Zum einen zum Thema hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte! Sie werden sich vielleicht erinnern können, dass wir vor nicht allzu langer Zeit noch die Grenze von 10.000 bei den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten hatten. Auch das hat nicht dazu geführt, dass das Land in eine finanzielle Katastrophe geraten ist oder dass alle Verwaltungsvorgänge dort gestoppt worden wären. Daher leisten hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte eine richtige und wichtige Aufgabe. Im Prinzip hätten wir die Grenze nicht auf 10.000, sondern auf 8.000 Einwohner setzen müssen, weil es auch dort eine hauptamtliche Verwaltung gibt. Das wäre eigentlich sachgerecht, nichts anderes.
Zum Zweiten: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wenn dieser zweite Satz, der ja auf bestimmte Verfahren in den §§ 16 a, b, c, d, e,f GO ff. Bezug nimmt und darüber hinausgehen soll, tatsächlich so unwichtig und so belanglos ist und man doch vor Ort alles macht, dann könnten Sie ihn im Prinzip doch auch stehen lassen. Dann sorgt das natürlich für Klarheit.
Und zum letzten Punkt. Frau Spoorendonk hat ja treffend beschrieben, wie die Situation in den Gemeindevertretungen ist. Ich habe hohe Achtung vor den Gemeindevertreterinnen und -vertretern, auch vor den Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft, die das alles in ihrer Freizeit leisten. Allerdings haben wir mittlerweile Strukturen - diese sind nicht nur vor Ort selbst geschaffen worden, sondern auch durch die Landesgesetzgebung -, die es für viele Menschen kaum noch handhabbar machen, dieses Mandat ausüben zu können. Genau daran liegt es ja auch, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner das machen, weil sich ein normaler Arbeitnehmer das zeitlich gar nicht mehr leisten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man dann natürlich auch einmal über Strukturen reden, weil sich das Land und auch die Einwohnerschaft verändert. Nur zu sagen: „Das war schon immer so,
und das soll auch so bleiben“ - ich kann mich da an eine interessante Veranstaltung des Landkreistags in Plön vor nicht allzu langer Zeit erinnern -, das ist ein bisschen zu einfach.
Herr Kalinka, Sie haben eben von mehr Freiheit, mehr Bürgerentscheiden gesprochen. Dazu sage ich zum einen: Der Gesetzentwurf des Innenministers war ja nichts Unfreies in Bezug auf die Verwaltungsgemeinschaft. Und zum Zweiten: Wenn Sie für mehr Bürgernähe, für mehr Entscheide vor Ort sind, dann frage ich mich, warum Sie unseren Vorschlägen zu § 18 a, b, c, d, e, f, g GO, wo es um mehr Bürgerbeteiligung, um mehr Bürgerentscheide in den Kommunen geht und darum, die Schranken, die wir im Gesetz haben, ein Stückweit zu senken, dann nicht gefolgt sind. Das ist wirklich sehr widersprüchlich, was Sie hier vortragen.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Heinz-Werner Jezewski das Wort. Es geht der Reihenfolge nach.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kalinka, Sie haben es wieder geschafft. Einen Punkt will ich so nicht stehen lassen: Dass eine Frau im öffentlichen Dienst in den Kommunen in Schleswig-Holstein genauso viel verdient wie ein Mann, der die gleiche Arbeit leistet, ist eine Selbstverständlichkeit und nicht eine Errungenschaft der CDU/FDP-Regierung.
(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Das hat auch keiner gesagt! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das steht im Gesetz!)
- Genau, es steht im Gesetz. Es ist aber eine Selbstverständlichkeit. Wir haben ja gestern gehört, Selbstverständlichkeiten sollte man nicht ins Gesetz schreiben. Das ist richtig.
Aber wir können uns darüber unterhalten, ob die Gleichstellungsbeauftragten jetzt die idealen Bedingungen geschaffen haben und ihre Arbeit kurz vor Vollendung steht. Wenn genauso viele Frauen in schleswig-holsteinischen Kommunen in Führungspositionen sind wie Männer, wenn wir genauso viele Bürgermeisterinnen wie Bürgermeister, genauso viele Stadträtinnen wie Stadträte haben, dann können wir darüber nachdenken.
Wir haben vier kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein und keine Oberbürgermeisterin. Das muss man einmal sagen. Schauen Sie doch einmal in die Verwaltung der kreisfreien Städte und der anderen Gemeinden. Wie viele Bürgermeisterinnen, wie viele Sachgebietsleiterinnen haben wir denn? Da kommen wir noch lange nicht an 50 %. Wenn wir da bei einem Frauenanteil von über 50 % sind, dann können wir über Gleichstellungsbeauftragte anders diskutieren, aber nicht vorher. Das, finde ich, muss gesagt werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Kalinka, Sie haben es wieder einmal geschafft, uns alle hier ein bisschen aufzubringen. Sie haben von kommunaler Demokratie gesprochen. Kommunale Demokratie entsteht, wenn wir auch Beteiligung einräumen. Beteiligung bedeutet, dass sie auch ernsthaft gemeint ist und nicht auf Freiwilligkeit besteht. Deswegen fordern wir immer noch und weiterhin ein, dass § 47 f GO genauso bleibt, wie er schon einmal bestanden hat. Sie gehen davon aus, dass das alles auf freiwilliger Ebene geschehen kann. Sie wissen ganz genau, dass das nicht geschieht, dass auf kommunaler Ebene die Beteiligungsrechte - wir haben dazu auch mehrere Anfragen gemacht und Anhörungen durchgeführt - auch mit der vorherigen gesetzlichen Regelung nicht entstanden sind und dass wir da immer noch Aufholbedarf haben.
Es gibt einige Kommunen, wo das großartig läuft. Ahrensburg ist hier zu nennen, wo die kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wunderbar läuft, aber es ist im ganzen Land noch nicht so weit.
Wir werden auch dieses leider handwerklich wieder schlecht Gemachte ändern müssen. Erst aufgrund unseres Antrags haben Sie sich bemüht, wieder einen Halbsatz in den Gesetzentwurf hineinzubrin
Wie gesagt, die Liste der Aufgaben nach dem 6. Mai verlängert sich dadurch nur. Aber wir nehmen diesen Rucksack mit. Gehen Sie davon aus, dass wir das alles nach dem 6. Mai wieder verändern werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Wahlen nah sind, so möchte ich doch darum bitten, hier keine Legendenbildung zu betreiben. Frau Nicolaisen, Sie haben die Opposition angesprochen. Ich kann nur für die SPD sprechen, und ich werde nur für die SPD sprechen. Wir sitzen zusammen in einem Ausschuss. An welcher Stelle haben Sie in unserem Gesetzentwurf gelesen, dass wir die gemeindliche Ebene in irgendeiner Weise entmachten wollen?
Sie wollen Aufgaben vom Amtsausschuss in Zweckverbände verlagern. Wir wollen diese Aufgaben an die Gemeinden zurückgeben. Wieso schwächt dies die gemeindliche Ebene?
Wir sind für eine Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 4.000 und 8.000. Erklären Sie mir bitte, warum eine Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Demokratie vor Ort schwächt. Das steht nicht in unserem Gesetzentwurf.
Wir sind dafür, die formalen Hürden bei Bürgerentscheiden zu senken. Wieso schwächt dies die Demokratie vor Ort? - Das kann ich nicht verstehen. Wir sind dafür, wofür übrigens auch der Innenminister war und wofür auch der ursprüngliche Gesetzentwurf war, dass sich im Amtsausschuss
stärker die Einwohnerzahlen und die Anzahl der Wählerinnen und Wähler widerspiegeln, indem die Amtsausschusssitze entsprechende Stimmgewichte bekommen. Wir fanden, dass dies ein sehr vernünftiger Kompromiss im Zusammenhang mit der Direktwahl der Amtsausschussmitglieder war, die wir auch nicht wollen, um das ganz klar zu sagen. Wir wollen diese aus vielen Gründen nicht, weil dies unter anderem die kommunale Ebene zementieren würde, wie es auch von dem Kollegen Habeck, der nicht hier ist, konstatiert wurde.
Wir wollen keine Direktwahl der Amtsausschussmitglieder. Herr Kollege Kalinka, Sie haben gesagt, dass Sie sich intensiv mit den Gesetzentwürfen beschäftigt haben. Daher wundern mich Ihre Nachfragen. Sie können daran sehen, dass wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf hätten machen können, wenn Sie es gewollt hätten.
- Entschuldigung, das war Ihr rhetorischer Trick. Ich bin bereit zu lernen, wir haben vielleicht noch länger die Gelegenheit, darüber zu reden.
Sie sehen also, dass in unserem Gesetzentwurf gar nicht das steht, was hier in die Debatte hineingepackt worden ist. Wir haben versucht, angesichts der verkürzten Wahlperiode eine vernünftige Kompromisslinie zu verfolgen. Deshalb schließe ich meinen Beitrag so, wie der Kollege Rother angefangen hat. Wir haben Kompromissangebote gemacht. Aus Ihren Reaktionen kann ich lesen, dass Sie diese leider teilweise gar nicht wahrgenommen haben, denn sonst hätten Sie einige Redebeiträge nicht so gehalten. Das finde ich sehr bedauerlich, aber Sie sollten nicht mit dem Motto in den Wahlkampf ziehen, die SPD würde die gemeindliche Ebene schwächen wollen oder so ähnlich. Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um alle darüber aufzuklären, was wir wollen und was wir nicht wollen. Das tat vielleicht not.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Koch von der FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert. Wir reden hier jetzt ausführlich über das Thema, und das ist auch sehr schön. Im Ausschuss sind CDU und FPD aber auf eine Mauer des Schweigens gestoßen. Dort wurde kein einziger Punkt thematisiert.
Wir haben diesen Punkt tatsächlich mehrmals vertagt, das ist richtig. Wir haben dann von unserer Seite aus Vorschläge und Änderungsanträge erarbeitet und im Ausschuss vorgelegt. Natürlich lagen dort auch schon die Anträge der anderen Fraktionen vor.