die unsere Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zum Ausdruck bringt und die den Akteuren Planungssicherheit bringt. In der Vergangenheit war es so, dass der Sozialvertrag hierbei nicht immer hilfreich war. Insofern hat eine gesetzliche Regelung einen gewissen Charme. Wir sollten in den Ausschüssen ernsthaft darüber beraten, wie man so etwas umsetzen kann. - Vielen Dank.
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich zunächst einmal feststellen will, dass ich den Aufschlag der Union vollkommen richtig finde. Seit 15 Jahren reden wir über ein Landeswohlfahrtsgesetz und über die Verbindlichkeit von Leistungen, die hier niemand infrage stellt.
grundsätzliche Fragen diskutieren, die ich nicht einfach damit beantworten will, dass die Summe zu hoch, zu niedrig oder genau richtig bemessen ist.
Liebe Katja Rathje-Hoffmann, meine Zwischenfrage, die ich vielleicht etwas angefasst gestellt habe, habe ich deswegen gestellt, weil ich glaube, dass es genau der falsche Weg ist, einfach nur den Sozialvertrag I in ein Landeswohlfahrtsgesetz umzuwidmen. Vielmehr müssen wir uns die grundsätzlichen Fragen stellen: Was erwarten wir von den Landeswohlfahrtsverbänden? Welche Aufgaben sollen sie erfüllen? Mit wie viel Personal müssen diese Aufgaben erfüllt werden? Welches Budget braucht man hierfür?