Protocol of the Session on July 1, 2011

Ich würde das jetzt gern im Zusammenhang zu Ende bringen. Ich biete dem Abgeordneten Jezewski an, das anschließend mit ihm weiter zu erörtern.

Okay, danke.

Das Innenministerium wird in enger Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Bildungsministerium auch weiterhin alles Gebotene dafür tun, dass zum 1. August 2011 in allen Kreisen eine gesetzeskonforme Satzungsregelung besteht. Vorgaben wurden den sich widersetzenden Kreisen in einem ersten Schritt nur insoweit gemacht, als die Anordnung getroffen wurde, eine - wie es das Schulgesetz vorsieht - „angemessene“ Beteiligung sicherzustellen. Die Ausgestaltung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs obliegt in dieser Phase selbstverständlich den Kreistagen. Das wiederum ist Ergeb

nis der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und letztlich auch des ebenfalls dem Rechtsstaatsprinzip innewohnenden Verhältnismäßigkeitsprinzip. Deshalb zeugt auch der Vorwurf, ich wollte eigene inhaltliche Vorgaben durchsetzen, erneut von elementarer Rechtsunkenntnis.

Ebenso sind die Ausführungen im Änderungsantrag der Fraktion der SPD leider nicht auf der Höhe des Rechts. Einmal ernsthaft gefragt: Woraus soll sich die Unverhältnismäßigkeit einer Ersatzvornahme bei solchen Kreisen ergeben, die sich grundsätzlich weigern, geltendes Recht anzuerkennen? Das von Ihnen angeführte Recht auf kommunale Selbstverwaltung eröffnet den Kreistagen gerade keine Befugnis, das Rechtsstaatsprinzip zur Disposition zu stellen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Und noch eine Bemerkung zur Begründung des SPD-Antrags! Es ist sicherlich richtig, dass das Schulgesetz keine konkrete Vorgabe zur Erhöhung der Eigenbeteiligung macht. Aber gefordert ist schon jetzt eine angemessene Beteiligung. Deshalb sind bloße symbolische Beteiligungen in Höhe von 1 € ebenso wenig gesetzeskonform wie der von der SPD-Kreistagsfraktion Stormarn in die Diskussion eingebrachte Vorschlag, nur eine Beteiligung von Einkommensbeziehern von - ich will es einmal so formulieren - mehreren 100.000 € vorzusehen.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Habersaat [SPD])

- Ja, ob es Hunderttausende oder 200.000 sind, ist doch egal. Man erkennt doch die Zielsetzung. Ich finde, Sie sollten diese Dinge, die der SchleswigHolsteinische Landtag - und Sie sind doch Mitglied des Landtags - beschlossen hat, wirklich ernst nehmen. Sie sollten das auch als Mitglied des Gesetzgebungsorgans tun. Dann sollte man das auch nicht konterkarieren, wenn man auf einer anderen Ebene Kommunalpolitik betreibt.

(Zurufe von der SPD)

- Nein, das entscheide ich nicht. Der SchleswigHolsteinische Landtag hat mit Mehrheit ein Gesetz beschlossen. Das ist in dieser Demokratie so. Wir leben nicht in einem anderen Staat - der Ihnen vielleicht vorschweben mag -, wir leben in diesem Rechtsstaat. Dann müssen Sie sich an diese Prinzipien aber auch gewöhnen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie können mit Sicherheit davon ausgehen,

(Minister Klaus Schlie)

dass zum 1. August 2011 in allen Kreisen in Schleswig-Holstein eine gesetzeskonforme Satzung vorhanden sein wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bin - Kollegin Erdmann! - ganz entspannt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Minister hat mit seinen Ausführungen die Redezeit der Landesregierung um 4 Minuten überzogen. Diese stehen nun allen Fraktionen zusätzlich zu Verfügung.

Die erste Wortmeldung stammt von der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Heinz-Werner Jezewski hat nunmehr das Wort.

(Zuruf von der FDP)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Kollege Kubicki, für die Korrektur.

Wer mir hier erzählen will, dass die Aussetzung von Gesetzen durch Moratorien etwas Staatszersetzendes sei, der sollte sich einmal mit dem Internetzensurgesetz beschäftigten, das der Bundestag ausgesetzt hat. Auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Kollege Kubicki, ist übrigens ausgesetzt worden, obwohl nur Teile davon vom Verfassungsgericht kritisiert und angemahnt worden sind. Ein einziges Mal allerdings habe ich gedacht, wir kommen hier ganz knapp an einer Staatskrise vorbei, nämlich als die Bundeskanzlerin ohne Anhörung des Bundestags sich hingestellt und gesagt hat, das Gesetz zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke werde ausgesetzt, man führe ein dreimonatiges Moratorium ein. Das war mit keinem Parlament abgesprochen, wurde allerdings im Nachhinein abgenickt. Es gibt also keinen rechtlichen und staatsrechtlichen Grund, nicht ein Moratorium für das zu beschließen, um was es hier geht.

Das Zweite ist: Herr Minister, ich bin schon relativ enttäuscht und werde mir das am Montag noch einmal im Protokoll anschauen, wie genau Sie es ausgedrückt haben, dass Sie selbst oder einer Ihrer Mitarbeiter im Namen des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein am 27. Juni 2011 dem Kreis Stormarn, vertreten durch den Landrat, Folgendes geschrieben haben - ich zitiere -:

„Zwar wäre - wie bereits ausgeführt - ein rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzungs

regelung zur Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten rechtlich denkbar,“

- genau danach hatte Herr Kollege Schippels Sie gefragt, Herr Minister

- und Sie, Herr Minister, haben uns gesagt, dass Sie keinen Spielraum haben

„erscheint ein hinausschiebendes Inkrafttreten einer Satzungsregelung nicht angezeigt.“

Also gibt es offensichtlich doch einen Spielraum. Denn wenn ich entscheiden kann, ob etwas angezeigt ist oder nicht, habe ich eindeutig einen riesengroßen Spielraum. Darüber würde ich mich gern anschließend weiter unterhalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit und Konzentration.

Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1653, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer lehnt diesen Antrag ab? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und der LINKEN bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1654. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer lehnt diesen Antrag ab? - Wer enthält sich an dieser Stelle? - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und der LINKEN ebenfalls abgelehnt worden.

Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktion die LINKE, Drucksache 17/1644 (neu), abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE

(Minister Klaus Schlie)

LINKE bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 20 auf:

Folgen der endgültigen Stilllegung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1575

Wird das Wort zur Begründung erwünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit diesem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Ich erteile für die Landesregierung dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat gestern mit der Verabschiedung des Energiepakets die Weichen für eine nachhaltige Energiewende gestellt. Mit breiter Mehrheit und deutlicher Zustimmung aus dem Lager der Opposition ist das 13. Atomrechtsänderungsgesetz beschlossen worden. Ich begrüße dies ausdrücklich.

Zentrale Regelungsgehalte des Gesetzes sind: Erstens. Die mit dem 11. Atomrechtsänderungsgesetz Ende 2010 erfolgte Gewährung zusätzlicher Strommengen und damit die Laufzeitverlängerungen werden zurückgenommen.

Zweitens. Für die sieben ältesten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel wird mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar und sofort die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlöschen.

Drittens. Die Genehmigungen zum Leistungsbetrieb der drei jüngsten Anlagen erlöschen spätestens im Jahr 2022, für die übrigen Anlagen erlöschen sie gestaffelt bis spätestens 2015, 2017, 2019 und 2021.

Ich werte dieses Ergebnis auch als Erfolg der schleswig-holsteinischen Atompolitik. In Übereinstimmung mit dem Ministerpräsidenten hatte ich

nach der Katastrophe von Fukushima wiederholt gefordert, dass die vom Vattenfall-Konzern betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel nicht wieder ans Netz gehen und dauerhaft abgeschaltet bleiben. Diese zentrale Forderung wird nun erfüllt. Es liegt jetzt dazu die rechtsstaatlich notwendige eindeutige Rechtsgrundlage vor. Ich bin davon überzeugt, dass diese in der nächsten Woche in den Beratungen des Bundesrats auf breite Zustimmung stoßen wird.

Nicht zuletzt - das ist mir besonders wichtig - bin ich davon überzeugt, dass diese atompolitische Entscheidung gesellschaftspolitisch auf breite Zustimmung und Akzeptanz stoßen wird. Politik muss die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen und hierauf angemessen und verantwortlich reagieren.

Zu den mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochenen Fragen zu den Folgen der endgültigen Stilllegung der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel lassen Sie mich Folgendes sagen: Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass die Untersagung des Weiterbetriebes der sieben ältesten Anlagen und des Kernkraftwerks Krümmel keiner Stilllegungsanordnung durch die Atomaufsichtsbehörde bedarf, sondern durch den Gesetzgeber selbst und unmittelbar durch Entzug der Berechtigung zum Leistungsbetrieb geregelt worden ist. Dies ist auch notwendig, weil es sich um eine grundrechtsrelevante wesentliche Entscheidung handelt. Die weitere Abwicklung der Stilllegung ist demgegenüber in § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes geregelt. Danach bedarf die Stilllegung eines Kernkraftwerkes eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. In diesem Rahmen wird es eine umfassende Prüfung geben.

Welche Zeiträume für die Stilllegung und den Rückbau der beiden Vattenfall-Anlagen angesetzt werden müssen und welche Auswirkungen sich hieraus ergeben, lässt sich seriös gegenwärtig noch nicht abschätzen. Die Beantwortung dieser und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere vom Stilllegungs- und Abbaukonzept, von der Verfügbarkeit von Castor-Behältern, von der Verfügbarkeit von Spezialisten und vielem mehr. Hier sind zunächst einmal die Betreiber der beiden Anlagen in der Pflicht, ein konkretes Stilllegungskonzept zu entwickeln, es vorzulegen, und von der Reaktorsicherheitsbehörde genehmigen zu lassen.

Mehr lässt sich zu den Einzelheiten der Folgen der Stilllegung zurzeit nicht sagen.