Diese sieht im Übrigen so aus: Im Jahre 2016 haben wir 363 Tage in Schleswig-Holstein, an denen es überhaupt keine Einschränkung für die Menschen in unserem Land gibt. Lediglich an drei Tagen - Sie können sich das jetzt schon einmal eintragen -, nämlich am 25. März, am 13. November und am 20. November, gibt es in der Tat Einschränkungen. Wir reden über nicht einmal 1 % aller Tage in unserem Land, an denen das Gesetz Menschen schützt, übrigens nicht nur Christen. Wir reden ja nicht nur über den Karfreitag oder über den Totensonntag, sondern wir reden auch über den Volkstrauertag, an dem alle Menschen der Toten gedenken.
Niemand ist an diesen Tagen daran gehindert, privat all das zu machen, was man an diesen Tagen sonst machen möchte; vielmehr schützt das Gesetz lediglich im öffentlichen Raum diejenigen und deren Gefühle, die diese Tage entsprechend begehen wollen.
Ich frage mich wirklich: Was haben die Kritiker, die sagen, wir müssen jetzt gesetzlich etwas ändern, empfunden, als ganz aktuell viele Tote zu beklagen gewesen sind, als die Anschläge in Paris waren, als die Anschläge in Istanbul waren? Da hat doch auch jeder ein Gefühl dafür gehabt, wie man an der Stelle Solidarität mit den Trauernden zeigt.
Vielfach ist das doch automatisch das Gefühl, dass man das möglichst in Ruhe begeht, dass man Gedenkminuten macht, dass man einfach einmal ruhig ist und mit diesen Menschen gemeinsam trauert.
Das ist ja auch die Idee, die dem zugrunde liegt, dass das an diesen drei Tagen in unserem Land sichergestellt werden soll. Angesichts der Diskussion, die wir heute Vormittag geführt haben, bei der es auch darum ging: „Wie verändert sich im Moment unsere Gesellschaft? Was bedeutet all das, was sich an Diskussionen und Veränderungen in unserem Land ergibt, für unsere Traditionen?“, sollten wir uns, finde ich, alle miteinander fragen, ob wir wollen, dass morgen die großen Schlagzeilen in unserem Lande sind: Der Landtag beschränkt die stillen Feiertage, von denen es derzeit nur drei
Wollen wir das wirklich alle miteinander? Zwar werden zum Beispiel vom Kollegen Peter Eichstädt nur relativ kleine Veränderungen vorgenommen, aber es werden hier Veränderungen gemacht. Wir als CDU-Fraktion haben uns in der Fraktionssitzung gestern dafür ausgesprochen, dass wir keinerlei gesetzliche Veränderung wollen.
Ich würde mir wirklich wünschen, wenn wir mit unserer Fraktion eine gemeinsame Mehrheit hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag finden würden. Vielen Dank.
Keine Frage? - Gut. Das wollte ich wenigstens geklärt haben. Wenn Sie das nicht wollen, dann ist das wunderbar. - Dann kommen wir jetzt zur SPDFraktion. Hier hat wiederum der Abgeordnete Peter Eichstädt das Wort.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Eine schräge Paral- lele das mit den Terroranschlägen! - Beifall SPD, PIRATEN, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Günther, ob die Worte und die Vergleiche, die Sie da gefunden haben, dem Thema und der Stimmung hier wirklich angemessen sind, das müssen Sie sich selbst beantworten. Ich fand das eher peinlich.
Aber für Sie ist es ja ohnehin etwas einfacher, für die Fraktion zu reden, als für mich; denn ich habe jetzt die Aufgabe wiederzugeben, was in meiner Fraktion an unterschiedlichen Auffassungen vor
herrscht. Das kann ich auch gut. Für Sie ist es viel einfacher; denn Sie haben am letzten Donnerstag noch gesagt, dass Sie meinem Antrag zustimmen. Darüber habe ich mich gefreut. Wenige Tage später, als Sie merkten, dass sich geschäftsordnungsmäßig einiges geändert hat, war das wieder anders. Es geht bei Ihnen flott. Sie brauchen sich nicht einmal umzugucken, was sich hinter Ihnen abspielt.
Sie können für die ganze Fraktion reden. Das kann ich nicht. In diesem Fall finde ich das auch richtig so.
Nachdem ich meinen eigenen Änderungsantrag vorgestellt habe, spreche ich jetzt natürlich - das will ich noch einmal ausdrücklich sagen - für meine Fraktion. Sie wissen, wir haben uns in der SPDFraktion darauf verständigt, diese Abstimmung freizugeben, Herr Günther;
denn für einen Teil von uns ist die Frage der Sonnund Feiertagsruhe im Besonderen an den sogenannten stillen Tagen auch eine Frage, die den persönlichen Glauben und damit das Gewissen betrifft. Die Diskussion in unserer Fraktion ist kontrovers, aber ernsthaft geführt worden. Die unterschiedlichen Auffassungen werden im Abstimmungsverhalten zum Ausdruck kommen.
In diesem Zusammenhang haben einige von uns auch Kontakt zu den beiden großen Kirchen aufgenommen - Sie haben es angesprochen -, im Wesentlichen zu der evangelischen Kirche als die - bei uns zumindest - größere, und erörtert, ob es möglicherweise von dieser Seite Bereitschaft für einen Kompromiss geben kann; denn im Besonderen junge Menschen diskutieren die Frage des sogenannten Tanzverbots intensiv, und wir müssen uns - wie auch die Kirchen - fragen, warum das so ist und warum die Wahrung der Ruhe an stillen Tagen offensichtlich lange nicht mehr gegenüber allen überzeugend begründet werden kann. Das ist wichtig.
Ich will nicht verhehlen, dass ich trotz interessanter Gespräche, die dadurch mit den Kirchen zustande kamen, darüber enttäuscht bin, wie rigoros die Kirchen alle Argumente für Veränderung oder auch nur Modifizierung vom Tisch gewischt haben.
Ich kann es einerseits verstehen, dass die Kirchen an diesen Regelungen festhalten möchten. Ich habe aber auch die Erwartung an - das sage ich ganz bewusst - meine Kirche, dass sie sich mit Widersprüchen und Veränderungen auseinandersetzt und auf diejenigen zugeht, die bestimmte Positionen zumindest in ihrer Absolutheit nicht mehr verstehen können.
Meine Damen und Herren, ich akzeptiere aus meinem Verständnis von Toleranz alle in meiner Fraktion geäußerten Positionen und bin froh darüber, dass wir diese Diskussion so ernsthaft haben führen können.
Einige wenige in meiner Fraktion vertreten die Auffassung, dass es richtig wäre, gänzlich auf Einschränkungen und verordnete Ruhe an den sogenannten stillen Tagen zu verzichten. Sie argumentieren, dass es jedem Menschen selbst überlassen sein müsse, zu entscheiden, ob und in welcher Weise er an diesen Tagen innehalte
Ein anderer Teil in der Fraktion sieht das anders. Die bestehenden Regelungen zu den stillen Feiertagen, so wie sie in unserem Sonn- und Feiertagsgesetz jetzt stehen, seien sachgerecht und angemessen. Es ist aus ihrer Sicht wünschenswert, an wenigen Tagen im Jahr innezuhalten und auch die religiösen Gefühle anderer dabei zu respektieren.
Zwischen diesen beiden Positionen ordnen sich andere ein. Sie befürworten einen der beiden Kompromissvorschläge, dessen Begründung wir zuvor von Herrn Harms und mir gehört haben. Diese Kolleginnen und Kollegen suchen nach einem Ausgleich mit denjenigen, die für sich in Anspruch nehmen, an diesem Tag in ihrer Ruhe nicht durch öffentliche Veranstaltungen gestört zu werden. Dabei ist es in meiner Fraktion so, dass einige den Vorschlag von Herrn Harms für zielführend halten, andere den von mir eingebrachten.
- Entschuldigung, Herr Harms, ich meine natürlich den von Ihnen mit anderen hier eingebrachten Antrag. Das ist natürlich klar, die Namen, die dahinterstehen, sind bekannt.
Beide unterscheiden sich im Wesentlichen in unterschiedlichen Zeiten am Volkstrauertag und Totensonntag, während die angestrebte Regelung für den Karfreitag bei diesen beiden Anträgen wortgleich ist.
Eine weitere Änderung betrifft die Frage, ob mit dem im Gesetz enthaltenen Verbot störender Aktivitäten auf die Einschränkung des Versammlungsrechts verbunden ist und ob dies gegen die Verfassung verstößt. Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Er kommt zu dem Ergebnis - das ist jetzt sehr kurz zusammengefasst -, dass die Einschränkung des Versammlungsrechts nicht nur verhältnismäßig in der Abwägung zwischen den beiden Verfassungsgeboten des Sonn- und Feiertagsschutzes und der Versammlungsfreiheit ist, sondern er kommt darüber hinaus auch zu dem Ergebnis, dass eine Einschränkung des Versammlungsrechts geradezu geboten ist, um die Ausgestaltung der Sonn- und Feiertagsruhe in den Ländern überhaupt zu ermöglichen. Einige in der Fraktion hat diese Argumentation überzeugt, andere eben nicht.
Ich will aber auch daran erinnern, dass zu dieser Frage das Bundesverfassungsgericht eine neue Entscheidung treffen wird, die dann möglicherweise Anlass geben wird, erneut über diese Frage nachzudenken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat jetzt mit ihrer Fraktionsvorsitzenden Eka von Kalben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute nicht zum ersten Mal eine Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage. Im Raum stehen mehrere Änderungsvorschläge, die eine unterschiedlich weitreichende Lockerung vorschlagen. Im Plenum gibt es wie auch in der grünen Fraktion und in der Bevölkerung ein breites Spektrum, was diese Frage angeht. Ein Richtig oder Falsch gibt es in dieser Frage nicht.
Die Frage ist, wie wir in der Gesellschaft gemeinsam leben wollen und wie wir es mit der Feiertagsruhe halten wollen. Eine Variation der Gretchenfrage sozusagen in der Entscheidung des gesetzge
Die Auswirkung der Gesetzesänderung wird auf die Realität mutmaßlich nur minimalen Einfluss haben. Die Kleine Anfrage des Kollegen Breyer hat gezeigt: In der Realität findet längst statt, was laut Gesetz noch verboten ist
und auch mit dem am weitesten gehenden Änderungsvorschlag der PIRATEN noch verboten bleibt: Zeichentrickfilme, Sportveranstaltungen oder Unterhaltungsspiele für Familien. Ob man dementsprechend der Auffassung folgt, dann könne die Gesetzeslage ja auch so bleiben, wie sie ist, oder zu dem Schluss kommt, dann könne man das Verbot auch vollständig abschaffen, ist - wie es das Bundesverfassungsgericht regelmäßig treffend formuliert - dem „weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers“ überlassen, also uns.