Protocol of the Session on December 16, 2009

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich glaube, über dieses Thema sollte man noch einmal intensiver nachdenken. - Entschuldigung, Frau Präsidentin. - Das war der Grund, weswegen wir diesen Gesetzentwurf jetzt noch einmal eingebracht haben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 17/88 und 17/106 zur federführenden Beratung dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2009 bis 30.09.2009

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 17/74

Ich erteile der Vorsitzenden des Petitiosausschusses, der Frau Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann, das Wort.

(Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als neu gewählte Vorsitzende des Petitionsausschusses habe ich heute die Aufgabe, Ihnen den vorliegenden aktuellen Tätigkeitsbericht für das dritte Quartal 2009 vorzustellen. Der Bericht umfasst die Monate Juli bis September 2009, also das letzte Quartal vor den Neuwahlen. In diesem Zeitraum haben sich 90 Petentinnen und Petenten an den Petitionsausschuss gewandt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben das Angebot genutzt und Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses in Lauenburg und Flensburg besucht. Insgesamt hat der Ausschuss im letzten Quartal vor den Neuwahlen 79 Petitionen abschließend beraten. Die meisten Petitionsverfahren betrafen die Bereiche Justiz, Wissenschaft, Wirtschaft, Verkehr und Inneres. Jeder vierte Fall konnte mit einem positi

(Dr. Henning Höppner)

ven Ergebnis für die Petentinnen und Petenten abgeschlossen werden.

Ich danke dem bisherigen Ausschuss und meinem Vorgänger, Detlef Buder, ausdrücklich für die erfolgreiche Arbeit und freue mich, diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen zu können.

(Beifall)

Wir, der neue Ausschuss, fanden ein gut bestelltes Feld vor, ohne Altlasten oder Karteileichen. An dieser Stelle gebührt dem vorherigen Ausschuss, allen Mitgliedern, vor allem aber auch der Geschäftsstelle unser großer Dank.

(Beifall)

Sie stehen uns für Anregungen und für Beratungen stets kompetent zur Seite.

Ich rechne es den Bürgerinnen und Bürgern hoch an, dass sie sich mit ihren Sorgen und Problemen vertrauensvoll an den Petitionsausschuss wenden. Dieses Vertrauen werden wir nicht enttäuschen.

Die ersten Sitzungen haben gezeigt, dass sich der Petitionsausschuss intensiv mit den Belangen der Petentinnen und Petenten befasst. Unser gemeinsames Interesse ist es, über alle Parteigrenzen hinweg tragfähige und unkomplizierte Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten.

Der Arbeitsweise des bisherigen Ausschusses folgend möchte auch der neue Ausschuss Sprechstunden vor Ort, in den Kreisen und kreisfreien Städten, stattfinden lassen. Ich habe die Anregung von Herrn Rother aufgenommen, auch die Landesvollzugsanstalten des Landes zu besuchen, um auch dort zu tagen und uns von den Zuständen dort zu überzeugen.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Kommen alle wieder zurück? - Heiterkeit)

- Bestimmt. - Um Ihnen einen aktuellen Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses zu vermitteln, nun einige Beispiele. - Es sind nur drei. Es dauert nicht allzu lange.

Unter anderem hat sich der Petitionsausschuss intensiv mit der Problematik einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung für berufstätige Alleinerziehende befasst. Eine alleinerziehende Mutter aus dem Kreis Stormarn drohte ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil sie keinen Ganztagsplatz für ihren dreijährigen Sohn fand. Der Petitionsausschuss konnte gemeinsam mit dem Bildungsministerium und der zuständigen Gemeinde eine interessengerechte Lösung für die Mutter und für das Kind finden.

In einem anderen Fall konnte der Petitionsausschuss erreichen, dass das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr auch für eine Familie aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg gilt, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Hamburg besuchen. Der Kindergartenbesuch in Hamburg ist erforderlich, da andernfalls eine bedarfsgerechte Betreuung nicht gewährleistet wäre.

Sehr intensiv hat sich der Petitionsausschuss mit dem Wunsch einer schwerstbehinderten Frau aus dem Kreis Steinburg befasst, die in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben wollte. Die Petentin war zeitlebens zu Hause von ihren Eltern gepflegt worden, die aber inzwischen alt und selbst gebrechlich geworden sind. Der Petitionsausschuss hat in diesem Fall sehr deutlich gemacht, dass das Recht auf eine selbst gewählte Lebensform behinderten Menschen nicht allein aus Kostengründen verweigert werden darf.

(Beifall)

Es konnte erreicht werden, dass die Petentin nicht in eine stationäre Einrichtung umziehen muss, sondern zu Hause die erforderliche Unterstützung erhält.

Mit diesen Beispielen aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht komme ich zum Schluss und bitte um Bestätigung der Petitionen.

(Beifall)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 17/74 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung: 12:58 bis 15:05 Uhr)

Ich eröffne die Sitzung wieder und begrüße zuerst die Besucher der Beruflichen Schulen am Ravensberg in Kiel sowie die Besucher des U-BootStammtisches Kiel in unserem Haus. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

(Katja Rathje-Hoffmann)

Noch eine Information für alle Abgeordneten des Hauses: Wer es noch nicht gesehen hat - diesen blauen Elefanten kann man im Foyer gegen eine kleine oder auch gern größere Spende erwerben. Die Damen des Kinderschutzbundes geben Ihnen gern Informationen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/20

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/63

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beamte des Landes Schleswig-Holstein, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, übernehmen dieselben Pflichten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Sie haben aber in Schleswig-Holstein noch nicht dieselben Rechte wie Beamte in anderen Bundesländern oder wie Angestellte des Landes Schleswig-Holstein.

Eine beamtete Lehrerin, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, verstirbt an Krebs. Ihre Partnerin hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wäre dieselbe Lehrerin Angestellte gewesen, dann hätte ihre Partnerin vollen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ist das gerecht? - Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht gerecht, das ist zutiefst ungerecht, das müssen wir ändern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Es ist auch für uns in Schleswig-Holstein höchste Zeit, eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften umzusetzen. Das gilt für Beamte des Landes Schleswig-Holstein genauso wie für Angehörige von Kammern und berufsständischen Versorgungswerken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur eine Frage von Toleranz und Gerechtigkeit, es ist auch eine rechtliche Frage. Warum? - Die EUKommission plant eine Klage gegen Deutschland

wegen mangelhafter Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Es geht um genau den Punkt, den wir heute ändern können: um die längst überfällige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober dieses Jahres entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung mit der Ehe gleichgestellt werden müssen. Die vom Verfassungsgericht aufgestellten Grundsätze sind als Aufforderung für uns anzusehen, alle versorgungsrechtlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene im Hinblick auf die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu überprüfen und anzupassen.

Die FDP-Landtagsfraktion hat in diesem Haus wiederholt entsprechende parlamentarische Initiativen eingebracht, die bisher politisch abgeblockt worden sind. Jetzt lässt der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein hoffen. Ich hätte übrigens nicht gedacht, dass ich das einmal so sagen würde, aber die folgenden Sätze haben mich doch angenehm überrascht.