Protocol of the Session on December 17, 2015

Zur Gleichstellungspolitik: Auch hierzu haben Sie einige Sachen gesagt, die ich irgendwann nicht mehr ganz verstanden habe. Ich habe nicht verstanden, was die Position der PIRATEN beim Thema Gleichstellung ist. Fakt ist doch, dass wir an den Hochschulen und gerade im Bereich der Wissenschaft in einigen Bereichen weit davon entfernt sind, eine Gleichstellung zwischen den Geschlechtern erreicht zu haben. In den überwiegenden Fällen zeigt sich dies dadurch, dass das weibliche Geschlecht unterrepräsentiert ist. Deswegen geht es vor allem um die Frage: Wie kriegen wir in ganz vielen Fachbereichen an den Hochschulen Frauen gleichgestellt? In besonderen Fällen kann es auch bedeuten, dass Männer unterrepräsentiert sind, beispielsweise bei den Erziehern. Auch das ist ein Thema, damit beschäftigen wir uns auch. Daraus aber abzuleiten, dass das Paket, das wir gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten zur Stärkung ihres wichtigsten Amts hier vereinbart haben, unsinnig wäre, finde ich absurd. Das kann ich nicht ernst nehmen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten König?

Ja, in Anbetracht der Tatsache, dass ich nur noch 10 Sekunden Redezeit habe.

Die Zeit wird wie immer angehalten. Sie haben jetzt Zeit für die Bemerkung von Herrn König, Herr König hat das Wort.

Danke, lebensverlängernde Maßnahmen für Herrn Andresen. Ich möchte meine Aussage von vorhin noch einmal präzisieren. Es geht uns darum, dass wir eine Anlaufstelle haben für Leute, die aus welchen Gründen auch immer benachteiligt werden; aufgrund des Geschlechts, aufgrund einer Behinderung, aufgrund der Herkunft oder aus welchem Grund auch immer es zu einer Ungleichbehandlung kommen kann.

Wenn wir jetzt aber vielleicht eine Person haben, die aufgrund der Herkunft und des Geschlechts ungleich behandelt wird, dann frage ich: Soll diese Person zu zwei verschiedenen Beauftragten laufen? - Deswegen haben wir in unseren Vorschlag geschrieben, dass wir eine Anlaufstelle haben wollen, die auch mit den nötigen Mitteln ausgestattet ist. Das ist der Ansatz.

Wenn Sie sich ganz konkret mit dem Thema und auch mit den Anhörungsunterlagen auseinandersetzen, dann werden Sie feststellen, dass uns Studierende, die Gleichstellungsbeauftragten selbst, aber auch das Studentenwerk und andere an den Hochschulen gesagt haben, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten aus den Gründen, die ich gerade nur angerissen habe, so umfangreich ist, dass sie sich nicht noch um alle weiteren Themen kümmern können. Sie begrüßen es, dass es eine weitere Person gibt, die sich um diesen Bereich kümmert. Es muss allerdings eine Zusammenarbeit zwischen den Gruppen geben. Das haben uns ASten zum Beispiel mit auf den Weg gegeben. Das ist auch Konsens an den Hochschulen. Dies mit einer Person an der Hochschule, wie Sie es wahrscheinlich wollen, vor allem nebenamtlich und nicht hauptamtlich für die großen Hochschulen zu regeln, das halte ich gelinde gesagt - für absurd.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Kollegen König?

Herr König, bitte.

Vielen Dank. - Herr Andresen, ich habe nicht gesagt, dass wir jetzt einer Person in Teilzeit noch mehr Aufgaben aufbürden sollen, sondern ich habe gesagt, dass wir eine Anlaufstelle haben müssen, die personell ausreichend ausgestattet ist. Das können auch mehrere Personen sein. Diese Person muss dann auch die Zeit haben, sich darum zu kümmern. Es macht doch viel mehr Sinn, wenn diese Person sich mit einer weiteren oder mit noch mehr Personen zusammen um dieses Thema kümmern kann, als fünf verschiedene Beauftragte zu schaffen, die sich um unterschiedliche Sachen kümmern müssen. Das bringt doch nichts. Dass das mit Mitteln unterfüttert werden muss, ist doch selbstverständlich.

Die Gleichstellungsbeauftragten sagen uns, dass sie die Arbeit, die die Diversity-Beauftragten-Stelle leisten muss, sehr sinnvoll finden. Wenn sie sagen, dass sie dafür eine eigenständige Person haben wollen und diese Arbeit nicht bei sich selbst andocken wollen, dann finde ich, dass es sehr sinnvoll sein kann, in diesem Punkt auf die Praxis zu hören.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Martin Habersaat [SPD])

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Ralf Stegner von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich drei Anmerkungen machen: Erstens. Herr Kollege Vogt, Sie haben von einem Basta-Stil gesprochen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir von den Hochschulen reden, dann meinen wir nicht die Hochschulleitungen, sondern dann meinen wir sehr wohl auch die Studierenden und die Arbeitnehmer - das sind sogar mehr.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Eine Anhörung heißt, man hört die Menschen an, die sich äußern. Wenn die Hochschulleitungen sagen: Nehmt bitte nur unsere Anregungen auf, wenn ihr die anderen aufnehmt, dann ist das nicht legitim, dann finde ich das nicht sehr demokratisch. Deshalb habe ich Ihnen einen kleinen Hinweis auf die Freiburger Thesen gegeben. Lesen Sie die einmal nach. Lesen Sie nach, was Herr Dahrendorf und andere zum Thema Demokratie gesagt haben. Dann werden Sie feststellen, das ist etwas anderes als das, was Sie hier vorgetragen haben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Kollegen Vogt?

Aber mit dem größten Vergnügen.

Das habe ich mir gedacht. - Herr Vogt, bitte.

Vielen Dank, Herr Dr. Stegner. Ich finde das so großartig, dass Sie die Freiburger Thesen scheinbar kennen.

(Zuruf FDP: Die kennt er nicht!)

Ich frage mich, warum Sie sich immer nur einen Teil herausgreifen und den Rest offenbar unter den Tisch fallen lassen.

(Beifall CDU)

Dort geht es ja in der Tat um die Demokratisierung der Hochschulen, und das wollen auch wir. Nur: Wir sagen halt, das sollen die Hochschulen regeln. In der Tat, Kollege Andresen hatte recht: In Nordrhein-Westfalen gibt es einige unter dem schwarz-gelben Gesetz, dort ist das gelungen. Und an einigen ist es nicht so gelungen. Aber sowohl Sie als auch wir, die die Demokratisierung der Hochschulen wollen, stoßen an die verfassungsrechtlichen Grenzen. Deswegen haben wir unterschiedliche Vorschläge vorgelegt. Ich glaube, ehrlich gesagt, unterm Strich ist unserer besser für die Demokratisierung der Hochschulen.

Na ja, Herr Kollege Vogt, wenn ich den Kollegen Dr. Klug richtig verstanden habe, der Erfahrung hat als Privatdozent, dann war seine Schlussfolgerung die, wir wissen schon besser, was für die Studierenden gut ist, als die Studierenden selbst, die sich hier äußern. So habe ich das verstanden.

(Beifall SPD)

Das ist nun nicht unser Demokratieverständnis, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Insofern kommen wir da nicht zusammen.

Aber ich wollte auch dem Kollegen Günther eines zur Benotungspflicht sagen. Ich gebe zu, auch das System, dass man das über Klausuren macht, hat Mängel. Ihr Amtskollege, der Kollege Laschet aus Nordrhein-Westfalen, der im Nebenberuf Privatdozent ist, der hat sogar Klausuren benotet für Menschen, die gar keine Klausuren geschrieben haben. Ich gebe zu, so eine Hürde würde man damit nicht schaffen, wenn wir die Anwesenheitspflicht beseitigten. Das hätte man dann ja immer noch. Aber wirklich erschreckt hat mich der Kollege König kurz vor Weihnachten. Er hat nämlich zwei Bemerkungen gemacht. Die erste: Er hat gesagt, die Opposition habe keine Einstimmenmehrheit und brauche sie auch nicht. Herr Kollege König, wenn ich Sie darauf hinweisen darf: Hätten Sie die Einstimmenmehrheit, dann wären Sie nicht Opposition. Das wäre wirklich erschreckend. Insofern haben Sie sie nicht nur nicht, sondern Sie kriegen sie auch nicht.

Und zweitens haben Sie in Kontinuität eines Beitrags, den Sie vor wenigen Monaten hier geleistet haben, als es um den Datenschutzbeauftragten ging, gesagt: Da haben Sie den wirklich richtungweisenden Satz formuliert: „Wer die Hosen runterlassen muss, kann sein Gesicht verlieren.“

(Lachen Uli König [PIRATEN])

Das fand ich schon eigenwillig. Aber wenn Sie dem dann heute hinzufügen, wir wollen den anderen Feuer unterm Gesäß machen, dann wird es richtig gefährlich in diesem Haus. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Dr. Heiner Garg.

(Dr. Ralf Stegner)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Stegner, ehrlich gesagt, mehr Angst als der Beitrag des Kollegen König hat mir der Beitrag der Kollegin Jette Waldinger-Thiering gemacht. Und weil heute ein ganz besonderer Tag jedenfalls für viele Menschen im Land ist „Star Wars VII“ läuft an -,

(Beifall und Heiterkeit SPD)

will ich mal in Anlehnung daran sagen: Zuhören du musst, bevor Manuskript vorlesen du tust.

(Beifall SPD)

Liebe Kollegin Waldinger-Thiering, was soll Opposition eigentlich noch leisten? Und hätten Sie dem Kollegen Vogt zugehört, dann hätten Sie das zumindest freundlicherweise in Ihrer Rede berücksichtigt. Der Kollege Vogt hat - erstens - vier konkrete Punkte aus dem zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf der regierungstragenden Koalition benannt, die zumindest eine Verbesserung des Status quo darstellen. Mit Fundamentalopposition hat das mitnichten irgendetwas zu tun.

Zweitens. Liebe Frau Kollegin, auch wenn Sie unseren Gesetzentwurf möglicherweise nicht von der ersten bis zur letzten Seite gelesen haben, es wäre zumindest auch als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion höflich gewesen, zur Kenntnis zu nehmen, dass die FDP-Fraktion einen kompletten eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Darüber kann man sich in der Sache streiten, welchen man besser findet, aber das als Frontal- und Fundamentalopposition abzukanzeln, das ist eine solche Arroganz, die Ihnen schlicht und ergreifend aus meiner Sicht nicht zusteht und die das, was eine Opposition leisten soll, in einer Art und Weise beschreibt, die ihr einfach nicht gerecht wird.

(Beifall FDP)

Und am Ende, Frau Kollegin, will ich Ihnen eines nicht ersparen: Sie haben sich ja sozusagen als Knüller Ihres Redebeitrags die Auseinandersetzung um die Universität zu Lübeck ausgesucht. Ja, in der Tat, darüber ist nicht nur in diesem Haus, sondern auch vor diesem Haus sehr heftig gestritten worden. Wir wissen alle, mit welchem Ergebnis. Nur die Behauptung, dass deswegen Tausende von Arbeitsplätzen am UKSH auf dem Spiel gestanden hätten, ist blanker Unsinn. Und das sollte in diesem Parlament auch nicht unwidersprochen im Protokoll stehen.

(Beifall FDP)

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Wissenschaftlerin - Entschuldigung -, der Wissenschaftsministerin Kristin Alheit.

Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Also, „Wissenschaftlerin“ ist jetzt auch nicht so falsch. Es ist ja manchmal so. Sie haben sich am Anfang versprochen. Das gibt mir auch noch einmal die Gelegenheit zu sagen: Auch Juristen sind Menschen. Wie hatten wir das vorhin?

(Vereinzelter Beifall)

Okay, das wird hier in diesem Haus geteilt. Da ich Juristin bin, ist mir das noch einmal wichtig gewesen, das an dieser Stelle zu sagen.

Was mir auch wichtig ist am Ende dieser Debatte, ist noch einmal wirklich den Blick zu weiten auf das gesamte Gesetz und vielleicht dadurch auch noch etwas zur Versachlichung beizutragen. Denn es darf wirklich nicht vergessen werden, dass wir mit dem heute zu debattierenden Hochschulgesetz den Hochschulen bei uns im Land wirklich richtig gute neue Entwicklungschancen eröffnen. Und das ist vielleicht ein bisschen aus dem Blick geraten, ist aber der Kern dessen, was wir hier miteinander diskutieren.

(Beifall SPD)