geben. Mit der Wiedereinführung von § 47 f GO in seiner ursprünglichen Form müssen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Initiativen in der Form beteiligt werden, die zu ihnen passen. Wer Kindern und Jugendlichen das Gefühl gibt, dass sie ernst genommen werden und nicht nur pseudobeteiligt sind, hat die einmalige Chance, die jungen Menschen für die Demokratie zu gewinnen und eben gerade der eingangs beschriebenen Entfremdung entgegenzuwirken.
Bereits im Kindergarten wird Demokratie gesät. Sie wächst im Schulalter heran und kann dann im Erwachsenenalter zur politischen Mündigkeit, zur Bereitschaft, sich einzubringen, und zu hoher Wahlbeteiligung führen.
Meine Damen und Herren, mehr direkte Demokratie ist nicht das Schreckgespenst des Parlamentarismus. Wer meint, man könne die Kritik am Parlament durch mehr Selbstbewusstsein oder Aussitzen abwehren, der ignoriert die tiefe Krise unserer Demokratie, der ignoriert die große Entfremdung zwischen Parlament und Bevölkerung, die es zu überbrücken gilt. Die Brücke entsteht durch Bürgerbeteiligung und Transparenz. Damit stärken wir die repräsentative Demokratie, weil wir ihr mehr Aufmerksamkeit schenken und ihr Menschen zuführen, die sich beteiligen wollen.
Schleswig-Holstein war lange Schlusslicht bei der direkten Demokratie, jetzt laufen wir vorn mit. Unser Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung ist nach unserer Auffassung eines der fortschrittlichsten und weitgehendsten, das in einem deutschen Bundesland zu finden ist. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs ist zweifelsohne eine gute.
Ebene. Dafür müssen die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aber auch das Gefühl haben, dass sie mit ihrem Engagement etwas bewirken können. Der vorliegende Gesetzesentwurf kann dies leisten. Ich sage aber ausdrücklich: Er kann. Denn für uns bleiben Fragen offen, und wir alle können zu diesem Zeitpunkt noch keine genaue Antwort auf diese Fragen geben. Deswegen müssen wir die spätere Anhörung ganz genau verfolgen.
Ich will Ihnen gern sagen, welche Fragen ich meine: Bringen niedrigere Quoren tatsächlich den gewünschten Effekt? Fühlen sich Menschen mehr beteiligt, wenn eine geringere Beteiligung für größere Veränderungen ausreicht? Führen größere Möglichkeiten für die direkte Demokratie dazu, dass die Organe beziehungsweise die Vertreterinnen und Vertreter der repräsentativen Demokratie gestärkt oder zumindest nicht geschwächt - werden?
Wenn wir alle diese Fragen mit Ja beantworten können, dann müssen wir den Weg wählen, den uns die Bürgerinitiative vorgeschlagen hat und den die Koalitionsfraktionen zu einem großen Teil übernommen haben. Können wir dies nicht oder nur eingeschränkt, dann sollten wir alles dafür tun, um die richtige Balance zwischen einem gesunden Mehr und einem ungesunden Zuviel zu finden.
Es hilft uns nicht, wenn dieser Landtag in einem Überschwang einer gut gemeinten, aber wenig durchdachten politischen Transparenzeuphorie Regelungen einführt, die sich später als zu weitgehend entpuppen und zu einer kaum umkehrbaren Schwächung der repräsentativen Demokratie vor Ort führen. Es hilft uns im Nachhinein auch nicht, wenn wir vor Ort immer weniger Menschen finden, die sich in den Gemeindevertretungen engagieren, wenn wir ihnen den Gestaltungsspielraum nehmen.
Ich sage es ganz deutlich: Es wäre eine peinliche Schlappe für uns alle, wenn wir hier nicht die möglichen Auswirkungen einer solchen Änderung auf
die Gegebenheiten vor Ort sauber diskutierten und schlimmstenfalls gezwungen wären, entsprechende Regelungen später wieder zurückzunehmen.
(Zuruf SPD: Was würde Hildegard Hamm- Brücher dazu sagen? - Serpil Midyatli [SPD]: Die liberale FDP!)
Damit Sie mich nicht falsch verstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD - hören Sie bitte zu -: Es geht uns um die bestmögliche Balance. Das kann bedeuten, dass wir weniger von den Forderungen, die jetzt im Entwurfstext stehen, umsetzen sollten; das kann aber genauso gut bedeuten, dass wir sogar noch mehr, als wir im vorliegenden Entwurf vorfinden, umsetzen sollten. Deswegen kündige ich für die FDP-Fraktion an, dass wir im zuständigen Ausschuss alternativ auch die noch weiter gehenden Forderungen von „Mehr Demokratie“ in das Anhörungsverfahren hineingeben werden, weil wir das wirklich ganz genau beleuchten wollen.
Wir wollen eine wirklich saubere, offene und ernsthafte Diskussion darüber, wo die Betroffenen selbst die richtige Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie sehen.
Diese Diskussion erfordert Kraft und Zeit. Wir sollten es uns bei der Lösung dieser Fragen nicht allzu leicht machen. Vor allem warne ich davor, dies noch vor der Kommunalwahl auf Krampf durchzuziehen. Erst wenn wir meinen, dass wir die richtige Lösung gefunden haben, sollten wir die zweite Lesung angehen. Wenn dies vor der Kommunalwahl geschieht, ist es gut. Wenn diese Lösung aber länger braucht, dafür aber länger Bestand hat, ist es wirklich besser.
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin äußerst überrascht über diese Stellungnahme der FDP-Fraktion. Mich wundert, dass Sie jetzt von der Fahne gehen, nachdem Sie doch die Einzigen neben uns PIRATEN waren, die
Warum man das jetzt wieder infrage stellt, warum man jetzt fragt, ob man das zurücknehmen muss, erschließt sich mir nicht, zumal man ankündigt, den Gesetzentwurf einzubringen.
Er bleibt derselbe, oder er ist ein anderer. Das hat der schweizer Philosoph Jean-Jacques Rousseau zur repräsentativen Demokratie gesagt. In der Tat: Etwa die Hälfte der Bürgerentscheide führt dazu, dass die Bürger anders entscheiden als ihre Vertreter. Eine aktuelle Meinungsumfrage kommt zu dem Ergebnis, dass eine starke Mehrheit der Bürger von 62 % sogar eine direkte Demokratie der repräsentativen Demokratie vorziehen würde.
Vor diesem Hintergrund ist der heute zu beratende Gesetzentwurf für mehr Bürgerbeteiligung und für vereinfachte Bürgerbegehren ein Erfolg für die 25.000 Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 2011 für mehr direktdemokratische Mitbestimmung in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen unterschrieben und Unterschriften gesammelt haben. Geringere Hürden für Bürgerbegehren und die Mitentscheidung auch über die Planung von Großprojekten wie Kraftwerken oder Einkaufszentren stärken den Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen vor Ort deutlich.
Damit hat sich die von 16 Bündnispartnern, unter anderem auch von der Piratenpartei getragene Volksinitiative „Mehr Demokratie“ in SchleswigHolstein zu einem großen Teil durchgesetzt, was vor allem auch der kompetenten Überzeugungsund Vertrauensbildungsarbeit von „Mehr Demokratie“, die, wie ich finde, einen erstaunlichen Verhandlungserfolg insbesondere in einem so wichtigen Bereich wie dem der Bauleitplanung erzielen konnte, aber übrigens auch dem Einsatz von Abgeordneten aus den Koalitionsfraktionen zu verdanken ist. Insbesondere die SPD hat sich im Vergleich zu ihrer ursprünglichen Position noch einmal deutlich bewegt.
Obwohl wir PIRATEN deswegen den vorgelegten Gesetzentwurf unterstützen, bleibt er noch erheblich hinter den Erwartungen der Bürger zurück. Eine Mitentscheidung in Finanzfragen, anders als Kollege Dr. Dolgner sagte, nämlich zum Beispiel hinsichtlich der Steuersätze, traut die Koalition den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern weiterhin nicht zu, obwohl die Bürger, wie die Erfahrung zeigt, oftmals besser haushalten als die Politiker. Deswegen ist auch die Verschuldung in Staaten mit direktdemokratischen Elementen geringer als in Staaten ohne solche Elemente, wie eine Untersuchung zeigt.
Ich finde es auch nicht angemessen, wenn den Bürgerinnen und Bürgern die Gesamtverantwortung abgesprochen wird. Ich finde, dass sie bei den Bürgern mindestens genauso gut aufgehoben ist wie bei ihren gewählten Vertretern.
Auch bei der Ausgestaltung von Bauleitplänen soll leider die Politik das letzte Wort behalten. Ich glaube, dass diese Abgrenzung kontraproduktiv sein könnte. Sie kann nämlich dazu führen, dass Bürger gezwungen sind, einen Plan insgesamt zu verhindern, nur um eine unerwünschte Ausgestaltung zu stoppen. Es wäre besser, würde man die Bürger auch bei der Mitgestaltung mitreden lassen. Deswegen ist es aus meiner Sicht traurig, dass SchleswigHolstein nach diesem Gesetzentwurf weit hinter dem Grad an Mitbestimmung zurückbleiben soll, der sich selbst im CSU-regierten Bayern seit Jahren bewährt hat.
Herr Breyer, Sie haben angesprochen, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Projekt insgesamt ablehnen müssten, obwohl sie vielleicht nur Teilaspekte nicht mögen. Haben Sie schon davon gehört, dass die Gemeinden gerade in einem solchen Fall Planungswerkstätten beauftragen und andere Maßnahmen einleiten könnten, um einen Plan genauso zu entwerfen, dass er auch die Zustimmung der Bürger bekommt, und ist es
nicht gerade deshalb besser, es am Anfang einer Maßnahme zu machen, als im Nachhinein darüber abstimmen zu lassen?