Protocol of the Session on December 17, 2010

Notwendig sind effektive Regelungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Spielsucht, zur Kanalisierung des Glücksspielangebots, zum Jugend- und Spielerschutz sowie zur Sicherstellung fairen Spiels und zum Schutz vor Kriminalität. Nach wie vor bleibt das Ziel der Verhinderung von GlücksspielSpiel- und von Wettsucht mit einer wirksamen Suchtprävention wichtig. Ein unbegrenztes Angebot von Glücksspielen ist gerade bei der Erteilung von Erlaubnissen in einem geöffneten Markt nicht zu erwarten, wenn denn über die Voraussetzung der Erlaubniserteilung eine Steuerung erfolgt und ausschließlich zuverlässige Anbieter zugelassen werden. Diese müssen die Erfüllung von Schutzmaßnahmen vor einer Antragstellung nachgewiesen haben.

Ich frage mich wirklich, welche bessere Möglichkeit der Steuerung es in dem Sinne gibt, die das Haus insgesamt einfordert, als gerade darüber wirksam einzugreifen und nicht alles dem Zufall zu überlassen. Eine strikte Anwendung der Vorgaben gewährleistet, dass nur zuverlässige Veranstalter und Vermittler auf den Markt gelangen. Dem Entstehen und dem weiteren Wachstum von nicht erlaubten Glücksspielen, so weit dies zurzeit noch erfolgt, wird so entgegengewirkt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse zunächst über den Berichtsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1079 (neu), abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen und der Antrag in der Drucksache 17/1079 (neu) mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich lasse jetzt zu a) abstimmen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1100, federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss zu überweisen.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Auch Wirtschaft und Europa!)

- Ergänzend dem Wirtschafts- und dem Europaausschuss?

(Peter Eichstädt [SPD]: Soziales!)

- Und dem Sozialausschuss.

(Günther Hildebrand [FDP]: Umwelt und Agrar! - Heiterkeit und Zurufe)

- Also, der Gesetzentwurf soll an den Innen- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Europaausschuss und den Sozialausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich beende die Tagesordnungspunkte 20 und 34.

Wir setzen die Beratung von gestern zu Tagesordnungspunkt 32 fort:

Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung nachhaltig sichern

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1073

Biogasnutzung nachhaltig sichern

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1111

Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung nachhaltig sichern

(Minister Klaus Schlie)

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/1139

Ich erteile dem Vorsitzenden des Umwelt- und Agrarausschusses, Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben wir in diesem Hause den Punkt „Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung nachhaltig sichern“ nicht zur Abstimmung geführt, weil sich in den Redebeiträgen in der Sache eine große Übereinkunft abzeichnete. Diese Übereinkunft haben heute alle Fraktionen herbeigeführt. Ziel ist es, Bioenergie bei nicht ausufernder Monokultur zu sichern und das EEG in diesem Sinne zu ändern. Die Landesregierung soll damit eine Verhandlungsposition für den Bundesrat im Januar 2011 an die Hand bekommen. Der Ausschuss wird sich darüber hinaus weiter mit dem Thema auf der Grundlage der vorliegenden Anträge und einer Anhörung beschäftigen.

Ich trage noch einmal die fünf Eckpunkte und einen zusätzlichen Punkt vor, die einvernehmlich beschlossen worden sind: 1. verpflichtende anlagenbezogene Abwärmenutzung von Biomasseanlagen; 2. stärkere Ausrichtung des EEG auf den Einsatz von Gülle, biogenen Reststoffen, Bei- und Nebenprodukten sowie Landschaftspflegematerial; 3. Differenzierung des NawaRo-Bonus, um die Entwicklung einer Vielfalt im Anbau und in der Anlagentechnik sicherzustellen; 4. Sicherung der Direkteinspeisung von Biogas ins Erdgasnetz; 5. differenzierte Staffelung der Einspeisevergütung, um Impulse für die Entwicklung kleinerer regional angepasster Anlagen stärker zu nutzen.

Zusätzlich haben wir beschlossen:

„Der Landtag schlägt vor, begleitende Forschungsaufträge zu vergeben, die gezielt eine Nachhaltigkeitsstrategie … für die Gewinnung von Bioenergie fortentwickeln.“

Meine Damen und Herren, das war unsere gemeinsame Vereinbarung von heute Morgen. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich erteile nun für die Landesregierung der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits bei der Debatte im Juli 2010, als wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema diskutiert haben, inhaltlich eine große Übereinstimmung feststellen können. Es hat sich auch gestern wieder gezeigt, dass wir hinsichtlich der nachhaltigen Biomassenutzung ein grundsätzliches parteiübergreifendes Einvernehmen hier haben. Deshalb freue ich mich ganz besonders, dass wir einen fraktionsübergreifenden Antrag formulieren konnten, der die Landesregierung nun auffordert, eine Bundesratsinitiative für Veränderungen bei der Einspeisevergütung nach dem EEG für Biomasseanlagen zu starten.

Die Zielsetzungen dieses gemeinsamen Antrags decken sich mit den Positionen und den Aktivitäten der Landesregierung. Denn wir haben schon darüber berichtet, dass wir sowohl bei der Agrar- als auch bei der Umweltministerkonferenz in diesem Jahr schon Beschlüsse gefasst haben, die von meinem Haus initiiert wurden. Danach soll der Bund in seinem Erfahrungsbericht unter anderem Fragen zur Flächenkonkurrenz, zum Substratmix, zum Reststoffeinsatz und zu den Belangen des Boden-, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutzes beantworten. Darüberhinaus sollen bei der EEG-Vergütung hinsichtlich der Biomassebereitstellung zur Biogaserzeugung die Aspekte des Klima-, Umweltund Naturschutzes sowie der Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden.

Die Agrarministerkonferenz hat bei ihrer Sitzung im Oktober dieses Jahres in Lübeck dazu noch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Nachwachsende Rohstoffe” beauftragt, auf Grundlage des EEG-Erfahrungsberichtes und der Erkenntnisse der Bundesländer eine gemeinsame Position von Bund und Ländern zur EEG-Novelle 2012 für die nächste Agrarministerkonferenz im März 2011 vorzubereiten.

Um die anstehenden Diskussionen zur Novellierung des EEG insgesamt im nächsten Jahr gut vorzubereiten, wird derzeit ein Positionspapier vom Kollegen de Jager und mir erstellt.

(Vizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese)

Meine Damen und Herren, ich bedauere es sehr, dass die Bundesregierung uns mitgeteilt hat, dass der für Ende dieses Jahres zunächst schon angekündigte EEG-Erfahrungsbericht nun frühestens im Mai 2011 vorliegen wird. Angesichts dieser neuen Situation finde ich es richtig, dass wir jetzt für den Bereich Biomasse Eckpunkte und damit unsere schleswig-holsteinischen Vorstellungen zu diesem Thema für die anstehende Novellierung formulieren. Denn auch wenn der Erfahrungsbericht des Bundes noch nicht vorliegt, haben wir schon eigene Erfahrungen sammeln können, die wir hier zur Grundlage machen können. Ein weiteres Verschieben einer Stellungnahme kommt aus meiner Sicht zu spät, wenn wir wollen, dass das EEG auch pünktlich zum 1. Januar 2012 angepasst wird.

Unabhängig von der Bundesratsinitiative geht die Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Biomasseförderung aber selbstverständlich auch weiter. Denn es geht schließlich auch um Korrekturen außerhalb des EEG, wie zum Beispiel beim Baurecht oder bei der fachlichen Praxis im Maisanbau. Das haben wir heute Vormittag schon diskutiert.

Neben der Ausgestaltung des EEG und deren Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der energetischen Biomassenutzung, sollten wir uns auch Gedanken über die bestehenden Anlagen machen. Für mich steht fest, dass diese Anlagen einen Bestandsschutz hinsichtlich der EEG-Vergütungssätze haben, aber die Umweltwirkung der landwirtschaftlichen Erzeugung von Biomasse muss auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass wir eine Überarbeitung und Anpassung der „guten fachlichen Praxis” an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse umsetzen.

Für den Silomais wird es auf absehbare Zeit keine Alternative hinsichtlich des energetischen Flächenertrages der agronomischen Vorteile und auch der Klimabilanz geben. Umso mehr müssen wir darauf hinwirken, dass für die Erzeugung klare Regelungen gelten, damit wir negative Auswirkungen, unter anderem auf Grundwasserqualität und Biodiversitätsziele, vermeiden können. Bei der Ausgestaltung, Herr Matthiessen, ist es aus meiner Sicht allerdings wichtig, dass wir für die Erzeugung von Biomasse zur energetischen Nutzung die gleichen Anforderungen stellen wie für die Produktion von Futter- und Lebensmitteln.

Meine Damen und Herren, wir sollten die verbleibende Zeit gemeinsam nutzen, um einerseits bei der Novellierung des EEG konstruktive Vorschläge in

die Beratung einbringen zu können, andererseits aber auch, um „gute fachliche Praxis” des Silomaisanbaus zu konkretisieren.

Nochmals: Ich freue mich über den fraktionsübergreifenden Antrag. Ich denke, das ist ein gutes Signal auch an die Bürgerinnen und Bürger, die vielfach mit ihren Sorgen und Befürchtungen an uns alle herangetreten sind. Der fraktionsübergreifende Ansatz hilft uns vielleicht auch dabei, dass wir gemeinsam dann auch eine Mehrheit im Bundesrat bekommen.

(Beifall im ganzen Haus)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Bernd Voß aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Vorweg vielleicht eins: Wir waren gestern ein Stück weit verschnupft, weil hier ein halbes Jahr lang ein Antrag verschleppt wurde, der im Grunde von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung im Land ist und auch für die energiepolitische Entwicklung, ebenso wie auch für die Umweltentwicklung. Ich denke, das muss man deutlich machen, auch vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen, die wir vorgestern hatten. Hier kann das Land entscheidend mitbestimmen, die Wirtschaftsentwicklung läuft gerade in der Fläche, ohne dass es unseren Haushalt belastet.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist daher auch von ganz entscheidender Bedeutung, dass wir diesen Antrag heute gemeinsam beschlossen haben und sehr viele wichtige Guidelines vorgegeben haben, anhand derer die Landesregierung im Bundesrat verhandeln kann. Ich sage das auch deshalb, weil ich wie wohl alle Abgeordneten davon ausgehe, dass sich die Landesregierung auch bei ihrer Arbeit im Bundesrat an dieser Linie orientieren wird.

Ich denke, allen ist deutlich geworden, dass Biomasse nur erfolgreich sein kann - wie auch die anderen erneuerbaren Energien -, wenn man einen breiten Strauß von Maßnahmen effizient gestaltet und sehr genau guckt, wie das wirkt, um es dann entsprechend auch umsetzen zu können und auch zu korrigieren.

(Ministerin Dr. Juliane Rumpf)

Frau Ministerin, ich begrüße - noch einmal zum Schluss -, dass Sie sehr deutlich gesagt haben, dass auch das Baurecht betrachtet werden muss. Ich möchte noch hinzufügen, dass wir auch sehen müssen, wie wir mit dem LEG, beim Landesentwicklungsplan, stärker gestalten können.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Ich hoffe, dass wir jetzt zügig zu einer Ausschussberatung und einer Anhörung im Ausschuss kommen. Im nächsten Jahr wird es sehr schnell gehen, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz novelliert wird. Wir müssen die schleswig-holsteinischen Positionen in dieser für die Wirtschaftsentwicklung entscheidenden Frage deutlich einbringen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass über den interfraktionellen Antrag Drucksache 17/1139 abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. Ich gehe weiterhin davon aus, dass wir in der Sache abstimmen. - Ich sehe auch dazu Zustimmung. Es ist also beantragt worden, über den Antrag Drucksache 17/1139 in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/1139 einstimmig angenommen.