a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG)
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neufestsetzung des Regelbedarfs und die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Rahmen des Sozialgesetzbuches II sind am 1. April 2011 in Kraft getreten, zum größten Teil, wie Sie wissen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.
Die Änderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende bringen entscheidende Neuerungen für Leistungsempfänger, aber auch für Verwaltungsträger, zum Teil auch neue Umsetzungsstrukturen. Ich will ganz deutlich sagen, dass für mich und für die Landesregierung im Vordergrund steht, dass das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche jetzt endlich, nachdem es sehr lange diskutiert und auch strittig diskutiert wurde, in die Umsetzung geht.
Ich bin auch froh darüber, dass zum Kreis der Berechtigten über das Sozialgesetzbuch II hinaus auch Kinder gehören, die Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen können, deren Eltern Kinderzuschlag beziehungsweise Wohngeld beziehen. Es ist auch gut, die Entscheidung bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in die Hände der Kommunen zu geben.
Ich will an der Stelle ganz deutlich sagen: Die Kommunen haben diese Zuständigkeit gefordert. Wir haben sie dabei unterstützt, ich sage aber nicht ohne Grund: Die Kommunen haben sie gefordert.
Schleswig-Holstein hat erfolgreich dafür gekämpft, dass die Kommunen die Umsetzung in die Hände bekommen. Das Land wird deshalb gemeinsam mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Umsetzung der Neuregelung so bürokratiearm und so bürgerfreundlich wie möglich gestaltet wird.
Ich möchte Ihnen jetzt den Hintergrund des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs und seine zentralen Regelungen in einem kurzen Überblick darstellen. Erstens. Die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach § 6 des Bundeskindergeldgesetzes liegt bei den Kommunen. Der Bund hat die Länder ermächtigt, die für die Durchführung zuständigen Behörden zu bestimmen.
Zweitens. Neu zu regeln sind die Zweckbindung, Verteilung und Weiterleitung der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und
Heizung. Die Kompensation der kommunalen Belastung durch das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt - wie Sie wissen - über die Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung. Hinzu - zu dieser Erhöhung - kommen Mittel für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen.
Drittens. Die Regelung der Kostenerstattung an kreisangehörige Gemeinden und Kreise kommt neu hinzu.
Im Sozialgesetzbuch II ist die Revision der Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepakt sowie für eine Änderung des Verteilschlüssels vom Land an die Kreise und kreisfreien Städte festgeschrieben. Genau die wollen wir bereits Anfang 2012 angehen. Die Landesregierung will ferner die Zuständigkeit für die Durchführung nach dem Bundeskindergeldgesetz den Kreisen und kreisfreien Städten als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Das entspricht im Übrigen der bisherigen Aufgabenübertragung der übrigen kommunalen SGBII-Zuständigkeiten, die seit 2005 gelten. Damit wird die kommunale Verantwortung im Rahmen der SGB-II-Umsetzung sinnvoll gestärkt.
Die Regelungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf sind trotz des erheblichen Zeitdrucks sehr ausführlich mit den kommunalen Landesverbänden erörtert worden. Ich freue mich, dass wir mit der kommunalen Familie ein Einvernehmen über die getroffenen Regelungen erzielen konnten. Ich möchte mich an der Stelle auch ganz klar nicht nur bei den Koalitionsfraktionen, sondern auch bei der SPD-Landtagsfraktion für die konstruktiven Beratungen im Sozialausschuss und für die angedeutete Bereitschaft zum notwendigen verkürzten Verfahren - insbesondere bei Ihnen, Herr Kollege Baasch ganz herzlich bedanken.
Die Größenordnung für die zusätzlichen Bundesmittel für die Schulsozialarbeit für Schleswig-Holstein liegt bei etwa 10 Millionen € jährlich bis Ende 2013. Damit werden Kommunen und Schulträger eine ganze Menge bewegen können, gerade unter dem Blickwinkel der Prävention. Es geht darum das ist die Philosophie des Bildungs- und Teilhabepakets -, einen Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, in ein Leben, das dauerhaft unabhängig von staatlichen Sozialtransfers machen soll. 38 Millionen € für Leistungen in Bildung, Teilhabe,
Schulsozialarbeit und für Mittagessen in Hortunterbringung werden bis Ende 2013 an Bundesmitteln zusätzlich jedes Jahr nach Schleswig-Holstein fließen. Dieses Geld kommt benachteiligten Kindern und Jugendlichen unmittelbar zugute.
Deshalb mein Appell an Sie: Sie sollten nicht aufgrund einer vielleicht noch unbefriedigenden Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets das gesamte Paket zerreden, sondern ich bitte Sie im Gegenteil, ich fordere Sie auf und appelliere an Sie, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kontakte deutlich zu machen, welche Chancen für benachteiligte Kinder und Jugendliche hierin liegen, und für dieses Paket zu werben - unabhängig davon, ob man sich im Einzelfall noch etwas anderes hätte vorstellen können. Es ist eine Chance, und die sollten wir tatsächlich nutzen.
Ich finde es auch nach wie vor richtig, dass sich Schleswig-Holstein für eine Verlängerung der Antragsfrist ausgesprochen hat.
Lassen Sie mich abschließend eine Anmerkung zu der wichtigen Thematik Bildungs- und Teilhabepaket und Asylbewerberleistungsgesetz machen. Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf sogenannte Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes haben Anspruch auf den gesamten Katalog des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 34 des SGB XII. Ein solcher Anspruch ist aber bisher nicht für den Personenkreis der minderjährigen Grundleistungsempfänger nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen. Daraus folgt, dass das Unterstützungsniveau für diese Kinder und Jugendlichen rund ein Drittel niedriger ausfällt als die Sätze für die Analogleistungsempfänger. Ich sage ganz deutlich: Das ist eine völlig ungerechtfertigte Benachteiligung.
Der Kollege Schmalfuß und ich haben uns deshalb mehrfach und auch schriftlich bei der Bundesarbeitsministerin dafür stark gemacht, diese Lücke so schnell wie möglich zu schließen. Gestern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugesagt, dass dies entsprechend erfolgen wird.
Ohne dem Parlament vorgreifen zu wollen, fände ich es deshalb richtig, wenn wir uns über den Antrag der Grünen im entsprechenden Fachausschuss noch einmal ausführlich unterhalten könnten, auch über die Probleme, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind.
Der Minister hat seine Redezeit um 1 Minute und 45 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht auch den Fraktionen zusätzlich zur Verfügung.
Ich erteile jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Frau Abgeordneten Luise Amtsberg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Frau von der Leyen ihr Bildungs- und Teilhabepaket der Presse vorgestellt hat, sagte sie:
Was jedoch folgte, war erst einmal Verwunderung über zu geringe Nachfrage nach Erstattung, eine Fristverlängerung, ein paar Werbefilmchen und ein runder Tisch. - Gut, es lässt sich also sagen: Die Idee ist gut - da sind wir voll bei Ihnen -, aber die Umsetzung ist an vielen Stellen noch chaotisch.
Die Informationslage ist offensichtlich noch schlecht, das Verfahren für viele undurchsichtig. Für die Erstattung von musikalischen Freizeitangeboten zum Beispiel muss man zu anderen Stellen laufen als für die Erstattung von Sportangeboten. Nicht immer hat die Musikschule, die man sich beispielsweise ausgesucht hat, weil sie in der Nähe liegt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt.
Herr Minister, Sie haben recht. Wir nehmen Ihre Aufforderung gern auf. Wir haben das natürlich so auch schon aufgenommen und umgesetzt. Auch wir sprechen natürlich unsere Kreise auf diese Regelung an und alles, was damit zusammenhängt. Es gibt wahnsinnig viele Arbeitshilfen zu den Problemen an dieser Stelle. Aber wir müssen erkennen: Es ist offensichtlich so, dass davon noch nicht viel in der Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist es natürlich zum Teil unsere Aufgabe, aber auch die Aufgabe Ihres Ministeriums, dafür zu werben.
Der Antrag der Fraktion der Grünen, der Ihnen jetzt vorliegt, greift eine Absurdität heraus. Ich möchte natürlich die Möglichkeit ergreifen, hier die Gedanken, die wir uns gemacht haben und die uns dazu motiviert haben, heute diesen Antrag zu stellen, einmal vorzutragen. Wenn man sich mit dem Themenbereich Flüchtlingspolitik und Asylgesetzgebung und Asylbewerberleistungsgesetz beschäftigt, ist es auffällig und schmerzhaft, wenn man feststellen muss, dass diese Personengruppe nach wie vor
Deshalb ist es mir an dieser Stelle wichtig, hier zu ein paar Worte dazu zu verlieren, was die Lebenssituation dieser Menschen ausmacht.
Also: Wer war bisher nicht beteiligt an dem Bildungs- und Teilhabepaket, wer wurde neben den Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern nicht als Zielgruppe mit definiert? - Das war die Gruppe derjenigen, die unter § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes fielen, zum Beispiel eine Aufenthaltsgestattung oder -duldung besitzen, und all jene, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, deren Ausreise aber nicht vollzogen werden konnte.
Es war für uns völlig unbegreiflich, warum die Gruppe nicht von Anfang an einbezogen wurde in das Bildungs- und Teilhabepaket. Denn mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat die schwarz-gelbe Bundesregierung unlängst zugegeben, dass mit den niedrigen Regelsätzen, die Kinder im Sozialhilfebezug erhalten, keine ausreichende Partizipationsmöglichkeiten bestehen. Nur deshalb gibt es ja überhaupt dieses Paket, das neue Kapitel in der Sozialgeschichte der Frau von der Leyen.
Eigentlich müsste man diese Frage gar nicht erst stellen: Wie, wenn die sozialen Leistungen von Kindern im Regelleistungsbezug schon nicht ausreichend sind, könnten sie dann ausreichend für Kinder nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes sein? Der entscheidende Punkt ist, dass diese Familien ohnehin schon einen deutlich kleineren Leistungskatalog als Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger haben. Ich denke, es ist eine gute Gelegenheit, das hier noch einmal anzusprechen. Wir haben im vergangenen Winter darüber diskutiert, dass das Asylbewerberleistungsgesetz seit 1993 nicht an die normalen Preissteigerungen angepasst wurde. Fakt ist, dass die Bezieherinnen und Bezieher nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz heute nur 70 % der Leistungen eines Sozialhilfeempfängers erhalten. Unbenommen dessen, dass die Kinder hoffentlich in Zukunft noch in das Bildungs- und Teilhabepaket aufgenommen werden - wie von Ihnen angekündigt -, ist das so.
Ob dieses Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Existenzminimum eines Menschen zusammenpasst, lässt sich an dieser Stelle stark bezweifeln. Gerade auch die ganze Debatte rund um dieses Bildungs- und Teilhabepaket bestätigt und bekräftigt für uns wieder und noch viel mehr die Auffassung,
dass das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz völliger Murks ist. Denn im Prinzip blockiert es alle politischen Prozesse, die darum herum stattfinden. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle auch noch einmal zu erwähnen.
Das ist auch bei Flüchtlingskindern so, die - im Bundesschnitt - insgesamt 47 % niedrigere Leistungen erhalten als Kinder gleichen Alters im Regelleistungsbezug. Wenn gerade diese Kinder nicht auf die Leistungen des Bildungspakets zurückgreifen können, wäre das eine hausgemachte Diskriminierung. Ich wäre froh und wirklich glücklich darüber, wenn wir an dieser Stelle in Zukunft keinen Dissens mehr hätten.
Genau diese Kinder brauchen diese Gleichbehandlung und Chancengleichheit und eine Perspektive für die Zukunft, denn viele sind nicht nur zwei oder vier Jahre hier, sondern - und das ist die politische Praxis - sehr sehr viel länger.