während die 12 Millionen € eine dauerhafte Verpflichtung wären, die dann weitergeht. Strukturell würde der Haushalt der Hansestadt Lübeck - das, was Sie ja alle immer wollen - durch die Stilllegung dieses Flughafens entlastet.
Ich möchte noch einmal etwas zu Torsten Albig sagen. Ich finde es wirklich toll. Als er Spitzenkandidat für die SPD geworden ist, hatte ich ein bisschen Angst, dass unser Verhältnis zur SPD schwieriger werden würde. Aber ich habe den Eindruck, es verändert sich zum Positiven.
Nicht nur da ist es so, sondern auch beim Glücksspiel. Auch bei der Schuldenbremse möchte ich daran erinnern, dass es Torsten Albig war, der am 2. Juni 2011 den ersten Aufschlag gemacht und als erster Sozialdemokrat gesagt hat, über die Schuldenbremse müsse man noch einmal reden. So schnell gehe das gar nicht. Vielleicht brauche man noch etwas länger Zeit. Man dürfe vor allen Dingen nicht bei der Bildung sparen. Insofern gehe ich jetzt auch sehr glücklich nach Hause und freue mich,
dass wir im Juni hoffentlich dann auch mit Herrn Albig zu gemeinsamen Positionen kommen werden, die dazu führen werden, dass es den Menschen, die in unserem Land Hilfe brauchen, auch besser geht und dass selbstverständlich auch der Flughafen Lübeck-Blankensee ab 2013 entsprechend abgewickelt wird. Das ist schön.
(Beifall bei der LINKEN - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Eine großartige Rede! - Weitere Zurufe von SPD und CDU)
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt. Ich lasse abstimmen über den Teil a) des Tagesordnungspunkts, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2251. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Moment, die Fraktion DIE LIN
KE hat sich völlig uneindeutig verhalten. Haben Sie dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt? - Sie haben zugestimmt? Das war vorhin nicht erkennbar.
Wer stimmt dagegen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/2251 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE abgelehnt.
Antrag zu Teil b) des Tagesordnungspunkts, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2278. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Damit ist der Antrag Drucksache 17/2278 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht der Landesregierung zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt vorlegen. Vor einem Jahr habe ich hier im Landtag das neue Konzept zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Frauenhäuser, Beratungsstellen und der Kooperations- und Interventionsarbeit bei häuslicher Gewalt umfassend erläutert. Der Beschluss dieses Hauses, in diesem Bereich 535.000 € zu sparen, hat das neue Konzept erforderlich gemacht. Es ist uns trotz der hohen Einsparsumme gelungen, das Finanzierungssystem für Frauenhäuser zu erhalten und sogar noch auszubauen.
Seit Januar haben die Frauenhäuser, das KIK und die Frauenberatungsstellen eine gemeinsame gesetzliche Finanzierungsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz. Damit haben alle Träger von Frauenfacheinrichtungen echte Finanz- und Planungssicherheit. Damit finden alle Frauen in SchleswigHolstein Zuflucht und müssen nicht - wie in ande
ren Bundesländern - erst eine Kostenübernahmeerklärung vorlegen. Damit gilt das Solidarsystem der Kommunen und des Landes für Frauen in Notsituationen auch weiterhin.
Dennoch war mit der Kürzung die Einstellung der Förderung zweier Frauenhäuser verbunden. An diesem Punkt setzt der Berichtsauftrag an. Aus dem Antrag spricht die Sorge, dass hilfesuchende Frauen und ihre Kinder in Lübeck keine Zuflucht mehr finden könnten. Daher lassen Sie mich zunächst versichern: Trotz des Abbaus von 36 Plätzen werden auch zukünftig alle Lübeckerinnen, die Schutz in einem Frauenhaus suchen, im verbleibenden Frauenhaus in Lübeck in der Regel aufgenommen werden können.
- Ich erkläre Ihnen das gleich. Gleichwohl ist ein Umdenken vonnöten. Eine Frau sollte ihre Suche nach Zuflucht in einem Frauenhaus nicht zu eng auf einen Ort wie Lübeck beschränken, sondern auch eine Zuflucht außerhalb in Betracht ziehen.
Wir finanzieren mit dem Finanzausgleichsgesetz und damit meine ich die Kommunen und das Land solidarisch 287 Frauenhausplätze im gesamten Landesgebiet. Wir müssen und wollen diese alle in den Blick nehmen und nicht nur die Lübecker Plätze. Auch muss nicht jede Frau wohnortnah untergebracht werden, manche Frauen wollen ausdrücklich nicht wohnortnah untergebracht werden. Die Statistiken belegen weiter, dass es für hilfesuchende Frauen grundsätzlich kein Problem ist, überregional Hilfe zu finden. Nur gut 50 % der Frauenhausbewohnerinnen kommen aus dem direkten Umland des Frauenhauses, alle anderen kommen von weiter her.
Damit die Frauenhäuser untereinander mit minimalem Aufwand sofort ersehen können, in welchem Frauenhaus noch Aufnahmekapazitäten vorhanden sind, habe ich Ende 2011 die Entwicklung und Installation einer Datenbank bei der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser angestoßen und gefördert. Diese Datenbank wird in den nächsten Tagen, also spätestens Ende dieses Monats oder Anfang März, den Frauenhäusern im Land zur Verfügung stehen. Die Frauenhäuser können damit auf einen Klick erkennen, wo zum Beispiel für eine Frau mit zwei Kindern Aufnahmekapazitäten in Schleswig-Holstein bestehen.
Die letzte reguläre Stichtagserhebung vom 20. Dezember 2011 hat ergeben, dass landesweit mehr als 50 freie Frauenhausplätze zur Verfügung standen. Ich will gleich betonen: Es handelt sich hier nicht um Überkapazitäten. Wir brauchen diese Luft, um Spitzen abzufangen. Aber wir sollten die Frauen nicht verängstigen und ihnen einreden, dass wir ihnen in Zukunft eine Zuflucht nicht mehr bieten können.
Am letzten Dienstag war das Frauenhaus Lübeck mit elf Plätzen überbelegt - zugegeben, das sind im Moment keine guten Zustände für die Frauen und Kinder. Diese lassen sich aber kurzfristig ändern, denn 14 Frauen mit ihren Kindern stammen aus Lübeck, zehn Frauen mit ihren Kindern kommen von außerhalb, die Hälfte aus anderen Bundesländern. Ich bedauere es, dass das Frauenhaus diese unnötige Situation massiv für politische Forderungen instrumentalisiert,
denn anderswo im Land gibt es genügend Frauenhausplätze. Allein im Frauenhaus in Rendsburg sind derzeit 17 von 22 Plätzen frei.
Ich komme zu einem zweiten Aspekt des Berichts, nämlich der Kostenerstattung für Frauen, die aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein kommen und bei uns in einem Frauenhaus aufgenommen werden. Der Berichtsauftrag hatte hier insbesondere Frauen aus Hamburg im Fokus. Eine bilaterale Regelung ausschließlich mit Hamburg konnte nicht erreicht werden. Die Gespräche haben ergeben, dass Hamburg aufgrund seiner Haushaltslage grundsätzlich keine anteiligen Kosten übernimmt. Das Problem der Kostenerstattung sollte vielmehr generell geregelt werden.
Wir haben deshalb auf der letzten Sitzung der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz in Plön Kostenerstattungsregelungen für Frauenhausaufenthalte für Frauen, die außerhalb ihres Herkunftslandes Zuflucht suchen, intensiv diskutiert. In einem einstimmigen Beschluss wird der Bund gebeten zu prüfen, ob und wie eine Regelung geschaffen werden kann, nach der auch bei zuwendungsfinanzierten Frauenhäusern Erstattungsansprüche für Frauen aus anderen Bundesländern bestehen.
An dieser Stelle betone ich: Bei uns haben alle Frauen die Möglichkeit, Zuflucht zu finden. In den meisten anderen Ländern ist die Aufnahme in ei
Bei uns haben die Träger Finanzsicherheit. Die Mitarbeiter können sich ganz auf die Frauen in der Notsituation konzentrieren. Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen, dass wir mit unserem Finanzierungssystem bundesweit vorbildlich sind.
Ich erwarte, dass der Bund in seinem für das zweite Quartal angekündigten Bericht Lösungsmöglichkeiten für die Kostenerstattungsproblematik aufzeigen wird. Denn an dem Ziel, den Zugang für auswärtige Frauen in schleswig-holsteinischen Frauenhäusern zu ermöglichen, halte ich ausdrücklich fest.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf die Lübecker Situation zu sprechen kommen. 40 Frauenhausplätze in Lübeck bei etwa 210.000 Einwohnern entsprechen einem Platz pro 5.250 Einwohnerinnen und Einwohnern. Landesweit kommt ein Frauenhausplatz dagegen auf 9.871 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Bundesdurchschnitt liegt die Relation bei 1:12.291. Lübeck steht also mehr als doppelt so gut dar.
Jeder Frauenhausplatz im Land wird mit 10.800 € gleich hoch gefördert. Hinzu kommt eine individuelle Mietkostenförderung. Das Autonome Frauenhaus Lübeck erhält mit 3.333 € die mit weitem Abstand höchste Mietkostenförderung pro Frauenhausplatz in Schleswig-Holstein. Ich wiederhole: 3.333 € Mietkostenförderung pro Platz. Im Landesdurchschnitt sind es lediglich 1.700 €. Insgesamt beträgt der Mietkostenzuschuss des Landes für das Autonome Frauenhaus damit mehr als 113.000 € jährlich. Vermieter der Immobilie eines ehemaligen Kasernengebäudes ist die städtische Lübecker Gesellschaft Trave.
Ich habe deshalb unter Bezug auf die vor drei Wochen in den „Lübecker Nachrichten“ geübte herbe Kritik des Lübecker Sozialsenators an unserem Haus einen Brief an Herrn Bürgermeister Saxe geschrieben und darauf hingewiesen, dass man für Lübeck eventuell mehr Spielraum hätte, wenn es möglich sei, diese Kosten zu mindern. Zum Vergleich: In Kiel beträgt die Mietkostenunterstützung
nur 1.731 € pro Platz, also etwa die Hälfte. Für die 26 Plätze dort beträgt der Mietkostenzuschuss 46.570 €. Fakt ist, dass das Autonome Frauenhaus mit gut 113.000 € für seine 34 der insgesamt vom Land geförderten 287 Frauenhausplätze knapp ein Viertel, 23 %, der gesamten Mietkostenzuschüsse für alle 14 geförderten Frauenhäuser in Höhe von 491.000 € erhält.