Protocol of the Session on December 16, 2015

Im Ältestenrat wurde weiter vereinbart, die erste und zweite Lesung der Gesetzentwürfe zur Errichtung der „hsh portpoliomanagement AöR“ in der Drucksache 18/3572 sowie zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften in der Drucksache 18/3606 in dieser Tagung durchzuführen. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Anträge zu einer Fragestunde oder zu einer Aktuellen Stunde liegen nicht vor.

Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 38. Tagung.

Meine Damen und Herren, wir werden heute unter Einschluss einer einstündigen Mittagspause und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist keine Mittagspause vorgesehen.

Für die heutige Debatte zum Haushalt wurde im Ältestenrat vereinbart, erst dann in die Mittagspause einzutreten, nachdem in einer ersten Runde alle Fraktionen das Wort erhalten haben. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne des SchleswigHolsteinischen Landtags den Landesvorsitzenden der CDU in Schleswig-Holstein, den Herrn Bundestagsabgeordneten Ingbert Liebing. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ und zur Anpassung eines Staatsvertrags

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/3572 (neu)

Zukunftskonzept für HSH Nordbank entwickeln

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3666

Neustrukturierung der HSH Nordbank - Ja zu sinnvollen Maßnahmen zum Risikoabbau, Nein zum 16-Milliarden-Blankoscheck für die Landesregierung

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/3667

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile der Finanzministerin Monika Heinold das Wort.

Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Änderungsstaatsvertrag und einen neuen Staatsvertrag vor. Beides sind Verträge zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein. Die Hamburgische Bürgerschaft hat dem Gesetzespaket bereits am 9. Dezember 2015 zugestimmt.

Es geht um die Übernahme von Altlasten aus Verlusten der HSH Nordbank, für die das Land als Anteilseigner und aufgrund der gegebenen Garantie einstehen muss, um Zahlungsverpflichtungen, die das Land vor Jahren eingegangen ist und die jetzt schlagend werden.

Meine Damen und Herren, wenn Sie Regierungsverantwortung übernehmen, müssen Sie auch bereit sein, Scherben zusammenzukehren, die vor Ihrer Zeit entstanden sind. Die Landesregierung ist dazu bereit und tut dieses mit der gebotenen Demut gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die zu Recht über den entstandenen Schaden in Milliardenhöhe erbost sind.

Mit dem Änderungsstaatsvertrag ermächtigen wir die alte AöR, Kredite in Höhe von bis zu 10 Milliarden € aufzunehmen. Das entspricht der in 2009 gegebenen Garantie. Warum damals für eine 10Milliarden-Garantie nur eine Kreditermächtigung in Höhe von 0,5 Milliarden € beschlossen wurde, meine Damen und Herren von der CDU, das werden Sie uns sicherlich heute erzählen können; denn Ihr Minister war damals hauptverantwortlich. - Herr Koch, stimmt es nicht, dass Ihr Minister damals hauptverantwortlich war? Wir können uns gern gleich am Anfang der Debatte miteinander anlegen.

(Zuruf Tobias Koch [CDU]: Machen Sie nur so weiter!)

Weil er so fröhlich den Kopf schüttelt. - Mit dem zweiten Staatsvertrag legen wir die Grundlage für eine Abwicklungsanstalt, die der Bank notleidende Kredite in Höhe von bis zu 6,2 Milliarden € abkaufen darf.

Erlaubt ist der Kauf von Portfolien, für deren Verluste das Land bereits seit 2009 bürgt und deren Marktwert von externen Dritten festgelegt sowie von der Europäischen Kommission überprüft wird. Und anders als 2009 scheuen wir uns nicht vor der Verantwortung, die Anstalt zugleich mit den notwendigen Krediten zu versehen.

Meine Damen und Herren, unsere ökonomischen Berater gehen davon aus, dass der Übertragungswert deutlich unter 6,2 Milliarden € liegen wird.

(Präsident Klaus Schlie)

Die Europäische Kommission hat ein hohes Interesse an einem belastbaren Marktwert, um das Risiko einer neuen Beihilfe zu vermeiden. Auch gehen alle Beteiligten davon aus, dass die Kredite bei ihrer Endverwertung einen Wert höher als null haben.

Wie viel das Land aber letztendlich für die Altlasten der HSH Nordbank zahlen muss, werden wir erst in den nächsten Jahren wissen, wenn die faulen Kredite abgerechnet sind. Nur davon und nicht von der heutigen Kreditermächtigung hängt die Höhe des möglichen Schadens für den schleswig-holsteinischen Landeshaushalt ab. Denn der Schaden ist längst eingetreten. Mit Gewährträgerhaftung und Garantie bürgen die Länder als Anteilseigner seit Jahren dafür.

Dennoch ist es richtig, die neue Abwicklungsanstalt mit bis zu 6,2 Milliarden € Kreditermächtigung zu versehen, um deutlich zu machen, dass SchleswigHolstein konsequent und vollumfänglich die Verständigung mit der Europäischen Kommission umsetzen will.

Auch wollen wir kein Risiko der Verunsicherung von Bankenaufsicht, Ratingagenturen und Anlegern eingehen.

Wenn wir den Kreditrahmen heute höher setzen, als er vermutlich gebraucht wird, sind wir auf der sicheren Seite. Da der Kreditrahmen nach dem gesetzlichen Regelwerk nur zum Zweck der Übernahme und Verwertung der Portfolien sowie für die Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit der neuen Anstalt gegeben werden darf, stellen wir auch niemandem einen Blankoscheck aus.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Eine solche Unterstellung läuft komplett ins Leere.

Meine Damen und Herren, würden wir den Kreditrahmen, wie von der CDU beantragt, auf 3,1 Milliarden € begrenzen, könnte das zum einen den Eindruck erwecken, wir würden die Verständigung mit der EU-Kommission nicht vollständig umzusetzen. Zum anderen würde eine völlig aus der Luft gegriffene Summe den Eindruck erwecken, wir würden den Marktwert politisch bestimmen wollen.

Mein Vorschlag ist ein anderer, der vielleicht auch eine Brücke für die Opposition sein kann, um dem Staatsvertrag zuzustimmen. Lassen Sie uns doch nach der Ermittlung des Marktwertes und nach dem Ankauf der Portfolien darüber nachdenken, ob wir den Kreditrahmen reduzieren und an den dann feststehenden Bedarf anpassen. Klar ist, dass dieser Weg auch von Hamburg gewollt sein müsste.

Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Denn es handelt sich um einen Staatsvertrag.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Koch, die CDU wirft der Landesregierung außerdem vor, dass sie jeden Nachweis schuldig geblieben sei, dass die gefundene Lösung der günstigste Weg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist. Diese Unterstellung ist falsch. Die Landesregierung hat den Beteiligungsausschuss vollumfänglich informiert. Die CDU kennt die Berechnungen unserer ökonomischen Berater, welche zum Stichtag 19. Oktober 2015 - also an dem Tag, als sich das Land entscheiden musste - berechnet hatten, dass die mit der Europäischen Kommission gefundene Lösung für das Land wirtschaftlicher ist als eine sofortige Abwicklung. Dieser Berechnung muss man nicht glauben, aber zu behaupten, es gebe sie nicht, ist ungeheuerlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren von der CDU, angesichts Ihrer Verantwortung für die HSH Nordbank in den Jahren 2005 bis 2012 ist Ihr Versuch, sich auf billige Art vom Acker zu machen, nicht zu tolerieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Sie wissen, dass ich als damalige Oppositionsabgeordnete Ihrem HSH-Nordbank-Rettungspaket 2009 nicht zugestimmt habe.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

- Herr Koch! Ja, ich weiß, dass Sie sich in Ihrer Rolle unwohl fühlen. Denn es ist einfach so billig, was Sie hier versuchen. Natürlich fühlen Sie sich unwohl. Ich sage Ihnen: Ich habe mehrere Reden gehalten, in denen ich immer wieder deutlich gemacht habe, wer an welcher Stelle Verantwortung trägt. Ich habe auch immer wieder deutlich gemacht, dass diese Seite des Hauses genauso ihren Anteil hat wie die andere Seite. Aber, Herr Koch, Sie wollen heute nicht zu dieser Verantwortung stehen. Deshalb müssen Sie es auch ertragen, dass ich so rede, wie ich rede.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass ich als damalige Oppositionsabgeordnete Ihrem HSHNordbank-Rettungspaket 2009 nicht zugestimmt habe. Die Grünen und die FDP hatten erhebliche Sorge, dass das neue Geschäftsmodell nicht trägt und dass die Rettungskonstruktion Milliarden an Steuergeldern kostet, ohne eine tragfähige Lösung zu sein. Dennoch bin ich in den letzten Monaten als jetzt für die Bank verantwortliche Ministerin

(Ministerin Monika Heinold)

moderat mit der damaligen Entscheidung umgegangen. Aber ich sage Ihnen sehr deutlich: Fairness ist keine Einbahnstraße.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Die CDU weiß, dass eine Abwicklung der HSH Nordbank im Oktober 2015 eine denkbar schlechte Lösung für die Sparkassen gewesen wäre. Denn die Sparkassen haften mit etwa 18 % für Risiken aus der alten Gewährträgerhaftung, die im Oktober bei insgesamt circa 12 Milliarden € lag.

Die CDU weiß, dass der Landtag Staatsverträge nur annehmen oder ablehnen kann. Eine Änderungsbefugnis von Staatsverträgen, so wie Sie es heute vorschlagen, gibt es für den Landtag nicht. So unsere Landesverfassung samt Kommentierung.

Meine Damen und Herren von der CDU, es ist unehrlich, wenn Sie einerseits gegen den Staatsvertrag stimmen wollen und andererseits in Ihrem Antrag die Sparkassen schützen und die Arbeitsplätze der HSH Nordbank erhalten wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich bin mir sicher, dass die Menschen im Land klug genug sind, um das zu durchschauen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich gegen den Weg der sofortigen Abwicklung und für die Verständigung mit der Europäischen Kommission entschieden. Nach den ökonomischen Berechnungen unserer Berater ist das die vermögenschonendste Alternative für das Land und für unsere Sparkassen. Die Unterzeichnung der Verständigung mit der Europäischen Kommission hat die Landesregierung selbstverständlich unter Gremienvorbehalt gestellt.