- Das kann ich Ihnen genau sagen, welches Prozent nicht. Es geht dabei nur um ein Wort, um ein „auch“. Jetzt stelle ich einmal die Preisfrage: Welches „auch“ ist das wohl in dem Antrag? Sie können ja einmal schauen, ob Sie das finden. Es wäre vielleicht auch ganz interessant, sich diesen Antrag noch einmal zu Gemüte zu führen, der ansonsten ja sehr gut ist.
Noch ein letztes Wort, ich habe es schon wiederholt gesagt: Ich wundere mich schon, wie Sie hier Herrn Rösler verteidigen. Herrn Rösler geht es nicht um Griechenland, ihm geht es nicht um Europa. Herr Rösler möchte nur eins: Er möchte die politische Insolvenz der FDP verhindern, und deshalb sagt er solche unheilvollen Dinge.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe daher die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte um Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1566, zur abschließenden Beratung an den Europaausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Es sind weiter Abstimmungen in der Sache beantragt worden. Zunächst einmal müssen wir die Anträge zu eigenständigen Anträgen erklären. - Da sehe ich keinen Widerspruch, dann werden wir das so tun.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 17/1815 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen diesen Antrag? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, SSW und der LINKEN
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Herr Rother hat gegen den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestimmt!)
Dann ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD mit Ausnahme der des Abgeordneten Rother und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, SSW, der LINKEN und des Abgeordneten Rother abgelehnt worden.
(Abgeordneter Dr. Andreas Tietze [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] hebt mehrmals die Hand - Heiterkeit und Zurufe)
- Meine Damen und Herren, es ist unmöglich, in dieser Weise eine geordnete Abstimmung durchzuführen. Ich bitte Sie, das jetzt zu wiederholen und mit etwas mehr Ernsthaftigkeit und Aufmerksamkeit zu betreiben. Nur so kann hier oben nachvollzogen werden, wer wie abgestimmt hat.
Wir stimmen noch einmal über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 17/1768 ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. - Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. - Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion des SSW.
Ich lasse abschließend über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1816, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind CDU und FDP. - Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, jetzt Tagesordnungspunkt 16 in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 28 - Subsidiarität, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz - aufrufen zu lassen.
Ich tue dies und bitte Sie, einfach abzuwarten, was ich zu sagen habe. Der für jetzt einberufene Umwelt- und Agrarausschuss wird später tagen, im Anschluss an diese Debatte.
b) Subsidiarität - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/8/EG und 2006/32/EG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Abgeordneten Bernd Voß das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei Subsidiaritätsrügen oder -bedenken erst einmal nicht darum, ob das Vorhaben gefällt oder nicht. Es muss vielmehr konkret geprüft werden, ob in Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Es geht aber auch darum zu prüfen, ob sie wegen ihres Umfangs oder ihrer Auswirkungen auf Unionsebene besser verwirklicht werden können.
Natürlich haben gerade wir Grünen Kritik daran, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weit genug gehen oder im Detail Nachbesserungen erforderlich werden. Dennoch haben wir keinen Zweifel daran, dass Maßnahmen, die alle 27 Mitgliedstaaten auf dem so dringenden Feld der Energieeffizienz und Energieeinsparung vornehmen müssen, einen hohen europäischen Mehrwert mit sich bringen. Dieser Mehrwert wäre anders nicht zu erzielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD, FDP und SSW, Sie machen es sich ein bisschen einfach, wenn Sie als Begründung schreiben, eine ausschließliche vertragliche Zuständigkeit der EU für Energiepolitik bestehe nicht. - Das ist auch überhaupt nicht erforderlich, es gibt viele Bereiche, wo die ausschließliche Zuständigkeit der EU nicht besteht und es trotzdem EU-weit verbindliche Vorgaben gibt, die durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden müssen. Ich nenne als Beispiel den
Gewässerschutz, die Nitratrichtlinie. Die war ein großer Schritt nach vorn im Gewässerschutz. Ohne verbindliche Vorgaben wäre es den einzelnen Staaten überhaupt nicht möglich gewesen, die Standards, die unverzichtbar sind, durchzusetzen.
Weil die EU nicht allein zuständig ist, gibt es einen Vorschlag für eine Richtlinie und nicht für eine Verordnung, die unmittelbare Rechtswirksamkeit hätte. Richtlinien belassen den Mitgliedstaaten Spielraum, die festgelegten Ziele mit jeweils angepassten Maßnahmen und durch geeignete nationale oder regionale Regelungen umzusetzen.
Ein bisschen muss man bei diesem Thema zum Inhalt sagen. Unsere Volkswirtschaften werden sich im Energieverbrauch anpassen müssen. Je früher dafür Rahmen und Anreize geschaffen werden, desto besser. Wir wollen nicht, dass der Staat alles vorgibt. Aber wir wollen, dass sich die Märkte für Effizienztechnologien schnellstmöglich entwickeln und wir da einen fairen europäischen Wettbewerb haben können.
Im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung gibt es ein enormes Entwicklungspotenzial. Wir reden da schlicht und einfach vom schlafenden Riesen, der erst einmal geweckt werden muss und nicht durch eine Subsidiaritätsrüge weiter ausgesperrt bleibt.
Das Bundesumweltministerium quantifiziert die Potenziale mit 19 Milliarden € Einsparungen bei den Energiekosten, 77 Millionen t CO2-Vermeidung und der Schaffung von 260.000 Arbeitsplätzen allein in Deutschland, da wird auch für Schleswig-Holstein einiges abfallen.
Es geht dabei auch um die Frage, ob künftig Investitionen in Milliardenhöhe ins Ausland abfließen, um Öl- und Gasvorkommen weltweit zu erschließen. Oder es geht darum, das Geld hier zukunftsfähig zu investieren in zukunftsfähige Technologien, in erneuerbare Technologien. Darum brauchen wir ein europaweites Vorgehen. Darin liegt der europaweite Mehrwert und auch der Mehrwert für uns.