Ich sage Ihnen an dieser Stelle zu: Wenn wir am Ende feststellen, dass es darüber hinausgehende Kreditermächtigungen geben muss, dann können
wir uns hier im Parlament gern nach Vorlage der Gutachten darüber unterhalten. Aber ich sage Ihnen sehr deutlich auch mit Blick auf Freitag: Im Voraus solchen hohen Summen zuzustimmen, wenn nicht klar ist, ob sie gebraucht werden - das werden wir nicht mitmachen. Wir ziehen die Daumenschrauben an - zum Schutz unseres Landesvermögens und im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen nun den Gesetzentwurf zur Änderung eines Staatsvertrags und zur Errichtung einer weiteren Anstalt des öffentlichen Rechts zum Portfoliomanagement bei der HSH Nordbank vor. Dieser Gesetzentwurf ist - von einer kleinen Änderung abgesehen - auch keine Neuigkeit, sondern lag schon zur letzten Landtagstagung vor und war dort bereits Gegenstand der Beratung. Daher können wir in diesem Fall vielleicht sogar tatsächlich praktisch von drei Lesungen in diesem Haus sprechen. Ich kann überhaupt keinen Zeitdruck, Informationsmangel oder Ähnliches feststellen - was in der Öffentlichkeit behauptet wurde -, denn wir haben in den Sitzungen von Finanzausschuss und Beteiligungsausschuss ausführlich mit den Vertretern der Landesregierung und den beratenden Unternehmen über diese Drucksache gesprochen und auch die Fragen aus der letzten Landtagstagung eingehend erörtert.
- Zur Sitzung des Finanzausschusses, Herr Kubicki, vor 13 Tagen waren alle Abgeordneten eingeladen. Außer den Ausschussmitgliedern war als einziger weiterer Abgeordneter der Kollege Dornquast anwesend. Alle anderen scheinen sich gut informiert gefühlt zu haben, oder ihre Fragen scheinen auf anderen Wegen beantwortet worden zu sein.
Hätten wir in der Novembertagung eine erste Lesung gehabt, hätten wir dort tatsächlich über Änderungen - das stimmt - zu den Staatsverträgen reden können. Das war ja noch vor der Hamburgischen Beteiligung, natürlich noch bevor eine Ent
scheidung der Hamburgischen Bürgerschaft getroffen worden wäre. Das ist vom Zeitablauf richtig. So bleibt uns nach der Hamburger Entscheidung schlicht nur die Möglichkeit, gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung Ja oder Nein zu diesem Gesetzentwurf zu sagen. Unser Zustimmungsrecht beinhaltet keine Abänderungsbefugnis. Modifikationen können nur von den Verhandlungspartnern ausgehandelt werden. Begleitende Beschlüsse dazu wären aber tatsächlich etwas ganz anderes. Der CDU-Antrag ist da sozusagen dreigeteilt.
Bevor ich allerdings von diesen formalen Dingen zu den Inhalten komme, nur noch einige Worte zu Herrn Günther. Er hat darauf abgestellt, wann das alles begonnen hat. Ich habe natürlich auch die Debatte in Hamburg verfolgt und habe mich ein bisschen darüber amüsiert, was mein Hamburger SPD-Kollege gesagt hat. Er hat natürlich genau aus der anderen Richtung argumentiert: Von Beust und Peiner, das waren zu der Zeit die Bösen. Insofern können wir uns das im Prinzip sparen, weil - bis auf die PIRATEN - tatsächlich alle irgendwann an einer Stelle einmal am Ruder gewesen sind.
Den Inhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatten wir grundlegend in der letzten Tagung erörtert, sodass ich vor allem zu den vorliegenden Anträgen Stellung beziehen möchte.
Der CDU-Antrag besteht, wie ich schon gesagt habe, aus drei Forderungen. Dem dritten Teil dieser Forderungen - fast identisch mit den Forderungen der Hamburger CDU - könnten wir im Wesentlichen sogar zustimmen. Auch wir wollen Vermögensschäden für das Land reduzieren. - Wer will das nicht? Wenn sich die Aktionärsstruktur in der Holding widerspiegelt - umso besser! Es ist richtig, dass keine zusätzlichen Garantien oder Ähnliches für die Holding übernommen werden. Es ist genauso richtig, dass die Auswirkungen auf die maritime Wirtschaft und die Sparkassen Berücksichtigung finden müssen. Und dass wir uns für den Standort Kiel und die dortigen Arbeitsplätze einsetzen - natürlich gern gemeinsam! Dass wir uns wie bisher umfassend und zeitnah über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichten lassen - sowieso!
Was allerdings nicht geht, ist die Begrenzung der Tätigkeit der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts allein auf die reine Kreditaufnahme für die 6,2 Milliarden €. Schauen Sie einmal in die Begründung. Es könnte natürlich notwendig sein, dass die neue AöR für die Erfüllung ihrer Aufgaben wei
tere Gesellschaften gründen oder sich an diesen beteiligen muss. Und sie muss natürlich Papiere auch wieder loswerden. Vielleicht mag das auch bei Ihnen nur ein Schreibfehler gewesen sein. Immerhin unterlaufen Sie mit dieser Formulierung Ihre Forderung aus der Nummer 1 Ihres Antrags nach der Halbierung des Betrags der Kreditermächtigung auf 3,1 Milliarden €.
Immerhin haben Sie im dritten Punkt des Antrags schon einmal die 6,2 Milliarden € genannt. Das ist schon einmal gut.
Begründet wird Ihre Forderung nach der Halbierung dadurch, dass angesichts des offenbar geringen Marktwerts der notleidenden Schiffskredite damit eine zu hohe Kreditermächtigung erteilt werden würde. In der vertraulichen Sitzung des Finanzausschusses haben wir ausführlich darüber gesprochen, wie sich diese Zahlen herleiten, und im Tresorverfahren war das tatsächlich auch nachzuvollziehen. Daher kann ich nur feststellen, dass die Forderung der CDU hier ein völlig frei gegriffener Betrag ist, der nur genannt wird, um der Landesregierung irgendwie das Handeln schwer zu machen. Heute Nachmittag werden wir der Landesregierung auch noch im Rahmen der Haushaltsberatung ganz andere Ermächtigungen gewähren, und ein Sperrvermerk ist hier auch nicht möglich - oder ich müsste mich täuschen.
Hinzu kommt, dass dieser Betrag Gegenstand der Vereinbarung mit den europäischen Gremien ist. Welches Signal nach Brüssel, nach Frankfurt und auch an die Kunden der Bank wäre es wohl, wenn die Länder hier offenkundig nicht den Vereinbarungen nachkämen, sondern sich gern die Garantieerhöhung und die Senkung der Aval-Gebühr genehmigen lassen, ohne ihren Teil zur Bewältigung der Situation beizutragen!
Das gilt genauso für die Nummer 2 des CDU-Antrags, mit welcher eine Begrenzung der Kreditaufnahme auf 75 % des maximalen Garantiebetrags für die bestehende Anstalt öffentlichen Rechts gefordert wird. Das hat genau dieselbe Wirkung und passt überhaupt nicht zu dem eigentlichen Anlass des Verfahrens, nämlich der Erhöhung des Garantierahmens von 7 Milliarden auf 10 Milliarden €.
Dass beide Beträge vielleicht mehr als ausreichen könnten, ist dabei eine ganz andere Frage, die wir hier und heute gar nicht beantworten können. Grundlegend bleiben die Vereinbarungen mit den europäischen Gremien, die gegenüber einer sofortigen Abwicklung der Bank - auch das ist aus den
Unterlagen nachvollziehbar - in der Wirkung mit all ihren Folgen die zu bevorzugende Lösung bleiben.
Nun zum FDP-Antrag. Es wäre gut gewesen, die schrecklich formulierte Begründung, die sich auch im Hamburger FDP-Antrag wiederfindet, wegzulassen. Immerhin haben Sie es im Gegensatz zu den Hamburger FDP-Leuten geschafft, sechs klare Punkte zu formulieren. Das macht es auch für mich ein bisschen einfacher.
Zum zweiten Punkt, Konzept für die Privatisierung: Ich verweise hier auf die allerletzte Seite der Vorlage und deren letzten Abschnitt, in dem es heißt:
„Die nähere Ausgestaltung der Vorbereitung, etwaige Überlegungen über die Art und Weise des Verkaufs sowie Überlegungen hinsichtlich etwaiger Erwerber werden in den kommenden Monaten zu definieren sein.“
Die Ministerin hat dazu eben noch einmal Stellung bezogen. Sie sollten der Landesregierung an dieser Stelle die erforderliche Zeit geben, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das ist natürlich etwas anderes als eine Sofortabwicklung, wie Sie sie fordern.
Zum dritten Punkt, Ermittlung des konkreten Finanzmittelbedarfs: Das sind bis zu 10 Milliarden € bei der finfo und bis zu 6,2 Milliarden € bei der hsh portfoliomanagement AöR - das wissen wir -, ganz wie mit den EU-Instanzen vereinbart. Entsprechend muss die Ermächtigung ausgestaltet sein. Ich wiederhole: Welch fatales Signal wäre es, wenn die Länder deutlich machten, dass sie nicht für die Summen der Vereinbarungen eintreten!
- Doch, natürlich. - Welcher Betrag davon tatsächlich fällig wird - auch das ist hier von der Ministerin schon genannt worden -, steht in der Tat auf einem ganz anderen Blatt. Das könnte im weiteren Verlauf natürlich zu einer Absenkung des Kreditrahmens führen - das hat Frau Heinold auch ausgeführt -, aber eben zu einem späteren Zeitpunkt.
Damit zum vierten Punkt, Begrenzung der Kreditermächtigungen auf 10 Milliarden €: Da wiederhole ich mich: Wir haben die 10-Milliarden-€-Garantiesumme beantragt, und die europäischen In
- Herr Kubicki, die Alternative dazu wäre die sofortige Abwicklung der Bank. Das würde für alle Beteiligten - das müsste auch Ihr Kollege wissen, der am Tresorverfahren wahrscheinlich teilgenommen hat - definitiv noch teurer werden.
- Doch, natürlich. Das kann man vielleicht unterschiedlich interpretieren. Es ist natürlich schwierig, wenn man aus den Unterlagen nicht zitieren darf.
Fünfter Punkt, zeitlich enge Befristung der Kreditermächtigungen: Das ist nett gesagt, es müssen aber erst alle Positionen verwertet und abgerechnet sein. Wie lange das dauert, da liefert vielleicht nur die WestLB Anhaltspunkte. Es erschließt sich von selbst, dass beide Anstalten nicht aus Selbstzweck gegründet werden, sondern nach Zweckerfüllung aufzulösen sind.
Punkt sechs, zeitnahe Berichterstattung: Das macht die Landesregierung bereits sehr detailliert und in vorbildhafter Weise. Ich bin sicher, sie wird das auch weiter tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bringen hier eine schwierige Entscheidung auf den Weg zur Beschlussfassung am kommenden Freitag. Diese Entscheidung wird das Land unzweifelhaft viel Geld kosten. Die Fehler, die zu dieser Situation geführt haben, sind aber vor zehn Jahren gemacht worden und nicht heute.
Auch wenn die Bank heute besser dasteht als noch vor wenigen Jahren, kann sie sich aus eigener Kraft nicht retten. Das wissen wir. Es ist unsere Aufgabe, den Vermögenschaden für die Landeskasse möglichst gering zu halten. Es geht nicht um Blankoschecks, sondern um Handlungsfähigkeit und um die Erfüllung der Vereinbarungen mit den europäischen Instanzen.
Die Volksbanken werben damit, den Weg frei zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das sollten wir tun und uns nicht vor der Verantwortung drücken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung, die wir in diesen Tagen zur HSH Nordbank treffen müssen, ist die schwerste Entscheidung in dieser Wahlperiode und - andere Kollegen haben das in den letzten Tagen schon gesagt - wahrscheinlich eine der schwersten Entscheidungen in der Geschichte unseres Landes überhaupt.
Die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein zur Verständigung mit der EU-Kommission ist der Anfang vom Ende der HSH Nordbank im Eigentum der Länder. Es geht darum, mit wie wenig Schaden wir aus der Bank aussteigen können, nicht um ein Weiterso mit vagen Hoffnungen, wie es vielleicht bei der Entscheidung zur 10 -Milliarden-Garantie 2009 der Fall war. Entweder führt die Abspaltung der faulen Kredite dazu, dass sich die operative Bank privatisiert erholt, oder sie wird abgewickelt.