- Ja und? - Ist das weniger wert? - Im Zusammenhang mit der Tischvorlage haben wir gesagt, dass wir sogar bereit sind, eine Sondersitzung einzuberufen.
- Ja, oh! Es bestand aber kein Diskussionsbedarf, und damit war das Thema durch. Heute können wir aber auch darüber reden. Das ist gut, dann reden wir mehr in der Öffentlichkeit; soweit die Öffentlichkeit hier ist, herzlich Willkommen. Einen Satz fand ich eben sehr bemerkenswert.
Zunächst einmal darf ich Ihnen gratulieren. Sie sind der erste Mensch, der mir vorgehalten hat, eine Mauer des Schweigens darzustellen. Das ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich so eine hatte.
Herr Kollege Koch, können Sie sich vielleicht an die letzte Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erinnern, bei der ich im Rahmen der Analyse Ihres Änderungsent
wurfs ausführlich und unter Aufzählung aller Punkte dargelegt habe, warum Ihr Änderungsantrag uns weiter voneinander entfernt? - Können Sie sich daran erinnern?
(Christopher Vogt [FDP]: Alle Anwesenden haben das in guter Erinnerung!- Peter Leh- nert [CDU]: Wir sind teilweise noch in Be- handlung! - Heiterkeit)
Sie haben bestimmte Punkte aufgezählt, bestimmte Punkte wurden aber gar nicht mehr thematisiert. Sie waren es auch nicht wert, thematisiert zu werden. Ein Beispiel dafür ist das Thema der Gleichstellungsbeauftragten, denn wir ändern diesen Punkt gar nicht.
Ich finde es bemerkenswert, dass wir hier in der Form von Pro und Kontra darüber sprechen. Unterschwellig wird unterstellt, wir würden etwas ändern. De facto ändern wir nichts. Diese Damen, denn ich glaube, es sind immer Damen, können ihre Arbeit in bewährter Art und Weise fortführen. Allerdings sind die Gleichstellungsbeauftragten nicht dafür zuständig, weibliche Bürgermeisterinnen zu bestimmen. Sie sind auch nicht dafür zuständig, weibliche Mitglieder für die Gemeindevertretung zu bestimmen. Soweit ich weiß, machen das immer noch die Wähler und die Parteien, die die Kandidaten im Vorweg aufstellen.
- Und die Wählerinnen. Dann habe ich eben den bemerkenswerten Satz gehört, dass Demokratie nicht auf freiwilliger Basis bestehen sollte. Ich bin schon gespannt auf den nächsten Antrag auf Einführung der Wahlpflicht. Das kann ja wohl nicht angehen. Demokratie ist natürlich eine freiwillige Angelegenheit. Es ist freiwillig, mitzumachen, Anträge zu stellen und sich zu engagieren. Wir sind dazu aufgerufen, Leute dafür zu begeistern, es ihnen aber nicht vorzuschreiben.
Deshalb sehe ich es völlig unkritisch, wenn man eine Muss-Bestimmung im Zusammenhang mit den Jugendlichen herausstreicht, wenn Sie hier bestätigen, dass es Kommunen gibt, in denen das gut läuft. Wir alle sind durch unsere Fraktionen in den Kommunen vertreten. Wir alle können vor Ort die
- Man sieht es doch. Fassen Sie sich an die eigene Nase. Hat Ihre Fraktion DIE LINKE das an irgendeiner Stelle eingebracht?
Weiter geht’s: Uns liegt noch ein Antrag von der SPD vor, den wir ablehnen werden. Hier geht es um eine Lex Amt Großer Plöner See. Es kann nicht angehen, dass wir in ein Gesetz eine Spezialregelung aufnehmen, nur weil es vor Ort irgendwo einmal hakt.
- Nein, ich denke, das geht nicht. Sonst haben wir auf einmal Tausende von Paragraphen, weil wir jeden Einzelfall im Gesetz regeln wollen.
Außerdem sind die Grünen meistens für Runde Tische. Das kann man doch dort machen. Soweit ich weiß, gibt es in diesem Zusammenhang sogar Gespräche, und man sollte vielleicht erst einmal die Ergebnisse abwarten, bevor wir etwas vorschreiben.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat Frau Abgeordnete Ursula Sassen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Hauptaufgabenfeld liegt in einem anderen Bereich. Daher bin ich in diesen Detailfragen nicht ganz so firm, das gebe ich gern zu. Ich möchte aber an die Debatte aus den Jahren 2007/2008 erinnern. Wir hatten ein großes Interesse daran, dass die Gemeinde St. Peter-Ording, die nur knapp über 4.000 Einwohner hatte, einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten durfte, weil wir der Auffassung waren, dass es nicht sein könne, dass eine Gemeinde mit über einer Million Übernachtungen und mit einem so großen Aufgabenbereich gleich behandelt wird wie eine normale Gemeinde mit 4.000 Einwohnern.
Damals habe ich offene Ohren gefunden, und zwar in der SPD, beim geschätzten Kollegen Klaus-Peter Puls, dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses. Dann hat mich Herr Hildebrand unter
stützt. In meiner Erinnerung gab es in dem Text eine etwas schwammige Möglichkeit der Interpretation. Das war nicht klar formuliert. Ich bin froh und dankbar, dass dies hier korrigiert wird und dass wir Klarheit schaffen.
Der damalige Innenminister Lothar Hay ist dieser Bitte nachgekommen. Wir haben einen hauptamtlichen Bürgermeister. Weil man immer Angst vor Präzedenzfallen hat, wurde zu einer Eselsbrücke gegriffen, die besagt, dass dies an einen Tourismusdirektor gekoppelt ist. Das wäre nie möglich gewesen, wenn es nicht damals schon im Raum stand, dass die Formulierung nicht ganz sauber ist und dass man die Gemeinden nicht nur nach ihrer Einwohnerzahl beurteilen kann. Die Kläranlage ist aufgrund des Tourismus auf 30.000 Einwohner ausgelegt, nicht nur auf 4.500 Einwohner. Das sage ich nur zur Erinnerung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Dreiminutenbeiträge liegen nicht vor. Daher erteile ich für die Landesregierung Herrn Innenminister Klaus Schlie das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange hat die Diskussion gewährt. Ich hätte gern auch im Ausschuss an einer solchen intensiven Diskussion teilgenommen, aber wir führen sie jetzt heute. Ich möchte betonen - insofern komme ich auf die hier am 24. August letzten Jahres geführte Debatte zurück -, dass ich weiterhin der Auffassung bin, dass das Gesetz in weiten Teilen von einem verbands- und parteiübergreifenden Konsens getragen wird. Mir ist das wichtig, weil hier theoretisch ein anderer Eindruck entstehen könnte aufgrund der Meinungsäußerungen von einigen wenigen, die hier vorgetragen haben.
Das hat sowohl die im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführte schriftliche und mündliche Anhörung der Verbände als auch die Diskussion im politischen Raum gezeigt. Im Rahmen dieser Diskussion sind sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung wie auch die Fraktionsentwürfe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehend geprüft und abgewogen worden. Die kommunalen Landesverbände, die von Anfang an - das heißt, von den ersten Vorüberlegungen zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts bis hin zur Vorlage des Gesetzentwurfs - ununterbrochen eingebunden
waren, haben ihre Stellungnahmen ausführlich vorbereitet und vortragen können. Dabei sind auch ihre Vorschläge und Ideen in den Gesetzentwurf eingeflossen oder auch Änderungen gestrichen worden, wie das eben im Gesetzgebungsverfahren ist.
Externe Sachverständige haben im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörung dargelegt, dass die vorgeschlagene Lösung den Anforderungen aus dem Urteil des schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2010 an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Aufgabenbestands der Ämter dem Grunde nach gerecht wird und jedenfalls keine ernst zu nehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Lassen Sie mich dies kurz näher erläutern: Ganz und gar nicht nachvollziehen konnte ich die im Rahmen der Ausschussberatungen geäußerten Bedenken - auch heute von Einzelnen wieder vorgetragen - hinsichtlich der vorgesehenen Zulassung von amtsinternen Zweckverbänden. Ich halte weiterhin nachdrücklich an der Auffassung fest, dass diese verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Schon die im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit vorgesehene beschränkte Möglichkeit der Aufgabenübertragung verhindert, dass sich Zweckverbände zu Gemeindeverbänden entwickeln können.
Das hatte auch das Landesverfassungsgericht unter Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1979 berücksichtigt. Es hatte den Zweckverband als Gegenmodell der Gebietskörperschaft Kreis herausgestellt und ihn ausdrücklich nicht als Gemeindeverband eingestuft. Ich teile auch nicht die Befürchtung, dass sich die Gemeinden durch die Gründung einer Vielzahl von Zweckverbänden ihres Aufgabenbestands und damit ihrer Verantwortung und Pflicht zur Selbstverwaltung entledigen wollen. Die kommunalen Vertreter vor Ort sind vielmehr gewillt, ihre politischen Entscheidungen selbst zu treffen. Daran besteht aus meiner Sicht überhaupt kein Zweifel. Im Übrigen ist schon darauf hingewiesen worden, dass diese amtsinternen Zweckverbände auch der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedürfen, und damit auch gesteuert und rechtlich überprüft werden.
Auch die im Zusammenhang mit der Diskussion um die Zweckverbände geäußerte Kritik an der Verpflichtung, dass Zweckverbände amtsangehöriger Gemeinden eines Amtes die Verwaltung des Amtes in Anspruch nehmen müssen, läuft ins Leere. Es wird dabei verkannt, dass lediglich die Durchführung der übertragenden Aufgaben dem Amt obliegt. Das ist genau die Aufgabe, die die
Ämterverfassung originär vorsieht. Insofern bin ich froh, dass diese Vorschläge so erhalten geblieben sind.
Der Vorschlag der Landesregierung, im Rahmen der Änderung der Amtsordnung auch die Zusammensetzung der Amtsausschüsse mit dem Ziel zu verändern, die Anzahl der Mitglieder stärker zu begrenzen und Stimmkontingente einzuführen, hat in der weiteren Diskussion keine Mehrheit gefunden. Damit bleibt es bei der bisherigen Zusammensetzung der Amtsausschüsse. Ich verhehle nicht, dass ich mit Blick auf die Praxis und unter Berücksichtigung der zukünftig begrenzten Aufgabenübertragungsmöglichkeiten nach wie vor die vorgeschlagene Änderung für sinnvoll und gut erachte.
- Es wäre auch fatal, wenn ich meinen eigenen Gesetzentwurf nicht mehr als sinnvoll erachten würde. Gleichwohl trage ich den geschlossenen Kompromiss, der nicht nur auf das Votum der Fraktionen zurückzuführen ist, sondern natürlich auch draußen in der kommunalen Familie breit diskutiert worden ist und Rückhalt gefunden hat, selbstverständlich mit.
Im Laufe der eingehenden Beratungen des Gesetzentwurfs ist auch deutlich geworden, dass die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der kommunalen Gebietsstruktur in unserem Lande darum geht es - völlig unberechtigt ist. Auch die Vorstellung, quasi im Rahmen einer Gebietsreform die Strukturen auf kommunaler Ebene völlig neu ordnen zu müssen, wird parteiübergreifend mit breitester Mehrheit abgelehnt. Ein klares zukunftsfähiges Konzept war jedenfalls für keinen Beteiligten hinter dieser Vorstellung erkennbar. Es hat dabei auch mindestens drei Wechsel gegeben, unter anderem den Vorschlag, wieder zum Thing zurückzugehen. Herrn Dr. Tietzes lasse ich einmal außen vor, das wäre der vierte gewesen.
Dies war auch den Hinweisen der Gutachter im Rahmen der mündlichen Ausschussanhörung zu entnehmen. Dort wurde ebenso deutlich, dass sich die kommunalen Strukturen in unserem Land bewährt haben. Der Verlauf der zahlreichen von mir angestoßenen Regionalkonferenzen mit Hunderten von Teilnehmern zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat zudem deutlich bestätigt, dass eine Strukturveränderung großen Umfangs von den Menschen vor Ort nicht gewollt ist. Angesichts dessen bin ich schon sehr überrascht, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SSW an ihren gebietsreformerischen Vorstellungen festhalten wollen.