Begabungsgerecht ist in der Pädagogik ein schwieriger Begriff, weil ich als Lehrer die Begabung eines Kindes schwer feststellen kann. Es sitzt da und zeigt mir seine Tagesform. Es zeigt mir, ob es fleißig ist, es zeigt mir, ob die Eltern möglicherweise Nachhilfe bezahlen können, und, und, und. Aber die Begabung an sich ist schwer messbar. Ich weiß, dass begabungsgerecht ein Begriff ist, den die KMK in einer Grundsatzposition benutzt hat. Deswegen habe ich mir das Papier auch angeguckt.
Das Interessante ist aber, was die KMK mit dieser Begabungsgerechtigkeit macht. Sie entwickelt daraus Forderungen an eine individuelle Förderung eines jeden Schülers. Es sollen Stärken gefördert werden, es soll wahrgenommen werden, dass Schüler unterschiedlich stark sind, wenn es um Kenntnisse, um Erkenntnisse, um Fähigkeiten, um Persönlichkeit, um Selbstständigkeit und Kooperation geht, und, und, und. Alle diese verschiedenen Begabungen sollen individuell bestmöglich gefördert werden.
Der Begabungsbegriff der FDP aber ist der altertümliche mit dem Gedanken: Es gibt praktische und theoretische Begabung, und von beidem ein bisschen. Dafür brauchen wir drei Schulsysteme. Das ist genau nicht der Sinn von Begabungsgerechtigkeit, den die KMK formuliert.
Wenn wir wissen, dass wir individuell fördern müssen, warum investieren Sie dann nicht die Energie, die Sie in dieses Gesetz investieren, in die Beantwortung der Frage, wie wir es schaffen, die individuelle Förderung zu verbessern. Man könnte Klassen verkleinern, Stunden doppelt besetzen, man könnte Material an die Schulen geben,
man könnte die räumlichen Bedingungen und die Raumpläne entsprechend ändern, man muss an den 45-Minuten-Takt heran,
man muss das Lehrpensum reduzieren, man muss die Zeit an der Schule insgesamt anders organisieren, man muss Lehrer systematisch in dieser Richtung fortbilden.
Und was macht die FDP? Sie sitzen im Bildungsausschuss und sagen - ich zitiere: Es gibt in diesem Land Schichten, die wünschen sich eine homogene Unterrichtung ihrer Kinder.
(Zuruf von der SPD: Sie sollten sich schä- men! - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Ach ja, von Scham verstehen Sie etwas! - Christopher Vogt [FDP]: Schamgefühl ist Ihr Dauerzustand!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung der Eltern nach Schulfrieden teile ich durchaus; ich habe für die Sorgen der Eltern Verständnis. Sie wurden auch durch das, was sie in der Presse zu lesen bekommen und was von der Opposition immer wieder verdreht wird, wir würden alles wieder zurückdrehen, wild gemacht. Wenn Sie sich aber hier hinstellen - insbesondere Sie, Herr Dr. Stegner -, und für Schulfrieden sind, dann muss ich schlicht und ergreifend sagen: Das ist scheinheilig. In einem Interview gegenüber den „Lübecker Nachrichten online“ vom 9. Januar 2011 sagen Sie ganz klar: „Unser Ziel bleibt die eine Schule für alle“.
Mit Schulfrieden hat das herzlich wenig zu tun. In der Hoffnung, eine neue Regierung zu bilden, heißt es: die Gemeinschaftsschule für alle. Dann definieren Sie es aber bitte deutlich und sagen: Wir wollen die Gymnasien abschaffen. Das ist Ihre Politik.
Benennen Sie das und stehen Sie dazu. Das ist das, was Sie wollen, und das müssen Sie den Eltern auch sagen. Das wäre ehrlich.
Frau Erdmann, zu dem Vorwurf, dieses Gesetz sei ein Gesetz der FDP, bitte ich Sie, einmal in das Wahlprogramm der CDU zu schauen. Dort werden
Sie insbesondere das, was unter der Zusammenführung von Regionalund Gemeinschaftsschulen jetzt im Gesetz steht, so ziemlich eins zu eins finden.
- Genau, das haben wir abgemacht, Herr Ministerpräsident. - Insofern ist das ein Gesetz, das auch von der CDU mitgetragen wird.
Zum Paragrafen der Mitbestimmung muss ich sagen, dass der § 63 die Drittelparität in der Schulkonferenz regelt, das heißt, dort sitzen ein Drittel Lehrkräfte, ein Drittel Schülerinnen und Schüler sowie ein Drittel Eltern. Mitnichten kann man in einer Schulkonferenz mit einem Drittel eine Mehrheit zustande bekommen, um dort zu strukturieren. Es ist lediglich möglich, dass in einigen Punkten, die die Schulkonferenz aufzeigt, die Mehrheit der anwesenden Lehrkräfte einem Beschluss zustimmen muss, damit er zustande kommt. Das heißt, es gibt hier für Lehrkräfte eine Sperrminorität. Wenn es um die pädagogische Umsetzung, um die Ausgestaltung von Unterricht und der Umsetzung von Lehrplänen geht, ist das auch der richtige Weg. Es sind diejenigen, die das anschließend umsetzen müssen.
Zu einem weiteren Vorwurf, dass wir die Stellungnahmen, die uns zugesandt worden sind, nicht ernst nehmen würden, muss ich sagen, dass bereits Stellungnahmen eingefordert worden sind, auch im Rahmen der ministeriellen Anhörung. Wer sich den Schulgesetzentwurf anschaut, den der Minister anschließend vorgelegt hat, muss deutlich sagen, dass sogar sehr viele Anregungen in diesem Bereich schon aufgenommen worden sind, unter anderem das, was ich vorhin in meiner Rede angesprochen habe, nämlich dass bei den Gemeinschaftsschulen bei Konzeptveränderung das Ministerium genehmigen muss. Gerade diese Sorgen sind aufgenommen worden. Das Prinzip der Inklusion und das Prinzip der Schulsozialarbeit waren einhellig in allen Stellungnahmen vorhanden. Wir haben sie aufgenommen, setzen aber nicht eins zu eins um, was in den Stellungnahmen steht, das kann auch nicht anders sein. Man muss immer gucken, welche Rahmenbedingungen wirken können. Insgesamt ist viel aufgenommen worden, und die CDU-Fraktion steht zu diesem Gesetz.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Klug, ich habe den Eindruck, dass diese Landesregierung ihren Auftrag ein bisschen falsch versteht. Wir haben in Schleswig-Holstein ein staatliches Schulsystem zu organisieren. In einem staatlichen Schulsystem müssen die Bedingungen an allen Ecken und Kanten und auch in der Mitte des Landes gleich sein.
Überlegen Sie bitte: Eine Regionalschule oder eine Gemeinschaftsschule, die schulartabschlussbezogene Verbände einrichtet - sprich: verschiedene Schulartzüge unter einem Dach -, ist eine völlig andere Schule als eine Gemeinschaftsschule, in der binnendifferenzierter Unterricht erteilt wird. Das müssen Sie einfach zu Kenntnis nehmen. Das sind zwei unterschiedliche Schulformen.
Liebe Kollegin Franzen, in Ihrem ersten Beitrag haben Sie mehr oder minder eine Regelungsnotwendigkeit gesehen. Die haben wir 2007, 2008, 2009, 2010 eigentlich nicht gehabt. Es gab nicht im Geringsten einen schulrechtsfreien Raum, über den wir uns hier unterhalten müssten.
Ich darf deutlich festhalten: Keine der neuen 109 Gemeinschaftsschulen musste Gemeinschaftsschule werden. Alle trafen eine freiwillige Entscheidung zwischen einer Gemeinschaftsschule, in der gemeinsames Lernen organisiert wird, und einer Regionalschule, in der ab Klasse 7 sozusagen schulartbezogene Klassenverbände eingerichtet werden. Jeder Schulträger und jede Schule hatte diese Wahl.
Von daher gibt es nach meiner und unserer Auffassung überhaupt keine Notwendigkeit, die Schulorganisation einer Gemeinschaftsschule oder einer Regionalschule zu verändern.
Wir haben - der Herr Kollege Kubicki ist leider schon draußen - auch gar keine Unruhe gehabt. Ich bitte ihn einmal, sein Pressearchiv zu bemühen.
- Die Unruhe, sehr verehrter Herr Dr. von Boetticher, ist erst mit dem Referentenentwurf zum jetzigen Schulgesetz aufgekommen.
- Das ist kein Unsinn. Ich erinnere mich auch sehr gut an einen Brief von zehn Amts- und Schulverbandsvorstehern aus dem Landesteil Schleswig, die uns dazu aufgefordert haben, von diesem Ansinnen zu lassen.
Zum Thema G 8/G 9: Eltern stellen sich vor, dass wir mit dem Weg G 9 ein anderer Weg zum Abitur verbunden ist als mit G 8. Man muss den Eltern ehrlicherweise sagen, Herr Dr. Klug: Das ist nicht der Fall, denn die letzten drei Jahre der gymnasialen Oberstufe sind völlig gleich. G 8 oder G 9 beantwortet lediglich die Frage, wie und in welcher Zeit ich den mittleren Bildungsabschluss am Gymnasium erreiche. Das muss man Eltern sagen. Es geht nicht um die Frage des Abiturs. Das ist leider für alle gleich. Die Frage ist nur, ob man die Mittelstufe nach fünf oder sechs Jahren beendet. Nur das ist es.