Protocol of the Session on October 7, 2010

Aber auch hier in Schleswig-Holstein müssen wir uns noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir gemeinsam mit den Kommunen ein Finanzierungsmodell auf den Weg bringen, bei dem die Hilfen aus einer Hand gewährleistet werden und die Finanzierung nicht aus dem Ruder läuft. Ich weiß, dass sich der Sozialminister an dieser Stelle persönlich besonders engagiert und dass das Gespräch dazu auf einem guten Weg ist. Dafür herzlichen Dank, Herr Dr. Garg.

(Beifall bei CDU und FDP)

Bei der Teilhabeplanung müssen persönliche Zukunftsplanung, Sozialraumorientierung, Integration von Ausländerinnen und Ausländern und insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben im Vordergrund stehen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Inklusion ist die Barrierefreiheit. Der Bericht macht deutlich, dass es zahlreiche gesetzliche Regelungen gibt, die sich mit der Barrierefreiheit befassen. In der Umsetzung muss man aber immer noch feststellen, dass Barrierefreiheit längst nicht überall gegeben ist.

Was die schulische Integration von Kindern mit Behinderung in Regelschulen angeht, ist Schleswig-Holstein bei der Anzahl der Integrationsmaßnahmen durchaus als führend in der Bundesrepublik zu bezeichnen. Um die Weiterentwicklung dieser Arbeit voranzutreiben, gibt es die Denkfabrik “Inklusion und Schule”, die aus Fachleuten unterschiedlichster Bereiche zusammengesetzt ist. Das, denke ich, ist ein wirklich gutes Gremium, um weiter hieran zu arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch vieles, was ich aus dem Bericht aufgreifen wollte. Stattdessen will ich noch einige Worte zum Thema “mixed pickles” sagen. Ich weiß, dass die Landesregierung wirklich intensiv darum bemüht ist, eine Lösung für “mixed pickles” zu finden, und ich glaube, dass wir dabei auf einem guten Weg sind.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Leute hier im Haus, wenn wir alle Inklusion Wirklichkeit werden lassen wollen, dann brauchen wir sowohl den gesellschaftlichen als auch den so

zialpolitischen Schulterschluss der gesamten Gesellschaft.

Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Berichts zur abschließenden Beratung an den Sozialausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung macht ebenso wie die Zwischenbilanz zur Umsetzung der Leitorientierung Inklusion vom Juni 2010 deutlich, dass in Schleswig-Holstein vieles in Bewegung ist. Inklusion hatte und hat einen hohen Stellenwert, auch in der Kontinuität der Aktivitäten des Sozialministeriums. Das belegt der Bericht, und das ist auch gut so.

Ich unterstütze ausdrücklich den einleitenden Gedanken des vorliegenden Berichts, dass alle Aktivitäten das Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein bestimmen. Darum ist es auch gut, dass in dem Bericht ganz viele unterschiedliche Initiativen und Aktionen benannt werden, dass aber auch - das ist mir besonders wichtig hervorzuheben - die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung einen großen Stellenwert einnimmt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

„Nicht ohne uns über uns“ gilt auch weiterhin als wichtige Forderung der Menschen mit Behinderung. Deswegen will ich auch Sie alle, meine Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, auffordern, diesen Bericht sehr aufmerksam zu lesen; denn er gibt einen hervorragenden Überblick über die Vielzahl von Aktivitäten in Schleswig-Holstein unter der Überschrift „Inklusion“. So manche Aktivität hat auch in unmittelbarer Nähe unseres jeweiligen Wahlkreises oder Wohnorts ihren Aktionsrahmen. Ich finde, es wichtig, diese Aktivitäten auch in der Zukunft zu unterstützen, zeigen sie doch, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt sind, sondern genau in der Mitte der Gesellschaft arbeiten.

(Heike Franzen)

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Aber es gibt auch Punkte in der aktuellen Politik Schleswig-Holsteins, bei denen wir mahnend den Finger heben müssen, zum Beispiel beim Thema Schule/Schulgesetz. In Schleswig-Holstein beträgt die Quote der Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben und an öffentlichen Schulen unterrichtet werden, fast 42 %. Damit nimmt es bundesweit eine absolute Spitzenstellung ein.

(Heike Franzen [CDU]: Mit 49,7 %!)

- Ich habe die Zahl dem Bericht entnommen. Dort war die Rede von 42 %. Wenn man das noch verbessern kann, ist das ja auch in Ordnung.

In der gestrigen Landtagssitzung haben wir das neue Schulgesetz in erster Lesung beraten. In § 5 Abs. 2 dieses neuen Schulgesetzes heißt es:

„Schülerinnen und Schüler sollen gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben.“

Damit wäre erneut ein Haushaltsvorbehalt gesetzlich verankert. Dies widerspricht dem Grundrecht aller Mädchen und Jungen, gemeinsam an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet zu werden. Dies ist ein Grundsatz, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableiten lässt und der nach Möglichkeit im Laufe der Beratung dieses Schulgesetzes dort noch verankert werden sollte.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Es ist gut, dass man sich mit einem Moratorium darauf verständigt hat, in gemeinsamer Absprache zwischen Leistungserbringern, Kommunen und - als Mittler und Hauptfinanzier - dem Land die Eingliederungshilfe auf ein handlungsfähiges Fundament zu stellen. Dabei ist die Sorge groß, dass die individuelle Teilhabebedarffeststellung nicht nach einheitlichen Verfahren organisiert wird und der Teilhabebedarf oft auch nach Kassenlage entschieden wird.

Es ist richtig, zukünftig stärker als bisher die Eingliederungshilfe auch am Sozialraum zu orientieren, denn neue und sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auch auf das Leben und die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung aus. Die in diesem Zusammenhang geführte Diskussion über die Finanzierung von Leis

tungen des Sozialraums darf nicht zu direkten individuellen Leistungskürzungen führen. Hier sind besonders sensible Gespräche und Absprachen zwischen den Kommunen, den Verbänden und den Leistungserbringern und dem Land notwendig.

Ein weiterer Kritikpunkt bleibt die aktuelle Diskussion um den Landeshaushalt 2011/2012. Erblindete Menschen, die bisher einen Nachteilsausgleich durch das Blindengeld erhalten, werden stärker belastet, denn das Blindengeld wird halbiert. Mit über 10 Millionen € erbringen die Blinden und stark sehbehinderten Menschen einen überdurchschnittlichen Kürzungsbeitrag im Haushaltsentwurf der jetzigen Landesregierung. Aber damit nicht genug. Über diese Kürzung hinaus wird auch noch der mit 400.000 € ausgestattete Sonderfonds zur Barrierefreiheit komplett gestrichen. Dies ist auch kein Beitrag zur Inklusion.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Die bereits angesprochene Kürzung der Mittel für „mixed pickles“ ist aus meiner Sicht absolut nicht hinnehmbar. Hier muss schnell Rechtssicherheit geschaffen werden, auch aus arbeitsrechtlicher Sicht; denn „mixed pickles“ hat auch Beschäftigte, die bezahlt werden müssen. Dabei geht es auch um die Sicherheit der Arbeitsplätze. Daher sollte das eben schon angesprochene Signal sehr schnell gegeben werden. Es war auf jeden Fall ein Fehler, „mixed pickles“ überhaupt auf die Streichliste zu setzen.

Mit diesen Haushaltsbeschlüssen gefährdet die Landesregierung die bundesweite Spitzenstellung Schleswig-Holsteins in der Inklusionspolitik.

Abschließend möchte ich noch feststellen, dass am 26. März 2011 die Bundesregierung einen ersten Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen muss. Es ist gut und wichtig, dass wir darüber diskutieren und die Landesregierung auffordern, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, ein Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein zu fördern und umzusetzen. Allerdings sollten wir uns im Parlament aber auch in den jeweils eigenen Parteien und Fraktionen verpflichten, die UNBehindertenrechtskonvention in ihren Artikeln politisch nach außen zu tragen, sie aber auch in unserem Handeln, in unserer Arbeit umzusetzen. Wir alle sind aufgefordert, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit herzustellen sowie die unmittelbare und direkte politische Teilhabe behinderter Menschen zu fördern und zu unterstützen.

(Wolfgang Baasch)

Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte. Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich will gern zum Schluss kommen. Ich möchte nur noch zwei kurze Sätze sagen.

Der „Krach-Mach-Tach“ vom 19. September 2010 war ein gutes Signal zur Öffnung des Landeshauses, und die Aktivitäten und das Engagement des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, sind vorbildlich. Aber wir sollten nicht nur politische Teilhabe auf ihn delegieren, sondern uns alle in allen unseren Gremien verpflichten, die Inklusion von Menschen mit Behinderung vollständig umzusetzen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Anita Klahn das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den Ausführungen meiner Kollegin Heike Franzen kann ich nur voll und ganz beipflichten. Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt einbringen.

Die UN-Konvention schafft keine neuen Menschenrechte für Behinderte, sondern formuliert aus deren Perspektive die international anerkannten Menschenrechte und leitet daraus die Bedürfnisse für ihre Lebenslagen ab. Dass die von Deutschland unterzeichnete UN-Konvention inzwischen auf breite Akzeptanz stößt, liegt sicherlich auch daran, dass die Betroffenen an den dazugehörigen Veranstaltungen entscheidend teilgenommen haben.

Der Fokus der Inklusion liegt nicht mehr in der Anpassung des Individuums an die Gesellschaft, um eine Normalität zu erreichen. Er liegt jetzt vielmehr darauf, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen die Teilhabe am sozialen Leben zugänglich macht und damit barrierefrei zu gestalten ist.

Damit wurde Behindertenpolitik zu einer Querschnittsaufgabe. Mit den Verben „achten - schützen - gewährleisten“ lässt sich diese am einfachsten zusammenfassen.

Mit dem vorliegenden Bericht wird ausführlich dargestellt, dass eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen und -materialien zum einen den Gedanken der Inklusion in Schleswig-Holstein vorantreiben. Zum anderen dient der Gedankenaustausch mit Akteuren und Betroffenen dem weiteren Erkenntnisgewinn für die Umsetzung der UN-Konvention. Dies findet im ständigen Austausch mit Einrichtungen, Vereinen und Verbänden statt, aber auch in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Hier ist besonders hervorzuheben, dass die Einrichtung der Stelle des Landesbeauftragten von großer Wirkung ist. Das liegt sicherlich auch an dem persönlichen Engagement von Herrn Dr. Hase und seinen Mitarbeitern. Ich denke aber auch, dass seine Arbeit eine Signalwirkung in die Kreise und Städte hat, denn es gibt immer mehr Behindertenbeiräte in den Kommunen, die erfolgreich auf ihre konkreten Bedürfnisse und Anliegen aufmerksam machen.

Ich möchte aufgrund der begrenzten Redezeit nicht auf die Finanzen eingehen, sondern einen anderen Aspekt beispielhaft herausgreifen und auf diesen weiter eingehen: die schulische Förderung behinderter Kinder. Herr Baasch, hier gilt für uns der Leitsatz: Gemeinsam Lernen so viel wie möglich, getrennte Förderung so viel wie nötig.

Selbstverständlich unterstützen wir eine Förderung, die, wenn möglich, integrativ gestaltet werden sollte, um die positiven Auswirkungen des Miteinanders von behinderten und nicht behinderten Kindern zu entfalten. Wir wollen eine verstärkte inklusive Bildung von Menschen mit Behinderung. Ist dies jedoch zum Wohle des Kindes oder aus anderen Gründen nicht möglich, soll es möglich sein, auch eine Förderschule zu besuchen. Die ist auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung eingestellt und kann es entsprechend seinen Begabungen unterrichten. Die Wahl der geeigneten Unterrichtsformen sollte sich ausschließlich am Wohl des Kindes orientieren.

(Beifall bei FDP und CDU)

Aus meinem privaten Umfeld kenne ich die Entscheidung von Eltern eines Kindes, das seit Geburt hörgeschädigt ist. Dieses Kind hat sich aus eigenem Willen dafür entschieden, auf eine Spezialschule zu gehen. Ich denke, diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Damit Menschen aber eine Wahlmöglichkeit haben, müssen wir es zulassen, dass es konkurrierende Angebote gibt, und wir müssen selbstverständlich die entsprechenden Rahmenbedingungen

schaffen. Dies muss zusammen mit den Kommunen geschehen.

Auch der in Erarbeitung befindliche bundesweite Aktionsplan sollte sich aus unserer Sicht dieses Aspektes annehmen. Auf Landesebene handeln wir schon. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf unsere neue Schulgesetznovelle verweisen, wo § 11 neu gefasst und in diesem Sinne präzisiert wurde. Dort heißt es jetzt: