Da kann ich mich nur wundern, dass die Vorgängerregierung das nicht getan hat, mit Verlaub. Darüber jetzt eine Debatte anzufangen -
Viertens. Meine letzte Bemerkung geht an Herrn Matthiessen, sie passt nicht zum Thema, aber er hat das in seiner Rede gesagt. Ich habe ihn so verstanden, dass wir die Gießkannenförderung beenden werden. Genau das werden wir tun, meine Damen und Herren.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/235 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/306 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.
(Patrick Breyer nimmt seinen Laptop mit zum Rednerpult - Christopher Vogt [FDP]: Brauchen Sie ein Kabel? - Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gleich ist der Akku leer! - Heiterkeit)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Präsident! Da wir unerwarteterweise unseren Antrag zur Vertraulichkeit und Anonymität der Kommunikation vorgezogen haben, kommt die Papierfassung etwas zu spät. Deshalb lese ich von meinem passwortgeschützten Laptop ab.
Darum geht es heute. Bei diesem Antrag geht es einerseits um die Voraussetzungen, unter denen Internet- und Telefonnutzer von staatlichen Behörden ermittelt werden können, und es geht andererseits um die Voraussetzungen, unter denen der Staat an die PINs zu unseren Handys und an die Passwörter zu unseren E-Mail-Konten herankommt, mit denen er dann direkt auf unsere Postfächer und gespeicherten Daten in den Handys zugreifen kann.
Die bisherigen Zugriffsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht - unter anderem auf meine Beschwerde hin - für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur
Neuregelung dieser Vorschriften vorgelegt, der im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, das heißt, es hängt von der Positionierung der Länder ab, wie damit umgegangen wird. Wir wollen mit unserem Antrag die Landesregierung bitten, ihre Zustimmung von gravierenden Änderungen abhängig zu machen. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf nämlich leider nicht nur auf die Einführung der bislang fehlenden angemessenen rechtsstaatlichen Grenzen und Voraussetzungen für solche Datenzugriffe verzichten, sie will sogar bestehende Schutzvorschriften noch weiter abbauen. So soll etwa zukünftig der Zugriff auf Kommunikationsdaten nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt sein und es soll eine elektronische Schnittstelle zur vereinfachten Abfrage von Kommunikationsdaten eingerichtet werden. In mehreren Punkten erfüllt dieser Gesetzentwurf nicht einmal die verfassungsrechtlichen Grenzen, die ihm gezogen sind.
Welche Konsequenzen hätte es für uns, wenn dieses Gesetz so beschlossen würde? - Die medizinische Beratung, aber auch die psychologische oder juristische Beratung von Menschen, die Information von Presseorganen, Whistle-Blower, politische Aktivisten - all diese Gruppen sind auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen, um sich ohne Furcht vor Vertraulichkeitsverletzungen beraten zu lassen, helfen zu lassen, oder die Presse frei informieren zu können.
Wir fordern deswegen mit diesem Antrag, dass Internetnutzer künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung und nur noch zur Verfolgung erheblicher Straftaten oder zum Schutz vor konkreten Gefahren identifiziert werden dürfen. Es kann nicht sein, dass die Dauer eines Telefonats nur mit richterlicher Genehmigung mitgeteilt werden darf, dass aber die Antwort auf die Frage, wer dieses Telefonat geführt hat, keinerlei richterlicher Anordnung bedürfen soll. Dabei ist das doch viel wichtiger.
Wenn es heute darum geht, Internetnutzer abzumahnen und Geld von ihnen zu verlangen, weil sie urheberrechtlich geschütztes Material ausgetauscht haben, ist eine richterliche Anordnung Voraussetzung. Wenn es aber um polizeiliche Ermittlungen oder um strafrechtliche Ermittlungen geht, die zu einer Hausdurchsuchung oder Festnahme führen können, bedarf es dafür keiner richterlichen Anordnung. Diese Rechtslage ist wirklich absurd.
Deswegen bitte ich Sie, gemeinsam mit uns für einen starken und verbesserten Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Kommunikation einzutreten, denn die freie und unbefangene Kommuni
kation bildet das Rückgrat unserer Demokratie. Ihre Bedeutung ist nicht zu unterschätzen. - Vielen Dank.
(Beifall PIRATEN, Anke Erdmann [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN], Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen versuchen, aus der juristischen Parallelwelt des Herrn Breyer in die Realität dessen, was das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, zurückzukommen.
(Beifall Johannes Callsen [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP] - Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist eine gute Idee!)
In Ihrem Antrag haben Sie zwölf Punkte und zehn Seiten gebraucht, um zu umschreiben, was man einfacher und transparenter als eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung hätte beschreiben können.
Die verklausulierte Antragstellung entspringt offenbar einer langen Vorgeschichte. Es geht um den persönlichen Feldzug der Brüder Patrick und Jonas Breyer gegen dieses wichtige Instrument der inneren Sicherheit. Bereits im Juni 2005 klagten die Breyer-Brüder gegen zahlreiche Bestimmungen des damaligen Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung.
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Es kommt noch eine Reihe von Punkten zu Ihnen, sammeln Sie lieber einmal!
Die beiden hatten es so eilig, dass sie das Inkrafttreten des Gesetzes gar nicht erst abgewartet haben. Jetzt, im Januar 2012, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Breyers im Wesentlichen zurückgewiesen.
Das Gesetz gilt unverändert bis Juni 2013 weiter, lediglich bei der Bestandsdatenauskunft hat das Verfassungsgericht wesentliche Nachbesserungen gefordert, die die Bundesregierung jetzt in einem Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine deutliche Klatsche für die beiden Kläger - es waren noch ein paar mehr Kläger -, weil klargestellt wurde, dass es kein Anrecht - ausdrücklich: kein Anrecht! - auf anonyme Kommunikation gibt.
Die Breyers wären aber nicht die Breyers, wenn sie einen solchen Spruch des Verfassungsgerichtes akzeptieren würden. Am 26. Oktober 2012 veröffentlichten sie unter dem Deckmäntelchen des sich selbst so nennenden Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eine lange Abhandlung im Netz, eine bunte Mischung aus Zitaten des Verfassungsgerichtsurteils, die man aus dem Zusammenhang gerissen hat, ergänzt um die irrigen Rechtspositionen, die das Gericht gerade verworfen hatte. - Unnötig zu erwähnen, dass die klagefreudigen Breyer-Brüder seit August ihr Anliegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter verfolgen.
Was die Breyers vor Gericht nicht durchsetzen konnten, soll nun die PIRATEN-Fraktion politisch regeln. Herr Breyer beantragt hier all das, was das Bundesverfassungsgericht verworfen hat. Das mag ja noch legitim sein. Bei näherer Betrachtung offenbart dieser Antrag jedoch eine Aneinanderreihung politischer Taschenspielertricks.
Nur einmal ein Beispiel: Punkt 3 in Ihrem Antrag: Bestandsdatenauskunft im Einzelfall. In der Begründung wird schwungvoll behauptet, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei verfassungswidrig.
Erstens entscheiden das nicht die PIRATEN, sondern das Bundesverfassungsgericht, aber da kann man gegebenenfalls noch einmal klagen. Zweitens ist das wissentlich sachlich falsch. Der § 113 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes geht selbstverständlich von Einzelfällen aus, man muss es nur nachlesen. Drittens erweckt der Kollege Breyer für diese Behauptung durch ein paar Fußnoten des Bundesverfassungsgerichtes noch schnell den Eindruck, als habe man das Gericht hier auf seiner Seite. Das Gegenteil steht in der Urteilsbegründung.
Liebe PIRATEN-Fraktion, keine Vorratsdatenspeicherung und anonyme Kommunikation - das mag ein politisches Ziel sein. Das kann ich verstehen. Wir teilen es nicht, wir halten es für falsch und sind mit dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung auch in guter Gesellschaft. Aber hören Sie auf zu versuchen, das Parlament und die Öffentlichkeit mit Formulierungen hinter die Fichte zu führen, die den Eindruck erwecken, als hätten Sie für Ihre Position verfassungsrechtliche Weihen erhalten. Das Gegenteil ist in Karlsruhe passiert.
Nun noch ein Wort zur Bestandsdatenauskunft als solcher. Wir halten eine maßvolle, mit Augenmaß geregelte Bestandsdatenauskunft wie im Gesetz der Bundesregierung für richtig. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr. Die Dänenampel hat in ihrem Koalitionsvertrag leider festgeschrieben, dass sie dieses wichtige Instrument der inneren Sicherheit ablehnen will. Herr Innenminister Breitner, ich fordere Sie auf: Folgen Sie an dieser Stelle der beachtlichen Reihe von Beispielen, in denen SPD-Kabinettsmitglieder den Koalitionsvertrag Koalitionsvertrag sein lassen und sich stattdessen richtig und pragmatisch einlassen wollen.