Protocol of the Session on November 17, 2010

gibt, aber das individuelle Risiko durchaus erhöht ist. Dabei wurden nur die Profis, also die Berufsfeuerwehrleute, befragt. In dem vorliegenden Antrag geht es um Freiwillige, die ein Einsatzfahrzeug nur wenige Tage im Jahr fahren.

Professor Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei warnt darum vor dem steigenden Unfallrisiko, das mit einer Ausweitung verbunden wäre. Ohne ausreichende Schulung und ohne Fahrpraxis steige das Unfallrisiko enorm. Denn Sie müssen sich einmal vorstellen: Ein Fahrzeug wie beispielsweise ein Krankenwagen wiegt schon 7,5 t. Das Einsatzverhalten eines derartigen Fahrzeuges ist darauf ausgerichtet, zu einem Unfallort zu kommen und vor Ort sinnvolle Hilfe zu leisten. Das bedeutet, es ist ein völlig anderes Fahrverhalten als bei sämtlich anderen Fahrzeugen, die wir zu fahren gewohnt sind. Auch ein Lkw-Fahrer hat Probleme damit, solche Fahrzeuge zu fahren. Das liegt unter anderem an dem Kurvenfahrverhalten, am Bremsverhalten und Ähnlichem.

Gerade bei den Freiwilligen Feuerwehren ist wichtig, dass die Menschen, die diese Fahrzeuge fahren, entsprechend ausgebildet werden. Ich lege sehr viel Wert darauf. Es kann nicht sein, dass man sagt: „mal eben eine Stunde ein bisschen“. Das geht nicht.

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass vertiefende Schulungen für diese Art des Führens von Fahrzeugen vorgeschrieben sind. Die nicht sachgemäße Handhabung ist nicht nur eine Gefahr für den Fahrer selbst und die mit ihm fahrenden Menschen, sondern auch für die anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs.

Das kann man nicht so einfach vom Tisch wischen. Es ist klar: Diese großen Fahrzeuge sind schwierig zu fahren. Wir legen Wert darauf, dass auch bei den Freiwilligen Feuerwehren diejenigen, die diese Fahrzeuge fahren, eine entsprechende Ausbildung bekommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir in Kooperation mit den Fachverbänden eine Regelung finden, die diesen Feuerwehrleuten helfen kann. Aber ganz einfach zu sagen: „Das geht, ganz schnell mal eine extra Stunde Ausbildung“, halte ich für eine Zumutung. Damit schieben wir die Verantwortung auf die freiwilligen Feuerwehren ab.

Wir werden diesem Antrag zustimmen. Wir sollten aber berücksichtigen, dass das ehrenamtliche Helfer sind. Die möchte ich ungern in eine Situation bringen, in der sie vor dem Problem stehen, mit so einem Fahrzeug - seien es auch nur 5 km - in einer Stadt oder auf dem Land zu fahren und das Fahr

zeug nicht beherrschbar ist - einfach weil es so ungewöhnlich zu fahren ist.

Allen sollte klar sein, dass man nicht einfach zu sagen kann: „Dann machen wir mal eine Extrastunde.“ Das geht bei den Fahrzeugen über 4,75 t nicht.

Wir werden dem Antrag zustimmen. Aber ich weise darauf hin, dass es ganz wichtig ist, dass wir die Kameradinnen und Kameraden unterstützen müssen, sodass sie solch ein Fahrzeug richtig gut führen können, um sich hinterher nicht selber Vorwürfe zu machen. Jeder muss sich das einmal vorstellen. Die fahren nicht in einer normalen Situation Auto, sondern dann, wenn Hilfe gerufen wird und der Druck schon sehr groß ist. Diese Situation finde ich selber schon schwierig zu handlen. Wenn sie dann noch mit einem Fahrzeug fahren, das ein anderes Fahrverhalten aufweist, brauchen sie dringend unsere Unterstützung. Wir werden dem Antrag zustimmen, aber ich finde, wir könnten Geld zur Verfügung stellen, sodass sie eine vernünftige Schulung bekommen.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Detlef Buder [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Matthießen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich über die große Einigkeit hier bei uns im Haus. Das zeigt mir, dass der Antrag an sich richtig ist.

Geschätzter Kollege Beran, ich nehme selbstverständlich gern entsprechende Hinweise auf. Ich bin als Parlamentsneuling immer für Tipps dankbar.

(Beifall des Abgeordneten Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Andererseits: Das eine tun, das andere nicht lassen. Sie können sich sicher sein, dass wir mit unserem Kollegen Storjohann entsprechende Gespräche geführt haben und dies weiterhin tun werden.

Ich freue mich, dass wir hier in diesem Haus große Einigkeit haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

(Silke Hinrichsen)

Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort. Der Innenminister und damit Feuerwehrminister vertritt die Interessen des Landes bei der Innenministerkonferenz. Ich denke, wir freuen uns, dass Finanzminister Rainer Wiegard für die Regierung das Wort nimmt.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich werde es mir und Ihnen ersparen, den ersten Teil meiner Rede, der hier bereits viermal dargestellt wurde, zu halten, nämlich den Einsatz des sogenannten Feuerwehrführerscheins zwischen 3,5 und 4,75 t noch einmal darzulegen.

Inhaltlich geht es um die von den Feuerwehrorganisationen dringend eingeforderte Sonderfahrberechtigung zum Führen der Einsatzfahrzeuge in der Gewichtsklasse 4,75 t bis 5,7 t. Denn in dieser Bandbreite, in diesen Gewichtsklassen sind nun einmal die meisten Einsatzfahrzeuge angeordnet.

Liebe Frau Hinrichsen, bei allem Respekt: Solche Fahrzeuge gab es früher auch schon. Da wurden sie auch schon gefahren.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Habe ich sogar ge- fahren!)

Auf keinen Fall mit einem Mopedführerschein. Das ist schon klar, dass die Anforderungen müssen erfüllt sein müssen.

Man darf sich gern daran erinnern, dass das EURecht in diesem Zusammenhang 1999 geändert wurde. So lange ist das Problem bekannt. Der Deutsche Bundestag hat zwar mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Juli 2009 - nach immerhin zehn Jahren - die notwendigen Voraussetzungen für Sonderfahrberechtigungen für solche Fahrzeuge geschaffen; aber die erforderliche Bundesverordnung kann offensichtlich aufgrund eines irgendwie bestehenden Verkündungshindernisses nicht erlassen werden, sodass es bis heute eine solche Regelung nicht gibt. Dieses Problem ist zu bereinigen.

Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren - erstens - zu erhalten und - zweitens - zu stärken, ist es nun unbedingt erforderlich, dass wir möglichst schnell und endlich auch für diesen Bereich eine vernünftige Regelung bekommen, die die Erteilung einer Fahrberechtigung nach einer unbürokratischen organisationsinternen Ausbildung und Prüfung vorsieht. Weiterhin soll das Führen von Fahrzeugen mit Anhängern erleichtert werden.

Der Bundesrat hat im Juli dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, der diese Erweiterung ermöglichen soll. In diesen Tagen hat die Bundesregierung den Referentenentwurf für ein solches Gesetz vorgelegt, in dem es aber noch eine Reihe von Ungereimtheiten gibt. Da sich auch dieses Haus wohl einvernehmlich für die Unterstützung entscheiden wird, gehen wir jedoch davon aus, dass wir zügig - immerhin seit 1999 wird darüber nachgedacht - zu einer vernünftigen, unbürokratischen Regelung kommen können, die die Sicherheit gewährleistet.

(Beifall bei CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 17/905 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/905 einstimmig angenommen worden ist.

(Beifall bei CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die heutige Sitzung. Ich unterbreche die Tagung bis morgen 10 Uhr und wünsche allen einen angeregten Abend mit guten Gesprächen am Abend des Bußund Bettages.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:53 Uhr

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst