Protocol of the Session on February 23, 2011

Interessante Ergebnisse bringt die Antwort auf die Große Anfrage in Bezug auf die Vormundschaften. Zum einen scheint es einen großen Unterschied zwischen den Amtsvormündern und den privaten Vormundschaften zu geben. Bei den Amtsvormündern findet die Inobhutnahme häufig nicht als sozialpädagogische Kriseninterven

(Thorsten Fürter)

tion statt. Es gibt also kein Clearingverfahren, das die Situation dieser jungen Menschen aufgreift und ihnen Schutz und Geborgenheit bietet.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Dies wird nach unserer Ansicht durch die Antwort auf diese Anfrage belegt. Wir werden es aber im Ausschuss weiter diskutieren.

Von den von Anfang 2007 bis Ende 2009 ausländerbehördlich erfassten 429 Jugendlichen haben 146 der unter 16-Jährigen keinen Vormund bekommen. Der Vormundschaftsverein Lifeline in Lübeck belegt aber, wie wichtig es ist, einen Vormund zu erhalten. In fast allen Fällen ist es dem Verein gelungen, einen Jugendhilfebedarf feststellen zu lassen. Dies dürfte auch angesichts der Schicksalsschläge der jungen Menschen eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht. Allerdings sind die Daten zu den Jugendhilfeleistungen ebenso wenig belastbar wie die zum erzieherischen Bedarf. Auch die Informationen zu den Integrationsmaßnahmen sind wenig hilfreich. Wir wissen gerade einmal, dass 86 Flüchtlinge einen Sprachkurs besuchen beziehungsweise besuchten.

Insgesamt scheint es eine hohe Anzahl von jungen Flüchtlingen zu geben, die noch vor dem Ende des Clearingverfahrens wieder verschwunden sind. Die Zahl wird auf 335 geschätzt. Aus Sicht des SSW sind die Inobhutnahme und ein einheitliches Verfahren für die jungen Menschen kein rein ordnungspolitischer Vorgang, sondern dienen dazu, diesen Kindern die Hilfe zukommen zu lassen, die sie wirklich benötigen.

(Beifall bei SSW, SPD und der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Frau Abgeordnete, jetzt haben Sie das Wort für Ihre persönliche Bemerkung. Sie haben drei Minuten Zeit.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebes Parlament! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich vorhin das Wort ergriffen habe, obwohl ich es nicht erhalten habe. Es tut mir sehr leid, dass ich das gemacht habe. Ich werde es in Zukunft hoffentlich beachten, Frau Präsidentin. Es tut mir sehr leid.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN - Zurufe)

Das Wort hat jetzt noch einmal das Präsidium. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb schließe ich die Beratung. Es ist der Antrag gestellt worden, die Antwort auf die Große Anfrage an den Ausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, die Drucksache 17/1247 dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen guten Abend. Die Tagung ist unterbrochen bis morgen früh um 10 Uhr.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss: 18:02 Uhr

(Silke Hinrichsen)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst