Protocol of the Session on November 15, 2012

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Wir Grünen begrüßen die Intention des PIRATENAntrags ausdrücklich. Die in den zwölf Einzelpunkten aufgeführten Nachverhandlungsaufträge zum Schutz der Nutzer vor staatlichen Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis weisen allesamt auf schwerwiegende Mängel und Lücken im Bereich des Datenschutzes im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hin.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Ein Telekommunikationsgesetz, welches die im Antrag der PIRATEN geforderten Vorgaben nicht erfüllen würde, wäre aus Sicht des Datenschutzes mangelbehaftet und würde höchstwahrscheinlich nicht den Vorgaben der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechen.

(Beifall PIRATEN)

(Dr. Kai Dolgner)

Ich sage „höchstwahrscheinlich“. Als langjährig als Rechtsanwalt tätiger Mensch weiß ich, dass wir vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand sind.

Das Gesetz ermöglicht in seiner jetzigen Form den ungehinderten Zugriff von Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste auf die Kundenregister und Bestandsdaten bei den Internetprovidern. Ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen steht bevor. In dieser Einschätzung sind wir Grünen uns - namentlich unser für die Netzpolitik im Bundestag zuständige Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz - mit den PIRATEN und dem Kollegen Dr. Breyer völlig einig.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor allem die Forderung eines Richtervorbehalts, das Setzen hoher Eingriffsschwellen bei der Auslieferung von Telekommunikationsbestandsdaten an staatliche Ermittlungsbehörden, ist uneingeschränkt richtig. Gleiches gilt für die Forderung nach einer sehr restriktiven Regelung für die Preisgabe von Zugangscodes an Ermittlungsbehörden und Geheimdienste.

(Beifall PIRATEN)

Entsprechend ist auch die Einführung einer elektronischen Auskunftsschnittstelle für ein automatisiertes Massenabrufverfahren durch Sicherheitsbehörden datenschutzrechtlich ein No-Go,

(Beifall PIRATEN)

das es möglichst zu verhindern gilt.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Sache nach ist der Antrag also gut. Im Bereich ihres Kerngeschäfts gibt es an der Arbeit der PIRATEN nichts zu meckern.

Gleichwohl haben wir Zweifel, ob die mit dem Antrag verfolgte Absicht, die reine Lehre des Nutzerschutzes von Schleswig-Holstein aus in der Bundesgesetzgebung bedingungslos durchzusetzen, tatsächlich erfolgreich umgesetzt werden kann. Wir wissen doch alle, dass man bei der komplizierten politischen Gemengelage des Bundesrates mit einem so umfangreichen, vor allem inhaltlich nicht abgestuften Forderungskatalog in den Verhandlungen keinen Blumentopf gewinnen kann. Nach aller Erfahrung verlangt die Prokura, mit der wir als Parlament die Regierung für die entsprechenden Verhandlungen und Abstimmungsgespräche ausstatten wollen, einen flexiblen Auftrag. Es wird also um die Erarbeitung einer abgestuften Verhandlungsli

nie gehen, in der Prioritäten zwischen den einzelnen Forderungen, weiche und harte Punkte definiert werden müssen.

Der Antrag ist in seiner vorliegenden Form zwar als Thesenpapier darüber, wie eine wunderbare Netzwelt aussehen sollte, sehr geeignet, nicht aber als streng bindender Verhandlungsauftrag für den Bundesrat.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Hier ist eine abgestufte und vor allem Spielraum lassende Forderungsliste gefragt, damit wir im Bundesrat nicht vor die Wand rennen und letztlich überhaupt nichts durchsetzen können. Der Antrag sollte deshalb zu einer inhaltlichen Überprüfung und Überarbeitung in den Innen- und Rechtsauschuss überwiesen werden. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich am Fernsehschirm verfolgen durfte, dass der Herr Präsident es unheimlich gern hätte, dass ich noch rede, habe ich mich entschieden, zu dem wichtigen Thema auch noch einen Beitrag zu leisten, bevor wir dann in die Abendpause gehen.

(Heiterkeit)

Zu Beginn möchte ich Folgendes sagen: Das Thema, mit dem wir uns hier beschäftigen, ist tatsächlich ein sehr diffiziles Thema. Wir sollten nicht so tun, als bestünde in diesem Hause ein grundlegender Dissens über die Frage, wie weit Datenschutz reichen sollte oder auch nicht.

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Ja, die stellen sich ja nun neu auf, wie wir festgestellt haben.

(Heiterkeit - Beifall)

Es war ja schon in der letzten Legislaturperiode offenkundig, dass bei Fragen dieser Art auch zwischen den Freunden der Union und uns ein gewisser Dissens herrschte in der Frage der Verfassungsgemäßheit von Sicherungsmaßnahmen für staatliche Organe und der Verwendung der entspre

(Burkhard Peters)

chend erhobenen Daten. Ich sage es einmal ganz vorsichtig, weil ich glaube, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss tatsächlich zu einer stringenten, wahrscheinlich auch einheitlichen Auffassung gelangen werden.

Ich möchte das deshalb betonen, weil nicht nur Herr Dr. Breyer, ohne dass ich das jetzt wiederholen will, vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und gewonnen hat - was Datenspeicherung angeht sondern auch der Abgeordnete Wolfgang Kubicki, Herr Professor Dr. Samson als Verfassungsrichter,

(Beifall CDU und PIRATEN)

Frau Leutheusser-Schnarrenberger und auch wir, vertreten von Herrn Dr. Burkhard Hirsch. Gleichwohl sollte man, Herr Dr. Breyer, nicht das Gefühl vermitteln, dass alles das, was einem selbst nicht weit genug geht, gleichzeitig auch schon verfassungswidrig wäre.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 24. Januar diesen Jahres festgestellt, dass das von Rot-Grün im Jahre 2004 eingeführte Telekommunikationsgesetz zum Teil verfassungswidrig ist. Auch das, Herr Kollege Peters, muss man vielleicht einmal sagen, weil nicht alles, was böse ist, von Schwarz oder Schwarz-Gelb kommt.

(Heiterkeit)

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ausführlichen Begründung die sich aus dem Grundgesetz ergebenden strengen Maßstäbe ausgeführt und hat eine klare Abgrenzung zwischen Grundrechten und der Erhebung von Daten und Informationen durch Strafverfolgungsbehörden, Bundeskriminalamt und anderem getroffen.

Ich möchte hier ausdrücklich unterstreichen, dass der Auftrag, der sich aus dem Verfassungsgerichtsbeschluss ergibt, zu allererst § 113 Telekommunikationsgesetz betrifft. Die anderen von den Beschwerdeführern angegriffenen Paragrafen, §§ 95, 111 und 112 TKG, waren nicht verfassungswidrig, Herr Kollege Dr. Breyer. Auch das müssen wir im Zweifel beachten.

Der vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossene Gesetzentwurf greift diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts auf und schafft, soweit wir das zum jetzigen Zeitpunkt überblicken können, weder neue Befugnisse noch erweitert er bestehende Befugnisse. So wird ganz konkret die Anzahl der zur Erhebung der Daten berechtigten Behörden nicht erhöht. Aber gleich hier möchte ich sagen: Auch wir sehen in dem einen oder anderen Punkt vielleicht noch einen gewissen Nachbesserungsbe

darf. Sie wissen ja, wie das in Koalitionen ist. Die Bundesjustizministerin hätte sich deutlich mehr vorgestellt als das, was als gemeinsame Linie vereinbart worden ist. Aber vielleicht können wir von hier aus ein sinnvolles Signal geben.

Was mich, Herr Dr. Breyer, an dem PIRATEN-Antrag stört, ist, das sage ich ganz deutlich, dass er ständig - mal offen, mal eher subtil - unterstellt, es würde seitens der politischen Entscheidungsträger lässig mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben umgegangen, als sei Verfassungsrecht für die beteiligten Personen etwas, was der Beliebigkeit unterstellt sei. Das weise ich ausdrücklich zurück. Selbst dem Bundesinnenminister und anderen Beteiligten würde ich nicht unterstellen, dass sie mit ihrem Ansinnen willkürlich die verfassungsrechtlichen Grundsätze überschreiten oder auch nur in Abrede stellen.

Aus grundsätzlichen Erwägungen lehnen ja die PIRATEN auch einiges ab und deklarieren es als verfassungswidrig, obwohl sie auch von neutraler Stelle, beispielsweise vom Wissenschaftlichen Dienst, anders belehrt worden sind. Aber das scheint Sie dann auch nicht weiter zu stören. Ich habe häufiger den Eindruck, dass Sie manchmal von Angst getrieben sind und deshalb über das Ziel hinausschießen. Ich habe gerade die Klage der vier Kolleginnen und Kollegen zur Dotierung der Parlamentarischen Geschäftsführer gesehen.

(Beifall PIRATEN)

Es ist völlig unbestritten, dass Sie das Recht haben, sich entsprechend zu verhalten. Aber jedenfalls haben alle anderen Beteiligten, auch neutrale Stellen nicht nur dieses Hauses, sondern auch anderswo, gesagt, dass Sie damit wahrscheinlich scheitern werden. Aber wir werden das ja sehen.

Das hehre Ziel ist richtig. Es ist wichtig, dass wir klare datenschutzrechtliche Regelungen haben und die Rechte jedes Einzelnen soweit wie möglich schützen. Wichtig ist auch, dass nur im Ausnahmefall durch einen überschaubaren und klar definierten Kreis von Behörden dieses Recht eingeschränkt werden darf. Deshalb sollten wir uns tatsächlich mit der Materie in dem zuständigen Ausschuss beschäftigen.

Zum Beispiel ist - das sage ich ausdrücklich - in der Tat der von den PIRATEN geforderte Richtervorbehalt für die Auslieferung von Telekommunikationsbestandsdaten intensiver zu erörtern. Das muss nicht unbedingt ein Richtervorbehalt sein, aber jedenfalls muss es einen Vorbehalt geben, ein Gremium irgendeiner Art, das die Belange der Betrof

(Wolfgang Kubicki)

fenen schützt und nicht dem verständlichen Wunsch von Sicherheitsbehörden nachgibt, einen möglichst großen Datenpool aufzubauen.

Außerdem möchten wir insbesondere von der Landesregierung wissen, inwieweit es auch durch die avisierte bundesgesetzliche Änderung landesgesetzlichen Anpassungsbedarf geben muss, etwa beim Landesverwaltungsgesetz. Dass es ihn geben muss, wissen wir. Aber es wäre ganz gut, Herr Innenminister, wenn wir bis zum 30. Juni 2013, also im Vorgriff, vielleicht Anfang des Jahres, erfahren könnten, worin die Landesregierung denn jetzt einen Änderungsbedarf sieht, damit wir das rechtzeitig nicht nur aufgreifen, sondern auch erörtern können.

Wir sollten aber - Herr Kollege Peters, da gebe ich Ihnen recht - die Erörterung in der notwendigen Ruhe durchführen. Es hilft uns in der Sache nichts, wenn wir den jeweils anderen ständig unlautere Motive unterstellen. Ich bin mir nach 20-jähriger Kenntnis der Diskussionen in diesem Hohen Hause sicher, dass jedenfalls eine überwältigende Mehrheit, mindestens eine Zweidrittelmehrheit, in der Lage sein wird, sich auf gemeinsame Vorschläge zu einigen.