Protocol of the Session on August 24, 2011

Viertens. Ferner haben wir uns für die Beibehaltung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen starkgemacht und im Gesetzentwurf vorgesehen.

Fünftens. Den Erhalt der verpflichtenden Regelung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen ab 15.000 Einwohnern haben wir ebenfalls erreicht, wenn ich auch zugeben muss, dass wir in der Vergangenheit für die Freiwilligkeit eingetreten sind. Dort haben wir unseren Standpunkt verändert.

Sechstens. Auch hinsichtlich der Mindeststärke der Fraktionen konnte sich die FDP-Fraktion bei den vorbereitenden Gesprächen durchsetzen. Es bleibt bei einer Mindeststärke von zwei Vertreterinnen und Vertretern.

Siebentens. Dass schließlich eine gesetzliche Regelung des Grundmandats für Ortsbeiräte geschaffen wird, freut vor allem unsere Kommunalpolitiker vor Ort.

Herr Kollege Hildebrand, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Habeck?

Vor dem Hintergrund, wo sich die FDP durchgesetzt hat, würden Sie mir verraten, wo sich der Innenminister durchgesetzt hat?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Bei dem Rest!)

(Günther Hildebrand)

- In den Gesprächen vorweg haben wir noch bestimmte Forderungen durchgesetzt, die im ersten Entwurf nicht enthalten waren.

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo hat sich der Innenminister durchgesetzt? - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das war keine Frage an den Kollegen Hilde- brand!)

- Fragen Sie ihn!

Achtens. Für Transparenz sorgt auch, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen künftig nicht mehr durch eine allgemeine Regelung möglich ist. Zukünftig muss darüber in jedem Einzelfall entschieden werden.

Neuntens. Erwartungsgemäß und nach der Wahlrechtsreform folgerichtig wird künftig bei der Sitzverteilung von Kommunalvertretungen und kommunalen Ausschüssen das gerechtere, von der FDP bereits seit Langem propagierte Zählverfahren nach St. Laguë/Schepers angewandt werden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Dieses Verfahrens erfüllt die Erfolgswertgleichheit optimal und bevorzugt tendenziell weder große noch kleinere Parteien. Nebenbei ein Punkt, den die grüne Fraktion in der damaligen Koalition mit der SPD nicht durchsetzen konnte.

Zehntens. Dieser letzte Punkt meiner Ausführungen ist eine kleine Anekdote aus unserem parlamentarischen Alltag. Aufgrund einer Anforderung unserer Fraktion gibt es in § 22 der Gemeindeordnung eine Definition des unmittelbaren Vor- und Nachteils zur Frage der Befangenheit. Im Frühjahr 2011 wurde nämlich ein sozialdemokratisches Mitglied des Schleswiger Schulausschusses zur Frage G 8 oder G 9 für die Schleswiger Domschule von der Verwaltung als befangen erklärt, weil er mit einer Lehrerin der betroffenen Schule, die keine Funktion hatte, verheiratet ist, jedoch entgegen der SPDFraktionsmeinung für G 9 votieren wollte und nicht wie die SPD für G 8. Zur gleichen Zeit wurde im Kreis Schleswig-Flensburg ein Schulleiter, der gleichzeitig sogar Vorsitzender des Schulausschusses war, zu Fragen der Schulentwicklung und der Einrichtung eines Oberstufenzentrums an seiner Schule für nicht befangen erklärt. Daran kann man sehen, wie mit zweierlei Maß gemessen wird.

(Beifall bei der FDP)

Kollege Brodersen hat mit dazu beigetragen, dass es nun zu dieser Neuregelung der Befangenheitsfrage in § 22 der Gemeindeordnung kommt.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Pauls?

Frau Pauls, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass der Kommunalpolitiker nicht von der Verwaltung als befangen eingestuft worden ist, sondern sich selber als solches bezeichnet hat! Es ist auch den Kommunalpolitikern anheimgestellt, sich selber als befangen zu verhalten.

Liebe Kollegin, das war, nachdem ihm die Verwaltung unmissverständlich mitgeteilt hatte, dass er befangen sei. Da wollen wir gern bei der Wahrheit bleiben.

(Zuruf von der SPD - Katharina Loedige [FDP]: Natürlich stimmt das!)

Sie sehen allein anhand dieser Punkte, wie intensiv gearbeitet wurde, um diesen Gesetzentwurf der Regierung hier und heute in erster Lesung verabschieden zu können. Aber auch SPD und Grüne waren in der gesamten Zeit nicht untätig und haben uns in der Sommerpause ihre Ideen zum Lesen vorgelegt. Die Sozialdemokraten kommen einmal mehr mit Seniorenbeiräten und Bürgerbegehren. Ansonsten finden wir nicht viel Neues beziehungsweise nichts, was nicht auch schon in unserem Entwurf steht.

Die kommunale Selbstverwaltung wird durch den Regierungsentwurf wenigstens weitaus mehr gestärkt als durch den Entwurf der SPD. Erst recht wenig überzeugend ist das sogenannte grüne Konzept einer Kommunalreform von unten. Wahrscheinlich liegt es schlicht und ergreifend daran, dass den Grünen die Sozialdemokraten mit ihrem Entwurf zuvorgekommen sind und sie sich grün vor Neid um die zu erwartende PR betrogen fühlten. In unseren Reihen hat es mindestens für Erheiterung gesorgt, dass die Sozialdemokraten am 4. Juli 2011

(Günther Hildebrand)

um 12:16 Uhr ihren Entwurf zur Kommunalverfassungsreform vorlegten, die Grünen daraufhin am selben Tag nur zwei Stunden später mit der Einladung zu ihrer Pressekonferenz für den folgenden Tag zum selben Thema reagierten. Der entsprechende grüne Gesetzentwurrf ist - nur der Vollständigkeit halber - indes erst zwei Wochen später, am 18. Juli 2011, eingereicht worden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Habeck?

Herr Kollege Hildebrand, würden Sie mir erklären, wann der Innenminister seine Pressekonferenz zur Verwaltungsreform gemacht hat und ob er etwa auch neidisch auf die SPD reagiert hat?

(Zuruf: Ganz bestimmt!)

- Kollege Habeck, wissen Sie, seit wann es den entsprechenden Entwurf des Innenministers gibt und seit wann er beispielsweise auf der Tour durch Schleswig-Holstein war, um diesen vorzustellen? Insofern brauchen wir uns über diesen Zeitpunkt keine Gedanken zu machen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das war eine al- berne Frage!)

Gestatten Sie eine Nachfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Habeck?

Aufgrund des Zwischenrufs des Kollegen Kubicki möchte ich gern nachfragen, wann der Innenminister seine Pressekonferenz gegeben hat. Es war nämlich derselbe Tag wie der für unseren Entwurf, und Sie fragen, ob Sie sich möglicherweise vorstellen können, dass es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Entwurf des Innenministeriums und unserem gegeben hat.

- Ich kann Ihnen jetzt die Daten des Innenministers nicht genau sagen, weil ich sie nicht vorliegen habe. Sie wissen es ja wahrscheinlich.

Angeblich soll der Gesetzentwurf der Grünen ein Gegenmodell zu dem Vorhaben der Regierung darstellen, da auf Freiwilligkeit und Bürgerbeteiligung statt Hinterzimmerkrämerei gesetzt werde. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie sollten den Gesetzentwurf zuerst lesen, bevor sie ihn kommentieren. Nur ein Griff in die Schublade mit den alten, immer wiederkehrenden Schlagworten entspricht nicht dem Inhalt dieses Entwurfs. Kollege Habeck, nach Ihren vorherigen Einlassungen am Mikrofon kann ich nur den Schluss ziehen: Wir sollten das Schreiben von Kommunalverfassungen nicht Schriftstellern überlassen, sondern Leuten, die etwas davon verstehen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Tobias Koch [CDU])

Lieber Kollege Habeck, um Kommunalpolitik bewerten zu können, reicht es nicht aus, nur auf dem Dorf zu wohnen, sondern Sie sollten für diesen Fall - wenn Sie sich weiterhin dazu äußern - auch ein kommunales Mandat anstreben. Dann können Sie das besser beurteilen.

(Beifall bei der FDP)

Über Ihren Dorfvorsteher oder Ihre Dorfvorsteherin, der oder die nach Angabe des Abgeordneten Fürter auf der Pressekonferenz Flohmärkte und Straßenfeste organisieren könne, sollte indes noch einmal intensiv nachgedacht werden.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

Zusammenfassend sage ich zum Grünen-Entwurf mit den Vielleichts, den Eventuells und den Wennnicht-dann Folgendes:

Die neue Maxime der Grünen lautet ganz offensichtlich: Wie hätten Sie es denn gern? - So weit, so gut. Uns ist bewusst: Die Kommunen und Ämter, die Kreise und kreisfreien Städte sind ein wichtiger Bestandteil für eine effektive, effiziente und bürgernahe Erledigung staatlicher Aufgaben. Das muss gewährleistet werden. Dieser Gesetzentwurf trägt mit dazu bei. Ich freue mich auf interessante Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte jetzt schließen. Nach dem Einstieg in die heutige Sitzung und aus gegebenem Anlass möchte ich die vielleicht nicht nur in diesen Tagen am häufigsten zitierte Person zitieren:

(Günther Hildebrand)

“Im liberalen Sinne heißt liberal nicht nur liberal.”

(Beifall bei der FDP)