Protocol of the Session on November 17, 2010

Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren stärken

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/905

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Markus Matthießen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um den sogenannten Feuerwehrführerschein. Hiervon betroffen sind aber nicht ausschließlich die freiwilligen Feuerwehren, sondern alle Rettungs- und Hilfsorganisationen.

Die Europäische Union bringt uns viele Vorteile. Hin und wieder bringt sie uns aber auch Verkom

(Wolfgang Kubicki)

plizierungen, so etwa, dass sich die Zahl der Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 von sieben auf zwölf erhöht hat. Seit dieser Umstellung dürfen junge Menschen mit dem Führerschein Klasse B keine Fahrzeuge mehr bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren. Mit dem alten Autoführerschein der Klasse 3, den die meisten in diesem Hause wahrscheinlich noch kennen, war das anders.

Diese Umstellung hat sich in den vergangenen Jahren bei den freiwilligen Feuerwehren, bei den technischen Hilfsdiensten und bei den Rettungsdiensten leider immer stärker beim Nachwuchs bemerkbar gemacht. Wer nur den normalen Autoführerschein hat, darf eben nicht die größeren Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t fahren; es sei denn, er lässt sich für eine andere Fahrerlaubnisklasse schulen. Das ist bislang zum Teil aber noch aufwendig und kostspielig.

Wer sieht, was Freiwillige Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsdienste und technische Hilfsdienste völlig uneigennützig Tag für Tag für unser Land und unsere Bürger leisten, der kann eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass wir eine schlanke und unbürokratische Regelung für solche Fahrerlaubnisse brauchen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Denjenigen, die ehrenamtlich zupacken wollen, soll man nicht auch noch Steine in den Weg legen. Die Leitidee muss deshalb sein, dass Menschen, die sich für ehrenamtliche Arbeit bei den verschiedenen Hilfsorganisationen begeistern, sich unkompliziert in den Gebrauch eines Einsatzfahrzeugs bis 7,5 t einweisen und schulen lassen können, und dass dann auf kommunaler Ebene unbürokratisch, schnell und kostengünstig die notwendige Fahrerlaubnis ausgestellt wird. Das ist der Wunsch, den wir von vielen an der Basis hören. Sicherheitsbedenken habe ich nicht. Gerade den Menschen, die andere Menschen retten, dürfen und sollten wir vertrauen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die geltende Rechtslage ist leider nicht optimal. Es gibt zwar nach dem Straßenverkehrsgesetz des Bundes schon jetzt die Möglichkeit, dass oberste Landesbehörden Fahrerlaubnisse bis 7,5 t erteilen. Das ist aber leider nicht nahe genug am Bürger. Einen guten Schritt sind wir auch als Landtag im vergangenen Juni mit dem Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz gegangen. Jetzt können in unserem Land Fahrerlaubnisse für Fahrzeuge bis 4,75 t bei den Gemeinden und Fahrerlaubnisse für Fahrzeuge bis 7,5 t bei den Kreisen und kreisfreien

Städten erteilt werden. Das ist schon recht nahe am Bürger, aber bekanntlich steckt der Teufel im Detail.

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist etwas anderes als die Einweisung, Schulung oder Prüfung. Es gibt zwar durchaus erleichterte Voraussetzungen für Fahrzeuge bis 4,75 t. Ähnlich wie beim Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ kann jetzt zum Beispiel der erfahrene Feuerwehrmann den jungen Feuerwehrmann einweisen. Diese Möglichkeit ist aus unserer Sicht aber nicht ausreichend. Die meisten modernen Einsatzfahrzeuge wiegen heute mehr als 4,75 t. In dem Bereich bis 7,5 t stößt das Land aus Gründen der Gesetzgebungskompetenz an seine Grenzen. Das ist keine leichte Materie, und das ist schwierig zu erklären. Für die Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t können die notwendigen Erleichterungen für Ausbildung und Prüfung seitens der Länder nicht getroffen werden. Der Ball liegt beim Bund.

Den Handlungsbedarf haben eigentlich alle erkannt. Es sind schon lange an den unterschiedlichsten Stellen Widerstände aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu erkennen, die an der Basis aber nicht nachzuvollziehen sind.

Wir Schleswig-Holsteiner müssen uns diesen Schuh nicht anziehen. Wir müssen aber jetzt gemeinsam ein Zeichen setzen. Wir sollten auf Bundesebene alles dafür tun, dass es die Hilfs- und Rettungsorganisationen leichter haben. Dabei möchten wir ausdrücklich niemanden zwangsbeglücken. Wenn zum Beispiel eine einzelne freiwillige Feuerwehr oder ein Kreisverband es anders halten will und lieber weiterhin amtliche Fahrlehrer zu Rate ziehen möchte, dann soll das auch weiterhin möglich sein. Das sollte aber dem Ehrenamt vor Ort freigestellt werden.

Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative Bayerns unterstützt, die nun den Bundestag erreicht und eine vernünftige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Ziel hat. Beschlossen ist die Sache im Bundestag aber noch nicht. Im Ziel sind wir uns in diesem Hause einig. Daher sollten wir dieses Signal heute setzen. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, mit dem dieses Thema noch einmal unterstrichen wird.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Andreas Beran das Wort.

(Markus Matthießen)

(Zuruf: Kann der überhaupt Auto fahren?)

Ich kann sogar ein Feuerwehrauto fahren.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte vor, als aktiver Feuerwehrmann diese Rede in Feuerwehruniform zu halten. Der Landtagspräsident hat mir das untersagt. Recht hat er; denn seit ewigen Zeiten gilt im Landtag: Die Feuerwehr wird nicht politisiert und soll nicht für parteipolitische Strategien missbraucht werden.

(Beifall bei der SPD)

Das würde mit dem Tragen einer Feuerwehruniform genauso zutreffen wie mit dem Antrag, den Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, uns heute vorlegen.

(Beifall bei der SPD)

Über die vordergründige Botschaft, die dem Antrag entnommen werden kann, besteht überwiegend Übereinstimmung. Ich nehme es Ihnen aber nicht ab, dass es Ihnen um die Sache geht. Sie wollen vielmehr die Zielgruppe Feuerwehr umschmeicheln und für Ihre parteistrategischen Überlegungen missbrauchen.

(Zuruf von der CDU: Unerhört!)

Wenn es anders wäre, dann hätten Sie sich mit den erforderlichen Inhalten auseinandergesetzt. Wie stellen Sie sich denn die Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen, damit der Feuerwehrführerschein erworben werden kann? Dies ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Bedarf es Ihrer Meinung nach der Beteiligung eines Fahrlehrers, oder soll das so laufen wie bei dem sogenannten kleinen Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 4,75 t? Das ist eine durchaus strittige Frage, die in Ihrem Antrag nicht beantwortet wird.

Apropos kleiner Feuerwehrführerschein. Ende vergangenen Jahres habe ich in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband den Innenminister, den Wirtschaftsminister und den Ministerpräsidenten schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass es noch immer keine Regelung beim Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge bis zu 4,75 t im Land Schleswig-Holstein gibt, während Bayern dies längst geregelt hat. Da es im Wirtschaftsministerium einen Bedenkenträger als zuständigen Referenten gab, hatte ich mit meinem Schreiben erreicht, dass die Zuständigkeit auf das Innenministerium überging und dort in kürzester Zeit inklusive Nach

besserung auf Bundesebene eine Regelung erarbeitet wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren, so haben wir in der Vergangenheit solche Probleme für die Feuerwehr geregelt. Dies ging leise, in großer Einigkeit und ohne Politisierung über die Bühne. Fragen sie die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden! Wir sind dort gern gesehene Ehrengäste, solange wir sie nicht für unsere parteipolitischen Ziele vor den Karren spannen.

Es gibt bestimmt Wichtigeres zu regeln, Dinge, die wir hier im Lande auch selbst lösen können, insbesondere dann, wenn wir gemeinsam zur Lösung beitragen und nicht der eine den anderen politisch austricksen möchte.

Ich will ein Beispiel nennen. Seit nunmehr circa zwei Jahren gibt es Streit zwischen den Straßenbaulastträgern und den Feuerwehren, wenn es um die Abrechnung von technischen Einsätzen geht. Im Falle eines Ölunfalls oder in dem Fall, dass ein Baum eine Straße nach Starkwind versperrt, ruft in der Regel die Polizei die Feuerwehr. Diese soll dann die Schäden beseitigen. Dann ist Gefahr in Verzug, und die Gefahrenabwehr muss unverzüglich erfolgen.

Stellt die Feuerwehr den Einsatz dem Straßenbaulastträger anschließend in Rechnung, wird immer wieder mit dem Hinweis, man hätte einen eigenen Bauhof und dieser hätte das auch erledigen können, versucht, diesen Einsatz nicht zu bezahlen. Das ist für mich ein unhaltbarer Zustand, der längst zwischen den zuständigen Stellen der Landesregierung hätte geklärt werden müssen.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Der Antrag ist ohne große Substanz. Er schadet jedoch auch nicht. Nachdem das Thema durch den Bundesrat durch ist, liegt ein entsprechender Antrag jetzt im Verkehrsausschuss des Bundestages zur Beratung vor. Herr Matthießen, sprechen Sie doch Ihren Parteikollegen Gero Storjohann, der Mitglied dieses Ausschusses ist, auf dem kleinen Dienstweg an. Vielleicht erreichen Sie dadurch mehr für dieses Anliegen der Feuerwehr als über diesen Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Da der Antrag zwar unvollkommen ist, aber in die richtige Richtung weist, werden wir ihn nicht ablehnen, sondern ihm zustimmen. Auch mit einer Ausschussüberweisung wären wir einverstanden.

(Beifall bei der SPD)

(Vizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese)

Für die FDP-Fraktion erteile dem Herrn Abgeordneten Jens-Uwe Dankert das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gucke bewusst noch einmal zur Tribüne, weil ich weiß, dass dort auch einige Feuerwehrkameraden sitzen, allerdings, sage ich bewusst, nicht in Uniform, sondern ein bisschen undercover. Aber ich freue mich, dass sie da sind.

(Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns hier im Hohen Haus einig: Das Engagement der Freiwilligen Feuerwehren ist für unser Land unentbehrlich und verdient unsere volle Unterstützung. Lieber Kollege Andreas Beran, Ihre Bemerkungen eben waren nicht respektvoll gegenüber der Feuerwehr.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass Sie etwas neidisch sind, dass CDU und FDP diesen Antrag hier im Haus einbringen. Sie hätten das sicherlich auch gern getan.

(Beifall bei FDP und CDU - Zurufe von der SPD)

Die Feuerwehren sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Sicherheit, sie sind auch ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor und ein Faktor für Jugendarbeit insbesondere im ländlichen Raum.

Die Problemstellung bei der Führerscheinfrage bezüglich der Tonnage haben meine Vorredner bereits eingehend dargestellt. Das will ich nicht noch einmal wiederholen. Fest steht, meine Damen und Herren, dass die Einsatzfahrzeuge bei den Freiwilligen Feuerwehren aus technischen Gründen schwerer geworden sind. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, können aufgrund des Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Diese Fahrer wachsen aber aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst heraus und stehen vielerorts nicht mehr zur Verfügung.

Meine Damen und Herren, zur Kostenersparnis und um Nachwuchsprobleme wirken zu können, wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie Bundestagsabgeordneten der CDU/FDPRegierungskoalition und Mitgliedern des Europäischen Parlaments Erleichterungen im Fahrer