Protocol of the Session on June 29, 2011

deswald erbringt und die er auch weiter erbringen wird.

Frau Redmann, wir haben damals in der Großen Koalition auch dafür gesorgt, dass Gemeinwohlleistungen weiter Bestand haben werden. Wir haben das traf meines Wissens damals auf den Zuspruch aller - dafür gesorgt, dass es eine finanzielle Ausstattung dafür gibt und dass diese auch geregelt ist. Dass sie schrittweise minimal zurückgefahren wird, ist die zweite Frage. Sie aber gänzlich infrage zu stellen, weil das Geld mal knapp wird, halte ich für gefährlich.

(Zuruf von der CDU)

Wir haben weiter eine Zertifizierung, die sich das Land Schleswig-Holstein leistet, nämlich FSC und PEFC. In dieser Zertifizierung ist ganz klipp und klar geregelt, wie hoch der Todholzanteil und der Altholzanteil im Wald zu sein haben. Das müssen wir nicht zusätzlich ins Gesetz schreiben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Diese ganzen Dinge haben wir geregelt, und sie sind gut geregelt. Hören Sie doch endlich einmal damit auf, davon zu reden, wie schlimm der böse Privatwaldbesitzer ist. Der Erste, der im Land Schleswig-Holstein mit naturnaher Waldbewirtschaftung angefangen hat, war der Herzog von Oldenburg. Er war dabei sehr erfolgreich. Das macht er seit 60 Jahren. Warum macht er das? - Weil er weiß, wie es geht.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Marlies Fritzen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich nicht erinnern, Herr Kollege Hamerich, dass ich mit einem Wort „privater Walbesitzer“ gesagt habe, als ich mich gerade darüber ausgelassen habe, dass dieses Gesetz die besonderen Verpflichtungen zum Gemeinwohl für den öffentlichen Wald komplett streicht. Das war genau das Gute in dem Gesetz aus dem Jahre 2004 in seiner Ursprungsfassung, dass es sehr wohl zwischen dem, was von öffentlichem Belang ist, was sozusagen Allgemeinwohlaufgaben betrifft, die man nicht ohne Weiteres zwingend privaten Waldbesitzern auferlegen kann, und privaten Waldbesitzern unterscheidet. Das war das Kluge, das Ausgewogene zu

(Günther Hildebrand)

sagen: Es gibt einen Unterschied, und es gibt eine besondere Verantwortung der öffentlichen Hand für Gemeinwohlleistungen, die im Naturschutz und im Klimaschutz bestehen. Damit ist im Übrigen der private Waldbesitzer geschützt. Sie waren mit mir in vielen Diskussionen mit der SDW, in denen aus deren Reihen genau dies wieder gefordert wurde. Ich habe hier mit keiner Silbe den privaten Waldbesitzer nicht nur nicht genannt, sondern schon gar nicht diffamiert.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu der Frage von Mischwäldern. Ich habe die intensive Debatte gesehen, die Sie gerade in den letzten Reihen hatten. Im Gesetz steht sehr wohl „Mischwälder“. Es ist sehr wohl ein Unterschied Kollege Hildebrand, Sie haben in Ihrem ersten Beitrag darauf hingewiesen -, ob wir von „standortgerecht“ oder „standortheimisch“ sprechen. Sie haben sich herausgemogelt und „standortgerecht“ gesagt. Standortgerecht können auch Bäume sein, die hier eigentlich nicht hingehören, zum Beispiel Douglasien. Das ist doch genau die Debatte, um die es geht: schnell wachsende, schnell für die Holzernte zur Verfügung stehende Bäume. Mischwälder können auch reine Nadelmischwälder sein, zum Beispiel aus Lärchen und Douglasien. Ich hätte mich gefreut, wir hätten diese Debatte im Ausschuss geführt. Die Anträge dazu lagen vor. Es ist auch eine Fachdebatte. Sie haben keineswegs „Laub-, Nadelund Mischwälder“ in das Gesetz geschrieben, sondern rein „Mischwälder“. Fachlich besteht da ein riesengroßer Unterschied. Alle Fachkollegen sagen Ihnen, dass Laubmischwälder diejenigen Wälder sind - ich habe vorhin den Kyrillwald genannt -, die am ehesten an solche Kalamitäten und Veränderungen durch den Klimawandel angepasst sind.

(Beifall des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

Noch ein Letztes zur Frage der Gemeinwohlleistungen im öffentlichen Wald. Sie haben recht. Sie haben das damals in die Zielvereinbarungen zum Anstaltsgesetz geschrieben. Aber Sie haben das von Anfang an unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Das ist auch das, was wir jetzt erleben. Das wird angesichts der Klammheit der öffentlichen Kassen angegriffen. Wenn Sie so häufig in Kontakt mit Herrn Scherer stehen, wie Sie gerade gesagt haben, wird er Ihnen nichts anderes sagen als: Die Landesforsten brauchen die öffentlichen Mittel, um die öffentlichen Aufgaben, die über die reinen ökonomischen Verpflichtungen, die sie haben, hinausgehen, zu finanzieren. Diese Aufgaben sind bei Weitem kein

Luxus, sondern notwendig für dieses Land und zum Teil auch EU-rechtlich vorgeschrieben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Rumpf, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein langer Weg zu einem neuen Landeswaldgesetz steht heute kurz vor seinem Abschluss. Immerhin wurde fast zwei Legislaturperioden über die Novellierung des Landeswaldgesetzes beraten. Dabei ging es um Punkte wie das Betretensrecht oder die gute fachliche Praxis. Um es einmal positiv auszudrücken: Nach dieser langen Zeit kann, denke ich, niemand behaupten, er wäre nicht ausreichend gehört worden oder sei nicht zu Wort gekommen. Das gilt für Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, genauso wie für Interessierte und die betroffenen Verbände. Ich denke, dass im Verlauf der Beratungen auch viele Dinge einvernehmlich beraten wurden. Ich möchte allen danken, die sich in dieser langen Zeit konstruktiv in die Diskussion eingebracht haben.

Die Landesregierung ist in der 17. Wahlperiode mit klaren Zielen für die Umweltgesetzgebung gestartet und setzt diese Ziele auch um.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja, leider!)

Die Gesetze sollten modernisiert, verschlankt und anwendungsfreundlicher gestaltet werden, und das Waldgesetz ist ein Glied in dieser Kette. Ich finde, das heute zur Abstimmung anstehende Ergebnis kann sich sehen lassen.

Einige wichtige Punkte aus meiner Sicht: Wir befreien den gesamten Gesetzestext von deklaratorischer Prosa und von Vorschriften, die teilweise in drei Jahrzehnten in ihrer Existenz nicht einmal zur Anwendung gekommen sind.

(Beifall bei CDU und FDP)

Wir geben den Waldbesitzern größere Handlungsfreiheit bei ihrer Waldbewirtschaftung. Dies finde ich sachgerecht und grechtfertigt. Wer hat die Wälder denn über Jahrzehnte und Jahrhunderte gepflegt und gestaltet? Das waren die Waldbesitzer und För

(Marlies Fritzen)

ster, denen ich an dieser Stelle, Herr Harms, meinen ausdrücklichen Dank dafür ausspreche, dass wir die Wälder in der heutigen Form haben.

(Beifall bei CDU, FDP und vereinzelt bei der SPD)

Wir belassen es bei strengen Regelungen für Kahlschläge und Waldumwandlungen. Das sind wir bei unserem geringen Waldanteil von nur 10 % der Sache schuldig.

Wir haben eine Genehmigungsfiktion in das Gesetz aufgenommen, um Antragsverfahren künftig zügig und effizient abwickeln zu können.

Wir haben uns intensiv mit der Betretensregelung, ob zu Fuß, zu Pferd, mit Hund, mit Gewehr, zur Nachtzeit oder am Tag, auseinandergesetzt. Ich muss sagen: Nach all den Gesprächen, die wir geführt haben, ist es schon erstaunlich, welche divergierenden Interessen hier aufeinanderprallen. Da hilft nur ein fairer Kompromiss, den wir mit Ihrer Hilfe gefunden haben.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Der wäre schön gewesen!)

Ich begrüße die gefundene Regelung, auch wenn einige Gruppierungen das Waldbetretungsrecht und die neuen Reitregelungen sicherlich nicht vorbehaltlos bejubeln werden.

Wir stehen weiterhin dazu, dass unsere privaten Waldbesitzer - selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts - eine angemessene fachliche und finanzielle Förderung erhalten. Denn die Förderung ist ein wichtiges forstliches Steuerungsinstrument. Ohne Förderung wären zum Beispiel der Waldumbau nach ökologischen Kriterien oder die Pflege gesunder Mischwälder kaum finanzierbar.

Hinsichtlich der Landesforsten wäre ich dankbar, wenn das, was dort durch die nachhaltige Bewirtschaftung gemacht und durch die vielen ökologischen Leistungen, die wir erbringen, erreicht wird, einmal positiv angemerkt würde.

(Beifall bei CDU, FDP und vereinzelt bei der SPD)

Wir machen heute einen wichtigen forstpolitischen Schritt nach vorn. Das kann ich in den Anträgen von SPD und Grünen nicht erkennen. Mir ist es wichtig, dass die erheblichen Holzvorräte Deutschlands und auch Schleswig-Holsteins nachhaltig bewirtschaftet und genutzt werden. Unser nachwachsender umweltfreundlicher Rohstoff Holz kann und soll genutzt werden. Wir möchten dauerhafte, ver

lässliche und verständliche Rahmenbedingungen schaffen für beide, für Waldbesitzer und für Waldnutzer. Der Wald wächst nicht in Legislaturperioden. Der Wald braucht Jahrzehnte und Jahrhunderte beharrlicher Pflege, um künftigen Generationen Erträge zu liefern. Deshalb hoffe ich, dass wir im internationalen Jahr der Wälder einen Meilenstein setzen, an dem sich die Waldbesitzer und -bewirtschafter über einen längeren Zeitraum orientieren können.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/1067, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1067 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW in der Fassung der Drucksache 17/1577 angenommen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 5, 21 und 41 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücks- spielgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1100

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 17/1605

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1640

b) Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und eine Verschärfung der Spielverordnung

(Ministerin Dr. Juliane Rumpf)

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1591 (neu)

c) Auswirkung der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten