Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1934 federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
(Hans-Jörn Arp [CDU]: Frau Kollegin Spoo- rendonk hat mich etwas gefragt, und ich bin so höflich erzogen, dass ich ihr Antwort ge- be! - Heiterkeit)
Ich erteile der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Frau Abgordneten Katja Rathje-Hoffmann, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2011 vor.
Der Bericht umfasst die Monate Juli bis September. In diesem Zeitraum hat der Ausschuss insgesamt 89 neue Petitionen erhalten. In drei Sitzungen haben wir insgesamt 68 Petitionen abschließend beraten. Hiervon konnte rund ein Viertel ganz oder teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten entschieden werden.
Unter anderem hat sich der Petitionsausschuss gegen militärische Tiefflüge über dem Wattenmeer ausgesprochen und der Landesregierung empfohlen, sich in Verhandlungen mit der Bundesregierung sowie im Bundesrat für die Aufnahme der Gebiete Beltringharder Koog, Schobüller Bucht, Wobbenbüll und Nordstrand in die „Coastal Area“ einzusetzen. Aus Sicht des Ausschusses sind Tiefflüge mit dem Schutz des einzigartigen Naturraums Wattenmeer nur sehr schwer zu vereinbaren.
Einer unserer aktuellen Petitionsschwerpunkte ist das Beihilfewesen in Schleswig-Holstein. Immer mehr Beihilfeempfänger klagen über erhebliche Wartezeiten bei der Erstattung von Arztrechnungen. Sie befürchten, die Kosten, die teilweise mehrere Tausend Euro betragen können, selbst auslegen zu müssen, weil die Beihilfeanträge nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Im letzten Quartal haben wir zu dieser Problematik eine Vielzahl von Petitionen erhalten, und es treffen nach wie vor viele Beschwerden ein. Der Petitionsausschuss befasst sich im Moment intensiv mit diesem Thema und hat hierzu unter anderem eine Anhörung durchgeführt. Eine weitere Beratung ist für die nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses vorgesehen.
So viel in Kürze zum letzten Quartalsbericht und zu den Schwerpunkten unserer Petitionen, die alle im Bericht des Petitionsausschusses nachzulesen sind, den Sie alle erhalten haben. Wer ihn verbummelt hat, kann ihn im Internet nachlesen.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch vom erfolgreichen Start der Online-Petition in SchleswigHolstein berichten. Wie Sie vielleicht schon gehört haben - es ist auch in der Landtagszeitschrift erschienen -, gibt es jetzt die Online-Petition in Schleswig-Holstein. Das Angebot wurde bisher außerordentlich gut angenommen. Schon mehr als
vierzigmal haben Bürgerinnen und Bürger das neue Online-Formular auf der Website des Landtags genutzt, um dem Petitionsausschuss ihr Anliegen vorzutragen. Die Online-Petition stellt eine erhebliche Vereinfachung im Petitionsverfahren dar und ist ein wichtiger Schritt zu viel mehr Bürgernähe.
Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und bietet eine große Chance, Bürgerinnen und Bürger und Parlament näher zusammenzubringen und die parlamentarische Arbeit transparenter zu gestalten. Bisher mussten Petitionen immer eigenhändig unterschrieben werden, das heißt, das Einreichen einer Petition war nur in Form eines Briefes beziehungsweise Faxes möglich. Durch die Einführung der Online-Petition haben wir das bisherige Verfahren erweitert und damit das Petitionswesen in Schleswig-Holstein den heutigen Kommunikationsbedürfnissen angepasst.
Als nächsten Schritt plant der Petitionsausschuss im kommenden Jahr die Einführung der öffentlichen Petition. Wir wollen damit die Bürgerbeteiligung als wichtigen Bestandteil einer lebendigen Demokratie stärken. Das ist notwendig, wenn man sich das alles mit den Beteiligungen anguckt.
Die öffentliche Petition soll in Zukunft ermöglichen, auf der Homepage des Landtags eine breite Öffentlichkeit über Petitionen von allgemeinem Interesse zu informieren und diese von Unterstützern mitzeichnen zu lassen.
Auf ein Online-Diskussionsforum wie im Bundestag werden wir allerdings schweren Herzens verzichten, da eine regelmäßige Kontrolle und Auswertung ohne zusätzlichen Personalaufwand nicht leistbar wäre.
Wie bisher möchte der Ausschuss aber auch persönliche Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern führen. Aus diesem Grunde bieten wir Bürgersprechstunden an, in denen Petenten ihre Anliegen direkt vor Ort mit Mitgliedern des Ausschusses erörtern können. Nachdem wir zuletzt in Norderstedt, meiner Heimatstadt, und in Kiel waren, finden die nächsten Bürgersprechstunden am 28. November 2011 im Kreishaus in Schleswig, also übernächsten Montag, und - der Kollege Beran fragte schon - am 23. Januar 2012 im Rathaus in Kaltenkirchen statt. Ich würde mich freuen, wenn Sie unser Angebot im jeweiligen Wahlkreis bekannt machen würden.
Zum Schluss meines Berichts bitte ich Sie wie immer, die Erledigung der Petitionen aus dem dritten Quartal 2011 zu bestätigen. Ich sage noch einmal
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 17/1938 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Beschlussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Beratungen für eine Mittagspause bis 15 Uhr und wünsche Ihnen guten Appetit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung zur Fortführung der Beratung wieder. Zunächst eine geschäftsleitende Anmerkung: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, die ursprünglich für Freitag, 14 Uhr, vorgesehene Behandlung des Tagesordnungspunktes 10, erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit für das Land Schleswig-Holstein, von dieser Tagung abzusetzen. Stattdessen soll am Freitag um 14 Uhr der Tagesordnungspunkt 47 A, Dringlichkeitsantrag zu Konsequenzen aus den Erkenntnissen über das Rechtsextremen-Trio aus Thüringen, aufgerufen werden. Für die Debatte ist eine Redezeit von 35 Minuten vorgesehen.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist gebeten worden, über den Stand der Umsetzung des Personalstrukturkonzepts für die schleswig-holsteinische Landespolizei seit Beschluss des Doppelhaushalts 2011/2012 zu berichten. Diesem Wunsch komme ich selbstverständlich gern nach.
Das im September 2005 von der Landesregierung beschlossene Personalstrukturkonzept zielte darauf ab, neben den möglichen Nachbeförderungen nach Ruheständen weitere Strukturmaßnahmen, insbesondere für den mittleren Dienst, zu eröffnen. Zugleich sollten infolgedessen die langen Beförderungswartezeiten im mittleren Dienst deutlich verringert werden. Außerdem sollte eine größere Zahl an Beamtinnen und Beamten prüfungsfrei aus dem mittleren in den gehobenen Dienst übergeleitet werden. Ferner sollte es Strukturverbesserungen innerhalb der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes geben.
Dass dies der Landesregierung gelungen ist, belegen unter anderem die rund 3.100 Beförderungen, die von 2006 bis 2010 ausgesprochen werden konnten. Darüber hinaus wurden jährlich bis zu 50 Stellenhebungen durchgeführt, die insbesondere durch zwei Umstände notwendig wurden:
Erstens. Die deutliche Zunahme von Beamtinnen und Beamten in den Statusämtern A9 und A10 hat zu erheblich längeren „Stehzeiten“ in diesen Ämtern - durchschnittlich fast fünf Jahre - geführt.
Zweitens. Eine immer größere Anzahl von Beamtinnen und Beamten hatte keine beziehungsweise nur noch theoretische Beförderungschancen in die Statusämter ab A11 aufwärts. Während der idealtypische Stellenplan wie ein gut gewachsener Tannenbau aussehen sollte, stellte sich der Stellenplan der Landespolizei eher wie ein Baum dar, der unten recht breit gewachsen ist, dann aber fast übergangslos sehr schmal wird. Wir haben insbesondere in den Statusämtern A9 und A10 überproportional viel Personal, während nur eine deutlich geringere Anzahl höherwertiger Stellen - in den Ämtern A11 bis A13 - zur Verfügung steht.
Für einen annähernd idealtypischen Stellenplan müsste insbesondere der Anteil dieser höherwertigen Stellen deutlich steigen. Voraussetzung wäre allerdings eine Anhebung um rund 1.150 Stellen,
die aber leider die Haushaltssituation unseres Landes zurzeit nicht zulässt. Gleichwohl verdeutlichen die Zahlen, dass sowohl die 50 Stellenhebungen im Jahr 2011 als auch die 80 Stellenhebungen im Jahr 2012 zwingend notwendig sind, um strukturelle Defizite zumindest zu minimieren. Klar ist aber auch: Weitere Strukturmaßnahmen sind nach wie vor zwingend notwendig.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat sich trotz begrenzter Mittel intensiv für ein Strukturkonzept für die Landespolizei eingesetzt; denn sie weiß nicht nur um den hohen Stellenwert der inneren Sicherheit, sondern auch um die große Bedeutung, die dabei motivierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zukommt. Dies gilt im Besonderen für den sogenannten operativen Dienst. In diesem Bereich, der den unmittelbaren Dienst am Bürger betrifft, werden allein 580 der insgesamt fast 650 Beförderungen jährlich durchgeführt. Das solide finanzierte Personalstrukturkonzept der Landesregierung hat daher auch das wichtige Ziel, für die Beamtinnen und Beamten unserer Landespolizei die Gelegenheit zu schaffen, den weiteren Fortschritt ihrer beruflichen Entwicklung möglichst verlässlich zu planen.
Gelegentlich werden in diesem Zusammenhang Vorwürfe laut, die kostenneutrale Finanzierung der Beförderung über die Einführung einer Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge, die Erhöhung der Lebensarbeitszeit und die Streichung der Ausgleichsentschädigung folge dem Prinzip „linke Tasche - rechte Tasche“. Ich möchte dem klar Folgendes entgegenhalten: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die zu erbringenden Einsparungen nicht dem Landeshaushalt zufließen, sondern im Bereich der Landespolizei verbleiben. So gibt es bundesweit kein anderes Land, in dem Einsparungen im Polizeihaushalt diesem an anderer Stelle wieder zugutegekommen sind. Es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Bereich der Polizei keine einzige Stelle gekürzt wird. Der Dank dafür gebührt dem Parlament und auch meinem Amtskollegen, Herrn Finanzminister Rainer Wiegard.
Die Landesregierung wird das Personalstrukturkonzept auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland fortführen. Im absehbaren Kampf um Nachwuchskräfte hält sie damit die Polizei in Schleswig-Holstein wettbewerbsfähig. Schon in wenigen Jahren wird die Zahl der Schulabgänger sinken, was natürlich auch auf dem Arbeitsmarkt zu spüren sein wird. Parallel dazu werden aufgrund der Altersstruktur unserer Landespoli
zei die Pensionierungszahlen deutlich steigen. Dadurch erreichen wir Einstellungsbedarfe von bis zu 350 Auszubildenden pro Jahr - fast eine Verdoppelung der momentanen Einstellungszahlen.
Aus den dargestellten Gründen ist es zwingend notwendig, der Landespolizei auch mittel- und langfristig verlässliche Perspektiven zu bieten. Das haben wir mit der Fortführung des Personalstrukturkonzepts getan. So wurden allein in den Jahren 2011 und 2012 weitere rund 1.000 Beförderungsmöglichkeiten eröffnet.