Protocol of the Session on January 20, 2016

Insbesondere an die Adresse der CDU sage ich: Wer hier Verabschiedungskultur predigt und damit gegen Flüchtlinge hetzt, der verlässt die gemeinsamen christlichen Werte unseres Landes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben über die Forderung nach einer Separierung von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses diskutiert. Der Innenminister hat das nicht wie früher zurückgewiesen. Schleswig-Holstein hatte da eine klare Position und hat Nein dazu gesagt. Jetzt hat er gesagt: Das Konzept wird überarbeitet, wir bekommen dann das Ergebnis.

Wer Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in eine bestimmte Landeserstaufnahmeunterkunft bringt, macht diese Menschen nicht nur zur Zielscheibe von menschenfeindlichen Äußerungen, sondern auch von rechtsextremen Angriffen.

Dieser Wettstreit auf Kosten der Schutzsuchenden verstößt gegen unsere humanistischen, ethischen und christlichen Werte und auch gegen die Grund

sätze der bisherigen humanitären Flüchtlingspolitik in diesem Land.

Ich weiß, dass gleich der Bericht des Innenministers kommt. Ich bedanke mich genauso wie er bei den Kommunen, bei den Menschen, die sich solidarisch engagieren, um Flüchtlingen hier ein Willkommen zu bieten. Ich erwarte aber auch, dass der Innenminister die Voraussetzungen für eine Willkommenskultur nicht weiter abbaut. Er ist nämlich gerade dabei. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall PIRATEN)

Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne den Beauftragten für Flüchtlings-, Asylund Zuwanderungsfragen Stefan Schmidt und seinen Stellvertreter Torsten Döhring. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Nun hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ein gemeinsames Ziel: Menschen, die in unserem Land Schutz und Asyl suchen, willkommen zu heißen und zu integrieren. Frau Beer, natürlich gilt unser Dank den Kommunen und vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern - das haben wir aus diesem Haus heraus schon mehrfach betont -, die uns unterstützen, die nachhaltig mitmachen, die an unserer Seite stehen, insbesondere an der Seite der Menschen, die zu uns kommen.

Aber auch das ist ein Thema in diesen Stunden, in diesen Tagen, in diesen Wochen: Menschen, die nach Deutschland kommen und im Schatten ihres Schutzbegehrens Straftaten begehen, müssen konsequent straf-, aber auch ordnungsrechtlich belangt werden. Dazu brauchen wir aus meiner Sicht keine neuen Normen, sondern den konsequenten Vollzug bestehenden Rechts.

In den letzten Wochen und Tagen gab es intensive Diskussionen zum Umgang mit straffälligen Asylbewerbern. Nicht immer zeugen die Diskussionsbeiträge von einer tiefen Durchdringung der The

(Angelika Beer)

matik. Gern will ich an dieser Stelle etwas zur Versachlichung der Diskussion beitragen.

Wovon sprechen wir? - Straffälligkeit - das haben wir auch heute Morgen gehört - ist kein ausländertypisches Phänomen. Die meisten der hier ankommenden Ausländerinnen und Ausländer - der Ministerpräsident hat es gerade aus dem aktuellen BKABericht zitiert - sind friedliebende und ganz überwiegend selbst schutzsuchende Menschen. Dennoch gibt es auch unter diesen Menschen schwarze Schafe. Dessen sind wir uns bewusst.

Ich bin gebeten worden, einige Zahlen zu nennen; das will ich gern tun. Im Jahr 2015 sind - nach unseren vorläufigen Ermittlungen - insgesamt 3.953 Fälle registriert worden, bei denen ermittelte Tatverdächtige als Zuwanderer eingestuft wurden. „Zuwanderer“ in diesem Sinne sind jedoch nicht nur Flüchtlinge, sondern Asylbewerber, Geduldete, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge und unerlaubt aufhältige Personen. Flüchtlinge stellen dabei eine nicht quantifizierbare Teilmenge der Zuwanderer dar.

Noch einmal zur Erinnerung die Gesamtzahlen: Im vergangenen Jahr haben 52.000 Menschen in Schleswig-Holstein Asyl nachgesucht, 35.000 befanden sich zum Ende des Jahres noch im Lande.

Insgesamt wurden 4.413 Tatverdächtige ermittelt, die als Zuwanderer eingestuft wurden. Unter ihnen befanden sich 710 Albaner, 689 Serben, 616 Syrer und 472 Iraker. Unter den 3.953 Fällen befanden sich 1.806 Diebstähle, 1.097 Vermögens- und Fälschungsdelikte, 1.061 Rohheitsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit sowie 66 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dies ist die Faktenlage, und diese Fakten sind auch bekannt und benannt.

Sehr geehrter Herr Günther - er ist jetzt nicht im Raum, hat das aber vorhin in seiner Rede angesprochen -, in diesem Zusammenhang zu behaupten, die Landesregierung oder die Landespolizei hätten ein Schweigekartell errichtet, ist völlig haltlos und absurd.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ganz im Gegenteil, die Behördenleitungen der Landespolizei, gesondert noch einmal die Pressesprecher des Landespolizeiamts und der Polizeibehörden, sind bereits im September angewiesen worden, Berichte über alle polizeilich relevanten Vorkommnisse im Zusammenhang mit Flüchtlingen offensiv

und umfassend den Medien zur Verfügung zu stellen und Nachfragen offen zu beantworten.

Diese Weisung betraf und betrifft auch Auskünfte über Flüchtlingszahlen, Flüchtlingsunterkünfte, Flüchtlingsbewegungen sowie über Vorkommnisse in den Flüchtlingsunterkünften und in den Kommunen. Die Pressestelle des Landeskriminalamtes arbeitet analog dieser Weisung eng mit den Pressestellen des Landespolizeiamtes und der Polizeibehörden zusammen. Die Öffentlichkeit wurde stets umfassend informiert, und so wird es auch in der Gegenwart sein. Die aktuelle Presseerklärung zu dem Vorfall, den Herr Albig vorhin skizziert hat, ist auch herausgegangen. Wir werden auch in Zukunft an diesen Maßstäben der vollständigen Transparenz festhalten.

Nun zurück zur wesentlichen Frage: Was können wir unternehmen, um anhaltend straffällige Asylbewerber des Landes zu verweisen? Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Ich habe Zweifel daran, dass die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung geeignet sind, straffällige Ausländerinnen und Ausländer schneller außer Landes zu bringen. Mit neuen, komplizierten Ausweisungsvorschriften sind wir diesem Ziel keinen Schritt näher. Von einer Vereinfachung, wie manche behaupten, kann bei diesen Vorschlägen auch keine Rede sein; denn Ausweisung ist nicht gleich Abschiebung. Ausweisung bedeutet den Entzug eines bestehenden Aufenthaltsrechts. Eine Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, auf den verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften anwendbar sind, von der Anhörung bis zum Rechtsweg. Das Verfahren kann bis zur Rechtskraft - je nach Komplexität - unter Umständen Monate bis Jahre in Anspruch nehmen, und es setzt voraus, dass es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt.

Über die Neuordnung dieses Ausweisungsrechts wurde jahrelang kontrovers diskutiert. Das Bundesinnenministerium ist lange nicht dem Auftrag der Innenministerkonferenz nachgekommen, einen an den Maßstäben höchstrichterlicher Rechtsprechung angepassten Gesetzesvorschlag vorzulegen. Erst vor Kurzem konnte dieses Ausweisungsrecht neu geordnet und praktikabler gestaltet werden. Seit dem 1. Januar 2016 sind diese Regelungen nun in Kraft. Bei der Novellierung wurden die Ausweisungstatbestände bewusst verallgemeinert.

Meine Damen und Herren, ich habe nichts dagegen, über eine Absenkung der für eine Ausweisung maßgeblichen Strafmaße zu reden. Doch die für die Praxistauglichkeit wichtige Vereinfachung der Ausweisungsvorschriften wieder rückgängig zu

(Minister Stefan Studt)

machen und neue detaillierte Tatbestände zu schaffen, wird aus meiner Sicht mehr Schaden als Nutzen anrichten. Je komplexer die Tatbestände, desto höher die Gefahr auch von Lücken an anderen Stellen, die wir heute vielleicht noch gar nicht erkennen können.

Wenn die Ausländerbehörden für ihre Ausweisungsverfügung hochspezialisierte Juristen brauchen, dann läuft etwas verkehrt. Schließlich hat jeder Ausweisung eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Interesse an der Ausreise und dem Interesse an einem Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet vorauszugehen. Sie muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen und sowohl die nationalen Grundrechte als auch die internationalen Rechtsstandards berücksichtigen. Noch höher sind die rechtlichen Hürden für Personen, die im Schutzbereich des Artikel 16 a eingereist sind. All dies ist hier, denke ich, bekannt.

Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass man Vorfälle wie die in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten mit einer Verschärfung des Ausweisungsrechtes verhindern könnte. Das trifft nicht zu. Wir haben es gerade eben intensiv diskutiert. Ich halte es für gefährlich, den Eindruck zu vermitteln, dass es damit zu regeln wäre. Ich will damit nicht sagen, dass wir nichts ändern müssen; denn das stimmt nun gerade nicht. Doch der Ansatz ist meiner Ansicht nach ein anderer. Wir müssen unsere Kraft in Tatvermeidung, Tatermittlung und Strafverfolgung stecken, und wir müssen die ordnungsrechtlichen präventiven Instrumente des Aufenthaltsrechts nutzen.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben nicht das Problem unzureichender Rechtsnormen. Wir müssen im Vollzug noch besser werden. Von Strafverfolgungsbehörden über Justiz und Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Landes- und Bundespolizei bis hin zum Auswärtigen Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung alle müssen an einem Strang ziehen, um straffällige Ausländerinnen und Ausländer zu identifizieren und soweit wie möglich auch eine schnelle Bearbeitung und gegebenenfalls auch die Rückführung zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass einzelne Herkunftsländer für ihre eigenen Staatsangehörigen keine Passdokumente zur Verfügung stellen. Es kann nicht sein, dass einzelne Herkunftsländer Chartermaßnahmen ablehnen, und es kann auch nicht sein, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer ihre Abschiebung verzögern oder gar

verhindern können, weil sie kurz vor der Maßnahme um Asyl nachsuchen.

Wir müssen Prozesse entwickeln, die diese Verfahren vereinfachen und beschleunigen, und wir müssen uns sehr genau überlegen, welche Konsequenzen wir ziehen, wenn etwas nicht klappt, zum Beispiel für unkooperative Drittstaaten. Das ist aber dann eine Aufgabe der Bundesregierung.

Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass Aufenthaltsbeendigung Grenzen hat, nämlich dort, wo das Leben der Abzuschiebenden in Gefahr ist oder in Gefahr geraten kann. Ist eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen, ändert hieran auch eine Ausweisung nichts.

All diese Fragen lässt die Bundesregierung aktuell unbeantwortet. Die Ausländerbehörden werden möglicherweise mit neuem Recht überzogen, das die Arbeit erschwert statt zu erleichtern. Gleichzeitig wächst die Erwartung, dass damit alles gut sei. Doch die eigentlichen Probleme des Vollzugs werden ausgeblendet.

Meine Damen und Herren, auch eine Wohnortzuweisung für anerkannte Asylbewerber ist kein Allheilmittel. Ich habe mich dazu auch schon in den vergangenen Wochen kritisch eingelassen. Sie mag vielleicht dazu beitragen, Ballungsgebiete zu entlasten und temporär Integrationslasten zu verteilen. Ob damit jedoch die Integration verbessert werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Nicht zuletzt eine Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat ausgeführt, dass Integrationserfolge wesentlich vom kommunalen Engagement abhängen. Genau das müssen wir stärken.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir müssen den Menschen, die zu uns kommen und bei uns bleiben, unsere Sprache, aber auch unsere Werte vermitteln. Unsere Wohnungsbauprogramme müssen angenommen und umgesetzt werden. Kita und Schule sind ebenso wichtig wie Möglichkeiten der Ausbildung und der Arbeit. Nicht zuletzt muss die wechselseitige Bereitschaft bestehen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, aber auch dabei sein zu wollen.

Meine Damen und Herren, nicht zuletzt auch zum Schutz der vielen friedlich zugewanderten Menschen ist es daher nötig, die wenigen Unruhestifter schnell zu erkennen, festzustellen und letztlich auch nachhaltig aus dem Land zu bekommen. Der Ruf der vielen unschuldigen Menschen darf durch die

(Minister Stefan Studt)

kriminellen Taten weniger nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Darum ist es jetzt unser Ziel, die Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung entsprechend schneller zu nutzen.

In Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen Asylverfahren entsprechender Personen vorrangig behandelt werden. Frau Beer, da geht es nicht darum, diese Verfahren zu verkürzen, sondern die Wartezeit auf die Verfahren zu reduzieren. Natürlich finden auch in diesen Fällen rechtsstaatliche Verfahren statt.

Schnellere Verfahren für straffällige Ausländer sind das eine. Nicht vergessen - das ist mir genauso wichtig - dürfen wir dabei allerdings auch die große Mehrheit der friedlichen Zuwanderer, die teils monatelang auf ihr Asylverfahren warten müssen. Auch gerade hier geht es darum, das Recht auf schnellere Verfahren tatsächlich umzusetzen. Das ist zum Teil im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz angelegt, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist und zahlreiche Änderungen gebracht hat. Die kennen wir alle, nämlich die Erweiterung der Zahl der sicheren Herkunftsländer, und natürlich auch der kritische Punkt, dass Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat verpflichtet sind, bis zur Entscheidung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu verbleiben, im Falle der Ablehnung denn auch bis zur entsprechenden Rückführung dort zu verbleiben. Aber an keiner Stelle, auch nicht im Innenund Rechtsausschuss - ich war, glaube ich, selber auch dabei in der vergangenen Woche -, ist darüber gesprochen worden, dass dieses in einer Einrichtung stattfinden soll. Da gibt es überhaupt keine Festlegung in diesem Sinne.

(Zuruf Angelika Beer [PIRATEN])

Vielmehr haben wir - das haben wir auch hier im Landtag schon ausgeführt - immer gesagt, dass es keine zentrale Einrichtung nur für diese Fälle geben soll, sondern dass wir die Unterbringung in allen Unterkünften haben werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Von der Frage der zukünftigen Unterbringung zu trennen, ist in der Tat die Frage der Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens, unserer Verfahren. Da brauchen wir eine Effizienzsteigerung. Es gibt das sogenannte Heidelberger Modell, und es gibt andere Modellansätze. Auch wir hier im Lande - das habe ich in der vergangenen Woche im Innenund Rechtsausschuss skizziert - streben ein beschleunigtes Verfahren durch ein zentrales Verwaltungsverfahren an. Wir arbeiten gerade an diesem

Masterplan. Das habe ich ausgeführt, und dazu werde ich im Innen- und Rechtsausschuss gern weiter berichten. Wir wollen gern einige wenige qualifizierte Einrichtungen schaffen, in denen alle Verwaltungsschritte möglich sind, vom Landesamt über das Bundesamt, die Eingangsuntersuchung, die ID-Behandlung. Aber - das will ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen - wir brauchen dazu auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

(Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Ekkehard Klug [FDP])