Es gibt durchaus Standorte, an denen wir zwei Gymnasien haben, ein G-8-Gymnasium und ein G-9-Gymnasium,
und an denen das Vorhalten eines G-9-Gymnasiums die Existenz eines G-8-Gymnasiums gefährdet. Ich bitte, Ihren Blick einmal nach Schleswig zu wenden.
Wenn Sie das schon so darstellen, dann stellen Sie wenigstens das, was ich gesagt habe, auch so dar, wie ich es gesagt habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sagt denn eigentlich, dass die Frage der Zeit innerhalb einer Schule eine Strukturdebatte ist? Wir reden doch nicht davon. Eine Strukturdebatte wäre es, die Gymnasien aufzulösen und sie alle in Gemeinschaftsschulen zu überführen.
- Nein, das will niemand! Deswegen müssen die Gymnasien auch so arbeiten wie die Gemeinschaftsschulen.
- Jetzt regen Sie sich doch nicht so auf! Es haben sich doch gar nicht so viele Gymnasien entschieden.
(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich rege mich gar nicht auf! Wenn ich mich aufrege, sieht das anders aus!)
Denn die Entscheidung, die da gefallen ist, war eigentlich eine Entscheidung, die auch auf Grundlage der äußeren Rahmenbedingungen von Gymnasien stattgefunden hat.
Sie tun im Augenblick so, als gäbe es diese Debatte nicht. Ich bitte Sie: Gehen Sie einmal in die Schulen, reden Sie mit den Eltern, reden Sie mit den Lehrkräften, sprechen Sie einmal mit dem Philologenverband. Sie wünschen sich in der Tat die Wahlfreiheit zurück, weil sie feststellen, dass in vielen Bereichen ein Bedarf an G 9 vorhanden ist. Ich will es noch einmal sagen: Es geht nicht darum, G 8 zu verurteilen, sondern lediglich darum, dem Bedarf der Eltern nachzukommen, die sich wünschen, dass ihre Kinder ein bisschen mehr Zeit haben, um das Abitur an einem Gymnasium zu erreichen. Das ist der Hintergrund dieses Antrages. Es gibt keine Hetzkampagnen der Eltern untereinander.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1648 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie der Piratenfraktion. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Kollegen von FDP und CDU.
- Auch der Kollege Dr. Breyer von der Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf nicht angenommen.
sam Mitglieder des Boxclubs ‘78 Eckernförde auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Kieler Landeshaus!
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3500
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3537
c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3539
d) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter
Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile der Kollegin Beate Raudies von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute drei Gesetzentwürfe vor, mit denen wir dringend erforderliche Änderungen des Wahlrechts und der Kommunalverfassung umsetzen wollen. Da es dem Ältestenrat gefallen hat, die Aussprache zusammenzufassen, will ich mich in meiner Rede auf einige wenige Punkte beschränken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts sind eine Anpassung an rechtliche Entwicklungen und dienen der Vereinheitlichung von Vorschriften. Das gilt zum Beispiel für das Sesshaftigkeitserfordernis und die Erweiterung des Landeswahlausschusses um zwei Richterinnen und Richter.
Ein wichtiges Anliegen ist uns auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in wahlrechtliche Bestimmungen.
- Danke! - Deswegen ist die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen, die unter Betreuung stehen, für uns ein wichtiges Anliegen.
Die Ergänzung der Wahlzettel um Parteisymbole hilft Menschen mit Sehbehinderung und den rund 250.000 funktionalen Analphabeten in unserem Land.