Dies war auch den Hinweisen der Gutachter im Rahmen der mündlichen Ausschussanhörung zu entnehmen. Dort wurde ebenso deutlich, dass sich die kommunalen Strukturen in unserem Land bewährt haben. Der Verlauf der zahlreichen von mir angestoßenen Regionalkonferenzen mit Hunderten von Teilnehmern zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat zudem deutlich bestätigt, dass eine Strukturveränderung großen Umfangs von den Menschen vor Ort nicht gewollt ist. Angesichts dessen bin ich schon sehr überrascht, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SSW an ihren gebietsreformerischen Vorstellungen festhalten wollen.
Im Übrigen sind natürlich freiwillige Gebietsstrukturreformen möglich - schon nach der geltenden Rechtslage. Wir haben auch die eine oder andere Diskussion im Land. Wenn dies freiwillig gewollt ist, ist das möglich. Das ist aber etwas anderes - das ist in dieser Debatte sehr deutlich geworden - als Zwang zur Gebietsreform durch die Hintertür. Nichts anderes ist die Direktwahl der Amtsausschüsse. Dann schaffen Sie von den Grünen nämlich auch noch zusätzlich eine neue, und zwar zusätzliche Gebietsebene. Das haben Sie nur noch nicht kapiert.
Da gibt es nämlich nach wie vor die Ebene der Gemeinde, dann gibt es die Ebene einer neuen Gebietskörperschaft - das ist die Ebene des Amtes -, dann gibt es die Ebene der Kreise und dann geht es weiter. Das haben Sie eben noch nicht verstanden. Das ist auch schwierig zu durchdringen, aber wir haben in den nächsten fünf Jahren Zeit genug, das miteinander zu klären.
Meine Damen und Herren, ich verstehe nun die Diskussion über die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten überhaupt nicht. Sie haben irgendwie einmal mitbekommen, dass es in den Regionalkonferenzen dazu eine Diskussion gegeben hat, aber Sie haben nie irgendwo in einem der Entwürfe für die Änderung des kommunalen Verfassungsrechts die Streichung der Hauptamtlichkeit gefunden. Trotzdem haben Sie dazu Anträge gestellt. Selbst in der letzten Innen- und Rechtsausschusssitzung, als wir versucht haben, Ihnen das noch einmal zu erklären, haben Sie gesagt: Oh. Aber es ist so. Es hat sich daran nichts geändert. Deswegen ist die Diskussion so überflüssig wie ein Kropf. Es ist eigentlich nur ein Ablenken von der eigenen Unzulänglichkeit.
Genauso ist es mit § 47 f der Gemeindeordnung, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Natürlich ist das miteinander diskutiert worden. Es ist gar keine Frage. Das war eine Forderung aus dem kommunalen Bereich. Was steht jetzt im § 47 f?
- Das ist das Problem, dass Sie es nicht begreifen und dass Sie glauben, dass nichts darin steht. Deshalb lese ich Ihnen das noch einmal vor. Mit Genehmigung der Präsidentin zitiere ich einmal, was da jetzt drinsteht.
„Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen … Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.“
Herr Abgeordneter Dr. Tietze, ich weiß, dass wir den zweiten Satz in Absatz 1 gestrichen haben, weil es nicht notwendig ist, kluge Gemeindevertreter noch einmal gesetzlich zu zwingen, darüber nachzudenken, dass sie das, was in Absatz 2 steht, dass sie nämlich in geeigneter Weise darzulegen haben, wie sie Kinder und Jugendliche beteiligen, und ihnen das extra noch einmal zu sagen. Das wissen die, das können die auch. Wir trauen ihnen das jedenfalls zu und müssen dazu keine gesetzliche Regelung schaffen.
- Nein, wir haben in den Ausschussberatungen schon den Versuch unternommen, Ihnen das zu erklären. Das ist nicht gelungen. Das wird mir heute auch nicht gelingen.
(Christopher Vogt [FDP]: Die Hoffnung stirbt zuletzt! - Serpil Midyatli [SPD]: Das kann nur an Ihrer Politik liegen!)
Das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, wird von unserem Willen getragen, die bewährten kommunalen Grundstrukturen im Land im Konsens mit der Kommunalpolitik vor Ort zu erhalten und zu stärken.
Wir wollen die Ämter in ihrer bisherigen Aufgabenstellung unterstützen und haben dazu entsprechend der Vorgaben des Landesverfassungsgerichts einen praktikablen und rechtssicheren Weg gefunden, die Möglichkeit der Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter in quantitativer sowie in qualitativer Hinsicht einzuschränken und damit die Entwicklung der Ämter zu Gemeindeverbänden zu unterbinden. Damit ist gesichert, dass eine der effektivsten und kostengünstigsten Kommunalverwaltungsstrukturen erhalten bleibt und nicht immer wieder eine Diskussion darüber entsteht, ob wir irgendwo eine Ebene haben, die nicht modern und zukunftssicher ausgerichtet ist. Die Ämter sind das als Verwaltungsebene auf jeden Fall.
Der Gesetzentwurf führt insgesamt - das ist ein wesentliches Anliegen der Koalition gewesen - zu mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunalpolitik vor Ort.
Das ist nämlich das, was uns grundsätzlich unterscheidet. Wir trauen den Menschen vor Ort, die sich ehrenamtlich engagieren, die gewählt werden übrigens von den Menschen vor Ort, zu, dass sie durch dieses Parlament nicht gesteuert werden, durch einige Auffassungen, sondern dass sie in eigener Verantwortung entscheiden und das durchsetzen. Dann stehen sie auch für die örtlichen Aufgaben ein. Das betrifft beispielsweise den Brandschutz. Was glauben Sie denn, was Sie machen, wenn Sie die Gebietsstrukturen zerstören? Dann zerstören Sie auch die Ebene und das Element der freiwilligen Leistungen vor Ort, der Ehrenamtlichkeit. Das wäre fatal, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beispielhaft für diese Entscheidungsfreiheit ist zu nennen, dass Gemeinden über 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner ohne eigene Verwaltung künftig selbst darüber entscheiden können, ob sie einen hauptamtlichen Bürgermeister haben wollen. Damit wird gerade den Bedürfnissen zentraler Orte entsprochen. Ich sage dies ganz bewusst, weil die SPD in einer Pressemitteilung unmittelbar nach der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 14. März 2012 einen gegenteiligen Eindruck erwecken wollte.
Dass ein so umfangreiches Änderungsgesetz in einzelnen Punkten politisch unterschiedlich beurteilt und hinterfragt wird, liegt in der Natur der Sache. Ich möchte aber noch einmal herausstellen, dass
wir einen übergreifenden Konsens gefunden haben und Sie jetzt vor der Abstimmung über ein Gesetzesvorhaben stehen, das die Eigenverantwortung der Kommunalpolitik stärken und der kommunalen Verwaltungspraxis Erleichterungen bringen wird. Eine zukunftsgerichtete Verwaltungsstruktur auch auf kommunaler Ebene wird damit gesichert.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rother, Sie haben nun versucht, künstlich Gegensätze aufzubauen. Ich finde, Ihnen ist das nicht gelungen. Deshalb richte ich zumindest an die SPD meinen Appell: Lassen Sie die wenigen Dissenspunkte, die im Übrigen überhaupt keine sind, außer Acht! Übernehmen Sie ein Stück Verantwortung, und stimmen Sie dem gesamten Gesetzgebungsvorhaben zu! Das wäre übrigens auch ein wichtiges Signal für eine sehr heterogene politische Landschaft im kommunalen Bereich.
Ihr Angebot, Herr Abgeordneter Rother, mit mir als Innenminister auch in der neuen Legislaturperiode zusammenzuarbeiten, nehme ich dankend an.
Der Minister hat die verabredete Redezeit um 8 Minuten 14 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen als Redezeit wieder neu zur Verfügung, allerdings liegen mir zurzeit keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich schließe damit die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Teil a) der Beschlussempfehlung, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW, Drucksache 17/1335. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt zu erklären. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Teil b) der Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Drucksache 17/966 (neu) - 2. Fassung. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Die Gegenprobe! - Das sind die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Damit ist der Antrag Drucksache 17/966 (neu) - 2. Fassung - abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Teil c) der Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Drucksache 17/967 (neu). Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Damit ist der Antrag Drucksache 17/967 (neu) abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zum Teil d), Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1291. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Enthaltungen? - Das sind die Stimmen von SPD und SSW. - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1291 abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Teil e), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1660. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW.
Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen der SPD. - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1660 abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zum Teil f), Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2408, abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt den Änderungsantrag ab? - Das sind die Stimmen von CDU, FDP und der LINKEN. - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2408, abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgetragenen Änderungen abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Damit ist der
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Teil g), Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1693. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion des SSW. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1693, abgelehnt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds